Arten von Blutwitz (Kitab Al-Diyat)

كتاب الديات

Kapitel : Die Diyah für einen Fötus

Überliefert von Ibn Abbas

'Umar erkundigte sich nach der diesbezüglichen Entscheidung des Propheten (z. B. Abtreibung). Haml b. Malik b. al-Nabhigah stand auf und sagte: Ich war zwischen zwei Frauen. Eine von ihnen schlug eine andere mit einem Nudelholz und tötete sowohl sie als auch das, was sich in ihrem Mutterleib befand. Deshalb entschied der Gesandte Allahs (), dass der Blutgeiz für das ungeborene Kind ein männlicher oder weiblicher Sklave von bester Qualität sein sollte und dass sie getötet werden sollte.

Abu Dawud sagte: Al-Nadr b. Shumail sagte: Mistah bedeutet Nudelholz.

Abu Dawud sagte: Abu 'Ubaid sagte: Mistah bedeutet eine Stange von den Zeltstangen.

Erzählte Tawus

Umar stand auf der Kanzel. Dann erwähnte er den Rest der Tradition mit der gleichen Wirkung wie zuvor erwähnt. Er erwähnte nicht, „dass sie getötet werden sollte“. Diese Version fügt hinzu: „ein männlicher oder weiblicher Sklave“. Umar sagte dann: Allah ist der Größte. Hätte ich es nicht gehört, hätten wir etwas anderes darüber entschieden.

Überliefert von Abdullah ibn Abbas

Über die Geschichte von Haml ibn Malik sagte Ibn Abbas: Sie trieb ein Kind ab, das Haare gewachsen war und tot war, und auch die Frau starb. Er (der Prophet) urteilte, dass der Blutwitz von den Verwandten der Frau väterlicherseits bezahlt werden sollte. Ihr Onkel sagte: Gesandter Allahs! Sie hat ein Kind abgetrieben, dem Haare gewachsen waren. Der Vater der Frau, die getötet hatte, sagte: Er ist ein Lügner. Ich schwöre bei Allah, er hat weder seine Stimme erhoben noch getrunken oder gegessen. Für eine solche Straftat darf keine Entschädigung gezahlt werden. Der Prophet (s) sagte: Handelt es sich um eine gereimte Prosa des vorislamischen Arabiens und seiner Wahrsagerei? Bezahle einen männlichen oder weiblichen Sklaven von bester Qualität als Entschädigung für das Kind.

Ibn 'Abbas sagte: Der Name eines von ihnen war Mulaikah, und der Name des anderen war Umm Ghutaif.

Erzählt von Jabir ibn Abdullah

Eine der beiden Frauen von Hudhayl tötete die andere. Jede von ihnen hatte Ehemann und Söhne. Der Gesandte Allahs () legte fest, dass die getötete Frau von den Verwandten der Frau väterlicherseits bezahlt werden sollte. Er erklärte ihren Mann und das Kind für unschuldig. Die Angehörigen der Frau, die getötet hat, sagten: Wir werden von ihr erben. Der Gesandte Allahs () sagte: Nein, ihre Söhne und ihr Ehemann sollten von ihr erben.

Überliefert von Abu Hurairah

Zwei Frauen von Hudhail kämpften zusammen und eine von ihnen warf einen Stein auf die andere und tötete sie. Sie brachten ihren Streit vor den Gesandten Allahs (), der urteilte, dass ein männlicher oder weiblicher Sklave von bester Qualität als Entschädigung für ihr ungeborenes Kind gezahlt werden sollte, und er legte fest, dass die Zahlung von den Verwandten der Frau väterlicherseits zu leisten sei. Er machte ihre Söhne und diejenigen, die bei ihnen waren, zu ihren Erben. Hamal b. Malik b. al-Nabighah al-Hudhali sagte: Gesandter Allahs! Wie sollte ich für jemanden bestraft werden, der nicht getrunken, gegessen oder gesprochen oder seine Stimme erhoben hat? - Hinzufügung, dass für einen solchen Fall keine Entschädigung gezahlt werden kann (eine Straftat). Der Gesandte Allahs () sagte: Dieser Mann gehört aufgrund seiner gereimten Prosa, die er benutzt hat, einfach zu den Wahrsagern.

Überliefert von Abu Hurairah

Zu dieser Geschichte: Dann starb die Frau, gegen die er entschied, dass ein Mann oder eine Frau für sie bezahlt werden sollte. Der Gesandte Allahs () urteilte daraufhin, dass ihre Söhne von ihr erben würden und dass der Blutwitz von ihren Verwandten väterlicherseits bezahlt werden sollte.

Überliefert Buraida ibn al-Hasib

Eine Frau warf einen Stein auf eine andere Frau und sie brach ab. Der Streit wurde dem Gesandten Allahs () vorgelegt. Er urteilte, dass fünfhundert Schafe für ihr (ungeborenes) Kind bezahlt werden sollten, und verbot das Werfen von Steinen.

Abu Dawud sagte: Die Version dieser Tradition lautet wie folgt: fünfhundert Schafe. Richtig sind einhundert Schafe. Abu Dawud sagte: „Abbas hat diese Tradition auf diese Weise weitergegeben, aber das ist ein Missverständnis.

Erzählt von Abu Hurayrah

Der Gesandte Allahs () urteilte, dass ein männlicher oder weiblicher Sklave, ein Pferd oder ein Maultier für eine Fehlgeburt bezahlt werden sollte.

Abu Dawud sagte: Hammad b. Salamah und Khalid b. 'Abd Allah überlieferten diese Tradition von Muhammad b. 'Amr, aber sie erwähnten nicht „oder ein Pferd oder ein Maultier“

Überliefert von al-Sha'bi

Der Preis für einen männlichen oder weiblichen Sklaven beträgt fünfhundert Dirham.

Abu Dawud sagte: Rabi'ah sagte: Der Preis für einen männlichen oder weiblichen Sklaven beträgt fünfzig Dinar.

Kapitel : Die Diyah von A Mukatib

Überliefert von Abdullah ibn Abbas

Der Gesandte Allahs () urteilte über den Sklaven, der eine Vereinbarung getroffen hatte, um seine Freiheit (Mukatab) zu kaufen, und er wurde getötet, dass für ihn Blutwitz zu dem Preis bezahlt wird, der für einen freien Mann gezahlt wurde, sofern er das Kaufgeld bezahlt hat, und zu dem Satz, der für einen Sklaven gezahlt wurde, was den Rest betrifft.

Überliefert von Abdullah ibn Abbas

Der Prophet (s) sagte: Wenn ein Mukatab (ein Sklave, der eine Vereinbarung getroffen hat, um sich seine Freiheit zu erkaufen) Blutgeld oder eine Erbschaft schenkt, kann er erben, je nachdem, in welchem Umfang er emanzipiert wurde.

Abu Dawud sagte: Wuhaib übermittelte es von Ayyub, von 'Ikrimah, im Auftrag von Ali, vom Propheten (); und Hammad b. Zaid und Isma'il haben es in einer Wandform (d. h. der Link des Gefährten fehlt) von Ayyub, von 'Ikrimah, vom Propheten () überliefert. Isma'il b. 'Ulayyah hat es als eine Aussage von 'Ikrimah behandelt.

Kapitel : Die Diyah eines Dhimmi

Überliefert von 'Amr b. Suh'aib

Auf Anweisung seines Vaters sagte der Gesandte Allahs (), dass sein Großvater berichtete: Der Blutwitz eines Mannes, der einen Bund eingeht, ist die Hälfte des Blutwitzes eines freien Mannes.

Abu Dawud sagte: Es wurde von Usamah b. Zaid al-Laithi und 'Abd al-Rahman b. al-Harith im Auftrag von 'Amr b. Suh'aib auf ähnliche Weise übermittelt.

Kapitel : Wenn ein Mann einen anderen angreift und er sich verteidigt

Erzählt von Safwan b. Ya'la

Auf Anweisung dieses Vaters sagte er: Ein Knecht von mir hat mit einem Mann gekämpft und ihm in die Hand gebissen und er hat seine Hand weggezogen. (Einer) seiner Vorderzähne fiel aus. Also kam er zum Propheten (s), der keine Vergeltung für seinen Zahn verhängte und sagte: Beabsichtigst du, dass er seine Hand in deinem Mund lässt, sodass du sie wie ein männliches Kamel knirschst? Er sagte: Ibn Abi Mulaikah erzählte mir im Auftrag seines Großvaters, dass Abu Bakr (ra) ihm dafür keine Vergeltung auferlegt habe und sagte: Möge sein Zahn verschwinden!

Die oben erwähnte Tradition wurde auch von Ya'la b. Umayyah durch eine andere Kette von Erzählern weitergegeben. Diese Version hat

Der Prophet (s) sagte zu dem Mann, der ihn gebissen hat: Wenn du möchtest, dass du ihm die Kontrolle über deine Hand gibst und er beißt sie, und dann treibst du sie von seinem Mund weg (du kannst es tun). Er verhängte keine Vergeltung für seine Zähne.

Kapitel : Jemand, der Medizin praktiziert, obwohl er dafür nicht bekannt ist, und Schaden anrichtet

Überliefert von 'Amr b. Suh'aib

Auf Anweisung seines Vaters sagte der Gesandte Allahs (s), dass sein Großvater berichtet habe: Jeder, der Medizin praktiziert, obwohl er nicht als Praktiker bekannt ist, wird zur Verantwortung gezogen.

Abu Dawud sagte: Dies wurde allein von al-Walid übermittelt. Wir wissen nicht, ob es sich um einen Ton handelt oder nicht.

Erzählt Abdulaziz bin Umar bin Abdulaziz

Einige Leute aus der Abordnung, die zu meinem Vater kamen, berichteten, dass der Gesandte Allahs (s) gesagt habe: Jeder Arzt, der Medizin praktiziert, obwohl er davor nicht als Praktiker bekannt war und er (den Patienten) schadet, wird zur Verantwortung gezogen. AbdulAziz sagte: Hier bezieht sich der Arzt nicht auf einen Mann nach seiner Qualifikation. Es bedeutet, eine Vene zu öffnen, einen Schnitt vorzunehmen und zu kauterisieren.

Kapitel : Die Diyah für unbeabsichtigtes Töten, das vorsätzlich erscheint

Überliefert Abdullah ibn Amr ibn al-'As

Der Prophet (s) sagte: Musaddads Version lautet: Er sprach am Tag der Eroberung. In der vereinbarten Version heißt es dann: Vorsicht! Jedes Objekt des Stolzes aus vorislamischer Zeit, ob es nun Blutrache oder Eigentum ist, erwähnt oder behauptet wurde, wurde mir unter die Füße gelegt, mit Ausnahme der Wasserversorgung der Pilger und der Obhut des Hauses (der Ka'ba). Dann sagte er: Vorsicht! Der Blutwitz für unbeabsichtigte Morde, wie sie mit Peitsche und Stock begangen werden, sind einhundert Kamele, von denen vierzig schwanger sind.

Die oben erwähnte Tradition wurde auch von Khalid mit einer anderen Kette von Erzählern mit dem gleichen Effekt weitergegeben.

Kapitel : Das Verbrechen eines Sklaven, der armen Leuten gehört

Erzählt Imran ibn Husayn

Ein Diener einiger armer Leute schnitt dem Diener einiger reicher Leute das Ohr ab. Sein Volk kam zum Propheten (s.) und sagte: Gesandter Allahs! wir sind arme Leute. Also hat er ihnen keine Entschädigung auferlegt.

Kapitel : Einer, der blind getötet wird, während die Menschen kämpfen

Überliefert von Abdullah ibn Abbas

Der Prophet (s) sagte: Wenn jemand blind oder, wenn Menschen mit Steinen werfen, durch einen Stein oder eine Peitsche getötet wird, ist sein Witz der Blutwitz für einen zufälligen Mord. Aber wenn jemand vorsätzlich getötet wird, ist Vergeltung fällig. Wenn jemand versucht, dies zu verhindern, wird der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen auf ihm ruhen.