Das Buch von der Jagd, dem Gemetzel und dem, was gegessen werden darf

كتاب الصيد والذبائح وما يؤكل من الحيوان

Kapitel : Wenn das Spiel verschwindet, wird es danach gefunden

Abu Tha'laba berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) dies gesagt hatte

Wenn du mit deinem Pfeil schießt und (das Wild) aus deinem Blickfeld verschwindet und du es (später) findest, dann iss das, wenn es nicht faul geworden ist.

Kapitel : Das Verbot, das Fleisch von domestizierten Eseln zu essen

Shaibani berichtete

Ich fragte 'Abdullah b. Abu Aufa über das Fleisch der Hausesel. Er sagte: "Wir erlebten Hunger am Tag von Khaibar, als wir mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) waren. Wir fanden Hausesel im Außenbereich von Medina. Wir schlachteten sie, und unsere irdenen Töpfe kochten, als der Verkünder des Gesandten Allahs (ﷺ) ankündigte, dass die irdenen Töpfe auf den Kopf gestellt werden sollten und nichts vom Fleisch der Hausesel gegessen werden sollte. Ich sagte: Was für ein Verbot hat er (der Heilige Prophet) erlassen? Er sagte: Wir haben das unter uns besprochen. Einige von uns meinen, es sei für immer für rechtswidrig erklärt worden, während andere sagten, es sei für rechtswidrig erklärt worden, weil ein Fünftel (der Beute) nicht (an die Staatskasse, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist) übergeben worden sei.

"Adi (er war der Sohn von Thabit) sagte:

Ich hörte al-Bara' und 'Abdullah b. Abu Aufa sagen: "Wir fanden Hausesel und kochten sie. Dann kündigte der Verkünder des Gesandten Allahs (ﷺ) an, dass die irdenen Töpfe umgedreht werden sollten.

Dieser Hadith wurde auf der Grundlage der Autorität von 'Asim mit der gleichen Kette von Übermittlern überliefert.

Kapitel : Zur Zulässigkeit des Verzehrs von Pferdefleisch

Jabir b. 'Abdullah berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) das Essen des Fleisches von Hauseseln am Tag von Khaibar verbot und das Kochen des Fleisches von Pferden erlaubte.

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Dabb (Mastigure)

Abu Sa'id berichtete, dass ein Araber aus der Wüste zu Allahs Gesandtem (ﷺ) kam und sagte:

Ich lebe in einem flachen Land, in dem es viele Eidechsen gibt, und diese sind die übliche Nahrung meiner Familie, aber er (der Heilige Prophet) gab keine Antwort. Wir sagten zu ihm: Wiederholen Sie es (Ihr Problem), und so wiederholte er es, aber er gab keine Antwort. (Es wurde dreimal wiederholt) Da rief ihn der Gesandte Allahs (ﷺ) zum dritten Mal an und sprach: "O Mann der Wüste, wahrlich, Allah verfluchte oder erzürnte einen Stamm der Bani Isra'il und verzerrte sie zu Tieren, die sich auf der Erde bewegen. Ich weiß es nicht, vielleicht ist diese (Eidechse) eine von ihnen. Also esse ich es nicht, noch verbiete ich es, es zu essen.

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Kaninchen

Anas geb. Malik berichtete

Wir jagten einen Hasen am Marr az-Zahrin (einem Tal in der Nähe von Mekka). Sie (meine Gefährten) liefen, fühlten sich aber erschöpft; Ich habe es auch versucht, bis ich es erwischt habe. Ich brachte es zu Abu Talha. Er schlachtete es und schickte seine Keule und seine beiden Hinterbeine durch mich zum Gesandten Allahs (ﷺ). Und er nahm sie an.

Kapitel : Jagd mit dressierten Hunden und Pfeilen

Sha'bi berichtete:

Ich hörte Adi b. Hatim sagt, und er war unser Nachbar und unser Partner und Mitarbeiter in Nahrain, dass er den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) bat und sagte: "Ich lasse meinen Hund los und finde einen anderen Hund zusammen mit meinem Hund, und dass (einer von ihnen) das Wild fängt, aber ich weiß nicht, welcher es gefangen hat, Woraufhin er (der Heilige Prophet) sagte: "Dann iss das nicht, denn du hast den Namen Allahs rezitiert, während du deinen Hund losgelassen hast, und hast den anderen nicht rezitiert.

Kapitel : Das Verbot, wilde Tiere mit Reißzähnen und Vögel mit Krallen zu essen

Ibn Abbas berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) das Essen aller Raubtiere mit Reißzähnen und aller Vögel mit Krallen verbot.

Kapitel : Die Zulässigkeit, Dinge zu verwenden, die bei der Jagd und Verfolgung des Feindes helfen, aber das Werfen von kleinen Kieselsteinen wird nicht gemocht

Sa'id b. Jubair berichtete das. a in der Nähe eines von 'Abdullah b. Mughaffal warf Kieselsteine. Er verbot es ihm. Er sagte, dass Allahs Gesandter (ﷺ) das Werfen von Kieselsteinen verboten habe, indem er sagte:

Er fängt das Spiel nicht ein, noch fügt er dem Feind eine Niederlage zu, sondern bricht den Zahn und sticht ihm das Auge aus. Er (der Nächste von Abdullah b. Mughadal) wiederholte es noch einmal (den Akt des Werfens von Kieselsteinen), woraufhin er sagte: "Ich sage euch, dass Allahs Gesandter (Friede sei mit ihm) das Werfen von Kieselsteinen nicht mochte und verbot, aber ich sehe euch wieder Kieselsteine werfen; Ich (würde) daher nicht mit Ihnen sprechen.

Kapitel : Jagd mit dressierten Hunden und Pfeilen

Dieser Hadith wurde auf der Grundlage der Autorität von Zakariya b. Abu Za'ida mit der gleichen Kette von Übermittlern überliefert.

Kapitel : Das Verbot, wilde Tiere mit Reißzähnen und Vögel mit Krallen zu essen

Abu Tha'laba berichtete, dass Allahs Gesandter (Friede sei mit ihm) das Essen aller Raubtiere mit Reißzähnen verboten hat. Zuhri hat hinzugefügt

Wir haben es nicht ertragen, bis wir nach Syrien kamen.

Kapitel : Zur Zulässigkeit des Verzehrs von Pferdefleisch

Jabir b. 'Abdullah soll gesagt haben,

Zur Zeit von Khaibar aßen wir das Fleisch von Pferden und wilden Eseln, aber Allahs Gesandter (ﷺverbot uns, das Fleisch von Hauseseln zu essen.

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Dabb (Mastigure)

Ibn 'Umar berichtete, dass eine Person den Gesandten Allahs (ﷺ), als er auf der Kanzel saß, nach dem Essen der Eidechse fragte, woraufhin er sagte

Ich esse es nicht, noch verbiete ich es.

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Kaninchen

Dieser Hadith wurde mit der Autorität von Yahya überliefert, mit einer leichten Änderung des Wortlauts.

Kapitel : Das Verbot, Tiere in die Enge zu treiben, um sie zu töten (zum Sport)

Jabir b. 'Abdullah berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) verboten habe, dass jedes Tier getötet werden sollte, nachdem es gefesselt worden sei.

Kapitel : Jagd mit dressierten Hunden und Pfeilen

'Adi b. Hatim berichtete

Ich fragte den Gesandten Allahs (ﷺ) nach der Jagd. Er sagte: "Wenn du deinen Pfeil abschießt, rezitiere den Namen Allahs, und wenn du ihn (den Pfeil) getötet findest." dann esst, es sei denn, ihr findet es ins Wasser gefallen, denn dann wisst ihr nicht, ob es das Wasser ist, das seinen Tod verursacht hat, oder euer Pfeil.

Kapitel : Zulässigkeit von toten Tieren aus dem Meer

Jabir geb. Abdullah berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) eine Expedition an die Meeresküste schickte und ich war einer von ihnen. Der Rest des Hadiths ist derselbe, mit einer leichten Abweichung des Wortlauts des Hadiths, der auf der Autorität von Wahb b überliefert wurde. Kaisan (die Worte sind)

"Die Armee hat achtzehn Tage lang davon (den Walfisch) gefressen."

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Dabb (Mastigure)

Dieser Hadith wurde auf der Grundlage der Autorität von 'Ubaidullah mit der gleichen Kette von Übermittlern überliefert.