Handelsgeschäfte (Kitab Al-Buyu)
كتاب البيوع
Kapitel : In Bezug auf einen Agenten, der etwas anderes tut als das, was ihm aufgetragen wurde
Die oben erwähnte Überlieferung wurde auch von 'Urwat al-Bariqi durch eine andere Kette von Überlieferern überliefert. Die Formulierungen dieser Version unterscheiden sich von denen der vorherigen.
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) schickte mit ihm einen Dinar, um ein Opfertier für ihn zu kaufen. Er kaufte ein Schaf für einen Dinar, verkaufte es für zwei und kehrte dann zurück und kaufte ein Opfertier für einen Dinar für sich und brachte den (zusätzlichen) Dinar zum Propheten (صلى الله عليه وسلم). Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) gab es als Almosen (sadaqah) und bat ihn um Segen in seinem Handel.
Kapitel : In Bezug auf einen Mann, der ohne dessen Erlaubnis mit dem Vermögen eines anderen Mannes Handel treibt
Ich hörte den Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagen: "Wenn einer von euch wie der Mann werden kann, der einen Faraq Reis hatte, sollte er so werden wie er. Sie (das Volk) fragten: "Wer ist der Mann, der einen Faraq Reis bei sich hatte, der Gesandte Allahs?" Darauf erzählte er die Geschichte von der Höhle, als ein Hügel auf sie (drei Personen) fiel, und jeder von ihnen sagte: "Nenne irgendein bestes Werk von dir!" Der Erzähler sagte: "Der dritte von ihnen sagte: "O Allah, du weißt, dass ich einen Söldner für einen Faraq Reis genommen habe. Als der Abend kam, präsentierte ich ihm seinen Lohn. Aber er weigerte sich, es anzunehmen und ging fort. Dann baute ich es so lange an, bis ich Kühe und ihre Hirten für ihn zusammentrieb. Dann begegnete er mir und sagte: Gib mir meine Schuld. Ich sprach zu ihm: Geh zu diesen Kühen und ihren Hirten und nimm sie alle. Er ging hin und jagte sie fort.
Kapitel : In Bezug auf die Personengesellschaft ohne Kapital
Ich, Ammar, und Sa'd wurden Teilhaber an dem, was wir am Tag von Badr empfangen sollten. Sa'd brachte dann zwei Gefangene, aber ich und Ammar brachten nichts.
Kapitel : Muzara'ah (Teilpacht)
Ich hörte Ibn Umar sagen: Wir sahen keinen Schaden in der Teilpacht, bis ich Rafi' ibn Khadij sagen hörte: Der Gesandte Allahs () hat es verboten. Also habe ich es Tawus gegenüber erwähnt. Er sagte: Ibn Abbas erzählte mir, dass der Gesandte Allahs (s) es nicht verboten hatte, sondern sagte: Es ist besser für einen von euch, seinem Bruder etwas zu leihen, als eine vorgeschriebene Summe von ihm zu nehmen.
Dass Zayd ibn Thabit sagte: Möge Allah Rafi' ibn Khadij vergeben. Ich schwöre bei Allah, ich habe mehr Wissen über Hadithe als er. Zwei Personen der Ansar (nach der Version von Musaddad) kamen zu ihm, die miteinander stritten. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn dies deine Position ist, dann verpachte das Ackerland nicht. Die Version von Musaddad lautet: Er (Rafi' ibn Khadij) hörte also seine Aussage: Pachtet kein Ackerland.
Früher pachteten wir Land für das, was an den Bächen wuchs und was aus ihnen bewässert wurde. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verbot uns dies zu tun und befahl uns, ob für Gold oder Silber zu pachten.
fragte ich Rafi' b. Khadij über die Verpachtung von Land für Gold und Silber (d.h. für Dinar und Dirham). Es ist kein Schaden, denn die Menschen pflegten zur Zeit des Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) Land für das zu verpachten, was durch den Strom des Wassers und an den Ufern der Bäche und an den Anbauplätzen wuchs. So ging manchmal dieser (Teil) zugrunde und jener (Teil) wurde gerettet, und manchmal blieb dies unversehrt und ging zugrunde. Es gab keine andere Pacht unter den Leuten als diese. Deshalb verbot er es. Aber wenn es etwas gibt, das sicher und bekannt ist, dann ist es kein Schaden. Die Tradition von Ibrahim ist vollkommener. Qutaibah sagte: "von Hanzalah auf die Autorität Rafis '".
Abu Dawud sagte: "Eine ähnliche Tradition wurde von Yahya b überliefert. Sa'id aus Hanzalah.
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verbot die Verpachtung von Land. Ich fragte: (Verbot) für Gold und Silber (d.h. Dinar und Dirham)? Er antwortete: Wenn es gegen Gold und Silber ist, dann ist es nicht schädlich.
Kapitel : In Bezug auf die strenge Warnung diesbezüglich
Ibn 'Umar pflegte sein Land zu verpachten, bis es ihm erreichte, dass Rafi' b. Khadij al-Ansari überlieferte, dass der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verboten habe, Land zu vermieten. Also sagte 'Abd Allah (geb. 'Umar): Ibn Khadij, was überzeugst du vom Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) über die Verpachtung des Landes? Rafi' antwortete 'Abd Allah b. 'Umar: "Ich hörte, dass meine beiden Onkel in der Schlacht von Badr anwesend waren, und sie erzählten es den Mitgliedern der Familie, dass der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verboten hat, Land zu pachten. 'Abd Allah sagte: "Ich schwöre bei Allah, ich wusste, dass das Land zur Zeit des Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) verpachtet wurde. 'Abd Allah befürchtete nun, dass der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) etwas Neues in dieser Angelegenheit geschaffen haben könnte, und gab daher die Verpachtung von Land auf.
Abu Dawud sagte: "Diese Überlieferung wurde auch von Ayyub, 'Ubaid Allah, Kathir b. Farqad, Malik von Nafi' auf der Autorität von Rafi' vom Propheten (صلى الله عليه وسلم) überliefert. Es wurde auch von al-Auzai' von Hafs b. 'Inan al-Hanafi von Nafi' von Rafi überliefert, der sagte: "Ich hörte den Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagen: Ebenso wurde es von Zaid b. Abi Unaisah von al-Hakkam von Nafi' von Ibn 'Umar überliefert, dass er zu Rafi ging und fragte: 'Hast du den Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagen hören? Er antwortete: Ja. In ähnlicher Weise wurde es auch von 'Ikrimah b. 'Ammar aus Abu al-Najashi, von Rafi' b. überliefert. Khadij, der sagte: "Ich hörte den Propheten (صلى الله عليه وسلم) sagen. Es wurde auch von al-Auza'i von Abu al-Najashi von Rafi' b übertragen. Khadij von seinem Onkel Zuhair geb. Rafi' vom Propheten (صلى الله عليه وسلم).
Abu Dawud sagte: "Der Name von Abu al-Najashi ist 'Ata b. Suhaib.
Früher haben wir Leute eingestellt, die das Land für einen Teil der Produktion bestellt haben. Er behauptete dann, dass einer seiner Onkel zu ihm gekommen sei und gesagt habe: "Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) hat uns verboten, eine Arbeit zu verrichten, die uns nützlich ist. Aber der Gehorsam gegenüber Allah und Seinem Gesandten (صلى الله عليه وسلم) ist für uns nützlicher. Wir haben gefragt: Was ist das? Er sagte: "Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand Land hat, soll er es bebauen oder es seinem Bruder zur Kultivierung leihen. Er sollte es nicht für ein Drittel oder ein Viertel (der Erzeugnisse) oder für eine bestimmte Anzahl von Erzeugnissen vermieten.
Ya'la b. Hakim schrieb mir: "Ich hörte Sulaiman b. Yasar überliefert die Tradition mit der gleichen Wirkung, wie sie von 'Ubaid Allah überliefert wurde, und durch dieselbe Kette.
AbuRafi' kam vom Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) zu uns und sagte: Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verbot uns eine Arbeit, die uns nützte; aber der Gehorsam gegenüber Allah und Seinem Gesandten (صلى الله عليه وسلم) ist für uns nützlicher. Er verbot einem von uns, Land zu bebauen, außer dem, das er besitzt, oder dem Land, das ihm ein Mann leiht.
Rafi' geb. Khadij kam zu uns und sagte: "Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verbietet euch eine Arbeit, die euch nützlich ist; und Gehorsam gegenüber Allah und Seinem Propheten (صلى الله عليه وسلم) ist für dich nützlicher. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verbietet dir, Land zu verpachten, um einen Teil seiner Ernte zu erhalten, und er sagte: "Wenn jemand sein Land nicht braucht, soll er es seinem Bruder leihen oder es verlassen.
Abu Dawud sagte: Shu'bah und Mufaddal b. Muhalhal haben es in ähnlicher Weise von Mansur aus überliefert. Shu'bah sagte (in seiner Version): Usaid, Neffe von Rafi' b, Khadij.
Mein Onkel schickte mich und seinen Sklaven zu Sa'id ibn al-Musayyab. Wir sagten ihm, dass uns etwas über die Teilpacht erreicht hat. Er antwortete: "Ibn Umar sah darin keinen Schaden, bis ihm eine Überlieferung von Rafi' ibn Khadij zukam. Dann kam er zu ihm und Rafi' erzählte ihm, dass der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) nach Banu Harithah kam und im Land Zuhayr Ernte sah. Er sagte: "Was für eine ausgezeichnete Ernte von Zuhayr ist! Sie sagten: Es gehört nicht Zuhayr. Er fragte: "Ist das nicht das Land Zuhayr?" Sie sagten: Ja, aber die Ernte gehört dem und dem. Er sagte: "Nehmt eure Ernte und gebt ihm den Lohn." Rafi' sagte: Wir nahmen unsere Ernte und gaben ihm den Lohn. Sa'id (ibn al-Musayyab) sagte: "Leihe deinem Bruder Geld oder beschäftige ihn für Dirhams.
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verbot Muhaqalah und Muzabanah. Diejenigen, die Land bebauen, sind drei: ein Mann, der (sein eigenes) Land hat und es bestellt; ein Mann, dem Land geliehen wurde, und er bestellt das, was ihm geliehen wurde; Ein Mann, der einen anderen Mann beschäftigt, um Land gegen Gold (Dinar) oder Silber (Dirham) zu bestellen.
Ich las (diese Überlieferung) Sa'id b vor. Ya'qub al-Taliqini, und ich sagte zu ihm: Ibn al-Mubarak überlieferte dir (diese Überlieferung) von Sa'id Abi Shuja', der sagte: 'Uthman b. Sahl b. Rafi' b. Khadij erzählte es mir und sagte: "Ich war ein Waisenkind, das unter der Vormundschaft von Rafi' b ernährt wurde. Khadij und ich führten mit ihm die Hadsch durch. Mein Bruder 'Imran b. Da kam Sahl zu mir und sagte: Wir haben dem und dem Land für zweihundert Dirham verpachtet. Er sagte: "Laß es, denn der Prophet (صلى الله عليه وسلم) verbot es, Land zu pachten.
Rafi' hatte ein Land kultiviert. Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) ging an ihm vorbei, als er ihn bewässerte. Da fragte er ihn: Wem gehört die Ernte, und wem gehört das Land? Er antwortete: "Die Ernte ist mein für meinen Samen und meine Arbeit. Die Hälfte (der Ernte) gehört mir und die andere Hälfte für Soundso. Er sagte: "Ihr habt Wuchergeschäfte gemacht. Geben Sie das Land an seinen Eigentümer zurück und nehmen Sie Ihren Lohn und Ihre Kosten.
Kapitel : In Bezug auf die Bewirtschaftung von Land ohne die Erlaubnis des Eigentümers
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand ohne deren Erlaubnis auf das Land anderer Leute sät, hat er kein Recht auf die Ernte, aber er kann haben, was es ihn gekostet hat.
Kapitel : In Bezug auf Mukhabarah
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verbot Muhaqalah, Muzabanah, Mukhabarah und Mu'awanah. Einer der beiden Erzähler aus Hammad sagte das Wort mu'awamah, und der andere sagte: "viele Jahre im Voraus verkaufen". Die vereinbarte Version lautet dann: und thunya, gab aber die Lizenz für 'araya.