Das Buch von der Jagd, dem Gemetzel und dem, was gegessen werden darf

كتاب الصيد والذبائح وما يؤكل من الحيوان

Kapitel : Zulässigkeit von toten Tieren aus dem Meer

Jabir geb. Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) eine Expedition in das Land des Stammes Juhaina aussandte und eine Person zum Häuptling über sie ernannte.

Kapitel : Zur Zulässigkeit des Verzehrs von Pferdefleisch

Asma' berichtete

Wir schlachteten ein Pferd und aßen es zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (ﷺ).

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Dabb (Mastigure)

Taubat Al-'Anbari berichtete

Al-Sha'bi (einer der Überlieferer) fragte mich, ob ich den Hadith gehört hätte, der vom Propheten (ﷺ) mit der Autorität von Hasan überliefert wurde. Er sagte: "Ich saß zwei Jahre oder anderthalb Jahre lang in der Gesellschaft von Ibn 'Umar, aber ich hörte keine Überlieferung von Allahs Gesandtem (ﷺ), sondern diese (über das Fleisch der Eidechse), wie sie von Mu'adh überliefert wurde.

Sa'id b. Jubair berichtete, dass er Ibn 'Abbas sagen hörte,

Die Schwester meiner Mutter Umm Hufaid überreichte dem Gesandten Allahs (ﷺ) geklärte Butter (Ghee), Käse und einige Eidechsen. Er aß von der geklärten Butter und dem Käse, aber die Eidechse fand keinen Gefallen daran. Aber es wurde auf dem Tisch des Gesandten Allahs (ﷺ) gegessen. Wäre es verboten (haram), könnte es nicht auf dem Tisch des Gesandten Allahs (ﷺgegessen werden.

Kapitel : Das Verbot, wilde Tiere mit Reißzähnen und Vögel mit Krallen zu essen

Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte

Das Fressen aller Raubtiere mit Reißzähnen ist unerlaubt.

Kapitel : Zulässigkeit von toten Tieren aus dem Meer

Jabir b. 'Abdullah berichtete:

Allahs Gesandter (ﷺ) schickte uns (auf eine Expedition), und wir waren dreihundert an der Zahl, und wir trugen unsere Säcke mit Vorräten um den Hals.

Jabir b. 'Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) eine Abteilung bestehend aus dreihundert (Personen) auf eine Expedition schickte und Abu 'Ubaida b. Jarrah als ihr Häuptling. Ihre Vorräte gingen zur Neige

'Abu 'Ubaida sammelte ihre Vorräte in dem Proviantsack. Und er hat uns (für einige Zeit) gefüttert. Später, als die Vorräte zur Neige gingen, gab er uns jeden Tag einen Termin.

Kapitel : Das Verbot, das Fleisch von domestizierten Eseln zu essen

Man hörte Bara sagen,

Es war uns verboten, das Fleisch der Hausesel zu essen.

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Dabb (Mastigure)

'Abdullah b. 'Abbas berichtete

I und Khalid b. Walid ging zusammen mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) in die Wohnung von Maimuna und dort wurde ihm eine gebratene Eidechse präsentiert. Der Gesandte Allahs (ﷺ) streckte seine Hand nach ihm aus, woraufhin einige der Frauen, die im Haus von Maimuna gewesen waren, sagten: "Informiere Allahs Gesandten (ﷺ), was er zu essen gedenkt. Allahs Gesandter (ﷺ) hob seine Hand. Ich sagte: "Gesandter Allahs, ist es verboten?" Er sagte: Nein. Es ist nicht im Land meines Volkes zu finden, und ich fühle, dass ich es nicht mag. Khalid sagte: "Da kaute und aß ich es, während Allahs Gesandter (ﷺ) mich ansah."

Kapitel : Jagd mit dressierten Hunden und Pfeilen

'Adi b. Hatim berichtete

Ich fragte den Gesandten Allahs (ﷺ) und sagte: "Wir sind ein Volk, das mit diesen (dressierten) Hunden jagt, was sollen wir dann tun?" Daraufhin sagte er (der Heilige Prophet): "Wenn ihr eure dressierten Hunde aufstellt, nachdem ihr den Namen Allahs rezitiert habt, dann esst, was diese Hunde für euch gefangen haben, auch wenn es (das Wild) getötet wird, vorausgesetzt, dass (der Jagdhund) keinen Teil des Wildes gefressen hat. Wenn es (das Wild) gefressen hat, dann isst man es nicht, denn ich fürchte, dass es sich selbst gefangen haben könnte. Und essen Sie es nicht, wenn sich andere Hunde Ihren trainierten Hunden angeschlossen haben.

'Adi b. Hatim berichtete, dass er den Gesandten Allahs (ﷺ) mit Hilfe eines Pfeils, der ein Stummelende hatte, nach der Jagd fragte. Er sagte

Wenn es (das Spiel) mit seiner Spitze trifft, dann esst, aber wenn es flach trifft und stirbt, das ist Waqidh (in den Tod geprügelt), dann iss das nicht. Ich fragte den Gesandten Allahs (ﷺ) nach der Jagd mit Hunden, worauf er sagte: Wenn du deinen Hund aussendest, der den Namen Allahs rezitiert, dann iss (das Wild), aber wenn ein Teil davon (von den Hunden) gefressen wird, dann iss das nicht, denn er (dein Hund) hat das (das Wild) für sich selbst gefangen. Ich sagte (wieder): Wenn ich mit meinem Hund einen anderen Hund finde und nicht weiß, welcher von den Hunden (das Wild) gefangen hat. dann (was soll ich tun)? Daraufhin sagte er: "Iss das nicht, denn du hast den Namen Allahs auf deinem Hund rezitiert und nicht auf dem anderen.

Dieser Hadith wurde unter der Autorität von 'Adi b. überliefert. Hatim durch eine andere Kette von Sendern.

Dieser Hadith wurde mit der Autorität von Haiwa mit der gleichen Kette von Übermittlern überliefert, aber mit einer leichten Variation der Worte.

Kapitel : Das Verbot, wilde Tiere mit Reißzähnen und Vögel mit Krallen zu essen

Abu Tha'laba al-Khushani berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) das Essen aller Tiere mit Reißzähnen verboten hat. Ibn Shihab sagte:

Ich habe das von unserem 'Ulama' im Hijaz nicht ertragen, bis Abu Idris es mir erzählte und er einer der Juristen Syriens war.

Kapitel : Das Verbot, Tiere in die Enge zu treiben, um sie zu töten (zum Sport)

Sa'id b. Jubair berichtete, dass Ibn 'Umar zufällig an einigen jungen Männern der Quraisch vorbeikam, die einen Vogel angebunden hatten (und ihn zur Zielscheibe machten), auf den sie Pfeile abgeschossen hatten. Jeder Pfeil, den sie verfehlten, kam in den Besitz des Besitzers des Vogels. Sobald sie also Ibn 'Umar sahen, gingen sie weg. Daraufhin sagte Ibn 'Umar:

Wer hat das gemacht? Allah hat den verflucht, der dies tut. Wahrlich, Allahs Gesandter (ﷺ) beschwor den Fluch auf den, der ein Lebewesen zum Ziel machte.

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Dabb (Mastigure)

'Abdullah b. 'Abbas berichtete, dass Khalid b. Walid, der das Schwert Allahs genannt wird, hatte ihm mitgeteilt, dass er Maimuna, die Frau des Gesandten Allahs (ﷺ), in Begleitung des Gesandten Allahs (ﷺ) besucht hatte, und sie war die Schwester seiner Mutter (die von Khalid) und die von 'Ibn Abbas, und er fand bei ihr eine gebratene Eidechse, die ihre Schwester Hufaida, die Tochter von al-Harith, aus Nadschd mitgebracht hatte. und sie präsentierte diese Eidechse dem Gesandten Allahs (ﷺ). Es kam selten vor, dass dem Propheten (ﷺ) etwas Essen geschenkt wurde, das nicht erwähnt oder benannt wurde. Während der Gesandte Allahs (ﷺ) im Begriff war, seine Hand nach der Eidechse auszustrecken, informierte eine Frau unter den anwesenden Frauen den Gesandten Allahs (ﷺ), was sie ihm präsentiert hatten. Sie sagten

Gesandter Allahs, es ist eine Eidechse. Allahs Gesandter (ﷺ) zog seine Hand zurück, woraufhin Khalid b. Walid sagte: "Gesandter Allahs, ist eine Eidechse verboten? Daraufhin sagte er: Nein, aber es ist nicht im Land meines Volkes zu finden, und ich fühle, dass ich es nicht mag. Khalid sagte: "Da kaute und aß ich es, und Allahs Gesandter (ﷺ) schaute mich an und verbot mir nicht, es zu essen.

Kapitel : Zur Zulässigkeit des Verzehrs von Heuschrecken

Ibn Abu Aufa berichtete

Wir gingen mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) auf sieben Expeditionen und aßen Heuschrecken.

Dieser Hadith wird mit der Autorität von Abu Ya'fur mit der gleichen Kette von Übermittlern überliefert, und er erwähnte sieben Expeditionen.

Kapitel : Die Zulässigkeit, Dinge zu verwenden, die bei der Jagd und Verfolgung des Feindes helfen, aber kleine Kieselsteine zu werfen, ist nicht beliebt

Dieser Hadith wurde mit der Autorität von Ayyub mit der gleichen Kette von Übermittlern überliefert.

Kapitel : Das Verbot, Tiere in die Enge zu treiben, um sie zu töten (zum Sport)

Hishim b. Zaid b. Anas b. Milik berichtete

Ich besuchte das Haus von al-Hakam b. Ayyub zusammen mit meinem Großvater Anas b. Milik (und dort) hatten einige Leute eine Henne zur Zielscheibe gemacht und schossen Pfeile auf sie. Daraufhin sagte Asas, dass Allahs Gesandter (ﷺ) verboten habe, die Tiere anzubinden (und sie zur Zielscheibe von Pfeilen zu machen usw.).