Kapitel über Erbteile

كتاب الفرائض

Kapitel : Ermutigung, sich mit dem Erbrecht auseinanderzusetzen

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"OAbu Hurairah. Lernt das Erbe kennen und lehrt es, denn es ist die Hälfte des Wissens, aber es wird vergessen werden. Das ist das Erste, was meiner Nation genommen wird.'"

Kapitel : Aktien für Nachkommen

Es wurde festgestellt, dass Jabir bin 'Abdullah sagte:

"Die Frau von Sa'd bin Rabi' kam mit den beiden Töchtern von Sa'd zum Propheten (ﷺ) und sagte: 'O Gesandter Allahs, das sind die beiden Töchter von Sa'd. Er ist mit euch getötet worden am Tage des Uhud, und ihr Onkel väterlicherseits hat ihm alles genommen, was sein Vater hinterlassen hat, und eine Frau ist nur wegen ihres Reichtums verheiratet.« Der Prophet (ﷺ) schwieg, bis ihm der Vers der Erbe offenbart wurde. Da rief der Gesandte Allahs (ﷺ) den Bruder von Sa'd bin Rabi an und sagte: 'Gib den beiden Töchtern Sa'ds zwei Drittel seines Vermögens und gib seiner Frau das achte, und nimm, was übrig ist.'"

Kapitel : Der Anteil des Großvaters

Es wurde festgestellt, dass Ma'qil bin Yasar Al-Muzani sagte:

"Ich hörte den Propheten (ﷺ), als ihm ein Fall vorgelegt wurde, bei dem es um den Anteil eines Großvaters ging. Er gab ihm ein Drittel oder ein Sechstel."

Kapitel : Verbot der Veräußerung des Erbrechts

Es wurde festgestellt, dass Ibn 'Umar sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺhat verboten, das Erbrecht zu verkaufen oder zu verschenken."

Kapitel : Wenn ein Neugeborenes weint, ist es Erbe

Es wurde von Jabir überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte

"Wenn das Kind gezimt hat, soll das (Begräbnis-)Gebet für es gesprochen werden (wenn es stirbt) und es ist ein Erbe."

Kapitel : Eine Frau kann drei Arten von Erbschaften erhalten

Es wurde von Wathilah bin Asqa aus überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte:

"Eine Frau kann drei Arten von Erbschaften erhalten: Von ihrer befreiten Sklavin, einem Findelkind, das sie aufgezogen hat, und ihrem Kind, bei dem sie Li'an geschworen hat, dass es legitim ist."

Kapitel : Jemand, der sein Kind ablehnt

Es ist belegt, dass Abu Hurairah sagte:

"Da wurde der Vers von Li'an offenbart, der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Jede Frau, die ihr Kind einem Volk zuschreibt, zu dem es nicht gehört, hat keine Beziehung zu Allah und wird niemals ins Paradies eingehen. Und jeder Mann, der sein Kind abstößt, solange er es erkennt, Allah wird sich am Tag der Auferstehung von ihm abschirmen und es vor den Zeugen entehren.'"

Kapitel : Einer, der keinen Erben hat

Es ist bezeugt, dass Ibn 'Abbas sagte:

"Ein Mann starb zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ), und er hinterließ keinen Erben außer einem Sklaven, den er befreit hatte. Der Gesandte Allahs (ﷺ) hat ihm das Vermächtnis übergeben."

Kapitel : Verbot der Veräußerung des Erbrechts

Es wurde festgestellt, dass Ibn 'Umar sagte:

Der Gesandte Allahs (ﷺverbot es, das Erbrecht zu verkaufen oder zu verschenken.

Kapitel : Wenn ein Neugeborenes weint, ist es Erbe

Es wurde von Jabir bin 'Abdullah und Miswar bin Makhrumah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Kein Kind erbt, bis es seine Stimme hört oder weint."

Kapitel : Erbteilung

Es wurde von 'Abdullah bin 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Welche Erbteilung auch immer während der Zeit der Unwissenheit vorgenommen wurde, sie steht entsprechend der Teilung der Unwissenheitszeit, und welche Aufteilung des Erbes auch immer während des Islam vorgenommen wurde, sie steht entsprechend der Teilung des Islam."

Kapitel : Ein Kind beanspruchen

Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Jedes Kind, das seinem Vater zugeschrieben wird, nachdem sein Vater, dem es zugeschrieben wird, gestorben ist, und seine Erben es ihm nach seinem Tod zuschrieben, entschied er, dass* wer von einer Sklavin geboren wurde, die er zu der Zeit, als er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, besaß, nach derjenigen benannt werden sollte, der es zugeschrieben wurde, aber er hat keinen Anteil an einem Erbe, das zuvor verteilt wurde. Was auch immer er an Erbe findet, das noch nicht verteilt wurde, er wird einen Teil davon haben. Er kann jedoch nicht nach seinem Vater benannt werden, wenn der Mann, den er als seinen Vater bezeichnete, ihn nicht anerkannte. Wenn er von einer Sklavin geboren wurde, die sein Vater nicht besaß, oder von einer freien Frau, mit der er Ehebruch begangen hat, dann kann er nicht nach ihm benannt werden, und er erbt nicht von ihm, auch wenn derjenige, den er als seinen Vater beansprucht, ihn anerkennt. Er ist also ein uneheliches Kind, das dem Volk seiner Mutter gehört, wer auch immer sie sind, ob sie eine freie Frau oder eine Sklavin ist."

Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wer mit einer Sklavin oder einer freien Frau Ehebruch begeht, dessen Kind ist unehelich und er kann nicht von ihm erben oder von ihm geerbt werden (d.h. dieses Kind kann nicht von ihm erben)."

Kapitel : Jemand, der sein Kind ablehnt

Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte

"Es ist ungläubig, wenn er sich wissentlich jemand anderem als seinem Vater zuschreibt oder seine Verbindung zu seinem Vater leugnet, auch wenn es nur subtil ist." *

Kapitel : Ein Mann, der durch die Hand eines anderen Muslim wird

Es wurde festgestellt, dass 'Abdullah bin Mawhab sagte:

"Ich hörte Tamim Ad-Dari sagen: 'Ich sagte: 'O Gesandter Allahs, was geht die Sunna einen Mann aus dem Volk der Schrift an, der durch die Hand eines anderen Mannes ein Muslim wird?' Er sagte: 'Er ist ihm von allen Menschen im Leben und im Tod am nächsten.'"