Das Buch 'Umra
كتاب العمرى
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Versionen des Berichts von Jabir über 'Umra
„Umra ist zulässig.“
Kapitel : „'Umra (ein Geschenk fürs Leben) gehört dem Erben“
„In der Tat ist Umra zulässig.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Versionen des Berichts von Jabir über 'Umra
„Der Gesandte Allahs verbot Umra und Ruqba.“ Ich sagte: „Was ist Ruqba?“ Er sagte: „Wenn ein Mann zu einem anderen sagt: 'Das gehört dir für den Rest deines Lebens. ' Aber wenn du das tust, ist es zulässig.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte von Az-Zuhri darüber
„Jeder Mensch, dem auf der Grundlage von 'Umra eine Gabe gegeben wird, gehört ihm und seinen Nachkommen. Es gehört demjenigen, dem er es gegeben hat, und es kann von demjenigen, der es gegeben hat, nicht zurückgenommen werden, weil er ein Geschenk gegeben hat, und es geht an die Erben desjenigen, dem es gegeben wurde.“
Kapitel : Eine Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Mannes ein Geschenk macht
„Was ist das?“ Es wurde gesagt: „Es wurde Barirah als Almosen gegeben.“ Er sagte: „Es ist Almosen für sie und ein Geschenk für uns.“
Kapitel : „'Umra (ein Geschenk fürs Leben) gehört dem Erben“
„Umra ist zulässig.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte, die von Yahya Bin Abi Kathir und Muhammad Bin aus Abu Salamah erzählt wurden
„Eine lebenslange Gabe ('Umra) ist zulässig.“
Kapitel : Eine Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Mannes ein Geschenk macht
„Die Delegation von Thaqif kam zum Gesandten Allahs und brachte ein Geschenk mit. Er sagte: 'Ist es ein Geschenk oder eine Almosen? ' Wenn es ein Geschenk wäre, wäre es um des Gesandten Allahs willen und um ihre Bedürfnisse zu befriedigen, und wenn es Almosen wäre, dann wäre es für Allahs Sache. Sie sagten: „Es ist ein Geschenk.“ Also nahm er es von ihnen an und setzte sich zu ihnen, und sie stellten Fragen, bis er „Zuhr“ mit „Asr“ betete.
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte von Az-Zuhri darüber
Yazid bin Abi Habib erzählte von Ibn Shihab, von Abu Salamah, von Jabir, dass der Gesandte Allahs in Bezug auf 'Umra herrschte — wenn ein Mann einem anderen Mann und seinen Nachkommen ein Geschenk macht, aber festlegt, dass, wenn dir und deinen Nachkommen etwas passiert, es mir und meinen Nachkommen gehört — „Es gehört demjenigen, dem es gegeben wurde, und seinen Nachkommen.“
Kapitel : Eine Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Mannes ein Geschenk macht
„Ich dachte darüber nach, keine Geschenke anzunehmen, außer von einem Quraishi, einem Ansari, einem Thaqafi oder einem Dawsi.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte von Az-Zuhri darüber
„Jeder Mann, der einem anderen Mann ein lebenslanges Geschenk macht, gehört ihm (dem Empfänger) und seinen Nachkommen und denen, die von ihm erben.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte, die von Yahya Bin Abi Kathir und Muhammad Bin aus Abu Salamah erzählt wurden
„Yahya erzählte uns, dass Abu Salamah ihm von Jabir bin 'Abdullah, vom Propheten Allahs, erzählt hat, der sagte: ‚Ein lebenslanges Geschenk gehört demjenigen, dem es gegeben wurde. '“
„Abu Salamah erzählte uns von Abu Hurairah, dass der Gesandte Allahs sagte: ‚Wem auch immer etwas als lebenslanges Geschenk gegeben wird, es gehört ihm. '“
Kapitel : Eine Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Mannes ein Geschenk macht
„Es ist einer Frau nicht gestattet, aus ihrem Vermögen ein Geschenk zu machen, sobald ihr Ehemann die eheliche Autorität über sie hat.“ Dies ist der Wortlaut von (einem der Überlieferer) Muhammad.
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Versionen des Berichts von Jabir über 'Umra
„Halte an deinem Vermögen fest und gib es nicht auf der Grundlage von 'Umra weiter. Denn wem für den Rest seines Lebens etwas auf der Grundlage von 'Umra gegeben wird, dem gehört es für den Rest seines Lebens und nach seinem Tod.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte von Az-Zuhri darüber
„Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman erzählte mir, dass Jabir ihm sagte: ‚Der Gesandte Allahs hat entschieden, dass jeder, der einem Mann ein lebenslanges Geschenk gibt, es ihm und seinen Erben gehört. Es gehört demjenigen, dem es auf der Grundlage von 'Umra gegeben wurde. Es wird von seinem Empfänger gemäß Allahs (Verfügungen) zum Erbe und seinen Rechten vererbt werden. '“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Versionen des Berichts von Jabir über 'Umra
„Der Gesandte Allahs sagte: ‚Wem für den Rest seines Lebens etwas gegeben wird, es gehört ihm, solange er lebt und auch nach seinem Tod. '“
„Abu Az-Zubair teilte mir mit, dass er Jabir sagen hörte: 'Der Gesandte Allahs sagte: „Jedem, dem auf der Grundlage von 'Umra etwas gegeben wird, es gehört ihm für den Rest seines Lebens und nach seinem Tod."'“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte von Az-Zuhri darüber
„Der Gesandte Allahs sagte: 'Umra (eine lebenslange Gabe) gehört demjenigen, dem sie gegeben wurde; sie gehört ihm und seinen Nachkommen und wird von denen geerbt, die von ihm erben. '“