Die Kapitel über den Geschäftsvorfall
كتاب التجارات
Kapitel : Nachsicht bei Transaktionen
"Möge Allah einer Person gnädig sein, die nachsichtig ist, wenn sie verkauft, nachsichtig, wenn sie kauft, und nachsichtig, wenn sie um Zahlung bittet."
Kapitel : Schacher
"Ich war mit dem Propheten (ﷺ) auf einem Feldzug, und er sagte zu mir: 'Willst du dein Kamel für einen Dinar verkaufen?' Ich sagte: "O Gesandter Allahs, es gehört dir, wenn ich nach Medina komme." Er sagte: "Dann verkaufe es für zwei Dinar, möge Allah dir verzeihen." Und er erhöhte den Preis für mich immer weiter und sagte: "Möge Allah dir vergeben", jedes Mal, bis der Betrag zwanzig Dinar erreichte. Als ich nach Medina kam, ergriff ich den Kopf des Kamels und brachte ihn zum Propheten (ﷺ) und er sagte: 'O Bilal, gib ihm zwanzig Dinar aus der Kriegsbeute.' Und er sagte: 'Nehmt euer Kamel weg und geht damit zu euren Leuten.'"
Kapitel : Verbot des Verkaufs von Früchten, bevor sie gereift sind
Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten, bis sie ihre Farbe verändert haben, und den Verkauf von Trauben, bis sie schwarz geworden sind, und den Verkauf von Getreide, bis sie hart geworden sind.
Kapitel : Verbot des Betrugs
"Ich sah den Gesandten Allahs (ﷺ) an einem Mann vorbeigehen, der Essen in einem Gefäß hatte. Er legte seine Hand hinein und sagte: "Vielleicht betrügst du. Wer uns betrügt, ist nicht einer von uns."
Kapitel : Zum Verbot, Lebensmittel vor ihrer Inbesitznahme zu verkaufen
"Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Verkauf von Lebensmitteln, die nach Maß gekauft wurden, bis zwei Sa' gemessen wurden - die Sa' des Verkäufers und die Sa' des Käufers." [1]
Kapitel : Der Segen, der bei der Messung von Lebensmitteln erhofft wird
"Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: 'Misst eure Speise, mögt ihr darin gesegnet sein.'"
Kapitel : Marktplätze und deren Betreten
"Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: 'Wer gleich am Morgen zum Morgengebet geht, der geht mit dem Banner des Glaubens hinaus; wer aber gleich am Morgen zum Marktplatz geht, der geht unter dem Banner von Iblis (Satan) hinaus.' "
Kapitel : Verkauf der Musarrah (Tier, dessen Euter angebunden waren)
"Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Wer eine Muhaffalah kauft, (1) hat die Wahl, (das Geschäft zu annullieren) für drei Tage. Wenn er es zurückgibt, dann muss er auch den Weizen geben, der doppelt so groß ist wie die Menge seiner Milch oder gleich der Menge seiner Milch."
Kapitel : Partnerschaft und Gewinnbeteiligung
"Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Es gibt drei Dinge, in denen Segen liegt: Ein Verkauf mit aufgeschobener Zahlung; Muqaradhah (Gewinnbeteiligung); und Weizen mit Gerste für das Haus mischen, aber nicht zum Verkauf."
Kapitel : Was einer Frau vom Vermögen ihres Mannes zusteht
"Wenn eine Frau ausgibt", und mein Vater sagte: "Wenn eine Frau (die Armen) aus dem Hause ihres Mannes speist, ohne zu viel auszugeben, wird sie ihren Lohn bekommen, und er wird ebenso belohnt werden, weil er ihn verdient hat, und sie wird belohnt werden für das, was sie ausgegeben hat. Das Gleiche gilt für den Ladenbesitzer, ohne dass etwas von seinem Lohn abgezogen wird."
Kapitel : Die Muzabanah und die Muhaqalah
"Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot die Muzabanah. Die Muzdbanah bedeutet, wenn ein Mann die Datteln seines Hains verkauft, wenn sie noch am Baum sind, für ein Maß von Dty-Datteln; [2] Oder, wenn es Trauben sind, verkauft er sie, wenn sie noch am Rebstock sind, für ein Maß Rosinen; Oder wenn es sich um eine Ernte handelt, verkauft er sie als Nahrung, indem er die Menge (der Ernte auf dem Feld) schätzt. Er verbot all diese Dinge."
Kapitel : Verkauf von frischen Datteln für getrocknete Datteln
Zaid, Abu 'Ayyash, der befreite Sklave von Bani Zuhrah, erzählte ihm, dass er Sa'd bin Abu Waqqas gefragt habe, ob er Weizen mit Gerste kaufen wolle. Sa'd sagte zu ihm: "Wer von ihnen ist besser?" Er sagte: "Weizen." Er sagte ihm, er solle das nicht tun und sagte: "Ich hörte, wie der Gesandte Allahs (ﷺ) gefragt wurde, ob er frische Datteln mit getrockneten Datteln kaufen solle, und er sagte: 'Verlieren frische Datteln an Gewicht, wenn sie trocken werden?' Sie sagten: 'Ja.' Also sagte er ihnen, sie sollten das nicht tun."
Kapitel : Zahlung im Voraus für eine bekannte Menge oder ein bekanntes Gewicht, das zu einem bekannten Zeitpunkt geliefert werden soll
"Als der Prophet (ﷺ) (nach Medina) kam, pflegten sie im Voraus für Termine zu bezahlen, zwei oder drei Jahre im Voraus. Er sagte: 'Wer im Voraus für Datteln bezahlt, der zahle für einen bekannten Betrag oder ein bekanntes Gewicht, um zu einem bekannten Zeitpunkt geliefert zu werden.'"
Kapitel : Nachdrückliche Verbote des Wuchers
"Es wird eine Zeit kommen, in der es niemanden mehr geben wird, der den Wucher (Zinsen) nicht konsumiert, und wer ihn nicht konsumiert, wird dennoch davon betroffen sein."
Kapitel : Jemand, der an dem Vieh (einiger Leute) oder einem Garten vorbeigeht - kann er etwas nehmen
"Als ich ein Junge war, habe ich immer Steine auf unsere Dattelpalmen geworfen"[1] - oder er sagte: "die Dattelpalmen der Ansar." Ich wurde zum Propheten (ﷺ) gebracht und er sagte: "O Junge" - (einer der Erzähler) Ibn Kasib sagte: "Er sagte: "O mein Sohn - warum wirfst du Steine auf die Dattelpalmen?" Ich sagte: 'Damit ich essen kann.' Er sagte: "Werft keine Steine auf die Dattelpalmen. Esst von dem, was von ihnen zu Boden fällt." Dann tätschelte er mir den Kopf und sagte: 'O Allah, gib ihm genug zu essen.'"
Kapitel : Das Verbot, etwas ohne die Erlaubnis des Besitzers mitzunehmen.
"Keiner von euch soll vom Vieh eines anderen Menschen ohne dessen Erlaubnis melken. Möchte jemand von euch, dass jemand in seinen Vorratsraum einbricht und sein Essen mitnimmt? Die Euter ihres Viehs speichern Nahrung für sie, also soll keiner von euch das Vieh eines anderen Mannes ohne seine Erlaubnis melken."
Kapitel : Haltung von Nutztieren
"Hüte Schafe, denn in ihnen ist Segen!"
Kapitel : Verkauf von Tieren für Tiere, verschiedener Arten, Hand zu Hand
der Prophet (ﷺ) kaufte Safiyyah für sieben Sklaven. (Sahih) (Einer der Erzähler) 'Abdur-Rahman sagte: 'Von Dihyah Kalbi.'
Kapitel : Partnerschaft und Gewinnbeteiligung
"Sa'd, 'Ammar und ich gingen am Tag von Badr eine Partnerschaft ein und einigten uns darauf, das zu teilen, was uns zugeteilt wurde. Ammar und ich bekamen nichts, aber Sa'd bekam zwei Männer (Sklaven)."
Kapitel : Was ein Sklave verschenken und in Almosen geben darf
"Der Gesandte Allahs (ﷺ) pflegte die Einladung eines Sklaven anzunehmen."