Das Buch der Finanztransaktionen

كتاب البيوع

Kapitel : . Verkaufen von Lebensmitteln, die man ungemessen gekauft hat, bevor man sie vom Verkaufsort entfernt hat

Es wurde überliefert, dass 'Abdullah bin 'Umar sagte:

"Während der Zeit, als der Gesandte Allahs Lebensmittel kaufte, sandte er jemanden, um uns zu sagen, dass wir sie von dem Ort, an dem wir sie gekauft hatten, an einen anderen Ort bringen sollten, bevor wir sie verkauften."

Kapitel : Vorauszahlung für Obst

Es wurde überliefert, dass Abu Al-Minhal sagte:

"Ich hörte Ibn 'Abbas sagen: 'Als der Prophet (nach al-Medina) kam, pflegten sie im Voraus für Termine zu bezahlen, zwei oder drei Jahre im Voraus. Er verbot ihnen das und sagte: 'Wer im Voraus für Termine bezahlt, der zahle für einen bekannten Betrag oder ein bekanntes Gewicht, um zu einem bekannten Zeitpunkt geliefert zu werden'"

Kapitel : Kreditvergabe unter der Bedingung des Kaufs oder Verkaufs

Es wurde von 'Amr bin shu'aib, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert, dass

Der Gesandte Allahs verbot es, Kredite unter der Bedingung eines Verkaufs zu vergeben oder zwei Bedingungen in einer Transaktion zu haben oder von etwas zu profitieren, was man nicht besitzt.

Kapitel : Hunde verkaufen

Abu Mas'us 'Uqbah bin 'Amr sagte:

"Der Gesandte Allahs verbot den Preis eines Hundes, das Geschenk einer Hurerin und das Honorar einer Wahrsagerin."

Kapitel : Wenn ein Mann einen Artikel verkauft und ein Dritter mehr Recht darauf hat

Es wurde von Sammurah überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Ein Mensch hat mehr Recht auf seinen eigenen Reichtum, wenn er ihn findet, und der Käufer sollte denjenigen verfolgen, der ihn ihm verkauft hat."

Kapitel : Die Schulden eines anderen auf sich nehmen

Es wurde von 'Abdullah bin Abi Qatadah, von seinem Vater, überliefert, dass ein Mann aus den Reihen der Ansar zum Propheten gebracht wurde, um das Totengebet zu sprechen, und er sagte:

"Dein Gefährte hat eine Schuld." Abu Qutdah sagte: "Ich werde es ihm garantieren." Der Prophet sagte: "In vollem Umfang?" Er sagte: "In vollem Umfang." (Sahah)

Kapitel : Derjenige, der sein Produkt durch falsche Eide verkauft

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet sagte:

"Schwüre zu leisten mag dir helfen, einen Verkauf zu tätigen, aber es nimmt (Segen) von den Einnahmen weg" (Sahih)

Kapitel : Erwähnung der von Nafi gemeldeten Unterschiede

Es wurde von Ibn Juraij überliefert

"Nafi diktierte mir von Ibn 'Umar, der sagte: Der Gesandte Allahs sagte: 'Die beiden Parteien eines Geschäfts haben beide die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben, es sei denn, sie haben beide gewählt, das Geschäft abzuschließen. Wenn beide sich für den Abschluss der Transaktion entschieden haben, sind die Transaktionen verbindlich." (Sahih )

Es wurde von Al-Laith, von Nafi, von Ibn 'Umar, überliefert, der sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Die beiden Parteien eines Geschäfts haben beide die Wahl, solange sie sich nicht getrennt haben oder sie sich entschieden haben, das Geschäft abzuschließen.' Oder vielleicht sagte Nafi: "Oder einer von ihnen hat zum anderen gesagt: 'Entscheide! (Sahih )

Kapitel : Der Verdienst eines Sklaven gehört seinem Bürgen

Es wurde überliefert, dass 'Aischsch sagte:

"Der Gesandte Allahs hat entschieden, dass das, was ein Sklave verdient, seinem Bürgen gehört."

Kapitel : 'Araya-Verkäufe für getrocknete Datteln nach Schätzung

Zaid bin Thabit erzählte, dass

Der Gesandte Allahs gewährte eine Konzession, die den Verkauf von getrockneten Datteln nach Schätzung erlaubte.

Kapitel : Getrocknete Datteln mit frischen Datteln kaufen

Es wurde überliefert, dass Sa 'd bin Malik sagte

"Der Gesandte Allahs wurde nach dem Kaufen gefragt und sagte: " Werden frische Datteln (in Gewicht oder Volumen) nachlassen, wenn sie austrocknen? "Sie sagten: 'Ja, also hat er das verboten."

Kapitel : Silvder für Gold verkaufen und Gold für Silber verkaufen

Es wurde von 'Abdur-Rahman bin Abi Bakrah überliefert, dass sein Vater sagte:

"Der Gesandte Allahs verbot uns, Silber gegen Silber zu verkaufen, es sei denn, es sei gleich, oder Gold gegen Gold zu verkaufen, wenn es nicht gleich viel ist. Der Gesandte Allahs sagte: "Verkaufe Gold für Silber, wie du willst, und Silber für Gold, wie du willst."

Kapitel : Mehr möglich beim Wiegen von Waren zum Verkauf

Es wurde überliefert, dass Simak bin Harb sagte:

"Ich hörte Abu Safwan sagen: 'Ich kaufte vom Gesandten Allahs vor der Hidschra eine Hose, und er sie für mich ab und erlaubte mir.'"

Kapitel : Verkauf der Nachkommen der Nachkommen eines trächtigen Tieres (Habal al-Habalah)

Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass der Prophet sagte:

"Die Vorauszahlung für die Nachkommen der Nachkommen eines trächtigen Tieres (Habal al-Habalah) ist Riba."

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass

Der Prophet verbot den Verkauf der Nachkommen der Nachkommen eines trächtigen Tieres (Habal Al-Habalah)

Kapitel : Verkauf der Produkte mehrere Jahre im Voraus

Es wurde überliefert, dass Jabir sagte:

"Der Gesandte Allahs verbot den Verkauf der Produkte mehrere Jahre im Voraus.

Kapitel : Loyalität verkaufen (Al-Wala)

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass

Der Gesandte Allahs verbot es, Loyalität zu verkaufen oder zu verschenken. (Schah)

Kapitel : Wenn ein Mann einen Artikel verkauft und ein Dritter mehr Recht darauf hat

Usaid bin Hudair bin Simak erzählte:

Der Gesandte Allahs entschied, dass, wenn ein Mensch (seine Besitztümer) im Besitz eines Mannes findet, der nicht schuldig ist, er dem Mann geben kann, was er dafür bezahlt hat, oder wenn er will, dass er demjenigen nachgehen kann, der es gestohlen hat. Abu Bakr und 'Umar fällten ähnliche Urteile.

Kapitel : Entlehnung

es wurde von Isla'il bin Ibrahim bin 'Abdullah bin Abi Rabi'ah, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater sagte:

"Der Prophet lieh sich vierzigtausend von mir, dann kam ihm etwas Reichtum zu, und er zahlte es mir zurück und sprach: 'Möge Allah deine Familie und deinen Reichtum für dich segnen; die Belohnung für das Verleihen ist Lob und Vergeltung.'