Shuf'a
كتاب الشفعة
Kapitel : Shuf'a ist gültig, wenn das Eigentum ungeteilt ist
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) gab ein Urteil über Shuf'a in jeder ungeteilten gemeinsamen Sache (Eigentum) ab. Aber wenn die Grenzen definiert (oder abgegrenzt) sind oder die Wege und Straßen festgelegt sind, dann gibt es kein Vorkaufsrecht.
Kapitel : Der Partner sollte seinen Partner vor dem Verkauf informieren
Während ich mit Sa'd bin Abi Waqqas stand, kam Al-Miswar bin Makhrama und legte mir seine Hand auf die Schulter. In der Zwischenzeit kam Abu Rafi', der befreite Sklave des Propheten (صلى الله عليه وسلم) und bat Sa'd, ihm die (zwei) Wohnungen, die sich in seinem Haus befanden, abzukaufen. Sa'd sagte: "Bei Allah, ich werde sie nicht kaufen." Al-Miswar sagte: "Bei Allah, du sollst sie kaufen." Sa'd antwortete: "Bei Allah, ich werde nicht mehr als viertausend (Dirhams) in Raten zahlen." Abu Rafi' sagte: "Mir wurden fünfhundert Dinar (dafür) angeboten, und wenn ich nicht gehört hätte, wie der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: 'Der Nachbar hat wegen seiner Nähe mehr Recht als jeder andere, ich würde sie dir nicht für viertausend (Dirhams) geben, während mir fünfhundert Dinar (ein Dinar entspricht zehn Dirham) für sie angeboten werden." Also verkaufte er es an Sa'd.
Kapitel : Wer gilt als nächster Nachbar?
Ich sagte: "O Allahs Gesandter (صلى الله عليه وسلم)! Ich habe zwei Nachbarn und möchte wissen, wem ich Geschenke machen soll." Er antwortete: "Zu dem, dessen Tür näher bei dir ist."