Das Buch der Fundsachen

كتاب اللقطة

Kapitel : Wiederaufnahme von Gegenständen, die ein Pilger verloren hat

Zaid geb. Khalid al-Juhani berichtete, dass eine Person den Gesandten Allahs (ﷺ) fragte, ob er verstreute Gegenstände aufsammeln könne, woraufhin er sagte:

Machen Sie ein Jahr lang Ankündigung darüber und erkennen Sie den Riemen und die Tasche (die diesen enthält) gut; dann geben Sie das aus; und wenn sein Besitzer kommt, so mache ihm die Zahlung. Er (der Fragesteller) sagte: "Gesandter Allahs, was ist mit der verlorenen Ziege? Er sagte: "Nimm es, denn das ist dein oder dein Bruder oder der Wolf. Er sagte (wieder): "Was ist mit dem verlorenen Kamel? Der Gesandte Allahs (ﷺ) war wütend, bis seine Wangen rot wurden (oder sein Gesicht rot wurde) und sagte dann: "Du hast nichts dagegen zu tun; Er hat Füße und eine Ledertasche (um seinen Durst zu stillen), bis sein Besitzer ihn findet.

Kapitel : Es wird empfohlen, die Vorräte zu mischen, wenn sie wenige sind, und sie zu verteilen

Abu Sa'id al-Khudri berichtete:

Als wir mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) auf einer Reise waren, kam eine Person auf ihr Reittier und fing an, nach rechts und links zu starren. (Es war in diesem Augenblick), als der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Derjenige, der ein zusätzliches Reittier hat, soll es jemandem geben, der kein Reittier für ihn hat." Und wer einen Überschuß an Lebensmitteln hat, der soll ihn dem geben, der keinen Überschuß hat, und er hat von so vielen Arten von Reichtum gesprochen, bis wir der Meinung waren, daß keiner von uns ein Recht auf den Überschuß hat.

Kapitel : Wiederaufnahme von Gegenständen, die ein Pilger verloren hat

Zaid geb. Khalid al-Juhani berichtete. Da kam zu Allahs Gesandtem (ﷺ) eine Person, der Rest des Hadiths ist derselbe, aber mit der Variation (dieser Worte)

Sein Gesicht wurde rot, seine Stirn auch, und er ärgerte sich; und fügte nach den Worten hinzu: Er soll das ein Jahr lang bekannt machen, und wenn der Besitzer nicht auftaucht, dann ist es ein Treuhandverhältnis mit dir.

Shu'ba berichtete

Salama geb. Kuhail informierte mich oder er informierte die Leute, und ich war einer von ihnen. Er sagte: "Ich hörte, dass Sawaid b. Ghafala, der berichtete: "Ich bin mit Zaid b. Suhan und Salman geb. Rabi'a und fand eine Peitsche, der Rest des Hadiths ist derselbe bis zu den Worten: "Ich habe davon Gebrauch gemacht." Shu'ba sagte: "Ich hörte ihn nach zehn Jahren sagen, dass er es ein Jahr lang angekündigt hat.

Kapitel : Das Melken von Tieren ist illegal, wenn der Eigentümer keine Erlaubnis erteilt hat

'Abd al-Rahman b. 'Uthman al-Taimi berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) verboten habe, das streunende Ding der Pilger in Gewahrsam zu nehmen.

Kapitel : Gastfreundschaft usw.

Dieser Hadith wurde durch eine andere Kette von Übermittlern mit einer leichten Variation der Worte überliefert.

Kapitel : Es wird empfohlen, überschüssiges Vermögen auszugeben

Abd Shuraib al-Adawi berichtete

Mein Gesandter (ﷺ) hörte zu und sah, als Allahs Gesandter ( ) sprach und sagte: "Wer an Allah und die Nächsten glaubt, sollte dem Gast Achtung erweisen, auch mit äußerster Güte und Höflichkeit. Sie sagten: "Gesandter Allahs, was ist diese äußerste Güte und Höflichkeit? Er antwortete: Es ist für einen Tag und eine Nacht. Die Gastfreundschaft erstreckt sich über drei Tage, und was darüber hinausgeht, ist für ihn ein Sadaqa; Und wer an Allah und das Jenseits glaubt, soll etwas Gutes sagen oder schweigen.

Kapitel : Wiederaufnahme von Gegenständen, die ein Pilger verloren hat

Zaid geb. Khalid al-Juhani berichtete

Ein Mann kam zu Allahs Gesandtem (ﷺ) und fragte ihn, ob er verstreute Gegenstände aufsammeln könne. Er sagte: "Erkenne seine Tasche und den Riemen (an dem sie festgebunden ist) gut und verkünde das ein Jahr lang. Wenn sein Besitzer kommt (gib es ihm innerhalb dieser Zeit zurück), sonst gehört es dir. Er sagte (wieder): "Was ist mit der verlorenen Ziege? Daraufhin sagte er (der Heilige Prophet): "Es ist dein oder für deinen Bruder oder für den Wolf." Er sagte: "Was ist mit dem verlorenen Kamel? Darauf sagte er: Du hast damit nichts zu tun; Es hat eine Ledertasche und auch seine Schuhe dabei. Er kommt zur Wasserstelle, frisst die Blätter der Bäume, bis sein Herr ihn findet.

Zaid geb. Khalid al-Juhani berichtete

Eine Person fragte den Gesandten Allahs (ﷺ) nach einem verlorenen Kamel; Rabi'a fügte hinzu: Er (der Heilige Prophet) war so verärgert, dass seine Wangen rot wurden." Der Rest des Hadiths ist derselbe. Er (der Erzähler) fügte hinzu: "Wenn sein (der des Artikels) Besitzer kommt und er erkennt die Tasche (in der sie sich befand) und ihre Nummer und den Riemen. Dann gib es ihnen, aber wenn nicht, dann ist es für dich."

Kapitel : Gastfreundschaft usw.

Ibn 'Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) dies gesagt hatte

Keiner soll das Tier eines anderen melken, es sei denn mit seiner Erlaubnis. Gefällt es einem von euch, daß seine Kammer geplündert, seine Gewölbe aufgebrochen und seine Lebensmittel gestohlen werden? Wahrlich, die Schätze für sie (die Tiere halten) sind die Euter der Tiere, die sie füttern. Keiner von euch soll also das Tier eines anderen melken, es sei denn mit seiner Erlaubnis.

Kapitel : Wiederaufnahme von Gegenständen, die ein Pilger verloren hat

Dieser Hadith wurde auf der Grundlage der Autorität von Rabi'a b. Abu Abd al-Rahman mit der gleichen Kette von Übermittlern überliefert, aber mit diesem Zusatz

"Während ich bei ihm war, kam eine Person zu Allahs Gesandtem (ﷺund fragte ihn, ob er einen verirrten Gegenstand aufheben solle, und er sagte: "Wenn niemand kommt, um es zu verlangen, dann gib es aus."

Kapitel : Das Melken von Tieren ist illegal, wenn der Eigentümer keine Erlaubnis erteilt hat

Zaid geb. Khalid al-Juhani berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

Wer einen verirrten Artikel gefunden hat, wird selbst in die Irre geführt, wenn er ihn nicht bewirbt.

Kapitel : Es wird empfohlen, überschüssiges Vermögen auszugeben

'Uqba b. Amir berichtete

Wir sagten zu Allahs Gesandtem (ﷺ): "Du sendest uns aus und wir kommen zu den Menschen, die uns keine Gastfreundschaft gewähren. Was ist also deine Meinung?" Daraufhin sprach Allahs Gesandter (ﷺ zu den Leuten: "Wenn ihr zu den Leuten kommt, die für euch bestellen, was sich für einen Gast geziemt, nehmt es an; Tun sie es aber nicht, so nehmt von ihnen, was sich für sie geziemt, um sie einem Gaste zu geben.

Kapitel : Wiederaufnahme von Gegenständen, die ein Pilger verloren hat

Zaid geb. Khalid al-Juhani, der Gefährte des Gesandten Allahs (ﷺ), sagte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) nach dem Aufsammeln von verirrtem Gold oder Silber gefragt wurde, woraufhin er sagte

Erkennen Sie den Riemen und die Tasche (darin) gut und machen Sie dann ein Jahr lang eine Ankündigung darüber, aber wenn niemand sie erkennt, dann geben Sie das aus, und es wäre ein Vertrauen bei Ihnen; Und wenn eines Tages jemand kommt, um das zu verlangen, dann zahle es ihm. Er (der Fragesteller) fragte nach dem verlorenen Kamel, worauf er sagte: Damit hast du nichts zu tun. Laß das in Ruhe, denn es hat Füße und auch einen ledernen Beutel, es trinkt Wasser und frißt die Blätter der Bäume. Er fragte ihn nach dem Schaf, worauf er sagte: "Nimm es, es ist für dich oder für deinen Bruder oder für den Wolf.

Kapitel : Es wird empfohlen, überschüssiges Vermögen auszugeben

Abu Shuriah al-Khuza'i berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte

(Die Dauer der Bewirtung eines Gastes beträgt drei Tage, und äußerste Freundlichkeit und Höflichkeit gilt für einen Tag und eine Nacht. =" Es ist einem Muslim nicht erlaubt, bei seinem Bruder zu bleiben, bis er ihn zur Sünde macht. Sie sagten: "Gesandter Allahs, wie würde er ihn zur Sünde machen?" Er (der Heilige Prophet) sagte: Er bleibt bei ihm (so lange), dass nichts mehr bei ihm ist, um ihn zu unterhalten.

Sa'id al-Maqburi berichtete

Ich hörte Abu Shuraih al-Khuzill sagen: "Meine Ohren hörten und meine Augen sahen und mein Verstand behielt es, als Allahs Gesandter (ﷺ) dies sprach, und dann überlieferte er den Hadith und erwähnte dies: "Es ist keinem von euch erlaubt, bei seinem Bruder zu bleiben, bis er ihn zur Sünde macht."

Kapitel : Wiederaufnahme von Gegenständen, die ein Pilger verloren hat

Zaid geb. Khalid al-Juhani berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) nach dem Aufsammeln von verstreuten Dingen gefragt wurde, woraufhin er sagte

Mach das ein Jahr lang bekannt, aber wenn es nicht erkannt wird, dann erkenne seine Größe und seinen Riemen, dann iss es; Und wenn sein Besitzer kommt, dann gib es ihm. Dieser Hadith wurde auf der Grundlage der Autorität von Al-Dahhak b. überliefert. Uthman mit der gleichen Kette von Übermittlern, aber mit einer leichten Variation der Wörter.

Salama geb. Kuhail berichtete

Ich hörte Sowaid b. Ghafala sagt: "Ich bin ausgegangen, und auch Zaid b. Suhan und Salman geb. Rabi'a für den Dschihad, und ich fand eine Peitsche und nahm sie auf. Sie sagten zu mir: Lass es. Ich sagte: Nein. aber ich werde es ankündigen, und wenn sein Besitzer kommt (dann werde ich es zurückgeben), sonst werde ich es benutzen, und ich habe sie abgelehnt. Als wir vom Dschihad zurückkehrten. zu meinem Glück habe ich die Pilgerfahrt durchgeführt. Ich kam nach Medina und traf Ubayy b. Ka'b und erzählten ihm die Angelegenheit mit der Peitsche und ihre Meinung (die Meinung von Zaid b. Suhan und Salman b. Rabi'a) darüber (d. h. Ich sollte es werfen). Daraufhin sagte er: "Ich habe zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (ﷺ) einen Geldsack gefunden, der hundert Dinar enthielt. Ich kam damit zu ihm, und er sagte: Mach eine Ankündigung davon für ein Jahr; also kündigte ich es an, fand aber niemanden, der es (nachträglich) hätte erkennen können. Ich kam wieder zu ihm, und er sagte: Mach eine Ankündigung für ein Jahr. Also machte ich es bekannt, aber ich fand niemanden, der es erkennen konnte. Als ich zu ihm kam, sprach er: Mach es ein Jahr lang bekannt. Ich habe das angekündigt, aber keinen gefunden, der es hätte erkennen können, worauf er sagte: Bewahre seine Nummer, seinen Beutel und seinen Riemen auf, und wenn sein Besitzer kommt, so gib ihn ihm zurück, sonst gebrauche davon. Also habe ich davon Gebrauch gemacht. Ich (Shu'ba) traf ihn (Salama b. Kuhail) danach in Mekka, und er sagte: "Ich weiß nicht, ob er drei Jahre oder ein Jahr sagte.

Dieser Hadith wurde auf der Grundlage der Autorität von Salama b überliefert. Kuhail durch verschiedene Senderketten. In ihrem Ahadith sind es drei Jahre, außer im Hadith von Hammid b. Salama es sind zwei Jahre oder drei Jahre. In dem Hadith, der auf der Autorität von Sufyan und Zaid b. Abu Unaisa und Hammid b. Salama (die Worte sind)

"Wenn jemand kommt und dich über die Anzahl (der Artikel) der Tasche und der Gurte informiert, dann gib ihm das." Sufyan hat in der Überlieferung von Waki' diesen Zusatz gemacht: "Sonst ist es wie dein Eigentum." Und in der Überlieferung von Ibn Numair lauten die Worte: "Sonst nutze das."