Die Kapitel über die gesetzlichen Strafen
كتاب الحدود
Kapitel : Die Deckung (der Sünde des) Gläubigen und die Abwehr gesetzlicher Strafen im Zweifelsfall
"Wer auch immer die (verborgene) Schuld seines muslimischen Bruders, Allah (SWT), verheimlicht, wird seine Fehler am Tag der Auferstehung verheimlichen. Wer auch immer die Schuld seines muslimischen Bruders aufdeckt, Allah wird seine Fehler aufdecken, bis Er ihn deswegen in seinem Haus beschämt."
Kapitel : Jemand, der offen unmoralische Handlungen begeht
"Wenn ich jemanden ohne Beweise steinigen würde, hätte ich den und den gesteinigt, denn es gibt offensichtlich Zweifel an ihrer Sprache, ihrem Aussehen und an denen, die sie betreten."
Kapitel : Die gesetzliche Strafe für Verleumdung
"Als meine Unschuld offenbart wurde, stand der Gesandte Allahs (ﷺ) auf der Kanzel und erwähnte dies, und er rezitierte den Qur'an. Als er herunterkam, befahl er, dass die gesetzliche Strafe (der Verleumdung) an zwei Männern und einer Frau vollstreckt werden sollte."
Kapitel : Die gesetzliche Strafe muss an den Alten und Kranken vollstreckt werden (wenn sie es verdienen)
Eine andere Kette berichtet von einem ähnlichen Hadith.
Kapitel : : Ein Sklave, der stiehlt.
Einer der Sklaven von Khumus stahl etwas vom Khumus, und die Angelegenheit wurde dem Propheten (ﷺvorgelegt, aber er schnitt ihm nicht die Hand ab und sagte: 'Das Eigentum Allahs, ein Teil davon stiehlt einen anderen Teil.' "
Kapitel : Verbot der Vollstreckung der gesetzlichen Strafen in der Moschee.
"Vollstreckt die gesetzliche Strafe nicht in der Moschee."
Kapitel : Die gesetzliche Strafe für Ehebruch
"Lerne von mir. Allah (SWT) hat für sie (Frauen) einen anderen Weg bestimmt. (Wenn) eine Jungfrau (illegalen Geschlechtsverkehr begeht) mit einer Jungfrau, (die Strafe ist) hundert Peitschenhiebe und Verbannung für ein Jahr. (Wenn) ein Thayyib (Ehebruch begeht) mit einem Thayyib (die Strafe ist) hundert Peitschenhiebe und Steinigung."
Kapitel : Die gesetzliche Strafe für Trunkenheit
"Als Walid bin 'Uqbah zu 'Uthman gebracht wurde, hatten sie gegen ihn ausgesagt. Er sagte zu 'Ali: 'Du stehst dem Sohn deines Onkels nahe, also führe die gesetzliche Strafe an ihm durch.' Also peitschte Ali ihn aus. Er sagte: 'Der Gesandte Allahs (ﷺ) gab vierzig Peitschenhiebe, und Abu Bakr gab vierzig Peitschenhiebe, und 'Umar gab achtzig, alles ist Sunna.'"
Kapitel : Einer, der seine Waffe schwingt
"Wer die Waffen gegen uns schwingt, gehört nicht zu uns."
Kapitel : Aufforderung zu einem Dieb.
"Ich hörte Abu Mundhir, den befreiten Sklaven von Abu Dharr, sagen, dass Abu Umayyah ihm erzählte, dass ein Dieb zum Gesandten Allahs (ﷺ) gebracht wurde und er sein Verbrechen zugab, obwohl die gestohlenen Güter nicht bei ihm gefunden wurden. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Ich glaube nicht, dass ihr sie gestohlen habt." Er sagte: 'Ja, das habe ich.' Dann sagte er wieder: "Ich glaube nicht, dass du sie gestohlen hast", und er antwortete: "Ja, das habe ich." Dann befahl er, ihm die Hand abzuschneiden. Der Prophet (ﷺ) "Sprich: Ich suche Allahs Vergebung und bereue bei Ihm." Da sagte er: "Ich bitte Allahs Vergebung und bereue bei ihm." Er (der Prophet (ﷺ) sagte zweimal: 'O Allah! Nimm seine Reue an."
Kapitel : Diejenigen, die die Aktion der Menschen von Lut ausführen
"Wen auch immer du dabei erwischst, wie er die Tat des Volkes von Lut tut, töte den, der es tut, und den, dem es angetan wird."
Kapitel : Einer, der seine Waffe schwingt
"Wer die Waffen gegen uns trägt, ist nicht einer von uns."
Kapitel : Verweichlichte Männer
Der Prophet (ﷺ) trat bei ihr ein und hörte, wie ein verweichlichter Mann zu Abdullah bin Abu Umayyah sagte: "Wenn Allah uns morgen befähigt, Ta'if zu erobern, werde ich dir eine Frau zeigen, die mit vier (Fettbrötchen) hereinkommt und mit acht ausgeht." Der Prophet (ﷺ) sagte: "Wirf sie aus deinen Häusern."
Kapitel : Durchführung des Hudud
"Eine gesetzliche Strafe, die auf dem Land vollstreckt wird, ist besser für die Menschen dieses Landes, als wenn es vierzig Tage lang regnen würde."
Kapitel : Die gesetzliche Strafe für Trunkenheit
"Ich würde das Blutgeld (Diyah) nicht für diejenigen zahlen, an denen ich die gesetzliche Strafe vollzogen habe, außer für den Weintrinker. Der Gesandte Allahs hat in diesem Fall nichts eingesetzt, sondern es ist etwas, das wir tun würden."
Kapitel : Einer, der seine Waffe schwingt
"Wer die Waffen gegen uns trägt, gehört nicht zu uns."
Kapitel : Die gesetzliche Strafe für den Dieb
"Schlage (dem Dieb die Hand) nicht ab, es sei denn für etwas, das einen Vierteldinar oder mehr wert ist
"Die Hand des Diebes soll für den Preis eines Schildes abgeschnitten werden.
Kapitel : Wer Trusts verrät, Räuber und
"Die Hand dessen, der ein Vertrauen verrät, des Räubers und des Diebes, darf nicht abgeschnitten werden."
Kapitel : : Die Hand darf nicht abgeschnitten werden, um Produkte zu stehlen oder das Spadix (Mark) der Palme
"Die Hand darf nicht abgeschnitten werden, um Produkte zu stehlen oder den Spadix von Palmen."