Das Buch der Landwirtschaft

كتاب المزارعة

Kapitel : Erwähnung der unterschiedlichen Hadithe in Bezug auf das Verbot, Land als Gegenleistung für ein Drittel oder ein Viertel der Ernte zu verpachten, und die verschiedenen Formulierungen, über die die Erzähler berichten

Es wurde erzählt, dass Rafi' bin Khadij sagte

„Der Gesandte Allahs verbot Al-Haql (im Gegenzug für ein Drittel oder ein Viertel der Produkte Land zu pachten).“

Es wurde von Tawus und Mujahid erzählt, dass Rafi' bin Khadij sagte

„Der Gesandte Allahs kam zu uns heraus und verbot etwas für uns, das für uns von Vorteil war, aber der Befehl des Gesandten Allahs ist besser für uns. Er sagte: ‚Wer auch immer Land hat, möge es bebauen oder verlassen oder geben (jemand anderem zur Bewirtschaftung). '“

Jabir sagte

Der Gesandte Allahs sagte: „Wer Land hat, möge es bebauen oder seinem Bruder geben und es ihm nicht verpachten.“

Es wurde von Ibn Shihab erzählt, dass Rafi bin Khadij sagte

„Der Gesandte Allahs verbot, Land zu pachten.“ Ibn Shihab sagte: „Rafi wurde danach gefragt: ‚Wie haben sie Land gepachtet? ' Er sagte: 'Als Gegenleistung für eine bestimmte Menge an Lebensmitteln (Produkten), und es wurde vereinbart, dass wir alles haben würden, was an den Ufern der Bäche und Quellen wächst. '“

Es wurde von Ibn 'Umar erzählt, dass er früher Pacht für Land nahm, bis Rafi ihm von einigen seiner Onkel väterlicherseits erzählte, dass der Gesandte Allahs verboten habe, Land zu pachten. Also hörte er danach auf, das zu tun.

Von Rafi' bin Khadij wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs das Pachten von Land verbot.

Es wurde erzählt, dass Usaid bin Zuhair sagte

„Rafi' bin Khadij kam zu uns und ich war mir nicht sicher, was er meinte. Er sagte: „Der Gesandte Allahs hat dir etwas verboten, was dir früher gut getan hat, aber Gehorsam gegenüber dem Gesandten Allahs ist besser für dich als das, was dir nützt. Der Gesandte Allahs hat Al-Haql für euch verboten. Al-Haql bedeutet Teilnutzung des Landes im Gegenzug für ein Drittel oder ein Viertel (des Ertrags). Wer also Land hat, das er nicht braucht, soll es seinem Bruder geben (um es zu bebauen) oder er soll es verlassen. Und er hat dir Al-Muzabanah verboten. Al-Muzabanah bedeutet, wenn ein Mann eine große Anzahl von Dattelpalmen hat und sagt: Nimm sie als Gegenleistung für (eine bestimmte Anzahl) Wasqs mit getrockneten Datteln in diesem Jahr. '“

Es wurde berichtet, dass Abu Hurairah sagte

„Der Gesandte Allahs verbot Al-Muhaqalah und Al-Muzabanah.“

Es wurde von Nafi erzählt, dass „Abdullah bin 'Umar früher Ackerland gepachtet hat, dann wurde ihm gesagt, dass Rafi' bin Khadij vom Gesandten Allahs erzählt hat, dass er das verboten habe. Nafi' sagte

„Er ging zu ihm (und traf ihn) in Al-Balat, und ich war bei ihm. Er fragte ihn (danach) und er sagte: 'Ja, der Gesandte Allahs hat verboten, Ackerland zu pachten. ' Also hörte Abdullah auf, es zu pachten.“

Es wurde erzählt, dass Rafi' bin Khadij sagte

„Zur Zeit des Gesandten Allahs haben wir Land auf der Grundlage von Al-Muhaqalah gepachtet, also pachten wir es im Gegenzug für ein Drittel oder ein Viertel des Ertrags oder eine bestimmte Menge an Lebensmitteln (Produkten). Eines Tages kam ein Mann unter meinen Onkeln väterlicherseits und sagte: „Der Gesandte Allahs hat mir verboten, etwas zu tun, das für uns von Vorteil war, aber Gehorsam gegenüber Allah und seinem Gesandten ist für uns vorteilhafter. Er hat uns verboten, Land auf der Grundlage von Al-Muhaqalah zu pachten und es im Gegenzug für ein Drittel oder ein Viertel des Ertrags und für eine bestimmte Menge an Lebensmitteln (Produkten) zu pachten. Und er befahl dem Grundbesitzer, es (selbst) zu bebauen oder es jemand anderem zur Bewirtschaftung zu geben. Er mochte es nicht pachten oder sonst etwas. '“

Es wurde von Az-Zuhri erzählt, dass Salim bin 'Abdullah etwas Ähnliches erzählte.

'Amr bin Dinar sagte

„Ich bezeuge, dass ich gehört habe, wie Ibn Umar nach Al-Khibr (der Vereinbarung mit Al-Mukhabarah) gefragt hat und er sagte: 'Daran haben wir nichts Falsches gesehen, bis Ibn Khadij uns zuvor erzählt hat, dass er gehört hat, dass der Gesandte Allahs Al-Khibr verboten hat. '“ Hammad bin Zaid stimmte den beiden zu.

Kapitel : Die dritte der Bedingungen: Teilpächter (Muzara'ah) und Vertragsabschluss

Es wurde von Hammad -Ibn Abi Sulaiman berichtet, dass er nach einem Mann gefragt wurde, der als Gegenleistung für Essen einen Arbeiter anstellte, und er sagte

„Nein, nicht bevor er ihm sagt (wie hoch sein Lohn sein wird).“

Kapitel : Erwähnung der unterschiedlichen Hadithe in Bezug auf das Verbot, Land als Gegenleistung für ein Drittel oder ein Viertel der Ernte zu verpachten, und die verschiedenen Formulierungen, über die die Erzähler berichten

Es wurde von Nafi' berichtet, dass Ibn 'Umar sein Ackerland verpachtete, bis er am Ende von Mu'awiyas Khilafah hörte, dass Rafi' bin Khadij zu erzählen pflegte, dass der Gesandte Allahs das verboten hatte. Er ging zu ihm — und ich (Nafi') war bei ihm — und fragte ihn (danach). Er sagte

„Der Gesandte Allahs verbot früher, Ackerland zu pachten.“ Also hörte Ibn 'Umar danach auf (das zu tun). Als er danach gefragt wurde, sagte er: „Rafi' bin Khadij sagte, der Prophet habe das verboten.“

Es wurde von Nafi erzählt.

„Ein Mann erzählte Ibn 'Umar, dass Rafi' bin Khadij einen Hadith über die Verpachtung von Land erzählt hatte. Er und ich gingen zusammen mit dem Mann, der ihm das erzählt hatte, zu Rafi', und er erzählte uns, dass der Gesandte Allahs verboten hatte, Land zu pachten. Also hörte Abdullah auf, Land zu pachten.“

Kapitel : Die dritte der Bedingungen: Teilpächter (Muzara'ah) und Vertragsabschluss

Es wurde überliefert, dass Abu Sa'eed sagte

„Wenn Sie einen Arbeiter einstellen, sagen Sie ihm, wie hoch sein Lohn sein wird.“

Es wurde von Hammad und Qatadah über einen Mann erzählt, der zu einem anderen Mann sagte

„Ich werde (etwas) von dir leasen, bis ich Mekka erreiche, gegen eine solche Zahlung, und wenn ich für einen Monat oder so und so reise — etwas, das er genannt hat — werde ich dir das und das zusätzlich geben.“ Daran sahen sie nichts auszusetzen, aber es gefiel ihnen nicht, wenn er sagte: „Wenn ich länger als einen Monat reise, ziehe ich das und das von Ihrem Mietvertrag ab.“

Kapitel : Erwähnung der unterschiedlichen Hadithe in Bezug auf das Verbot, Land als Gegenleistung für ein Drittel oder ein Viertel der Ernte zu verpachten, und die verschiedenen Formulierungen, über die die Erzähler berichten

(Die zuvor erwähnte Kette) von Mujahid, der sagte

„Rafi' bin Khadij sagte: 'Der Gesandte Allahs hat uns verboten, etwas zu tun, das für uns von Vorteil war (aber wir respektieren und befolgen den Befehl des Gesandten Allahs). Er verbot uns, Land als Gegenleistung für einen Teil seiner Produkte zu pachten.“

Es wurde von Jabir erzählt, der es dem Propheten zuschrieb

„Dass er verboten hat, Land zu verpachten.“

Jabir erzählte, dass der Gesandte Allahs sagte

„Wer Land hat, der soll es bebauen oder seinem Bruder geben, damit er es bebaut, und es nicht an seinen Bruder verpachten.“