Das Buch 'Umra
كتاب العمرى
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte von Az-Zuhri darüber
„Es gehört zweifellos ihm, und es ist nicht zulässig, dass der Geber irgendwelche Bedingungen oder Ausnahmen festlegt.“ Abu Salamah sagte: „Weil er es als Geschenk gegeben hat und es daher derselben Regelung unterliegt wie der Nachlass, und die Bedingung (dass es beim Tod des Empfängers an den Geber zurückfällt) ist ungültig geworden.“
Kapitel : „'Umra (ein Geschenk fürs Leben) gehört dem Erben“
Es wurde von Zaid bin Thabit überliefert, dass der Prophet entschied, dass 'Umra (ein Geschenk fürs Leben) dem Erben gehört.
Der Gesandte Allahs sagte: „Wer ein lebenslanges Geschenk gibt, es gehört demjenigen, dem er es gegeben hat, sowohl während seines Lebens als auch nach seinem Tod. Und gib keine Dinge auf der Grundlage von Ruqba, denn wem auch immer etwas auf der Grundlage von Ruqba gegeben wird, wird es Teil seines Nachlasses.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte von Az-Zuhri darüber
„Der Gesandte Allahs sagte: 'Umra (ein lebenslanges Geschenk) gehört demjenigen, dem es gegeben wurde; es gehört ihm und seinen Erben und wird von seinen Nachkommen geerbt, die von ihm erben. '“
Kapitel : „'Umra (ein Geschenk fürs Leben) gehört dem Erben“
Es wurde von Tawus berichtet, dass der Gesandte Allahs 'Umra und Ruqba verbindlich gemacht hat.
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Versionen des Berichts von Jabir über 'Umra
„Ich habe gehört, dass Qatadah von ‚Ata', von Jabir, erzählt hat, dass der Prophet gesagt hat: ‚Umra ist erlaubt'.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte, die von Yahya Bin Abi Kathir und Muhammad Bin aus Abu Salamah erzählt wurden
„Sulaiman bin Hisham fragte mich nach einem lebenslangen Geschenk. Ich sagte: 'Muhammad bin Sirin erzählte, dass Shuraih sagte: „Der Prophet Allahs entschied, dass eine lebenslange Gabe zulässig ist.“ Qatadah sagte: „Ich sagte: 'Und An-Nadr bin Anas erzählte mir von Bashir bin Nahik, aus Abu Hurairah, dass der Prophet Allahs sagte: „Eine lebenslange Gabe ist zulässig.“ Qatadah sagte: „Ich sagte: 'Al-Hasan pflegte zu sagen: 'Eine lebenslange Gabe ist zulässig."' Qatadah sagte: „Az-Zuhri sagte: ‚Ein lebenslanges Geschenk liegt vor, wenn festgelegt ist, dass es für denjenigen bestimmt ist, dem es gegeben wurde, und für seine Nachkommen, aber wenn seine Nachkommen nicht erwähnt wurden, dann ist die Bedingung gültig (und sie geht an denjenigen zurück, der sie gegeben hat). '“ Qatadah sagte: „Also wurde 'Ata' bin Abi Rabah gefragt und er sagte: 'Jabir bin Abdullah erzählte mir, dass Allahs Gesandter sagte: „Umra ist zulässig."'“ Qatadah sagte: „Az-Zuhri sagte: 'Die Kalifen (Khulafa') haben nicht danach geherrscht. '“ ‚Ata' sagte: „Abdul-Malik bin Marwan hat auf dieser Grundlage regiert.“
Kapitel : „'Umra (ein Geschenk fürs Leben) gehört dem Erben“
„Umra (ein Geschenk fürs Leben) gehört dem Erben.“
Es wurde von Zaid bin Thabit überliefert, dass der Prophet entschied, dass 'Umra (ein Geschenk fürs Leben) dem Erben gehört.
„Umra (ein Geschenk fürs Leben) gehört dem Erben.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Versionen des Berichts von Jabir über 'Umra
'Ata' informierte mich, von Habib bin Abi Thabit, von Ibn 'Umar - und er hörte es nicht von ihm - er sagte: 'Allahs Gesandter sagte: „Es gibt keine Umra und keine Ruqba. Wem auch immer etwas auf der Grundlage von 'Umra oder Ruqba gegeben wird, es gehört ihm für den Rest seines Lebens und auch nach seinem Tod."' ‚Ata' sagte: „Es gehört dem anderen.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte von Az-Zuhri darüber
„Ich habe den Gesandten Allahs sagen hören: ‚Wer einem Menschen ein lebenslanges Geschenk gibt, es gehört ihm und seinen Erben; seine Worte (als er das Geschenk gab) setzen seinen Rechten daran ein Ende, und es gehört demjenigen, dem es auf der Grundlage von ‚Umra gegeben wurde, und seinen Erben'.“
„Jeder Mann, der einem anderen Mann ein lebenslanges Geschenk macht, gehört ihm (dem Empfänger) und seinen Nachkommen. Er sagte: „Ich habe es dir und deinen Nachkommen gegeben, solange einer von euch noch lebt.“ Es gehört also demjenigen, dem es gegeben wurde, und es kann nicht an den ersten Besitzer zurückfallen, da er es als Geschenk gegeben hat, und als solches unterliegt es derselben Regelung wie der Nachlass.“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte, die von Yahya Bin Abi Kathir und Muhammad Bin aus Abu Salamah erzählt wurden
„Yahya bin Abi Kathir erzählte uns, er sagte: 'Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman erzählte mir, er sagte: „Ich hörte Jabir sagen: 'Der Gesandte Allahs sagte: „Ein lebenslanges Geschenk gehört demjenigen, dem es gegeben wurde."'"'“
Kapitel : Eine Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Mannes ein Geschenk macht
„Als der Gesandte Allahs Mekka eroberte, stand er auf, um (die Menschen) anzusprechen, und sagte in seiner Khutba: 'Es ist einer Frau nicht erlaubt, (ein Geschenk) zu geben, außer mit der Erlaubnis ihres Ehemanns. '“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Versionen des Berichts von Jabir über 'Umra
„Gebt keine Dinge auf der Grundlage von Ruqba oder 'Umra. Wem auch immer etwas auf der Grundlage von Ruqba oder 'Umra gegeben wird, es gehört seinen Erben.“
„Der Gesandte Allahs sagte: 'Ruqba gehört demjenigen, dem es gegeben wurde. '“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Berichte von Az-Zuhri darüber
„Der Gesandte Allahs sagte: ‚Wem etwas auf der Grundlage von 'Umra gegeben wird, es gehört ihm und seinen Nachkommen und wird von denen geerbt, die von ihm erben. '“
Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Versionen des Berichts von Jabir über 'Umra
„Ich hörte Ibn 'Umar sagen: 'Der Gesandte Allahs hat Ruqba verboten und gesagt: „Wem auch immer etwas auf der Grundlage von Ruqba gegeben wird, es gehört ihm."'“
„Habib bin Abi Thabit informierte uns von Ibn 'Umar, dass der Gesandte Allahs sagte: ‚Es gibt keine Umra und keine Ruqba. Wem auch immer etwas auf der Grundlage von 'Umra oder Ruqba gegeben wird, es gehört ihm für den Rest seines Lebens und nach seinem Tod. '“