Das Buch der Finanztransaktionen

كتاب البيوع

Kapitel : Kronzeugenregelung in Bezug auf die

Es wurde überliefert, dass 'Imran bin Hudaifah sagte:

"Maimunah nahm häufig Kredite auf, und ein Teil ihrer Familie kritisierte sie und prangerte sie dafür an. Sie sagte: "Ich werde nicht aufhören, Kredite aufzunehmen, denn ich hörte meinen engen Freund und meinen Geliebten sagen: "Es gibt niemanden, der einen Kredit aufnimmt, und Allah weiß, dass er beabsichtigt, ihn zurückzuzahlen, aber Allah wird ihn für ihn in dieser Welt zurückzahlen."

Kapitel : Derjenige, der sein Produkt durch falsche Eide verkauft

Es wurde von Abu Dharr überliefert, dass der Prophet sagte:

"Es gibt drei, auf die Allah am Tag der Auferstehung nicht schauen wird, noch wird Er sie heiligen, und ihre wird eine schmerzhafte Qual sein: derjenige, der nichts gibt, außer dass er (den Empfänger seiner Gabe) erinnert, derjenige, der seinen Izar (unterhalb der Knöchel) zieht, und derjenige, der seine Ware durch falsche Eide verkauft." (Sahih )

Kapitel : Erwähnung der von Nafi gemeldeten Unterschiede

Es wurde von Yahya bin Sa 'eed überliefert, der sagte:

"Ich hörte, wie Nafi von Ibn 'Umar, dem Gesandten Allahs, erzählte: 'Die beiden Parteien eines Geschäfts haben beide die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben, es sei denn, sie haben sich entschieden, das Geschäft abzuschließen.' Nafi sagte: "Wenn 'Abdullah etwas kaufte, das ihm gefiel, ging er sofort."

Kapitel : Erwähnung der Differenzen, die von 'Abdullah bin Dinar berichtet wurden

Es wurde von Ibn Al-Had, von 'Abdullah bin Dinar, von 'Abdullah bin 'Umar überliefert, dass er den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen hörte

"Wenn zwei Personen zusammenkommen, um Handel zu treiben, ist das Geschäft zwischen ihnen nicht bindend, bis sie sich trennen, es sei denn, sie haben sich entschieden, das Geschäft abzuschließen."

Kapitel : Der Stadtbewohner, der für einen Wüstenbewohner verkauft wird

Es wurde überliefert, dass Anas bin Malik sagte:

"Es war uns verboten, dass ein Stadtbewohner für einen Wüstenbewohner verkaufte, selbst wenn er sein Vater oder Bruder war." (Sahih )

Kapitel : Künstlich in die Höhe treibende Preise

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet sagte:

"Kein Schlepper sollte für einen Wüstenbewohner verkaufen, kein Mann sollte seinen Bruder überbieten; und keine Frau sollte darum bitten, dass ihre Schwester (im Glauben) geschieden wird, um das, was in ihrer Schale ist, auszuhändigen (sie ihres Teils des Unterhalts zu berauben)."

Kapitel : Mulamash

Es wurde von Abu Hurairah überliefert:

Der Gesandte Allahs verbot Mulamash und Munabadha.

Kapitel : Silvder für Gold verkaufen und Gold für Silber verkaufen

Usmah bin Zaid überlieferte, dass der Gesandte Allahs sagte:

»Es gibt keine Riba, außer im Kredit.«

Kapitel : Verkauf von Lebensmitteln vor der Inbesitznahme

Es wurde von 'Abdullah bin 'Umar überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Wer Lebensmittel kauft, der soll sie nicht verkaufen, bis er sie in Besitz genommen hat."

Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Wer Nahrung kauft, der soll sie nicht verkaufen, bis er ihr Gewicht überprüft hat.'"

Es wurde überliefert, dass Hakim bin Hizam sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: "Verkaufe keine Lebensmittel, bis du sie gekauft und in Besitz genommen hast."

Kapitel : Verkaufen, was der Verkäufer nicht hat

Es wurde von 'Amr bin Shu'aib, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater sagte

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Niemand ist an ein Geschäft gebunden, das den Verkauf von etwas beinhaltet, das er nicht besitzt.'"

Kapitel : Für Rosinen im Voraus bezahlen.

Ibn Abi Al-Mujalid - bei einer Gelegenheit sagte er (der Erzähler) 'Abdullah, und bei einer anderen Gelegenheit sagte er Muhammad - sagte

"Abu Burdah und 'Abdullah bin Shaddad stritten über die Vorauszahlung. Sie schickten mich zu Ibn Abi Awfa und ich fragte ihn danach. Er sagte: "Während der Zeit des Gesandten Allahs und Abu Bakr und 'Umar haben wir für Weizen, Gerste, Rosinen und Datteln im Voraus bezahlt und Leute bezahlt, die wir bei ihnen nicht gesehen haben." Und ich fragte Ibn Abza, und er sagte etwas Ähnliches.

Kapitel : Verkauf von Tieren im Tausch gegen Tiere auf Kredit

Von Sasmurah wurde überliefert:

Der Gesandte Allahs verbot den Verkauf von Tieren im Austausch gegen Ionenkredite für Tiere.

Kapitel : Erklärung dafür

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass

Der Gesandte Allahs verbot den Verkauf der Nachkommen der Nachkommen eines trächtigen Tieres (Habal Al-Habalah), was ein Geschäft war, das von den Leuten der Jahiliyyah praktiziert wurde, bei dem ein Mann ein Kamel zum Schlachten kaufte, aber wartete, bis die Kamel Nachkommen hervorgebracht hatte und die Nachkommen in ihrem Bauch dann Nachkommen hervorgebracht hatten.

Kapitel : Loyalität verkaufen (Al-Wala)

Es wurde von 'Abdullah überliefert:

Der Gesandte Allahs verbot es, Loyalität zu verkaufen oder zu verschenken.

Kapitel : Überschüssiges Wasser verkaufen

Iya bin 'Abd, der Gefährte des Propheten, sagte:

"Verkaufe kein überschüssiges Wasser, denn der Prophet hat den Verkauf von überschüssigem Wasser verboten."

Kapitel : Wenn ein Mann einen Artikel verkauft und ein Dritter mehr Recht darauf hat

Usaid bin Zubair Al-Ansari, der zu den Banu Harithah gehörte, überlieferte:

Da war der Gouverneur von Al-Yamamah, und Marwan schrieb ihm, dass Mu'awiyah ihm geschrieben hatte, dass jeder Mann, dem etwas gestohlen wurde, mehr Recht darauf habe, wo immer er es finde. Dann schrieb Marwan mir das (Usaid). Ich schrieb an Marwan und sagte, dass der Prophet entschieden habe, dass, wenn derjenige, der es von demjenigen gekauft hat, der es gestohlen hat, sich irgendetwas zuschulden kommen lässt (und nicht erkannt hat, dass es sich um gestohlene Ware handelt), der Eigentümer die Wahl hat: Wenn er will, kann er es von demjenigen kaufen, der es vom Dieb gekauft hat. oder wenn er will, kann er den Dieb verfolgen. Abu Bakr, 'Umar und 'Uthman urteilten ebenfalls in dieser Richtung. Marwan schickte meinen Brief an Mu'awiyah, und Mu'awiyah schrieb an Marwan: "Weder du noch Usaid sind in der Lage, mir zu sagen, was ich tun soll, sondern ich bin derjenige, der dir sagt, was du tun sollst, weil ich dir im Rang überlegen bin, also tue, was ich dir sage." Marwan schickte mir den Brief von Mu'awiyah und ich sagte: "Ich werde nicht nach Mu'awiyahs Meinung urteilen, solange ich der Gouverneur bin."

Kapitel : Wenn ein reicher Mann lange braucht, um eine Schuld zurückzuzahlen

Es wurde von 'Amr bin Asch-Scharid überliefert, dass sein Vater sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Wenn jemand, der es sich leisten kann, die Rückzahlung hinauszögert, werden seine Ehre und seine Strafe zulässig.'"

Kapitel : Erklärung dafür

Es wurde von Salim überliefert, dass sein Vater sagte,

"Der Gesandte Allahs verbot zwei Arten von Kleidungsstücken, und Er verbot uns zwei Arten von Geschäften: Munabadhah und Mulamasah, das sind Arten von Geschäften, die während der Jahiliyyah üblich waren."