Das Buch der Finanztransaktionen

كتاب البيوع

Kapitel : Verkauf von etwas aus der Kriegsbeute vor dem Vertrieb

Es wurde überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte:

"Der Gesandte Allahs verbot es, etwas von der Kriegsbeute zu verkaufen, bevor es verteilt wurde, Geschlechtsverkehr mit einer schwangeren Frau zu haben, bis sie ein Kind zur Welt bringt, und das Fleisch eines Raubtieres zu essen, das Reißzähne hat.

Kapitel : Etwas verkaufen, an dem jemand anderes beteiligt ist

es wurde überliefert, dass Jabir sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Vorkaufsrecht muss in allem gegeben werden, was geteilt wird, sei es ein Haus oder ein Garten. Es ist nicht richtig, es zu verkaufen, bevor man seinen Partner informiert hat, und wenn er es verkauft, hat er (der Partner) mehr Recht darauf, es sei denn, er gibt die Erlaubnis, es an jemand anderen zu verkaufen.

Kapitel : Es ist nicht unbedingt erforderlich, beim Kauf oder Verkauf Zeugen aufzurufen

Es wurde von 'Umarah bin Khuzaimah überliefert, dass sein Onkel väterlicherseits, der einer der Gefährten des Propheten war, ihm sagte:

der Prophet kaufte einem Beduinen ein Pferd und bat ihn, ihm zu folgen, damit er ihm das Pferd bezahlen konnte. Der Prophet beeilte sich, aber der Beduine war langsam. Männer fingen an, mit den Beduinen zu sprechen und Angebote für das Pferd zu machen, und sie merkten nicht, dass der Prophet es gekauft hatte, bis einige von ihnen mehr boten, als der Prophet es gekauft hatte. Dann rief der Beduine den Propheten an und sagte: "Wirst du dieses Pferd kaufen oder soll ich es verkaufen?" Der Prophet stand auf, als er ihn rufen hörte und sagte: "Habe ich es nicht von dir gekauft? Er sagte: "Nein, bei Allah, ich habe es dir nicht verkauft, und der Prophet sagte: "Ich habe es von dir gekauft." Die Leute fingen an, sich um den Propheten und den Beduinen zu scharen, während sie sich unterhielten, und der Beduine sagte: "Bringen Sie einen Zeugen mit, der bezeugen wird, dass Sie es gekauft haben. " Khuzaimah bin habit sagte: "Ich bezeuge, dass du es gekauft hast" Der Prophet wandte sich an Khunzimah und sagte: "Warum bezeugst du es?" Er sagte: "Weil ich weiß, dass du wahrhaftig bist, oh Gesandter Allahs", machte das Zeugnis von Khuzaima dem Zeugnis von zwei Männern gleich. (sahih)

Kapitel : Sud Gebühren für ein männliches Kamel

sagte Jabir

"Der Gesandte Allahs verbot die Erhebung von Deckgebühren für ein Kamel, den Verkauf von Wasser und die Verpachtung von Land für den Anbau. Sein Land und sein Wasser zu verkaufen, das ist es, was der Prophet verboten hat."

sagte Abu Hurairah

"Der Gesandte Allahs verbot den Verdienst eines Speigatts, den Preis eines Hundes und Deckgebühren für einen Hengst."

Kapitel : Das Vorkaufsrecht und seine Entscheidungen

Es wurde überliefert, dass Abu Rafi sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: "Der Nächste hat mehr Recht auf Eigentum, das in der Nähe ist."

Kapitel : Die beiden Parteien einer Transaktion haben die Wahl, bevor sie sich trennen

Es wurde überliefert, dass Hakim bin Hizam sagte:

Der Gesandte Allahs sagte: "Die beiden Parteien eines Geschäfts haben die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben. Wenn sie ehrlich und offen sind, wird ihr Geschäft gesegnet sein, aber wenn sie lügen und etwas verheimlichen, wird der Segen ihres Geschäfts verloren gehen."

Kapitel : Erwähnung der von Nafi gemeldeten Unterschiede

Es wurde von Malik überliefert, von Nafi von 'Abdullah bin 'Umar, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Die beiden Parteien einer Transaktion haben beide die Wahl, solange sie sich beide für den Abschluss der Transaktion entschieden haben." (Sahih )

Es wurde von Ayyub überliefert, von Nafi von Ibn 'Umar, der sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: "Die beiden Parteien eines Geschäfts haben beide die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben oder sich entschieden haben, das Geschäft abzuschließen." Oder vielleicht sagte Nafi: "Oder einer von ihnen hat zum anderen gesagt: 'Entscheide! (Sahih )

Kapitel : Drängen Sie jemanden, einen Verkauf zu stornieren, den er bereits vereinbart hat, um ihm Ihre eigenen Waren zu verkaufen

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass der Prophet sagte:

"Niemand von euch sollte jemanden drängen, einen Verkauf, den er bereits mit seinem Bruder vereinbart hat, zu stornieren, um ihm seine eigenen Güter zu verkaufen."

Kapitel : Verkauf durch Auktion

Es wurde von Anas bin Malik überliefert, dass

der Gesandte Allahs verkaufte eine Trinkschale und eine Decke (für ein Kamelpferd) an den Meistbietenden.

Kapitel : Erklärung dafür

Es wurde überliefert, dass Abu Sa'eed Al-Khudri sagte:

"Der Gesandte Allahs verbot zwei Arten von Gewändern und zwei Arten von Geschäften. Was die beiden Arten von Transaktionen betrifft, so sind es Mulamash und Munabadhaha. Munabadha ist, wenn ein Mann sagt: 'Ich werfe dieses Gewand und die Transaktion wird verbindlich, und Mulamasah ist, wenn ein Mann es mit seinem Tuch berührt, ohne es auszubreiten und zu überprüfen, und sobald er es berührt, wird die Transaktion bindend."

Kapitel : Verkauf von Früchten, bevor ihr Zustand bekannt ist

Es wurde überliefert, dass Jabir sagte:

"Der Gesandte Allahs verbot es, die Früchte der Dattelpalmen zu verkaufen, bis sie zum Verzehr geeignet sind."

Kapitel : Früchte kaufen, bevor ihr Zustand bekannt ist, unter der Bedingung, dass er sie pflückt und sie nicht zurücklässt, bis sie reif sind

Es wurde von Anas bin Malik überliefert, dass

Der Gesandte Allahs verbot den Verkauf von Früchten, bevor sie reif sind. Es wurde gesagt: "O Gesandter Allahs, was bedeutet reifen?" Er sagte: "Wenn sie rot werden." Und der Gesandte Allahs sagte: "Was denkt ihr, wenn Allah die Früchte zurückhält (sie nicht reifen lässt), warum sollte einer von euch das Vermögen seines Bruders nehmen?"

Kapitel : Verkauf von frischen Trauben für Rosinen

Es wurde überliefert, dass Rafi bin Khadij sagte:

"Der Gesandte Allahs verbot Muhaqalah und Muzabana." (Hasan )

Kapitel : Verkauf einer Halskette mit Spielen und Gold für Gold

Es wurde überliefert, dass Fadalah bin 'Ubad sagte:

"Am Tag von Khaibar bekam ich eine Halskette mit Gold und Edelsteinen, und ich wollte sie verkaufen. Der Prophet erwähnte dies und er sagte: 'Nimm es auseinander und verkaufe es.'"

Kapitel : Verkauf der Nachkommen der Nachkommen eines trächtigen Tieres (Habal al-Habalah)

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass

Der Prophet verbot den Verkauf der Nachkommen der Nachkommen eines trächtigen Tieres (Habal Al-Habalah)

Kapitel : Einen Mudabbar verkaufen.

Es wurde von Jabir überliefert, dass

der Prophet verkaufte eine Mudabbar.

Kapitel : Wenn ein Mann ein Produkt kauft, dann bankrott geht, und das Produkt selbst bei ihm gefunden wird

Es wurde überliefert, sagte Abu Sa'eed Al-Khudri:

"Zur Zeit des Gesandten Allahs erlitt ein Mann den Verlust einer Frucht, die er gekauft hatte, und seine Schulden stiegen." Der Gesandte Allahs sagte: "Gebt ihm Almosen." Das Volk gab ihm Almosen, aber das reichte nicht aus, um seine Schulden zu begleichen. "Der Gesandte Allahs sagte: "Nimm, was du findest, aber du hast kein Recht auf mehr als das." (gemeint sind seine Gläubiger).

Kapitel : Kronzeugenregelung in Bezug auf die

Es wurde von 'Ubaidullah bin 'Abdullah bin 'Utbah überliefert, dass Maimunah, die Frau des Propheten, einen Kredit aufnahm, und es wurde ihr gesagt.

"O Mutter der Gläubigen, warum hast du einen Kredit aufgenommen, wenn du nicht die Mittel hast, ihn zurückzuzahlen?" Sie sagte: "Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Wer einen Kredit aufnimmt, um ihn zurückzuzahlen, dem wird Allah, der Mächtige und Erhabene, helfen.'"