Die Kapitel über den Geschäftsvorfall

كتاب التجارات

Kapitel : Verdienst eines Cupper

Es wurde überliefert, dass Abu Mas'ud, 'Uqbah bin 'Amr, sagte:

„Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Verdienst eines Kelters.“

Kapitel : Allah im Geschäft fürchten

Es wurde von Isma'il bin 'Ubaid bin Rifa'ah, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater Rifa'ah sagte

"Wir gingen mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) hinaus und die Leute trieben am frühen Morgen Handel. Er rief ihnen zu: 'O Kaufleute!' Und als sie aufblickten und ihre Hälse reckten, sagte er: 'Die Kaufleute werden am Tag der Auferstehung als unmoralische Menschen auferweckt werden, getrennt von denen, die Allah fürchten und rechtschaffen handeln und die Wahrheit reden (d.h. diejenigen, die ehrlich sind).'"

Kapitel : Verbot des Verkaufs von Früchten, bevor sie gereift sind

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

›Verkaufe keine Früchte, bis sie reif sind.‹«

Kapitel : Mäßigung bei der Suche nach dem Lebensunterhalt

Es wurde von Abu Humaid As-Sa'idi überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

Seid maßvoll in der Suche nach weltlichen Dingen, denn jedem wird Erleichterung zuteil werden, für die er geschaffen wurde."

Kapitel : Verbot Für Einen Stadtbewohner, Im Namen Eines Beduinen Zu Verkaufen

Ibn Tawus überlieferte von seinem Vater, dass Ibn 'Abbas sagte

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot einem Stadtbewohner, für einen Beduinen zu verkaufen." (Sahih) Ich (Tawus) sagte zu Ibn 'Abbas: "Was ist mit den Worten gemeint: 'Ein Stadtbewohner, der für einen Beduinen verkauft?' Er sagte: "Er sollte kein Makler für ihn sein."

Kapitel : Verbot von Hasah- und Gharar-Transaktionen

Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot Gharar-Transaktionen und Hasah-Transaktionen."

Kapitel : Schacher

Es wurde überliefert, dass 'Ali sagte

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot das Feilschen vor Sonnenaufgang und (er verbot) das Schlachten von Tieren, die Milch liefern."

Kapitel : Verkauf von Früchten für viele Jahre im Voraus [1] und Ernteausfälle

Es wurde von Jabir bin 'Abdullah überliefert:

Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot viele Jahre lang den Verkauf.

Kapitel : Der Segen, den man sich erhofft, wenn man früh in den Tag startet

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"O Allah, segne meine Nation am frühen Morgen des Donnerstags." "

Kapitel : Jemand, der defekte Ware verkauft, sollte auf den Mangel hinweisen

Es wurde überliefert, dass Wathilah bin Asqa' sagte

"Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: 'Wer mangelhafte Waren verkauft, ohne darauf hinzuweisen, der wird dem Zorn Allahs unterworfen bleiben, und die Engel werden ihn weiterhin verfluchen.'"

Kapitel : Was wurde über das Verbot von Muhabadhah und Mulamsah überliefert

Abu Sa'id Al-Khudri überlieferte:

Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot Mulamasah und Munabadhah. (Sahih) Sahl fügte hinzu: "Sufyan sagte: 'Mulamasah bedeutet, wenn ein Mann etwas mit seiner Hand berührt, ohne es zu sehen, und Munabadhah bedeutet, wenn er sagt: 'Wirf mir zu, was du hast, und ich werfe dir zu, was du hast.'

Kapitel : Was wurde über das Verbot von Najsh überliefert?

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet sagte:

"Praktiziere nicht Najsh."

Kapitel : Verbot des Kaufs von Dingen, die sich in den Gebärmuttern und Eutern von Rindern befinden und was auch immer ein Taucher ist

Es wurde überliefert, dass Abu Sa'eed Al-Khudri sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺhat verboten, das zu verkaufen, was sich im Schoß des Viehs befindet, bis es geboren wird, und das zu verkaufen, was in den Eutern ist, wenn es nicht abgemessen wird, und einen geflohenen Sklaven zu verkaufen, und Kriegsbeute zu verkaufen, bis sie verteilt ist, und Sadaqah zu verkaufen, bis sie empfangen wurde, und was ein Taucher hervorbringen wird."

Kapitel : Kapitel Verkäufe, die mit Risiko verbunden sind (da deren Höhe unbekannt ist)

Es wurde überliefert, dass 'Uthman bin 'Affan sagte:

"Früher habe ich Datteln auf dem Markt verkauft und gesagt: 'Das war so und so viel (als ich es gekauft habe).' Ich würde dem Käufer eine bestimmte Anzahl von Daten geben, entsprechend der Art und Weise, wie sie für mich gemessen wurde, und meinen Gewinn mitnehmen. Da fing ich an, daran zu zweifeln, und so fragte ich den Gesandten Allahs (ﷺ), und er sagte: 'Wenn du den Betrag nennst, messe ihn vor dem Käufer.'"

Kapitel : Der Segen, den man sich erhofft, wenn man früh in den Tag startet

Es wurde von Sakhr Al-Ghamidi überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"O Allah, segne meine Nation in ihren frühen Morgenstunden (d.h. was sie früh am Morgen tun)." (Hasan) Er sagte: "Wenn er einen Raubzug oder eine Armee aussandte, schickte er sie gleich zu Beginn des Tages." Er sagte: (1) "Sakhr war ein Mann, der Handel trieb und seine Waren am Anfang des Tages aussandte, und sein Reichtum wuchs und wuchs."

Kapitel : Verbot des Trennens von Capriven

Es wurde überliefert, dass 'Abdullah bin Mas'ud sagte:

"Als Gefangene zu ihm gebracht wurden, gab der Prophet (ﷺ) die Glieder einer Familie zusammen (an eine Person), ohne sie trennen zu wollen."

Kapitel : Gehälter für das Unterrichten des Korans

Es wurde überliefert, dass 'Ubadah bin Samit sagte:

"Ich lehrte die Leute aus Ahtus-Suffah" den Quran und wie man schreibt, und einer von ihnen verbeugte sich vor mir. Ich sagte: 'Es ist kein Geld, und ich kann damit schießen um Allahs willen.', Ich fragte den Gesandten Allahs (ﷺ) danach und er sagte: 'Wenn es dir gefallen würde, eine Feuerkette um deinen Hals zu legen, dann nimm sie an.'"

Kapitel : Was es nicht erlaubt ist zu verkaufen

sagte Ata' bin Abu Rabah

Ich hörte Jabir bin 'Abdullah sagen: "Im Jahr der Eroberung, als er in Mekka war, sagte der Gesandte Allahs (ﷺ): 'Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von Wein, Fleisch von toten Tieren, Schweinen und 'Götzenbildern' verboten. Zu ihm wurde gesagt: "O Gesandter Allahs, was hältst du von dem Fett toter Tiere, denn es wird zum Abdichten von Schiffen verwendet, es wird auf Tierhäute geschmiert und die Menschen benutzen es, um ihre Lampen anzuzünden?" Er sagte: 'Nein, das ist rechtswidrig.' Und der Gesandte Allahs (ﷺ) sprach: 'Möge Allah die Juden verfluchen, denn Allah verbot ihnen das Fett (von Tieren), aber sie gaben es ab, verkauften es und verzehrten seinen Preis.'"

Kapitel : "Ein Mann soll den Verkauf seines Bruders nicht unter Wert verkaufen, noch soll er versuchen, seinen B zu übertrumpfen.

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Einer von euch soll den anderen nicht unter Wert verkaufen." [1]

Kapitel : Verbot Für Einen Stadtbewohner, Im Namen Eines Beduinen Zu Verkaufen

Es wurde von Jabir bin 'Abdullah überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte

"Ein Stadtbewohner sollte nicht für einen Beduinen verkaufen. Lasst die Menschen Handel treiben und Allah wird ihnen gegenseitig Versorgung gewähren."