Das Buch der Getränke
كتاب الأشربة
Kapitel : Verbot des Einweichens (Herstellung von Nabidh) in Steingutkrügen
"Der Gesandte Allahs (s) verbot das Einweichen von Früchten in Tonkrügen."
Kapitel : Grüne Steingutkrüge
"Ich hörte Ibn Abi Awfa sagen: 'Der Gesandte Allahs (SAW) verbot Nabidh, in grünen Tonkrügen herzustellen.' Ich sagte: 'Und weiße?' Er sagte: 'Ich weiß es nicht.'"
Kapitel : Verbot von Nabidh made in ad-Dubba' (Kürbisse) und al-Muzaffat
"Der Gesandte Allahs (s) verbot das Einweichen von Früchten in Ad-Dubba' (Kürbisse) und Al-Muzaffat."
Der Gesandte Allahs (s) verbot Al-Muzaffat und Zerquetschungen.
Kapitel : Verbot von Nabidh made in ad-Dubba' (Kürbisse), Al-Hantam und Al-Muzaffat
"Der Gesandte Allahs (s) verbot Tonkrüge, Ad-Dubba' (Kürbisse) und Al-Muzaffat-Behälter."
Kapitel : Erwähnung des Verbots von Nabidh, hergestellt in ad-Dubba' (Kürbisse), an-Naqir, al-Muqayyar und
"Ich traf 'Aischah, möge Allah mit ihr zufrieden sein, in Al-Khuraibah, und ich fragte sie nach dem Bodensatz, und sie verbot sie mir, und sie sagte: 'Weiche (die Frucht) nachts ein und trinke sie am Morgen und binde das Gefäß zu.' Und sie verbot mir, Ad-Dubba' (Kürbisse), An-Naqir, Al-Muzaffat und Al-Hangam zu benutzen."
Kapitel : Erlaubnis für einige von ihnen
Während der Gesandte Allahs (s) ging, näherte er sich einigen Menschen und hörte ein verwirrtes Geräusch, das von ihnen kam. Er sagte: "Was ist das für ein Geräusch?" Sie sagten: "O Gesandter Allahs, sie trinken etwas, das sie trinken." Er ließ diese Leute kommen und sprach: "Worin weicht ihr (Früchte, um diesen Trank zu machen)?" Sie sagten: "Wir weichen (Früchte) in Gefäßen ein, die aus Holz und Kürbissen geschnitzt sind, und wir haben keine Wasserschläuche (die man schließen kann)." Er sagte: "Trinkt nur aus einem Gefäß, das zugebunden werden kann." Dann verging so viel Zeit, wie Allah wollte, dann kehrte Er zu ihnen zurück, und sie waren krank geworden und bleich geworden. Er sagte: "Warum siehst du so krank aus?" Sie sagten: "O Gesandter Allahs, unser Land ist ungesund, und du hast uns alles verboten, außer dem, was sich in einem Gefäß befand, das zugebunden werden konnte." Er sagte: "Trinke, aber jedes Rauschmittel ist unerlaubt."
Kapitel : Berichte über Trunkenbolde
"Wer auch immer süchtig nach Khamr stirbt, wenn er diese Welt verlässt, wird kochendes Wasser ins Gesicht geschüttet bekommen."
Kapitel : Ermutigung, Zweifelhaftes zu vermeiden
"Ich sagte zu Al-Hasan bin 'Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein: 'Was hast du vom Gesandten Allahs (saw) auswendig gelernt?' Er sagte: "Ich habe von ihm auswendig gelernt: 'Lass das, was dich zweifeln lässt, für das, was dich nicht zweifeln lässt.'"
Kapitel : Welche Art von eingedicktem Traubensaft darf getrunken werden und welche nicht?
"Ich hörte Anas bin Malik sagen: 'Der Shaitan stritt mit Nuh, Friede sei mit ihm, über die Weinrebe. Der eine sagte: "Das ist für mich" und der andere sagte: "Das ist für mich." Dann einigten sie sich darauf, dass Nuh ein Drittel und der Shaitan zwei Drittel haben würde.'"
Kapitel : Verschiedene Berichte von Ibrahim über Nabidh
"Ich fragte Ibrahim: 'Wir nehmen den Bodensatz von Khamr oder Tila' (eingedicktem Traubensaft) und reinigen ihn, dann weichen wir ihn drei Tage lang mit Rosinen ein, dann seihen wir ihn ab und lassen ihn reifen, dann trinken wir ihn.' Er sagte: 'Das ist Makruh.'"
Kapitel : Mischen von Al-Busr und reifen Datteln (Ar-Rutab)
Der Prophet (s) verbot das Mischen von getrockneten Datteln und Rosinen sowie von Al-Busr und reifen Datteln.
Der Gesandte Allahs (s) sagte: "Mischt weder Rosinen noch getrocknete Datteln, noch Al-Busr und getrocknete Datteln."
Kapitel : Arten von Dingen, aus denen Khamr gemacht wurde, als sein Verbot enthüllt wurde
"Khamr wird aus fünf Dingen hergestellt: Aus Datteln, Weizen, Gerste, Honig und Trauben."
Kapitel : Verbot des Einweichens (Herstellung von Nabidh) in Steingutkrügen
"Wir hörten Tawus sagen: 'Ein Mann kam zu Ibn 'Umar und sagte: 'Hat der Gesandte Allahs (s) verboten, (Früchte) in irdenen Krügen einzuweichen? Er sagte: 'Ja.' Ibrahim fügte in seinem Hadith hinzu: "Und Ad-Dubba' (Kürbisse)."
"Ich war bei Ibn 'Umar, als er nach Nabidh gefragt wurde, der in einem Tongefäß hergestellt wurde. Er sagte: "Der Gesandte Allahs (s) hat es verboten." Als ich das hörte, regte ich mich auf, also ging ich zu Ibn 'Abbas und sagte: 'Ibn 'Umar wurde nach etwas gefragt, und ich fand es schwierig.' Er fragte: 'Was war das?' Ich sagte: "Er wurde nach Nabidh gefragt, der in einem Tongefäß gemacht wurde." Er sagte: 'Er sprach die Wahrheit; der Gesandte Allahs (s) hat es verboten." Ich fragte: "Was ist ein Tonkrug?" Er sagte: 'Alles, was aus Ton ist.'"
Kapitel : Verbot von Nabidh made in ad-Dubba' (Kürbisse) und al-Muzaffat
Der Prophet (s) verbot Ad-Dubba' (Kürbisse) und Al-Muzaffat.
Der Gesandte Allahs (s) verbot das Einweichen (von Früchten) in Ad-Dubba' (Kürbisse) und Al-Muzaffat.
Kapitel : Nur Genehmigung für Steingutkrüge
Der Prophet (s) erteilte eine Konzession, die Steingutkrüge erlaubte, die nicht mit Pech überzogen sind.
Kapitel : Erwähnung der Berichte über den Salah desjenigen, der Khamr trinkt
"Wenn ein Richter ein Geschenk annimmt, hat er etwas Ungesetzliches konsumiert, und wenn er ein Bestechungsgeld annimmt, bringt ihn das auf die Stufe des Kufr." Masruq sagte: "Wer auch immer Khamr trinkt, er hat eine Handlung von Kufr begangen, und sein Kufr ist, dass sein Salah nicht zählt."