Die Kapitel über den Geschäftsvorfall

كتاب التجارات

Kapitel : Eine Transaktion mit der Option zum Stornieren

Es wurde von Dawud bin Salih Al Madani überliefert, dass sein Vater sagte:

Ich hörte Abu Sa'id Al-Khudri sagen: "Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Transaktionen können nur im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt werden.'"

Kapitel : Vertragliche Verpflichtung in Bezug auf einen Sklaven

Es wurde von 'Uqbah bin 'Amir überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Nach vier (Tagen) gibt es keine vertragliche Verpflichtung."

Kapitel : Verbot des Betrugs

Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) kam an einem Mann vorbei, der Lebensmittel verkaufte. Er steckte seine Hand hinein und sah, dass etwas nicht stimmte. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Er gehört nicht zu uns, der betrügt.'"

Kapitel : Der Verdienst eines Sklaven gehört seinem Bürgen

Das wurde von Aischa überliefert

Der Gesandte Allahs (ﷺ) entschied, dass das, was ein Sklave verdient, seinem Bürgen gehört.

Kapitel : Einer, der sagt, dass es keinen Wucher gibt, außer im Kredit

Es wurde überliefert, dass Abu Jawza' sagte:

"Ich hörte, wie er meinte, dass Ibn 'Abbas den Tausch (von Dirhams gegen Dirham usw., wenn extra gegeben wurde) erlaubte, und das wurde von ihm überliefert. Dann hörte ich, dass er diese Meinung zurückgenommen hat. Ich traf ihn in Mekka und sagte: 'Ich habe gehört, dass du (deine Meinung) zurückgenommen hast.' Er sagte: 'Ja. Das war nur meine eigene Meinung, aber Abu Sa'id überlieferte vom Gesandten Allahs (ﷺ), dass er den Tausch (von ähnlichen Gegenständen, wenn etwas extra gegeben wird) verboten hat."

Kapitel : Besetzungen

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Allah hat keinen Propheten gesandt, außer er war ein Hirte." Seine Gefährten sagten zu ihm: "Auch du, o Gesandter Allahs?" Er sagte: "Sogar ich habe die Schafe der Leute von Mekka für ein paar Qirat gehütet." (Sahih) (Einer der Erzähler) Suwaid sagte: "Das bedeutet einen Qirat für jedes Schaf."

Kapitel : Horten und Importieren

Es wurde von Ma'mar bin 'Abdullah bin Nadlah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Niemand hortet als ein Sünder."

Kapitel : Der Lohn, wenn der Raqt

Es wurde überliefert, dass Abu Sa'eed Al-Khudri sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) hat uns, dreißig Reiter, auf einen Feldzug geschickt. Wir zelteten in der Nähe einiger Leute und baten sie um Gastfreundschaft, aber sie lehnten ab. Da wurde ihr Anführer von einem Skorpion gestochen und sie sagten: "Gibt es jemanden unter euch, der Ruqyah für einen Skorpionstich rezitieren kann?" Ich sagte: "Ja, ich kann, aber ich werde ihm keine Ruqyah rezitieren, bis du uns ein paar Schafe gibst." Sie sagten: 'Wir wollen euch dreißig Schafe geben.' Also nahmen wir sie an, und ich rezitierte siebenmal Al-Hamd (d.h. Al-Fatihah) über ihn. Dann erholte er sich, und ich nahm die Schafe. Dann traten einige Zweifel in uns auf. Dann sagten wir: "Lasst uns nicht beeilen, bis wir zum Propheten (ﷺkommen." Als wir zurückkehrten: "Ich erzählte ihm, was ich getan hatte. Er sagte: "Woher wusstest du, dass es ein Ruqyah ist? Teilt sie auf und gebt mir auch einen Anteil.'"

Kapitel : Verdienst eines Cupper

Es wurde von Haram bin Munayyisah überliefert:

Sein Vater fragte den Propheten (ﷺ) nach dem Verdienst eines Cuppers und er verbot ihm das. Dann erwähnte er seine Not und sagte: "Gebt es aus, um eure Kamele zu füttern, die Wasser schöpfen."

Kapitel : Was es nicht erlaubt ist zu verkaufen

Es wurde überliefert, dass Abu Umamah sagte:

"Der Gesandte Allahs verbot den Verkauf oder Kauf von singenden Mädchen und ihren Lohn und den Verzehr ihres Preises."

Kapitel : "Ein Mann soll den Verkauf seines Bruders nicht unter Wert verkaufen, noch soll er versuchen, seinen B zu übertrumpfen.

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte

"Ein Mann soll seinen Bruder nicht unter Wert verkaufen, noch soll er braten, um seinen Bruder zu übertrumpfen."

Kapitel : Verbot Für Einen Stadtbewohner, Im Namen Eines Beduinen Zu Verkaufen

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Ein Stadtbewohner sollte nicht für einen Beduinen verkaufen."

Kapitel : Verbot, Trader auf dem Weg zu treffen

Es wurde überliefert, dass 'Abdullah bin Mas'ud sagte:

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) hat es verboten. Treffen mit den Eigentümern von Waren (abseits des Marktes)."

Kapitel : Das Verbot, das zu verkaufen, was nicht bei Ihnen ist, und von dem zu profitieren, was Sie nicht tun

Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater sagte

"Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: 'Es ist nicht erlaubt, etwas zu verkaufen, das nicht bei dir ist, noch von etwas zu profitieren, das du nicht besitzt.'"

Kapitel : Was wurde über jemanden erzählt, der eine bestäubte Palme verkauft, oder über einen Sklaven, der Wea hat?

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wer eine Palme kauft, die bestäubt wurde, deren Früchte dem Verkäufer gehören, es sei denn, der Käufer hat eine Bedingung gestellt." (Sahih) Eine weitere Kette von Ibn 'Umar, vom Propheten (ﷺ), mit ähnlichem Wortlaut.

Kapitel : Verbot des Verkaufs von Früchten, bevor sie gereift sind

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Verkaufe keine Früchte, bis sie reif sind." Und er verbot (beiden) dem Verkäufer und dem Käufer (ein solches Geschäft zu tätigen).

Kapitel : Marktplätze und deren Betreten

Es wurde von Salim bin 'Abdullah bin 'Umar, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater erzählte, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Wer auch immer sagt, wenn er den Marktplatz betritt:,La ilaha illallah wahdahu la sharika lahu, lahul-mulk wa lahul-hamdu, yuhyi wa yumitu, wa Huwa hayyun la yamutu, bi yadihil-khairu kulluhu, wa Huwa ala kulli shay' in Qadir (Niemand hat das Recht, angebetet zu werden, außer Allah allein, ohne Partner, Ihm gehört alle Souveränität und Ihm ist das Lob, Er gibt Leben und gibt Tod, und Er ist ewig lebendig und stirbt nicht; In Seiner Hand ist alles Gute und Er ist fähig, alles zu tun', wird Allah für ihn eine Million gute Taten aufzeichnen und wird eine Million schlechte Taten von ihm löschen und wird für ihn ein Haus im Paradies bauen. "

Kapitel : Tauschhandel und Exzesse sind im Hand-zu-Hand-Tausch nicht erlaubt

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte

"(Verkaufe) Silber für Silber, Gold für Gold, Gerste für Gerste, Weizen für Weizen, Gleiches für Gleiches."

Kapitel : Horten und Importieren

Es wurde von 'Umar bin Khattab überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Der Importeur ist mit Proviant gesegnet und der Hamsterer ist verflucht."

Kapitel : Die beiden Parteien einer Transaktion haben die Wahl (sie für nichtig zu erklären), solange sie

Es wurde aus Samuraa überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

"Die beiden Parteien einer Transaktion haben die Wahl (sie für nichtig zu erklären), solange sie sich noch nicht getrennt haben."