Die Kapitel über die gesetzlichen Strafen
كتاب الحدود
Kapitel : Strafe oder Ermessensstrafen (vom Richter festgelegt)
"Niemand sollte mehr als zehn Peitschenhiebe erhalten, außer im Falle einer der gesetzlichen Strafen Allahs (SWT)."
"Straft nicht mit mehr als zehn Peitschenhieben."
Kapitel : Jemand, der Geschlechtsverkehr mit einem Mahram-Verwandten hat, und jemand, der Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat
"Wer mit einem Verwandten des Mahram Geschlechtsverkehr hat, töte ihn; und wer mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, töte es und töte das Tier."
Kapitel : Diejenigen, die sich an Banditentum beteiligen und Unheil im Land verbreiten
Einige Leute aus (dem Stamm von) 'Urainah kamen zu uns (nach Al-Medina) während der Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ), aber sie wollten nicht in Al-Medina bleiben, weil das Klima ihnen nicht passte. Er sagte: "Geht hinaus zu den Kamelen, die uns gehören, und trinkt ihre Milch und ihren Urin." Also taten sie das (und erholten sich), dann fielen sie vom Islam ab und töteten den Hirten des Gesandten Allahs (ﷺ) und stahlen seine Kamele. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sandte Menschen nach ihnen, und sie wurden zurückgebracht. Dann schnitt er ihnen Hände und Füße ab, brandmarkte ihre Augen und ließ sie bis zu ihrem Tod in Harrah zurück.
Kapitel : Die Hand am Hals hängend.
"Ich fragte Fadalah bin Ubaid, ob er die Hand (des Diebes) an diesen Hals hängen könnte, und er sagte: 'Es ist Sunna. Der Gesandte Allahs (ﷺ) schnitt einem Mann die Hand ab und hängte sie ihm um den Hals."
Kapitel : : Jemand, der etwas stiehlt, das bewacht wird
Er sagte: "Was vom Baum genommen und weggetragen wird, sein Wert und dergleichen mit ihm (das heißt, es muss das Doppelte seines Preises bezahlt werden). Was von dem Ort, an dem die Datteln getrocknet werden, genommen wird, ist das Abschneiden der Hand, wenn die genommene Menge dem Preis eines Schildes entspricht. Aber wenn (die Person) es isst und nicht wegnimmt, gibt es keine Strafe." Er sagte: "Was ist mit den Schafen, die von der Weide geholt wurden, o Gesandter Allahs (ﷺ)?" Er sagte: "(Der Dieb) muss das Doppelte seines Preises zahlen und bestraft werden, und wenn es im Pferch war, dann sollte ihm die Hand abgeschnitten werden, wenn das, was gestohlen wurde, den Preis eines Schildes wert war."
Kapitel : Der Abtrünnige, der seine Religion verlässt
"Allah (SWT) wird keine gute Tat von einem Polytheisten annehmen, der Polytheismus begangen hat, nachdem er Muslim geworden ist, bis er die Polytheisten verlässt und sich den Muslimen anschließt."
Kapitel : Die gesetzliche Strafe für Ehebruch
"Wir waren beim Gesandten Allahs (ﷺund ein Mann kam zu ihm und sagte: 'Ich beschwöre dich bei Allah (SWT), unter uns nach dem Buch Allahs (SWT) zu richten.' Sein Gegner, der wissender war als er, sagte: "Richtet unter uns nach dem Buch Allahs, aber lasst mich zuerst sprechen." Er sagte: 'Sprich.' Er sagte: "Mein Sohn war ein Knecht dieses Mannes, und er beging Ehebruch mit seiner Frau, und ich habe ihn für hundert Schafe und einen Knecht freigekauft. Ich fragte einige sachkundige Männer, und mir wurde gesagt, dass mein Sohn hundert Peitschenhiebe erhalten und für ein Jahr ins Exil geschickt werden sollte, und dass die Frau dieses Mannes gesteinigt werden sollte." Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, werde ich unter euch richten gemäß dem Buch Allahs (SWT). Die hundert Schafe und der Knecht sollen dir zurückgegeben werden, und dein Sohn soll hundert Peitschenhiebe erhalten und für ein Jahr verbannt werden. Geh morgen, o Unais, zur Frau dieses Mannes, und wenn sie es zulässt, dann steinige ich sie.'"
Kapitel : Steinigung
"Ma'iz bin Malik kam zum Propheten (ﷺ) und sagte: 'Ich habe Unzucht begangen', und er (der Prophet (ﷺ)) wandte sich von ihm ab. Er sagte: "Ich habe Unzucht begangen" und wandte sich von ihm ab. Dann sagte er: "Ich habe Unzucht begangen", und er wandte sich von ihm ab, bis er, als er viermal gebeichtet hatte, befahl, ihn zu steinigen. Als er von den Steinen getroffen wurde, lief er davon, aber ein Mann holte ihn ein, der einen Kamelkieferknochen in der Hand hatte; Er schlug ihn und er fiel hin. Dem Propheten (ﷺ) wurde berichtet, wie er floh, als die Steine ihn trafen und er sagte: 'Warum hast du ihn nicht in Ruhe gelassen?'"
Kapitel : Steinigung eines jüdischen Mannes und einer jüdischen Frau
der Prophet (ﷺ) steinigte einen jüdischen Mann und eine jüdische Frau.
Kapitel : Ein Dieb, der gesteht.
"O Gesandter Allahs (ﷺ)! Ich stahl ein Kamel, das den Banu soundso gehörte; Reinige mich!" Der Prophet (ﷺ) sandte ihnen eine Nachricht und sie sagten: "(Ja), wir haben ein Kamel von uns verloren." So befahl der Prophet (ﷺ), dass ihm die Hand abgeschnitten werden sollte. Tha'labah sagte: "Ich sah ihn an, als seine Hand fiel und er sagte: 'Gelobt sei Allah (STW), der mich von dir gereinigt hat; Du wolltest meinen ganzen Körper in die Hölle bringen."
Kapitel : Ein Mann, der mit seiner Frau einen anderen Mann findet.
"O Gesandter Allahs (ﷺ), wenn ein Mann einen anderen Mann mit seiner Frau findet, soll er ihn töten?" Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Nein." Sa'd sagte: "Ja, das sollte er, bei dem, der dich mit der Wahrheit geehrt hat!" Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Hört zu, was euer Führer sagt!"
"Als der Vers der gesetzlichen Strafen offenbart wurde, sagte man zu Abu Thabit Sa'd bin Ubadah, der ein eifersüchtiger Mann war:,Wenn du einen anderen Mann mit deiner Frau fändest, was würdest du tun?' Er sprach: "Ich würde sie beide mit dem Schwert schlagen; Meinst du, ich solle warten, bis ich vier (Zeuge) bringe und er sich selbst zufrieden gestellt hat und fortgegangen ist? Oder soll ich sagen, ich habe dies und jenes gesehen, und du wirst die gesetzliche Strafe an mir (wegen Verleumdung) vollstrecken und mein Zeugnis danach nie mehr annehmen?" Der Prophet (ﷺ) erwähnte dies und er sagte: "Das Schwert genügt als Zeuge." Dann sagte er: "Nein, ich fürchte, dass der Trunkenbold und der Eifersüchtige das verfolgen würden." (Da'if) Abu Abdullah - gemeint ist Ibn Majah - sagte: "Ich hörte Abu Zurah sagen: "Dies ist ein Hadith von Ali bin Muhammad At-Tanafisi, ich habe es nicht von ihm gehört."
Kapitel : Jemand, der die Frau seines Vaters heiratet, nachdem dieser gestorben ist.
"Der Gesandte Allahs (ﷺ) sandte mich zu einem Mann, der die Frau seines Vaters geheiratet hatte, nachdem dieser gestorben war, um ihm den Hals zu schlagen (ihn hinzurichten) und sein Vermögen zu konfiszieren."
Kapitel : Durchführung des Hudud
"Eine der von Allah (SWT) vorgeschriebenen gesetzlichen Strafen zu vollstrecken ist besser, als wenn es vierzig Nächte lang im Land Allahs (SWT) regnen würde.
Kapitel : Vollstreckung der gesetzlichen Bestrafung von Sklavinnen
"Wir waren mit dem Propheten (ﷺ) und ein Mann fragte ihn nach einer Sklavin, die (wieder) Unzucht begeht, peitsche sie, und sei es für einen Strick aus Haaren.' ”
Kapitel : Die gesetzliche Strafe für Trunkenheit
"Der Gesandte Allahs (ﷺ) pflegte (Übeltäter) für das Trinken von Wein mit Sandalen und Dattelpalmenstielen zu schlagen."
Kapitel : Diejenigen, die sich an Banditentum beteiligen und Unheil im Land verbreiten
Einige Leute überfielen die Kamele des Gesandten Allahs (ﷺ), so dass der Prophet (ﷺ) ihnen Hände und Füße abschnitt und ihnen die Augen ausstach.
Kapitel : Jemand, der bei der Verteidigung seines Eigentums getötet wird, ist Märtyrer
"Wer bei der Verteidigung seines Eigentums getötet wird, ist ein Märtyrer."
Kapitel : Jemand, der gezwungen wird
"Eine Frau wurde während der Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) genötigt (d.h. vergewaltigt). Er verzichtete auf die gesetzliche Strafe für sie und führte sie an demjenigen aus, der sie angegriffen hatte, aber er (der Erzähler) sagte nicht, dass er befiehlt, dass ihr ein Brautgeld gegeben werden sollte."