Pilger, die daran gehindert werden, die Pilgerreise zu beenden
كتاب المحصر
Kapitel : Wenn man daran gehindert wird, 'Umra
Als 'Abdullah bin 'Umar sich auf den Weg nach Mekka machte, um die Umra zu vollziehen, sagte er zur Zeit der Bedrängnis: "Wenn ich daran gehindert werden sollte, die Kaaba zu erreichen, dann würde ich das Gleiche tun, wie es der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) getan hat, also nehme ich den Lhram für Umra an, so wie Allahs Gesandter (صلى الله عليه وسلم) den Ihram für Umra im Jahr Hudaibiya übernommen hat."
Dass Ubaidullah bin 'Abdullah und Salim bin 'Abdullah ihm mitteilten, dass sie Ibn 'Umar, als Ibn Az-Zubair von der Armee angegriffen wurde, sagten: "Es ist kein Schaden für dich, wenn du dieses Jahr nicht die Hadsch durchgeführt hast. Wir befürchten, dass Sie daran gehindert werden könnten, die Kaaba zu erreichen." Ibn 'Umar sagte: "Wir machten uns mit dem Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) auf den Weg, und die Ungläubigen von Quraisch hinderten uns daran, die Kaaba zu erreichen, und so schlachtete der Prophet (صلى الله عليه وسلم) seinen Hadi und ließ sich den Kopf rasieren." Ibn 'Umar fügte hinzu: "Ich mache euch zu Zeugen, dass ich 'Umra für mich obligatorisch gemacht habe. Und so Allah will, werde ich gehen und dann, wenn der Weg zur Kaaba frei ist, werde ich den Tawaf verrichten, aber wenn ich daran gehindert werde, zur Kaaba zu gehen, dann werde ich dasselbe tun, was der Prophet (صلى الله عليه وسلم) tat, als ich in seiner Gesellschaft war." Ibn 'Umar übernahm dann den Ihram für Umra von Dhul-Hulaifa und fuhr eine Weile fort und sagte: "Die Bedingungen von 'Umra und Hadsch sind ähnlich und ich mache euch zu Zeugen, dass ich Umra und Hadsch für mich selbst verbindlich gemacht habe." So beendete er den Ihram nicht, bis der Tag des Nahr (Schlachtens) kam, und er schlachtete seinen Hadi. Er pflegte zu sagen: "Ich werde den Ihram nicht beenden, bis ich den Tawaf vollziehe, einen Tawaf am Tag des Einzugs in Mekka (d.h. von Safa und Marwa sowohl für 'Umra als auch für Hadsch).
Einige der Söhne von 'Abdullah sagten ihm (d.h. 'Abdullah), ob er geblieben sei (und in diesem Jahr nicht die Hadsch durchgeführt habe).
Allahs Gesandter (صلى الله عليه وسلم) wurde daran gehindert, ('Umra) zu verrichten. Deshalb rasierte er sich den Kopf und hatte sexuelle Beziehungen mit seinen Frauen, schlachtete seinen Hadi und führte im folgenden Jahr die Umra durch.
Kapitel : Jemand, der daran gehindert wird, die Hadsch durchzuführen
(Abdullah) bin 'Umar pflegte zu sagen: "Ist die Überlieferung des Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) nicht ausreichend für dich? Wenn jemand von euch daran gehindert wird, den Hadsch zu verrichten, sollte er den Tawaf der Kaaba und zwischen As-Safa und Al-Marwa ausführen und dann den Ihram beenden, und alles wird für ihn legal werden, was für ihn illegal war (während des Zustands des Ihrams), und er kann den Hadsch in einem folgenden Jahr durchführen und er sollte einen Hadi schlachten oder fasten, falls er sich den Hadi nicht leisten kann."
Kapitel : Die Schlachtung vor dem Rasieren des Kopfes (falls man verhindert wird)
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) schlachtete (den Hadi) ab, bevor er sich den Kopf rasieren ließ, und dann befahl er seinen Gefährten, dasselbe zu tun.
Dass 'Abdullah und Salim zu 'Abdullah bin 'Umar sagten: "(Du solltest dieses Jahr nicht zur Hadsch gehen)." 'Abdullah bin 'Umar antwortete: "Wir machten uns mit dem Propheten auf den Weg (nach Mekka, um 'Umra zu verrichten) und die Ungläubigen von Quraish hinderten uns daran, die Kaaba zu erreichen. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) schlachtete seine Budn (Kamele zum Opfern) und ließ sich den Kopf rasieren."
Kapitel : Wer auch immer gesagt hat, dass der Muhsar nicht 'Umra oder Hadsch anstelle der verhinderten durchführen soll?
Als 'Abdullah bin 'Umar nach Mekka aufbrach, um die Umra in der Zeit der Bedrängnisse zu verrichten, sagte er: "Wenn ich daran gehindert werden sollte, die Kaaba zu erreichen, dann würde ich dasselbe tun, wie wir es in der Gesellschaft des Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) getan haben." Er übernahm also den Ihram für 'Umra, da der Prophet (صلى الله عليه وسلم) im Jahr von Al-Hudaibiya den Ihram für 'Umra übernommen hatte. Dann dachte 'Abdullah bin 'Umar darüber nach und sagte: "Die Bedingungen für die Hadsch und die Umra sind ähnlich." Dann wandte er sich an seine Gefährten und sagte: "Die Bedingungen für die Hadsch und die Umra sind ähnlich und ich mache euch Zeugen dafür, dass ich die Durchführung der Hadsch für mich selbst zusammen mit der Umra zur Pflicht gemacht habe." Er führte dann einen Tawaf (zwischen As-Safa und Al-Marwa) für beide (d.h. Hadsch und ('Umra) durch und hielt dies für ausreichend und bot einen Hadi an.
Kapitel : Die Aussage von Allah Ta'ala: "... Und wer von euch krank ist oder eine Krankheit in der Kopfhaut hat (die eine Rasur erfordert), der muss eine Fidya zahlen ..."
Ka'b bin 'Ujra sagte, dass der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) zu ihm (Ka'b) sagte: "Vielleicht haben dich deine Läuse beunruhigt?" Ka'b antwortete: "Ja! O Allahs Gesandter (صلى الله عليه وسلم)." Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Lass dir den Kopf rasieren und faste dann entweder drei Tage oder weide sechs Arme oder schlachte ein Schaf als Opfer."
Kapitel : Der Ausspruch Allahs Ta'ala "... Oder Sadaqa zu geben ..."
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) stand neben mir in Al-Hudaibiya und die Läuse fielen in großer Zahl von meinem Kopf. Er fragte mich: "Haben dich deine Läuse beunruhigt?" Ich bejahte. Er befahl mir, mir den Kopf rasieren zu lassen. Ka'b fügte hinzu: "Dieser Heilige Vers: 'Und wenn einer von euch krank ist oder eine Krankheit in der Kopfhaut hat (2.196) usw., wurde über mich offenbart." Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) befahl mir dann, entweder drei Tage zu fasten oder sechs Arme mit einem Faraq (drei Sas) (Datteln) zu speisen oder ein Schaf zu schlachten usw. (zu opfern), was immer verfügbar war.
Kapitel : Die Fidya für eine versäumte oder falsch praktizierte religiöse Zeremonie
Ich saß mit Ka'b bin 'Ujra zusammen und fragte ihn nach den Fidya. Er antwortete: "Diese Offenbarung wurde speziell in Bezug auf meinen Fall offenbart, aber sie ist auch für Sie im Allgemeinen. Ich wurde zum Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) getragen und die Läuse fielen in großer Zahl auf mein Gesicht. Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Ich hätte nie gedacht, dass deine Krankheit (oder dein Kampf) ein solches Ausmaß erreicht hat, wie ich es sehe. Können Sie sich ein Schaf leisten?" Ich verneinte. Dann sagte er: "Fastet drei Tage lang oder speist sechs Arme mit je einem halben Sa Nahrung." (1 Sa = ca. 3 Kilogramm)
Kapitel : Das Nusuk (Opfer) ist ein Schaf
(Bericht über die Rede von Ka'b bin Umra) Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sah ihn (d.h. Ka'b), während die Läuse auf sein Gesicht fielen. Er fragte ihn: "Haben dich deine Läuse beunruhigt?" Er bejahte. Also befahl er ihm, sich den Kopf rasieren zu lassen, während er in Al-Hudaibiya war. Zu dieser Zeit war es ihnen nicht erlaubt, ihren Ihram zu beenden, und sie hofften immer noch, Mekka zu betreten. So offenbarte Allah die Verse von Al-Fidya. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) befahl ihm, sechs Arme mit einem Faraq zu speisen oder ein Schaf (als Opfer) zu schlachten oder drei Tage lang zu fasten.
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sah ihn (d.h. Ka'b), während die Läuse auf sein Gesicht fielen.
Kapitel : Die Aussage von Allah Ta'ala "... Weder Sünde noch ungerechten Streit während der Hadsch begehen ..."
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wer die Hadsch in diesem Haus (Kaaba) durchführt und sich seiner Frau nicht nähert, um sexuelle Beziehungen zu erhalten, noch Sünden begeht, wird er so sündenlos wie ein neugeborenes Kind herauskommen. (Gerade von seiner Mutter entbunden).
Kapitel : "... Weder Sünde noch ungerechten Streit während der Hadsch begehen ..."
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wer die Hadsch vor dieser Kaaba durchführt und sich seiner Frau nicht nähert, um sexuelle Beziehungen zu erhalten, noch Sünden begeht (während er die Hadsch vollzieht), wird er so sündenlos herauskommen wie ein neugeborenes Kind (das gerade von seiner Mutter geboren wurde).