Das Buch von der Jagd, dem Gemetzel und dem, was gegessen werden darf

كتاب الصيد والذبائح وما يؤكل من الحيوان

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Dabb (Mastigure)

Abu Zubair berichtete, dass er Jabir b. 'Abdullah sagen hörte, dass Allahs Gesandter (das Fleisch) der Eidechse dargebracht wurde, aber er weigerte sich, es zu essen, und sagte:

Ich weiß nicht; Vielleicht könnte es (die Eidechse) einer jener Eingeborenen aus der fernen Vergangenheit sein, deren (Formen) Bier verzerrt hatten.

Kapitel : Die Zulässigkeit, Dinge zu verwenden, die bei der Jagd und Verfolgung des Feindes helfen, aber das Werfen von kleinen Kieselsteinen wird nicht gemocht

Dieser Hadith wurde auf der Grundlage der Autorität von Kahmas überliefert.

Kapitel : Das Verbot, Tiere in die Enge zu treiben, um sie zu töten (zum Sport)

Dieser Hadith wurde mit der Autorität von Shu'ba durch andere Überlieferungsketten überliefert.

Kapitel : Jagd mit dressierten Hunden und Pfeilen

'Adi b. Hatim berichtete

Ich fragte den Gesandten Allahs (ﷺüber die Jagd auf das Wild mit Hilfe von Mi'rad, woraufhin er sagte: "Wenn es (das Wild) mit seiner Spitze trifft, dann iss es, aber wenn es flach trifft, dann wird das Wild (zu Tode) geschlagen, (dann iss das nicht) 'Adi sagte weiter: "Ich fragte ihn nach der Jagd mit Hilfe eines Hundes, Worauf er sagte: "Wenn dieser (der Hund) ihn (das Wild) für euch fängt und nicht davon frisst, dann esst ihr (das Wild) für Dhakat (Schlachtung), das bedeutet, dass es von ihm (vom Hund) gefangen wird. Aber wenn du neben ihm noch einen anderen Hund findest und befürchtest, dass dieser Hund (der zweite) ihn (das Wild) zusammen mit dem (deinem Hund) gefangen und getötet hat. dann iss nicht; denn du hast den Namen Allahs auf deinem Hund rezitiert und den Namen Allahs nicht auf dem anderen (der sich zufällig zu deinem Hund gesellt hat).

Kapitel : Das Verbot, wilde Tiere mit Reißzähnen und Vögel mit Krallen zu essen

Dieser Hadith wurde durch mehrere andere Überlieferungsketten überliefert, aber einige der Ketten haben eine leichte Variation der Worte.

Kapitel : Das Verbot, das Fleisch von domestizierten Eseln zu essen

Ibn 'Umar berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) das Essen des Fleisches von Hauseseln am Tag von Khaibar verbot, obwohl die Menschen dies brauchten.

Sulaiman Shaibini berichtete

Ich hörte Abdullah b. Abu Aufa sagen: "Wir wurden in den Nächten von Khaibar vom Hunger heimgesucht. Am Tag von Khaibar fielen wir über Hausesel her und schlachteten sie, und als unsere irdenen Töpfe mit ihnen kochten, verkündete der Verkünder des Gesandten Allahs (ﷺ), dass die irdenen Töpfe umgedreht werden sollten und nichts vom Fleisch der Hausesel gegessen werden sollte. Einige der Leute sagten, dass Allahs Gesandter (ﷺ) (den Gebrauch dieses Fleisches) verboten habe, denn ein Fünftel (dem Staat) sei nicht bezahlt worden, während andere sagten: Er hat es für immer verboten.

sagte Al-Bara'

Am Tag des Khaibar fanden wir Hausesel, und der Verkünder des Gesandten Allahs (ﷺ) kündigte an, dass die irdenen Töpfe umgedreht werden sollten.

Anas geb. Malik berichtete

Als es der Tag von Khaibar war, kam ein Besucher und sagte: "Gesandter Allahs, die Esel sind gegessen worden." Da kam ein anderer und sagte: "Gesandter Allahs, die Esel werden vernichtet." Dann befahl Allahs Gesandter (ﷺ) Abu Talha zu verkünden, dass Allah und Sein Gesandter euch verboten haben, vom Fleisch von Eseln zu essen, denn diese sind abscheulich oder unrein. Er (der Erzähler) sagte: "Die Erdtöpfe wurden umgedreht mit dem, was sich darin befand.

Kapitel : Zur Zulässigkeit des Verzehrs von Pferdefleisch

Dieser Hadith wurde auf der Grundlage der Autorität von Hisham überliefert.

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Dabb (Mastigure)

Ein Hadith, der sich auf den Verzehr der Eidechse bezieht, wird vom Propheten (ﷺ) mit der Autorität von Ibn 'Umar überliefert, aber in genau diesem Hadith, der durch eine andere Kette von Übermittlern überliefert wird, gibt es eine geringfügige Abweichung des Wortlauts (und die Worte sind)

"Dem Gesandten Allahs (ﷺ) wurde eine Eidechse gebracht, aber er aß sie nicht und erklärte sie auch nicht für ungesetzlich." Und in dem Hadith, der durch Usama überliefert wurde, heißt es: "Der Mann (der Fragesteller) stand in der Moschee und Allahs Gesandter (ﷺ) saß auf der Kanzel."

Khalid geb. Walid berichtete, dass er Malimuna, die Tochter von al-Harith, mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) besuchte und sie die Schwester seiner Mutter war. Sie schenkte dem Gesandten Allahs (ﷺ) das Fleisch einer Eidechse, das Umm Hufaid, die Tochter von al-Harith, aus Nadschd mitgebracht hatte, und sie war mit einer Person verheiratet worden, die zu Banu Ja'far gehörte. Es war die Gewohnheit des Gesandten Allahs (ﷺ), nichts zu essen, bis er wusste, was es war. Der Rest des Hadiths ist derselbe, aber mit diesem (Zusatz)

"Ibn al-Asamm überlieferte es von Maimuna und er stand unter ihrer Obhut."

Yazid b. al-Asamm berichtete

Ein frisch vermählter Mann aus Medina lud uns zu einem Hochzeitsfest ein und servierte uns dreizehn Eidechsen. Es gab diejenigen, die es aßen, und diejenigen, die es verließen. Am nächsten Tag traf ich Ibn 'Abbas und informierte ihn in Gegenwart vieler Personen. Einige von ihnen sagten, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) gesagt habe: "Ich esse es nicht, noch verbiete ich (irgendjemandem), es zu essen, noch erkläre ich es für ungesetzlich." Daraufhin sagte Ibn 'Abbas: "Traurig ist es, was du sagst! Allahs Gesandter (ﷺ) ist nicht gesandt worden, sondern (um in klaren Worten zu erklären) das Erlaubte und das Unerlaubte. Wir waren einst bei Allahs Gesandtem (Friede sei mit ihm), wie er bei Maimuna war, und bei ihm waren al-Fadl b. 'Abbas, Khalid b. Walid und einige Frauen (auch), als ihm ein Tablett mit fleischhaltigem Essen vorgelegt wurde. Als Allahs Gesandter (ﷺ) das essen wollte, sagte Maimuna: "Es ist das Fleisch der Eidechse. Er zog seine Hand zurück und sagte: Das ist das Fleisch, das ich nie esse; aber er sprach zu ihnen (denen, die dort waren): Ihr dürft essen! Al-Fadl aß davon, ebenso wie Khalid b Walid und die Frauen. Maimuna (jedoch) sagte: "Ich esse nichts anderes als das, was Allahs Gesandter (ﷺ) isst.

Kapitel : Der Befehl, im Schlachten und Töten geübt zu sein und die Klinge zu schärfen

Dieser Hadith wurde auf der Autorität von Khalid al-Hadhdha durch verschiedene Ketten von Übermittlern überliefert.

Kapitel : Das Verbot, wilde Tiere mit Reißzähnen und Vögel mit Krallen zu essen

Abu Tha'laba al-Khushani berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) das Essen aller Raubtiere mit Reißzähnen verboten hatte.

Dieser Hadith wurde durch eine andere Kette von Übermittlern überliefert.

Kapitel : Das Verbot, das Fleisch von domestizierten Eseln zu essen

Abu Tha'laba berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) das Fleisch von Hauseseln verboten hat.

Anas berichtete

Als der Gesandte Allahs (ﷺ) Khaibar eroberte, ergriffen wir die Esel außerhalb des Dorfes. Wir haben sie (ihr Fleisch) gekocht. Und der Verkünder des Gesandten Allahs (ﷺ) verkündete: "Höre, wahrlich, Allah und Sein Gesandter haben dir verboten, ihr Fleisch zu essen, denn es ist ein abscheuliches Übel von Satans Werk. Dann wurden die irdenen Töpfe umgedreht mit dem, was sich darin befand, und diese waren damals randvoll (mit Fleisch).

Kapitel : Die Zulässigkeit des Verzehrs von Dabb (Mastigure)

Ibn 'Umar berichtete, dass es einige Personen mit Allahs Gesandtem (ﷺ) unter seinen Gefährten gab, darunter Sa'd. Es wurde ihnen das Fleisch der Eidechse gebracht, als eine Frau unter den Frauen des Gesandten Allahs (ﷺ) sagte

Es ist das Fleisch der Eidechse. Daraufhin sprach Allahs Gesandter (Friede sei mit ihm): "Esst, denn es ist erlaubt, aber es ist nicht meine Nahrung."

Kapitel : Der Befehl, im Schlachten und Töten geübt zu sein und die Klinge zu schärfen

Shaddid geb. Aus sagte

Zwei Dinge sind die Dinge, an die ich mich erinnere, als Allahs Gesandter (ﷺsagte: Wahrlich, Allah hat allem Güte geboten; Wenn du also tötest, töte auf eine gute Art und Weise, und wenn du schlachtest, schlachte auf eine gute Art und Weise. Darum soll ein jeder von euch sein Messer schärfen und das geschlachtete Tier behaglich sterben lassen.