Arten von Blutwitz (Kitab Al-Diyat)

كتاب الديات

Kapitel : Wenn ein Mann einen Mann mit seiner Frau findet, sollte er ihn töten?

Überliefert von Abu Hurairah

Dass Sa'd b. 'Ubadah zum Gesandten Allahs (s) sagte: Was denkst du, wenn ich mit meiner Frau einen Mann finde; sollte ich ihm etwas Zeit geben, bis ich vier Zeugen gebracht habe?“ Er sagte: „Ja“.

Kapitel : Versehentlich durch den Zakah-Sammler verursachte Verletzung

Erzählt Aisha, Ummul Mu'minin

Der Prophet (s) sandte Abu Jahm ibn Hudhayfah als Zankat. Ein Mann stritt sich mit ihm über seine Sadaqah (d. h. Zakat), woraufhin Abujahm ihn schlug und ihn am Kopf verwundete. Sein Volk kam zum Propheten (s) und sagte: Rache, Gesandter Allahs!

Der Prophet (s) sagte: Du magst so viel und so viel haben. Aber sie waren sich nicht einig. Er sagte noch einmal: Du hast vielleicht so viel und so viel. Aber sie waren sich nicht einig. Er sagte noch einmal: Du hast vielleicht so viel und so viel. Also waren sie sich einig.

Der Prophet (s) sagte: Ich werde mich am Nachmittag an die Menschen wenden und ihnen von Ihrer Zustimmung erzählen.

Sie sagten: Ja. Der Gesandte Allahs (s) wandte sich an (die Menschen) und sagte: Diese gläubigen Menschen kamen zu mir und baten um Rache. Ich habe ihnen so viel und so viel präsentiert und sie stimmten zu. Stimmst du zu?

Sie sagten: Nein. Die Einwanderer (Muhajirun) hatten vor, sich an ihnen zu rächen. Aber der Gesandte Allahs () befahl ihnen, es zu unterlassen, und sie unterließen es.

Dann rief er sie an und erhöhte (den Betrag) und fragte: Stimmst du zu? Sie antworteten: Ja. Er sagte: Ich werde mich an die Menschen wenden und ihnen von Ihrer Zustimmung erzählen. Sie sagten: Ja. Der Prophet (s) wandte sich an und sagte: Stimmst du zu? Sie sagten: Ja.

Kapitel : Vergeltung ohne eiserne Waffe

Erzählte Anas

Ein Mädchen wurde mit zerquetschtem Kopf zwischen zwei Steinen gefunden. Sie wurde gefragt: Wer hat das mit dir gemacht? War es so und so? War es so und so? Bis der Jude benannt wurde. Daraufhin gab sie mit ihrem Kopf ein Zeichen. Der Jude wurde festgenommen und er gestand ein. Also befahl der Prophet (), dass sein Kopf mit Steinen zerquetscht werden sollte.

Kapitel : Vergeltung eines Herrschers gegen sich selbst, weil er jemanden geschlagen hat

Überliefert Abusa'id al-Khudri

Als der Gesandte Allahs () etwas verteilte, kam ein Mann auf ihn zu und bückte sich zu ihm. Der Gesandte Allahs () schlug ihn mit einem Ast und sein Gesicht wurde verletzt. Der Gesandte Allahs () sagte zu ihm: Komm und nimm Vergeltung. Er sagte: Nein, ich habe vergeben, Gesandter Allahs!

Überliefert von Abu Firas

'Umar b. al-Khattab (ra) wandte sich an uns und sagte: Ich habe meine Sammler (der Zakat) nicht geschickt, damit sie eure Körper schlagen und euch euer Eigentum wegnehmen. Wenn das mit jemandem gemacht wird und er sich an mich wendet, werde ich mich an ihm rächen. Amr ibn al-'As sagte: Wenn irgendein Mann (z.B. Gouverneur) seine Untertanen disziplinarisch bestraft, würdest du dann auch Vergeltungsmaßnahmen gegen ihn verhängen? Er sagte: Ja, bei dem, in dessen Hand meine Seele ist, werde ich mich an ihm rächen. Ich habe gesehen, dass der Gesandte Allahs () Vergeltung an sich selbst verübt hat.

Kapitel : Eine Frau hat das Recht, auf Vergeltungsmaßnahmen für Tötungen zu verzichten

Erzählt Aisha, Ummul Mu'minin

Der Prophet (s) sagte: Die Streitenden sollten von Vergeltungsmaßnahmen Abstand nehmen. Derjenige, der näher ist, sollte zuerst vergeben und dann derjenige, der neben ihm ist, auch wenn (derjenige, der vergibt) eine Frau wäre.

Abu Dawud sagte: Ich wurde darüber informiert, dass Frauen im Falle eines Mordes vergeben dürfen, wenn eine Frau eine der Erben (der Ermordeten) war. Ich wurde im Auftrag von Abu 'Ubaid über die Bedeutung des Wortes Yanhajizu informiert, das heißt, sie sollten von Vergeltungsmaßnahmen Abstand nehmen.

Kapitel : Einer, der bei einem Kampf unter Menschen getötet wird und sein Mörder ist nicht bekannt

Tawus sagte in seiner Version

Falls jemand getötet wird. Ibn 'Ubaid sagte in seiner Version: Der Gesandte Allahs () sagte: Wenn irrtümlich (blind) jemand getötet wird, wenn Menschen Steine werfen, mit Peitschen schlagen oder mit einem Stock schlagen, dann ist das ein Unfall und die Entschädigung für den Unfalltod ist fällig. Aber wenn jemand vorsätzlich getötet wird, ist Vergeltung fällig. Ibn 'Ubaid in seiner Version: Eine Vergeltung des Mannes ist fällig. In der vereinbarten Version heißt es dann: Wenn jemand (zwischen die beiden Parteien) kommt, um dies zu verhindern, werden Allahs Fluch und Zorn auf ihm ruhen, und weder überhebliche noch verbindliche Handlungen werden von ihm akzeptiert. Die Version der Tradition von Sufyan ist perfekter.

Überliefert von Ibn Abbas

Der Gesandte Allahs () sagte: Dann erwähnte er den Rest der Tradition mit der gleichen Wirkung wie von Sufyan erwähnt.

Kapitel : Die Höhe der Diyah

Überliefert von 'Amr b. Suh'aib

Auf Anweisung seines Vaters, sagte er, sein Großvater habe berichtet, der Gesandte Allahs () urteilte, dass, wenn jemand versehentlich getötet wird, sein Verstand bei einhundert Kamelen liegen sollte: dreißig Kamele, die ihr zweites Jahr erreicht hatten, dreißig Kamelstuten, die ihr drittes Jahr erreicht hatten, dreißig Kamelstuben, die ihr viertes Jahr eingetreten waren, und zehn männliche Kamele, die ihr drittes Jahr erreicht hatten.

Überliefert von 'Amr b. Suh'aib

Auf Anweisung seines Vaters sagte er, sein Großvater habe berichtet, dass der Wert des Blutgeldes zur Zeit des Gesandten Allahs () achthundert Dinar oder achttausend Dirham betrug und das Blutgeld für die Leute des Buches die Hälfte dessen für Muslime war.

Er sagte: Das galt, bis Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) Kalif wurde und er eine Rede hielt, in der er sagte: Nimm zur Kenntnis! Kamele sind lieb geworden. Also legte Umar den Wert für diejenigen, die Gold besaßen, auf eintausend Dinar fest, für diejenigen, die Silber besaßen, auf zwölftausend (Dirham), für diejenigen, die Vieh besaßen, auf zweihundert Kühe, für diejenigen, die Schafe besaßen, auf zweitausend Schafe und für diejenigen, die Kleidung besaßen, auf zweihundert Anzüge. Er ließ das Blutgeld für die Dhimmis (geschützte Menschen) so, wie es war, und erhöhte es nicht proportional zu dem Anstieg, den er an Blutwitz erzielte.

Erzählt Ata' ibn Aburabah

Der Gesandte Allahs () urteilte, dass für diejenigen, die Kamele besaßen, einhundert Kamele und für diejenigen, die Vieh besaßen, zweihundert Kühe und für diejenigen, die Schafe besaßen, eintausend Schafe und für diejenigen, die Kleidung besaßen, zweihundert Anzüge besaßen, und für diejenigen, die Weizen besaßen, etwas, an das sich der Erzähler Muhammad (ibn Ishaq) nicht erinnern konnte.

Abu Dawud sagte

Ich las Sa'id b. Ya'qub al-Taliqini vor, der sagte: Abu Tumailah übermittelte uns und sagte: Muhammad b. Ishaq übermittelte uns mit den Worten: 'Ata berichtete, dass Jabir b. 'Abd Allah sagte: Der Gesandte Allahs () hat gesagt; und er erwähnte die Tradition wie die von Musa; er sagte: Und diejenigen, die Maisnahrung besitzen, sollten etwas bezahlen, woran ich mich nicht erinnern kann.

Überliefert Abdullah ibn Mas'ud

Der Prophet (s) sagte: Der Blutsinn bei versehentlichem Töten sollte zwanzig Kamelstuten sein, die ihr viertes Lebensjahr erreicht haben, zwanzig Kamelstuben, die ihr fünftes Lebensjahr erreicht haben, zwanzig Kamelstuben, die ihr zweites Jahr erreicht haben, zwanzig Kamelstuben, die ihr drittes Jahr erreicht haben, und zwanzig männliche Kamele, die ihr zweites Jahr erreicht haben. Es geht nicht über Ibn Mas'ud hinaus.

Überliefert von Abdullah ibn Abbas

Ein Mann aus Banu Adi wurde getötet. Der Prophet () setzte seinen Blutverstand auf zwölftausend (Dirham) fest.

Abu Dawud sagte: Ibn 'Uyainah übermittelte es von 'Amr, von 'Ikrimah, vom Propheten (s), und er erwähnte Ibn 'Abbas nicht.

Kapitel : Diyah für eine irrtümliche Tötung, die zielgerichtet erscheint

Überliefert Abdullah ibn Amr

(Musaddads Version hat): Der Gesandte Allahs () hielt am Tag der Eroberung von Mekka eine Rede und sagte: Allah ist der Größte, dreimal. Dann sagte er: Es gibt keinen Gott außer Allah allein: Er erfüllte Sein Versprechen, half Seinem Diener und besiegte allein die Unternehmen.

(Der Erzähler sagte:) Ich erinnere mich an Musaddad bis zu diesem Zeitpunkt.

Dann lautet die vereinbarte Version: Zur Kenntnis nehmen! Alle Verdienste, die in vorislamischer Zeit erwähnt wurden, und der Anspruch auf Blut oder Eigentum liegen mir zu Füßen, mit Ausnahme der Wasserversorgung der Pilger und der Verwahrung der Ka'ba. Dann sagte er: Das Blutgeld für unbeabsichtigten Mord, der offenbar vorsätzlich begangen wird, beispielsweise mit einer Peitsche und einem Stock, beträgt einhundert Kamele, von denen vierzig schwanger sind. Musaddads Version ist genauer.

Die oben erwähnte Tradition wurde auch von Khalid über dieselbe Kette von Erzählern mit derselben Wirkung weitergegeben.

Die oben erwähnte Tradition wurde auch von Ibn 'Umar vom Propheten () mit dem gleichen Effekt weitergegeben. Diese Version hat

Abu Dawud sagte: In ähnlicher Weise überlieferte Ibn 'Uyainah es auch von 'Ali b. Zaid, von al-Qasim b. Rab'iah, von Ibn 'Umar, vom Propheten (); und Ayyub al-Sukhtiyani übermittelte es von al-Qasim b. Rabi'ah von 'Abd Allah b. 'Amr wie die Tradition von Khalid. Hammad b. Salamah übermittelte es auch von 'Ali b. Zaid, von Ya'qub al-Sadusi, im Auftrag von 'Abd Allah b. 'Amr vom Propheten (). Die Aussagen von Zaid und Abu Musa ähneln der Tradition des Propheten () und der Tradition von 'Umar (Allah sei mit ihm zufrieden).

Erzählter Mujahid

'Umar urteilte, dass dreißig Kamelstuten in ihrem vierten Lebensjahr, dreißig Kamelstuben in ihrem fünften Jahr und vierzig schwangere Kamelstuben im sechsten bis zum neunten Lebensjahr blutig sein sollten

Überliefert von Abd Allah (geb. Mas'ud)

Der Blutwitz für unbeabsichtigten Mord, der vorsätzlichen Tötung ähnelt, ist fünfundzwanzig Kamele, die ihr viertes Jahr erreicht haben, fünfundzwanzig Kamelstuben, die ihr fünftes Lebensjahr eingetreten sind, fünfundzwanzig Kamelstuben, die ihr drittes Jahr eingetreten sind, und fünfundzwanzig Kamele, die ihr zweites Jahr eingetreten sind.

Erzählt 'Ali

Der Blutwitz für unbeabsichtigten Mord besteht aus vier Teilen: fünfundzwanzig Kamelstuben im vierten Jahr, fünfundzwanzig Kamelstuben im fünften Jahr, fünfundzwanzig Kamelstuben im dritten Jahr und fünfundzwanzig Kamelstuben im zweiten Jahr.