Die Kapitel über die Befreiung (der Sklaven)

كتاب العتق

Kapitel : Der Mukatab

Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Jeder Sklave, der einen Vertrag abgeschlossen hat, um seine Freiheit für hundert Uqiyyah zu erkaufen und alles bis auf zehn Uqiyyah bezahlt; Er ist immer noch ein Sklave." (Ein Uqiyyah entspricht 40 Dirham.)

Es wurde von Hisham bin 'Urwah, von seinem Vater, über 'Aischah, die Frau des Propheten (ﷺ) überliefert.

dass Barirah zu ihr kam, als sie zu ihr kam, als sie Muktabah war, und dass ihre Herren einen Manumissionsvertrag über neun Uqiyyah geschrieben hatten. Sie ('Aischa) sagte: "Wenn eure Herren es wünschen, werde Ich ihnen das in einer Summe zahlen, und das Erbrecht wird mir gehören." Er sagte: "Da ging sie zu ihren Herren und erzählte ihnen davon, aber sie bestanden darauf, dass das Erbrecht ihnen zustünde. 'Aischa erwähnte das dem Propheten (ﷺ) und er sagte: 'Tu es.' Dann erhob sich der Prophet (ﷺ) und wandte sich an die Menschen. Er pries und verherrlichte Allah (SWT) und sagte dann: "Was ist los mit einigen Leuten, die Bedingungen stellten, die nicht im Buch Allahs (SWT) stehen? Jede Bedingung, die nicht im Buch Allahs (SWT) steht, ist ungültig, auch wenn es hundert Bedingungen gibt. Das Buch Allahs (SWT) verdient es eher, befolgt zu werden, und die Bedingungen Allahs (SWT) sind verbindlicher. Und der Wala gehört dem, der (den Sklaven) manumiert."

Kapitel : Wer seinen Anteil von einem Sklaven befreit

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wer seinen Anteil an einem Sklaven oder einen Teil seines Anteils befreit, muss von seinem Vermögen bezahlen, wenn er Reichtum hat, wenn er Reichtum hat (um den Rest der Freiheit des Sklaven zu erkaufen). Wenn er keinen Reichtum hat, dann sollte der Sklave aufgefordert werden, für den Preis (seiner Freiheit) zu arbeiten, ohne dass ihm das zu viel Leid bereitet."

Kapitel : Befreiung unehelicher Kinder

Es wurde von Maimunah bint Sa'd, der befreiten Sklavin des Propheten (ﷺ), überliefert:

Der Gesandte Allahs (ﷺ) wurde nach unehelichen Kindern gefragt. Er sagte: "Zwei Sandalen, in denen ich den Dschihad führe, sind besser, als ein uneheliches Kind zu befreien."

Kapitel : Der Mukatab

Abu Hurairah (ra) sagte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Drei, deren Unterstützung ein Recht auf Allah ist

der Krieger auf dem Pfad Allahs, der Mukatab, der versucht, (seine Befreiungsschuld) zu erfüllen, und derjenige, der heiratet, um Keuschheit zu erlangen."

Kapitel : Man will einen Mann zusammen mit seiner Frau befreien, er sollte mit dem Mann beginnen

Es wurde überliefert, dass

'Aischa hatte einen männlichen Sklaven und eine weibliche Sklavin, die verheiratet waren. Sie sagte: "O Gesandter Allahs (ﷺ), ich möchte sie beide befreien." Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Wenn du sie befreist, dann beginne mit dem Mann vor der Frau."

Kapitel : Jemand, der einen Sklaven befreit, der etwas Reichtum hat

Es wurde von Ibn'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wer einen Sklaven befreit, der etwas Vermögen hat, dem gehört das Vermögen des Sklaven, es sei denn, der Herr bestimmt, dass es ihm gehört."

Kapitel : Umahatul-Awlad

Jabir bin 'Abdullah soll gesagt haben

"Wir verkauften unsere Sklavinnen und die Mütter unserer Kinder (Umahat Awaldina), als der Prophet (ﷺ) noch unter uns lebte, und wir sahen nichts Falsches daran."

Kapitel : Der Mukatab

Es wurde von Umm Salamah überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte:

"Wenn jemand von euch (Frauen) einen Mukatab hat und er genug (Reichtum) hat, um (seinen Manumissionskontakt) zu bezahlen, muss sie sich vor ihm verhüllen."

Kapitel : Die Mudabbar

Es wurde von Ibn'Umar überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte:

"Die Mudabbar ist Teil des einen Drittels des Anwesens."

Es wurde überliefert, dass Jabir bin Abdullah sagte:

"Ein Mann unter uns versprach einem Sklaven nach seinem Tod die Freiheit, und er besaß kein anderes Eigentum als ihn (diesen Sklaven). Also verkaufte ihn der Prophet (ﷺ) und Ibn (Nahham), ein Mann aus Banu 'Adi, kaufte ihn."

Kapitel : Umahatul-Awlad

Es wurde überliefert, dass Ibn'Abbas sagte:

"Die Mutter Ibrahims wurde in der Gegenwart des Gesandten Allahs (ﷺ) erwähnt und er sagte: 'Ihr Sohn hat sie befreit.'"

Kapitel : Wenn ein Mensch zum Meister eines Mahrams wird, dann wird er frei

Es wurde von Samurah bin Jundub überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte:

"Wer der Herr eines Mahram-Verwandten wird (mit dem die Ehe nicht erlaubt ist), der wird frei."

Kapitel : Umahatul-Awlad

Es wurde von Ibn'Abbas überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Jeder Mann, dessen Sklave gewonnen hat und ihm ein Kind gebärt, sie wird frei sein, wenn er stirbt."

Kapitel : Freilassung

Es wurde überliefert, dass Shurahbil bin Simt sagte:

Ich sagte zu Ka'b bin Murrah, erzähle uns einen Hadith vom Gesandten Allahs (ﷺ), aber sei vorsichtig. Er sagte: "Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: "Wer einen muslimischen Menschen befreit, der wird sein Lösegeld aus dem Feuer sein; Jeder seiner Knochen wird (als Lösegeld) für jeden seiner Knochen ausreichen. Wer auch immer zwei muslimische Frauen befreit, sie werden sein Lösegeld aus dem Feuer sein; Jeder ihrer beiden Knochen wird (als Lösegeld) für jeden seiner Knochen genügen."

Es wurde überliefert, dass Abu Dharr sagte:

"Ich sagte: 'O Gesandter Allahs (ﷺ), welcher Sklave ist der beste?' Er sagte: "Derjenige, der seinem Herrn am kostbarsten und dem Preis nach am wertvollsten ist." ”

Kapitel : Die Mudabbar

Es wurde von Jabir überliefert, dass

Der Gesandte Allahs (ﷺ) verkaufte einen Mudabbar.

Kapitel : Wer einen Sklaven befreit, aber bestimmt, dass er ihm dienen soll

Es wurde von jenem Safinah - Abu 'Abdur-Rahman-Said - überliefert

"Umm Salamah befreite mich, setzte aber fest, dass ich dem Propheten (ﷺ) dienen sollte, solange er lebte."

Kapitel : Jemand, der einen Sklaven befreit, der etwas Reichtum hat

Es wurde von Ishaq bin Ibrahim überliefert, von seinem Großvater 'Umair, der der befreite Sklave von Ibn Mas'ud war, dass 'Abdullah zu ihm sagte:

Eine andere Kette berichtet von einem ähnlichen Hadith.