Das Buch der Finanztransaktionen
كتاب البيوع
Kapitel : Wenn ein Mann ein Produkt kauft, dann bankrott geht, und das Produkt selbst bei ihm gefunden wird
"Wenn jemand bankrott geht, dann findet ein Mann die Güter, die er ihm verkauft hat, bei sich, er hat mehr Recht darauf als jeder andere."
Kapitel : Freundlich sein, wenn Sie um Rückzahlung bitten
"Es gab einen Mann, der tat nie eine gute Tat, sondern er pflegte den Menschen Geld zu leihen, und er sagte zu diesem Gesandten: "Nimm, was leicht bezahlt werden kann, und lass das Schwierige liegen, lass sie weg. Und vielleicht sagte Allah, der Mächtige und Erhabene, zu ihm: 'Hast du jemals etwas Gutes getan? Er sagte: Nein, aber ich hatte einen Sklaven und habe immer Geld an Leute geliehen. Als ich ihn aussandte, um die Schulden einzutreiben, sagte ich zu ihm: Nimm, was er leicht bezahlen kann, und lass das, was schwer ist; Laßt sie los, und vielleicht wird Allah uns entlassen. Allah, der Erhabene, sagte: 'Ich habe dich entlassen.'"
Kapitel : Der Stadtbewohner, der für einen Wüstenbewohner verkauft wird
"Der Gesandte Allahs sagte: 'Ein Stadtbewohner sollte nicht für einen Einwohner verkaufen. Lasst die Menschen in Ruhe und Allah möge für sie sorgen." (Sahih )
Kapitel : Drängen eines Verkäufers, einen bereits mit einem anderen Käufer vereinbarten Verkauf zu stornieren, um die Ware selbst zu kaufen
Der Gesandte Allahs sagte: "Kein Stadtbewohner sollte für einen Wüstenbewohner verkaufen, die Preise nicht künstlich in die Höhe treiben, kein Mann sollte einen Verkäufer drängen, einen bereits vereinbarten Verkauf mit einem anderen Kauf zu stornieren, um die Ware selbst zu kaufen, niemand sollte einen Antrag machen über den Antrag seines Bruders und keine Frau sollte einen Antrag über den Antrag seines Bruders machen und keine Frau sollte im Glauben nach ihrer Schwester fragen.) sich scheiden zu lassen, um das auszuhändigen, was in ihrem Gefäß ist, und damit sie an ihrer Stelle heiraten kann: sie wird haben, was Allah oder sie beschlossen hat."
Kapitel : Erklärung dafür
"Der Gesandte Allahs verbot Mulamasah, was bedeutet, ein Gewand zu berühren, ohne es anzusehen; (und er verbot) Munabadhah ist der Ort, an dem ein Mann sein Gewand an einen anderen Mann verkauft, indem er es ihm zuwirft, ohne dass er es überprüft oder ansieht."
Kapitel : Verkauf von Früchten, bevor ihr Zustand bekannt ist
Der Prophet verbot Mukhabarah, Muzabanah und Muhaqalah und den Verkauf von Früchten, bis sie zum Verzehr geeignet waren, außer im Fall von 'Aray.
Kapitel : Annullierung einer Transaktion im Falle eines Ernteausfalls
der Prophet annullierte das Geschäft im Falle von Ernteschäden.
Kapitel : Verkauf Frischer Datteln Immer Noch O Der Baum Für Getrocknete Datteln
Der Gesandte Allahs verbot Muzabanah. Ad Muzabanah ist, wenn das, was Kunst ist, die Wipfel der Bäume, für eine bestimmte Menge getrockneter Datteln verkauft wird; wenn es mehr gibt, gewinne ich, und wenn es weniger sind, verliere ich.
Kapitel : Silvder für Gold verkaufen und Gold für Silber verkaufen
"Früher habe ich in Al-Baqi Kamele verkauft und ich habe Dinar im Tausch gegen Dirham verkauft. Ich kam zum Propheten im Haus von Hafsah und sagte: "O Gesandter Allahs, ich möchte dich fragen: Ich verkaufe Kamele in Al-Baqi und ich verkaufe Dinar im Tausch gegen Dirhams. Er sagte: 'Es ist nichts Falsches daran, wenn Sie den Preis an diesem Tag nehmen, es sei denn, Sie gehen ab, wenn es noch offene Angelegenheiten zwischen Ihnen beiden (Käufer und Verkäufer) gibt.'"
Kapitel : Mehr möglich beim Wiegen von Waren zum Verkauf
"Der Gesandte Allahs sagte: "Das Volumen ist nach dem System des Volkes von Medina zu messen, und das Gewicht ist nach dem System des Volkes von Mekka zu messen." (Sahih) Dies ist die Formulierung von Ishaq (einem der Erzähler).
Kapitel : Wenn es eine ungültige Bedingung in einer Transaktion gibt, ist die Transaktion gültig, aber diese Bedingung ist ungültig
"Wir werden sie an dich verkaufen, unter der Bedingung, dass ihre Loyalität (Walla) uns gilt." Sie erwähnte den Gesandten Allahs und er sagte: "Das sollte dich nicht aufhalten. Die Treue gehört demjenigen, der den Sklaven befreit."
Kapitel : Verkauf von Wasser
Der Gesandte Allahs verbot den Verkauf von Wasser.
Kapitel : Vermeidung zweifelhafter Einnahmequellen
"Der Gesandte Allahs sagte: "Es wird eine Zeit kommen, in der es niemanden mehr geben wird, der Riba nicht konsumiert, und wer es nicht konsumiert, wird dennoch von Rückständen betroffen sein." (Sahih )
Kapitel : Es ist verboten, al-Musarrah zu verkaufen, und es geht darum, die Euter des Kamels oder der Schafe zu binden und sie zwei oder drei Tage lang nicht zu melken, bis sich die Milch in ihnen sammelt, wodurch der Gewinn des Verkaufs erhöht wird, wenn man sieht, dass er eine große Menge Milch enthält
Abu Al-Qasim sagte: "Wer auch immer eine Musarrah kauft, er hat die Wahl (das Geschäft zu annullieren) für drei Tage. Wenn er es behalten will, darf er es behalten, und wenn er es zurückgeben will, kann er es zurückgeben, zusammen mit einem Sa Datteln, nicht Weizen." (Sahih )
Kapitel : der Muhajir verkauft für einen Beduinen
"Der Gesandte Allahs verbot es, einen Muhajhir zu treffen, der für einen Beduinen verkauft, die Milch im Euter eines Tieres zu halten (um den Preis zu erhöhen), die Preise künstlich in die Höhe zu treiben, einen Mann zur Annullierung eines bereits vereinbarten Verkaufs zu drängen und eine Frau zu bitten, dass ihre Schwester (im Glauben) geschieden wird."
Kapitel : Munabadhah
"Der Gesandte Allahs verbot zwei Arten von Geschäften: Mulamash und Mumabadha."
Kapitel : Erklärung dafür
"Der Gesandte Allahs verbot Munabadhah und Mulamash. Mulamasah ist, wenn zwei Männer im Schutz der Nacht Kleider miteinander tauschen, wobei jeder Mann das Gewand des anderen mit seiner Hand berührt> und Munabadhah ist, wenn ein Mann einem anderen ein Gewand zuwirft und der andere ihm ein Gewand zuwirft, und sie tauschen sie auf diese Weise miteinander."
Kapitel : 'Araya Sales für frische DATes
"Der Gesandte Allahs gewährte eine Konzession, die den Verkauf von 'Araya für frische Datteln und getrocknete Datteln erlaubte, aber er erlaubte nichts anderes als das."
Kapitel : Weizen für Weizen verkaufen.
"Der Gesandte Allahs verbot den Verkauf von Gold für Gold, Silber für Silber, Datteln für Datteln, Weizen für Weizen, Gerste für Gerste" - einer von ihnen sagte: "Salz für Salz", aber der andere sagte es nicht - "es sei denn, es wäre gleiche Menge für gleiche Menge, gleiche für gleiche." Einer von ihnen sagte: "Wer mehr gibt oder mehr nimmt, hat sich mit Riba beschäftigt", aber der andere sagte es nicht. Und er befahl uns, Gold gegen Silber und Silber gegen Gold zu verkaufen, Weizen gegen Gerste und Gerste gegen Weizen, von Hand zu Hand, wie wir wollten."
Kapitel : Verkauf von Lebensmitteln vor der Inbesitznahme
"Der Gesandte Allahs sagte: 'Wer Nahrung kauft, der soll sie nicht verkaufen, bis er sie in Besitz genommen hat.'"