Die Kapitel über das Vorkaufsrecht

كتاب الشفعة

Kapitel : Wenn die Grenzen festgelegt wurden, gibt es keine Vorwegnahme

Es wurde von Abu Hurairah überliefert:

Eine andere Kette erzählt einen Hadith, der dem vorherigen ähnelt.

Kapitel : Jemand, der eine Immobilie verkauft, sollte seinen Partner (über seine Absicht) informieren

Es wurde überliefert, dass Jabir sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Wer eine Dattelpalme oder ein Land hat, soll es nicht verkaufen, bis er es seinem Partner angeboten hat.' ”

Kapitel : Vorkaufsrecht aufgrund des Nachbarschaftsseins

Es wurde von Jabir überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Der Nächste hat mehr Vorkaufsrecht gegen seinen Nächsten, also lass ihn auf ihn warten, auch wenn er abwesend ist, wenn sie einen Weg teilen."

Kapitel : Jemand, der eine Immobilie verkauft, sollte seinen Partner (über seine Absicht) informieren

Es wurde von Ibn Abbas überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte:

"Wer Land hat und es verkaufen will, der opfere es seinem Nachbarn."

Kapitel : Wenn die Grenzen festgelegt wurden, gibt es keine Vorwegnahme

Es wurde von Abu Rafi überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Der Partner hat mehr Recht auf das, was in seiner Nähe ist, solange er noch Partner ist."

Es wurde von Jabir bin Abdullah überliefert:

Der Gesandte Allahs (ﷺ) entschied, dass das Vorkaufsrecht in allen Fällen wirksam wird, in denen das Land nicht geteilt wurde. Aber wenn die Grenzen gesetzt und die Straßen angelegt sind, dann gibt es kein Vorkaufsrecht."

Kapitel : Vorkaufsrecht aufgrund des Nachbarschaftsseins

Es wurde überliefert, dass Sharid bin Suwaid sagte:

"Ich sagte: 'O Gesandter Allahs, (was hältst du von) Land, das nur einer Person gehört, aber dieses Land hat Nachbarn?' Er sagte: "Der Nachbar hat mehr Recht auf Eigentum, das in der Nähe ist." ”

Es wurde von Abu Rafi überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte:

"Der Nachbar hat mehr Recht auf Grundstücke, die in der Nähe sind."

Kapitel : Anfordern einer vorzeitigen Unterbrechung

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Es gibt kein Vorkaufsrecht für einen Partner, wenn sein Mitpartner ihm zuvorgekommen ist (in einem anderen Geschäft), weder für einen Minderjährigen noch für einen, der abwesend ist."

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Vorkaufsrecht ist wie das Rückgängigmachen des 'Iqal."