Das Buch der Erbschaftsregeln

كتاب الفرائض

Kapitel : Der letzte Vers, der enthüllt wurde, war der Vers von Kalalah

Aba Ishaq berichtete diesen Hadith mit der Autorität von al-Bara' (Allah sei mit ihm zufrieden) mit einer leichten Variation der Worte, nämlich der letzten Sura, die vollständig offenbart wurde.

Kapitel : Wer Reichtum hinterlässt, ist für seine Erben

Abu Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtete, dass, als der Leichnam eines Toten, der eine Schuld auf sich hatte, zu Allahs Gesandtem (ﷺgebracht wurde, er fragte, ob er genug Eigentum hinterlassen hatte, um seine Schulden zu begleichen, und ob das hinterlassene Eigentum für diesen Zweck ausreichend gewesen war, hielt er das Totengebet für ihn ab. anders sagte er (zu seinen Gefährten)

Du betest für deinen Gefährten. Aber als Allah ihm die Tore des Sieges öffnete, sagte er: "Ich bin den Gläubigen näher als sie selbst. Wenn also jemand stirbt und eine Schuld hinterlässt, dann ist es meine Verantwortung, sie zu bezahlen, und wenn jemand ein Eigentum hinterlässt, geht es an seine Erben.

Hammam geb. Munabbih berichtete

Dies ist es, was Abu Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) uns von Allahs Gesandtem (Friede sei mit ihm) überliefert hat. Und er überlieferte viele Ahadithe, und einer davon lautete: Allahs Gesandter (Friede sei mit ihm) sprach: "Ich bin nach dem Buch Allahs der Erhabene und Majestät, den Gläubigen aller Menschen am nächsten. Wer also von euch in Schulden stirbt oder mittellose Kinder hinterlässt, der rufet mich an), denn ich bin sein Hüter. Und wer von euch Eigentum hinterlässt, dessen Erbe hat das Recht, es zu bekommen, wer auch immer er ist.