Die Kapitel über den Geschäftsvorfall

كتاب التجارات

Kapitel : Was wurde über jemanden erzählt, der eine bestäubte Palme verkauft, oder über einen Sklaven, der Wea hat?

Es wurde überliefert, dass 'Ubadah bin Samit sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) entschied, dass die Frucht einer Palme demjenigen gehört, der sie bestäubt hat, und dass das Vermögen eines Sklaven demjenigen gehört, der sie verkauft hat, es sei denn, der Käufer hat eine Bedingung gestellt."

Kapitel : Verkauf von Früchten für viele Jahre im Voraus [1] und Ernteausfälle

Es wurde von Jabir bin 'Abdullah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wer Früchte verkauft, dann fällt die Ernte aus, der soll nichts vom Geld seines Bruders nehmen. Warum sollte irgendjemand von euch das Geld seines muslimischen Bruders nehmen?"

Kapitel : Mehr zulassen beim Wiegen von Waren zum Verkauf

Es wurde von Jabir bin 'Abdullah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wenn du wiegst, lass mehr zu."

Kapitel : Zum Verbot, Lebensmittel vor ihrer Inbesitznahme zu verkaufen

Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Wer Nahrung kauft, der soll sie nicht verkaufen, bis er sie vollständig in Besitz genommen hat.'" (Sahih) In seiner Erzählung sagte Abu 'Awanah: "Ibn 'Abbas sagte: 'Ich denke, alles ist wie Nahrung.'"

Kapitel : Tauschhandel und Exzesse sind im Hand-zu-Hand-Tausch nicht erlaubt

Es wurde überliefert, dass Malik bin Aws bin Hadathan Nasri sagte

"Ich hörte 'Umar bin Al-Khattab sagen: 'Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Gold gegen Gold einzutauschen ist Wucher, wenn es nicht an Ort und Stelle geschieht. Weizen gegen Weizen einzutauschen ist Wucher, es sei denn, es geschieht an Ort und Stelle. Gerste gegen Gerste zu tauschen ist Wucher, wenn es nicht an Ort und Stelle geschieht. Das Tauschen von Daten gegen Datteln ist Wucher, es sei denn, es geschieht an Ort und Stelle."

Kapitel : Mäßigung bei der Suche nach dem Lebensunterhalt

Es wurde von Jabir bin 'Abdullah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"O Volk, fürchtet Allah und seid maßvoll in der Suche nach seinem Lebensunterhalt, denn keine Seele wird sterben, bis sie all ihre Versorgung erhalten hat, auch wenn sie nur langsam kommt. Darum fürchtet Allah und seid maßvoll in der Suche nach Versorgung. Nimm das, was erlaubt ist, und lass das, was verboten ist. "

Kapitel : Ermutigung, den Lebensunterhalt zu verdienen

Es wurde von Mu'adh bin 'Abdullah bin Khubaib, von seinem Vater, überliefert, dass sein Onkel väterlicherseits sagte:

"Wir saßen in einer Versammlung, und der Prophet (ﷺ) kam mit Spuren von Wasser auf seinem Kopf. Einer von uns sagte zu ihm: "Wir sehen, dass du heute guten Mutes bist." Er sagte: "Ja, Lob gebührt Allah." Dann sprach er zu den Menschen darüber, reich zu sein. Er sagte: "Es ist nichts Falsches daran, reich zu sein für den, der Frömmigkeit hat, aber gute Gesundheit für jemanden, der Frömmigkeit hat, ist besser als Reichtum, und guten Mutes zu sein ist ein Segen."

Es wurde von Miqdam bin Ma'dikarib (Ar-Zubaidi) überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Kein Mensch verdient etwas Besseres als das, was er mit seinen eigenen Händen verdient, und was ein Mann für sich selbst, seine Frau, sein Kind und seinen Diener ausgibt, das ist Almosen."

Kapitel : Gehälter für das Unterrichten des Korans

Es wurde überliefert, dass Ubayy bin Ka'b sagte

"Ich lehrte einen Mann den Qur'an, und er gab mir eine Verbeugung. Ich erwähnte das dem Gesandten Allahs (ﷺ) und er sagte: "Wenn du es annimmst, wirst du einen Feuerbogen annehmen." Also habe ich es zurückgegeben."

Kapitel : Verdienst eines Cupper

Es wurde überliefert, dass 'Ali sagte

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) wurde mit Schröpfen behandelt und er sagte mir, ich solle dem Cupper seinen Lohn geben."

Kapitel : Wenn zwei autorisierte Personen einen Verkauf tätigen, dann ist die erste Transaktion diejenige, die Val ist

Es wurde von Samura überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wenn zwei (getrennte) autorisierte Personen einen Verkauf (derselben Sache) tätigen, dann ist die erste Transaktion diejenige, die gültig ist."

Kapitel : Verbot von Hasah- und Gharar-Transaktionen

Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot Gharar-Geschäfte."

Kapitel : Was wurde darüber erzählt, dass es nicht gerne war, beim Kaufen und Verkaufen Eide zu schwören

Es wurde von Abu Qatadah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Hüte dich davor, beim Verkauf Eide zu schwören, denn das kann dir helfen, einen Verkauf zu machen, aber es zerstört den Segen."

Kapitel : Verbot des Verkaufs von Früchten, bevor sie gereift sind

Es wurde von Jabir überliefert, dass

Der Prophet (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten, bis sie reif sind.

Kapitel : Mehr zulassen beim Wiegen von Waren zum Verkauf

Es wurde überliefert, dass Simak bin Harb sagte:

"Ich hörte Malik Abu Safwan bin 'Umairah sagen: 'Ich kaufte vom Gesandten Allahs (ﷺ) vor der Hidschra eine Hose, und er sie für mich ab und erlaubte mehr.'"

Kapitel : Verkauf der Musarrah (Tier, dessen Euter angebunden waren)

Es wurde überliefert, dass 'Abdullah bin Mas'ud sagte:

"Ich bezeuge, dass der wahre und wahrhaft inspirierte Abul-Qasim (ﷺ) uns sagte: 'Einen Muhaffalah zu verkaufen ist Kaliba, und Kalifat ist für den Muslim nicht erlaubt.'" (Ibn Majah sagte: "Das bedeutet: 'Täuschung.")

Kapitel : Der Verdienst eines Sklaven gehört seinem Bürgen

Es wurde von 'Aischah überliefert:

Ein Mann kaufte einen Sklaven und ließ ihn arbeiten, dann fand er einen Mangel an ihm, also gab er ihn zurück. Er (der Verkäufer) sagte: "O Gesandter Allahs, er hat meinen Sklaven arbeiten lassen." Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Der Verdienst eines Sklaven gehört seinem Bürgen."

Kapitel : Verbot des Zerbrechens von Dirham und Dinar

Es wurde von 'Alqamah bin 'Abdullah überliefert, dass sein Vater sagte

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot es, die Münzen der Muslime, die unter ihnen im Umlauf sind, ohne notwendigen Grund zu zerbrechen." (1)

Kapitel : Besetzungen

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Die unehrlichsten Menschen sind die Färber und die Goldschmiede. [1]

Kapitel : Was wurde über das Verbot von Muhabadhah und Mulamsah überliefert

Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot zwei Arten von Geschäften: Mulimasah und Mundbadhah.