Die Kapitel über die Verpfändung

كتاب الرهون

Kapitel : Verpachtung von Grundstücken

Es wurde von Abu Sufyan, dem befreiten Sklaven von Ibn Abu Ahmad, überliefert, dass er ihm erzählte, dass er Abu Sa'eed Al-Khudri sagen hörte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) hat Muhaqlah verboten." (Sahih) Muhaqlah bedeutet Land verpachten

Kapitel : Konzession, die den Anbau von einem Drittel und einem Viertel (der Ernte) erlaubt

Es wurde überliefert, dass 'Amr bin Dinar sagte

Ich sagte zu Tawus: "O Abu 'Abdur-Rahman, warum gibst du diese Mukhabarah nicht auf, weil sie behaupten, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sie verboten hat?" Er sagte: "Oh 'Amr, ich helfe ihnen, indem ich ihr Land nehme und es bewirtschafte und ihnen etwas zurückgebe, und Mu'adh bin Jabal erlaubte den Menschen hier, das zu tun. Die kenntnisreichsten von ihnen - gemeint ist Ibn'Abbas - erzählten mir, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) es nicht verboten hat, sondern sagte: 'Für einen ist es besser, seinem Bruder (Land) zu geben, als wenn er einen bestimmten Betrag als Pacht dafür nimmt.'"

Es wurde von Tawus überliefert, dass Ibn'Abbas erzählte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) lediglich sagte

"Wenn einer von euch seinem Bruder (Land) gibt, ist das besser für ihn, als wenn er eine bestimmte Summe Pacht dafür nimmt."

Kapitel : Verteilung von Wasser

Es wurde von Kathir bin 'Abdullah bin 'Amr bin 'Awf Al-Muzani, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Beginne mit den Pferden an dem Tag, an dem du (die Tiere zum Trinken) bringst.' ”

Kapitel : [Abu Bakr Bin Abi Shaibah erzählte uns]

Es wurde überliefert, dass Anas sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) verpfändete seine Rüstung an einen Juden in Al-Medina und nahm im Gegenzug kaum für seine Familie."

Kapitel : Löhne der Arbeiter

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

(Allah (SWT) sagt:) "Ich bin der Gegner von dreien am Tag der Auferstehung, und wenn Ich jemandes Gegner bin, werde Ich ihn besiegen: Ein Mensch, der in Meinem Namen Versprechungen macht, erweist sich dann als verräterisch. ein Mann, der einen freien Mann verkauft und seinen Preis konsumiert; Und ein Mensch, der einen Arbeiter anheuert, ihn benutzt, gibt ihm dann seinen Lohn nicht."

Kapitel : Konzession, die die Verpachtung von unfruchtbarem Land für Gold und Silber ermöglicht

Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass er hörte, dass die Menschen mehr Land verpachteten. Er sagte

"Subhan-Allah, der Gesandte Allahs (ﷺ), sagte: 'Warum leiht es nicht einer von euch seinem Bruder?' Aber er verbot nicht, es zu verpachten." ”

Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wenn einer von euch seinem Bruder sein Land leihen würde, wäre das besser für ihn, als diese und jene Pacht dafür zu nehmen."

Kapitel : Arten der Kultivierung, die nicht gemocht werden

sagte Zaid bin Thabit

"Möge Allah (SWT) Rafi' bin Khadij vergeben. Bei Allah (SWT)! Ich kenne Ahadith besser als er. Zwei Männer, die sich gestritten hatten, kamen zum Propheten (ﷺ) und er sagte: 'Wenn dies deine Situation ist, verpachte keine Farmen', und was Rafi' bin Khadij hörte, war: 'Pachte keine Farmen.' ”

Kapitel : Konzession, die den Anbau von einem Drittel und einem Viertel (der Ernte) erlaubt

Es wurde von Tawus überliefert, dass

Mu'adh bin Jabl pachtete während der Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ), Abu Bakr, 'Umar und 'Uthmah etwas Land im Gegenzug für ein Drittel oder ein Viertel (des Ertrags), und er tat dies bis zu eurem Tag.

Kapitel : Bewässerung aus Flüssen und wie viel Wasser zurückgehalten werden darf

Es wurde überliefert, dass Tha'labah bin Abu Malik sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) entschied über den Strom des Mahzur, dass das höhere Gelände Vorrang vor dem niedrigeren hat, so dass das höhere Gelände bewässert werden sollte, bis das Wasser die Knöchel erreichte, dann sollte es an diejenigen freigegeben werden, die niedriger waren.

Kapitel : Das Land um einen Brunnen (das nur dem Brunnenbesitzer gehört)

Es wurde von 'Abdullah bin Mughaffal überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte

"Wer einen Brunnen gräbt, hat ein Anrecht darauf, dass er von vierzig Unterarmen umgeben ist als Ruhestätte für seine Herden."

Kapitel : Jemand, der Immobilien verkauft und das Geld nicht für etwas Ähnliches verwendet

Es wurde überliefert, dass Sa'eed bin Huraith sagte:

Eine andere Kette erzählt einen Hadith, der dem vorherigen ähnelt.

Kapitel : Verpfändete Gegenstände dürfen nicht verfallen

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Verfallen Sie nicht verpfändete Gegenstände."

Kapitel : Leihen von Land im Gegenzug für ein Drittel oder ein Viertel (der Ernte)

Es wurde überliefert, dass 'Amr bin Dinar sagte

"Ich hörte Ibn 'Umar sagen: 'Wir pflegten Land für den Ackerbau zu leihen, als Gegenleistung für einen Teil der Ernte, und wir sahen nichts Falsches daran, bis wir Rafi' bin Khadij sagen hörten: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot es." Dann hörten wir auf wegen dem, was er gesagt hat." ”

Kapitel : Bestäubende Palmen

Es wurde von 'Aischa überliefert, dass der Prophet (ﷺ) einige Geräusche hörte und sagte

"Was ist das für ein Geräusch?" Sie sagten: "Palmen, die bestäubt werden." Er sagte: "Wenn sie das nicht tun würden, wäre es besser." Sie haben sie also in diesem Jahr nicht bestäubt, und die Datteln sind nicht richtig gereift. Sie erwähnten das gegenüber dem Propheten (ﷺ) und er sagte: "Wenn es eine Angelegenheit deiner Religion ist, dann wende dich an mich."

Kapitel : Die Muslime sind Partner in drei Dingen

Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Die Muslime sind Partner in drei Dingen: Wasser, Weide und Feuer, und ihr Preis ist illegal."

Kapitel : Die Bezirke der Bäume

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Das Land um eine Dattelpalme herum, soweit ihre Äste reichen, gehört dem Eigentümer des Baumes."

Kapitel : [Abu Bakr Bin Abi Shaibah erzählte uns]

Es wurde von 'Aischa überliefert:

Der Gesandte Allahs (ﷺ) kaufte von einem Juden etwas zu essen, um es später zu bezahlen, und er verpfändete dafür seine Rüstung.

Kapitel : Das verpfändete Tier darf geritten und gemolken werden

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Ein Reittier kann geritten werden, wenn es verpfändet wird, und seine Milch kann getrunken werden, wenn es verpfändet wird, aber derjenige, der es reitet oder melkt, muss für seinen Unterhalt bezahlen." ”