Die Kapitel über die gesetzlichen Strafen

كتاب الحدود

Kapitel : Jemand, der sagt, dass ein Mensch nicht zu seinem Stamm gehört.

Muslim bin Haisam überlieferte von Ash'ath bin Qais, der sagte:

"Ich kam mit einer Delegation aus Kindah zum Gesandten Allahs (ﷺund sie dachten, dass Ich der Beste von ihnen sei. Ich sagte: "O Gesandter Allahs (ﷺ), bist du nicht aus unserer Mitte?" Er sagte: 'Wir sind der Stamm der Banu Nadr bin Kinanah, und wir schreiben uns nicht unserer Mutter zu und wir verleugnen unsere Vorfahren nicht.'" Er sagte: "Asch'ath bin Qais pflegte zu sagen: 'Wenn jemand zu mir gebracht wird, der behauptet, dass ein Mann aus Quraisch nicht zu Nadr bin Kinanah gehört, würde ich die gesetzliche Strafe (für Verleumdung) an ihm vollstrecken.'"

Kapitel : Es ist nicht erlaubt, das Blut eines Muslims zu vergießen, außer in drei Fällen

Es wurde von Abu Umamah bin Sahl bin Hunaif überliefert:

'Uthman bin 'Affan sah sie an, als sie vom Töten sprachen. Er sagte: "Töten sie und drohen, mich zu töten? Warum sollten sie mich töten? Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: "Es ist nicht erlaubt, das Blut eines Muslims zu vergießen, außer in einem von drei Fällen: Ein Mann, der Ehebruch begeht, wenn er verheiratet ist, dann soll er gesteinigt werden; ein Mensch, der eine Seele tötet, nicht als Vergeltung für einen Mord; und ein Mann, der abtrünnig wird, nachdem er Muslim geworden ist." Bei Allah (SWT), ich habe niemals Ehebruch begangen, weder in den Tagen der Unwissenheit noch im Islam, und ich habe niemals eine muslimische Seele getötet und ich bin nicht abgefallen, seit ich Muslim geworden bin."

Kapitel : Jemand, der Geschlechtsverkehr mit der Sklavin seiner Frau hat

Es wurde von Salamah bin Muhabbiq überliefert, dass

Der Fall eines Mannes, der Geschlechtsverkehr mit der Sklavin seiner Frau hatte, wurde dem Gesandten Allahs (ﷺ) vorgelegt, und er setzte keine gesetzliche Strafe für ihn fest.

Kapitel : Die gesetzliche Strafe für den Dieb

Es wurde überliefert, dass Ibn Umar sagte:

"Der Prophet (s.a.w.) schnitt (die Hand eines Diebes) für einen Schild im Wert von drei Dirham ab."

Kapitel : : Ein Sklave, der stiehlt.

Es wurde Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wenn ein Sklave stiehlt, dann verkaufe ihn, auch zum halben Preis." ”

Kapitel : Fürbitte bei gesetzlichen Strafen

Es wurde von 'Aishah bin Mas'ud bin Aswad überliefert, dass ihr Vater sagte

"Als die Frau die Qatifah aus dem Haus des Gesandten Allahs (ﷺ) stahl, betrachteten wir das als eine ernste Angelegenheit. Sie war eine Frau aus Quraish. Also kamen wir zum Propheten (ﷺund sprachen zu ihm und sagten: 'Wir werden sie für vierzig Uqiyyah freikaufen.' Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Reinigung ist besser für sie." Als wir den Gesandten Allahs (ﷺ) so freundlich reden hörten, gingen wir nach Usamah und sagten: "Sprich mit dem Gesandten Allahs (ﷺ)." Als der Gesandte Allahs (ﷺ) das sah, stand er auf, um zu sprechen und sagte: "Wie sehr hältst du Fürsprache bei mir wegen einer der gesetzlichen Strafen Allahs, die einer der weiblichen Sklavinnen Allahs (SWT) widerfahren ist! Bei Dem, in Dessen Hand die Seele Muhammads ist, wenn Fatimah, die Tochter des Gesandten Allahs (ﷺ), das tun würde, was sie getan hat, würde Muhammad ihr die Hand abhacken."

Kapitel : Steinigung

Es wurde von 'Imran bin Husain überliefert:

Eine Frau kam zum Propheten (ﷺ) und bekannte, Unzucht begangen zu haben. Er erteilte Befehle, und ihre Kleider wurden enger um sie geschlungen (damit ihre Geschlechtsteile nicht unbedeckt blieben), dann steinigte er sie und sprach dann das Totengebet für sie.

Kapitel : : Die Hand darf nicht abgeschnitten werden, um Produkte zu stehlen oder das Spadix (Mark) der Palme

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Die Hand darf nicht abgeschnitten werden, um Produkte zu stehlen oder den Spadix von Palmen."

Kapitel : Verbot der Vollstreckung der gesetzlichen Strafen in der Moschee.

'Amr bin Shu'aib überlieferte von seinem Vater, von seinem Großvater, dass

Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot das Auspeitschen als gesetzliche Strafe in den Moscheen.

Kapitel : Jemand, der behauptet, jemand anderem als seinem Vater zu gehören, oder (einem Sklaven), der behauptet, für wen sein Wala ist, außer für seinen wirklichen Herrn

Es wurde von Abdullah bin Amr überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wer behauptet, jemand anderem als seinem Vater zu gehören, wird den Duft des Paradieses nicht riechen, auch wenn sein Duft aus einer Entfernung von fünfhundert Jahren wahrgenommen werden kann."

Kapitel : Der Abtrünnige, der seine Religion verlässt

Von Ibn Abbas wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wer seine Religion wechselt, der exekutiere ihn."

Kapitel : Steinigung eines jüdischen Mannes und einer jüdischen Frau

Es wurde von Ibn'Umar überliefert

Der Prophet (ﷺ) steinigte zwei Juden, und ich gehörte zu denen, die sie steinigten. Ich sah, wie (der Mann) versuchte, (die Frau) vor den Steinen zu schützen."

Kapitel : Diejenigen, die die Aktion der Menschen von Lut ausführen

Es wurde von Jabir bin 'Abdullah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Das, was ich für meine Nation am meisten fürchte, ist die Tat der Menschen in Lut."

Kapitel : Die gesetzliche Strafe für Verleumdung

Es wurde von Ibn Abbas überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte:

"Wenn ein Mann zu einem anderen sagt: 'O Weibchen!' Gib ihm zwanzig Peitschenhiebe. Und wenn ein Mann zu einem anderen sagt: 'O Homosexuell!' Gib ihm zwanzig und zwanzig Peitschenhiebe."

Kapitel : Jemand, der bei der Verteidigung seines Eigentums getötet wird, ist Märtyrer

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wenn das Eigentum eines Mannes ins Visier genommen wird, er bekämpft wird und sich wehrt und getötet wird, ist er ein Märtyrer."

Kapitel : Jemand, der offen unmoralische Handlungen begeht

Es wurde überliefert, dass Qasim bin Muhammad sagte:

"Ibn 'Abbas erwähnte zwei Personen, die sich mit dem Prozess von Li'an beschäftigt hatten. Ibn Shaddad sagte zu ihm: 'Ist dies derjenige, von dem der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Wenn ich jemanden ohne Beweise steinigen würde, hätte ich den und den gesteinigt.' Ibn'Abbas sagte: 'Nein, das war eine Frau, die (obwohl sie Muslimin war) sich selbst zu entblößen pflegte.'"

Kapitel : Wer Trusts verrät, Räuber und

Es wurde von Ibrahim bin Abdur-Rahman bin Awf überliefert, dass sein Vater sagte:

"Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: 'Die Hand des Diebes darf nicht abgeschnitten werden.'

Kapitel : Jemand, der von der gesetzlichen Strafe befreit werden kann

Es wurde überliefert, dass 'Abdul-Malik bin 'Umair sagte:

"Ich hörte 'Atiyyah Al-Qurazi sagen: Hier bin ich noch unter euch'"

Kapitel : Jemand, der wiederholt Wein trinkt

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wenn er sich betrinkt, dann peitsche ihn. Wenn er es noch einmal tut, dann peitsche ihn. Wenn er es noch einmal tut, dann peitsche ihn." Und er sagte über das vierte Mal: "Wenn er es noch einmal tut, dann schlage ihm den Hals (d.h. schieße ihn)." ”

Kapitel : Die gesetzliche Strafe ist die Sühne

Es wurde von Ubadah bin Samit überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wer von euch einen Hadd erleidet, dessen Strafe ist vorgezogen worden, und es ist eine Sühne für ihn, sonst liegt sein Fall bei Allah."