Das Buch der Landwirtschaft
كتاب المزارعة
Kapitel : Erwähnung der unterschiedlichen Hadithe in Bezug auf das Verbot, Land als Gegenleistung für ein Drittel oder ein Viertel der Ernte zu verpachten, und die verschiedenen Formulierungen, über die die Erzähler berichten
„Ich habe Rafi' bin Khadij gefragt, ob er unbebautes Land als Gegenleistung für Gold und Silber pachten soll. Er sagte: „(Es ist) zulässig und daran ist nichts falsch. Das ist der Grund und Boden. '“
„O Banu Harithah, ein Unglück ist über dich hereingebrochen.“ Sie sagten: „Was ist das?“ Er sagte: „Der Gesandte Allahs hat verboten, Land zu pachten.“ Wir sagten: „O Gesandter Allahs, was ist, wenn wir es im Gegenzug für einen Teil des Getreides pachten?“ Er sagte: „Nein.“ Er sagte: „Früher haben wir es gepachtet und dafür Stroh bekommen.“ Er sagte: „Nein.“ „Früher haben wir es gepachtet als Gegenleistung für das, was an den Ufern eines Baches gepflanzt wird, der zur Bewässerung genutzt wird.“ Er sagte: „Nein. Kultiviere es (selbst) oder gib es deinem Bruder.“
„Ich nahm Tawus bei der Hand und brachte ihn zu Ibn Rafi' bin Khadij, und er erzählte ihm von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs verboten habe, Land zu pachten. Tawus wies das zurück und sagte: ‚Ich habe Ibn 'Abbas (sagen) gehört, dass er daran nichts Falsches sah. '“
„Der Gesandte Allahs kam zu uns heraus und verbot uns etwas, das für uns von Vorteil war. Er sagte: ‚Wer auch immer Land hat, möge es bebauen oder es jemand anderem geben (zur Bewirtschaftung) oder es verlassen. '“
Rafi' bin Khadij sagte, der Gesandte Allahs habe verboten, Land zu pachten.
„Wir wussten, dass er Ackerland besaß, das er zur Zeit des Gesandten Allahs gepachtet hatte, als Gegenleistung für alles, was an den Ufern der Wasserläufe wuchs, und für eine bestimmte Menge Stroh, ich weiß nicht, wie viel es war.“ Ibn Awn berichtete es von Nafi, aber er sagte: „Von einigen seiner Onkel väterlicherseits.“
„Ich habe Ibn 'Umar sagen hören: 'Wir haben nichts Falsches an Al-Khibr gesehen, bis Rafi' letztes Jahr sagte, der Prophet Allahs habe es verboten. '“
„Rafi' bin Khadij kam zu uns und sagte: 'Der Gesandte Allahs hat dir Al-Haql verboten. Al-Haql ist der dritte und der vierte. Und Al-Muzabanah. Al-Muzabanah soll das kaufen, was oben auf den Dattelpalmen steht, als Gegenleistung für eine bestimmte Anzahl Wasqs getrockneter Datteln. '“
„Der Gesandte Allahs wandte sich an uns und sagte: ‚Wer auch immer Land hat, möge es bebauen oder es jemand anderem geben, damit er es bebaut, und er soll es nicht vermieten. '“
Es wurde von Jabir berichtet, dass der Prophet Al-Mukhabarah, Al-Muzabanah und Al-Muhaqalah verboten hat, Obst zu verkaufen, bis es essbar (reif genug) ist, außer im Fall von Al-Araya.
„Ich habe Sa'id bin Al-Musayyab sagen hören: 'Der Anbau von Land ist nicht erlaubt, außer in drei Fällen: Land, das einem gehört, Land, das einem gegeben wird, oder Land, das man gegen Gold und Silber pachtet. '“
„Ya'la bin Al-Hakim schrieb mir (und sagte): 'Ich habe Sulaiman bin Yasar von Rafi' bin Khadij erzählen hören, der sagte: „Früher haben wir Land auf der Grundlage von Al-Muhaqalah gepachtet und es im Gegenzug für ein Drittel oder ein Viertel des Ertrags und eine bestimmte Menge an Lebensmitteln (Produkten) gepachtet.“
„Rafi' bin Khadij sagte: 'Der Gesandte Allahs hat dir etwas verboten, das für uns von Vorteil war, aber Gehorsam gegenüber dem Gesandten Allahs ist für uns vorteilhafter. Er sagte: „Wer auch immer Land hat, der soll es bebauen, und wenn er dazu nicht in der Lage ist, soll er es seinem Bruder zur Bewirtschaftung geben.“
„Ich habe Rafi' bin Khadij gefragt, ob er im Gegenzug für Dinare und Silber Land pachten würde. Er sagte: 'Daran ist nichts falsch. Während der Zeit des Gesandten Allahs verpachteten sie sich gegenseitig Land als Gegenleistung für das, was an den Ufern von Bächen und an den Stellen, an denen die Quellen entspringen, wuchs — von denen einige Gebiete gute und andere gar keine abgaben — und die Menschen pachteten kein Land auf andere Weise. Das war also verboten. Aber bei Mietverträgen, bei denen die Rendite bekannt und garantiert ist, ist daran nichts auszusetzen. '“
„Az-Zuhri sagte: 'Ibn Al-Musayyab pflegte zu sagen: 'Es ist nichts Falsches daran, Land gegen Gold und Silber zu pachten, und Rafi bin Khadij erzählte, dass der Gesandte Allahs das verboten habe."“
„Rafi' bin Khadij kam zu uns und sagte: 'Der Gesandte Allahs hat etwas verboten, das für uns von Vorteil war, aber Gehorsam gegenüber dem Gesandten Allahs ist besser für dich. Er hat Al-Haql (das Verpachten von Land gegen ein Drittel oder ein Viertel der Produkte) an Sie verboten und sagt: Wer auch immer Land hat, soll es geben (an jemand anderen, der es bebaut) oder es verlassen. Und er hat Al-Muzabanah verboten. Al-Muzabanah heißt, wenn ein Mann viele Dattelpalmen hat und ein anderer Mann kommt und sie nimmt im Gegenzug eine bestimmte Anzahl Wasqs mit getrockneten Datteln. '“
„Tawus hielt es für ungern, Land für Gold und Silber zu vermieten, aber er sah nichts Falsches daran, es im Gegenzug für ein Drittel oder ein Viertel (der Rendite) zu pachten. Mujahid sagte zu ihm: 'Geh zu Ibn Rafi' bin Khadij und höre dir seinen Hadith an. ' Er sagte: „Bei Allah, wenn ich gewusst hätte, dass der Gesandte Allahs es verboten hat, hätte ich es nicht getan. Aber mein Hadith stammt von jemandem, der sich besser auskennt als er. Ibn 'Abbas (sagte), dass der Gesandte Allahs sagte: „Wenn einer von euch sein Land seinem Bruder geben würde (um es zu bebauen), wäre das besser, als einen vereinbarten Teil des Ertrags zu nehmen.“
„Al-Mukhadarah bedeutet, Obst zu verkaufen, bevor es reif ist, und Al-Mukhabarah bedeutet, Trauben gegen eine bestimmte Anzahl von Sa's zu verkaufen.“
„Der Gesandte Allahs verbot Al-Muhaqalah und Al-Muzabanah.“
„Der Gesandte Allahs hat Al-Muhaqalah verboten.“ Sa'eed sagte: „Und er erzählte etwas Ähnliches.“ Und Sufyan Ath-Thawri hat es von Tariq aus berichtet.