Das Buch vom Abhacken der Hand des Diebes

كتاب قطع السارق

Kapitel : Stehlen von etwas, das an einem geschützten Ort aufbewahrt wird

Es wurde von 'Amr bin Shu'ainb, von seinem Vater, von seinem Großvater, überliefert, dass der Prophet sagte:

"Verzeihen Sie Dinge, die eine Hadd-Strafe verdienen könnten, bevor Sie mich darauf aufmerksam machen, denn was auch immer mir zur Kenntnis gebracht wird, die Hadd-Strafe wird bindend." (Saif)

Kapitel : Die Schwere des Diebstahls

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Niemand, der Zina begeht, ist in dem Augenblick, in dem er Zina begeht, ein Gläubiger; Niemand, der stiehlt, glaubt in dem Augenblick, wo er stiehlt; Niemand, der Wein trinkt, ist in dem Augenblick, in dem er ihn trinkt, gläubig; Und kein Räuber ist gläubig in dem Augenblick, wo er raubt und die Menschen zuschauen.

Kapitel : Einen mutmaßlichen Dieb dazu zu bringen, sein Verbrechen zuzugeben, indem er geschlagen und eingesperrt wird.

Es wurde von Bahz bin Hakim, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert:

Der Gesandte Allahs nahm einen Mann gefangen, der unter Verdacht stand, und ließ ihn dann gehen. (Hssan)

Kapitel : Erwähnung der unterschiedlichen Formulierungen, die Az-Zuhri über die Makhzumi-Frau, die gestohlen hat, berichtet hat

Es wurde überliefert, dass 'Aischa sagte:

"Ein Dieb wurde zur Hand gebracht." Sie sagten: "Wir hätten nicht gedacht, dass ihr es so weit treiben würdet." Er sagte: "Wenn es Fatima wäre, die gestohlen hat, würde ich ihr die Hand abhacken."

Es wurde von 'Aischa überliefert, dass die Quraisch sich Sorgen um die Mkahzumi-Frau machten, die gestohlen hatte. Sie sagten; Wer wird mit dem Gesandten Allahs über sie sprechen?" Sie sagten

"Wer würde es wagen, das zu tun, außer Usamah bin Zaid, dem Geliebten des Gesandten Allahs?" Da sprach Usamah zu ihm und der Gesandte Allahs sagte: "Hältst du Fürsprache wegen einer der von Allah erlassenen Hadd-Strafen?" Dann erhob er sich, wandte sich an das Volk und sagte: "Die vor euch kamen, sind vernichtet worden, weil sie ihn ziehen ließen, wenn ein Edler unter ihnen stahl. Wenn aber ein schwacher Mensch stahl, würden sie die Strafe an ihm vollstrecken. Bei Allah, wenn Fatima, die Tochter Mohammeds, stehlen würde, würde ich ihr den Hnad abschneiden."

Kapitel : Die Schwere des Diebstahls

Es wurde überliefert, dass Abu Hurairah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: " Allah verflucht den Dieb, der ein Ei stiehlt und dem die Hand abgeschnitten wird, und der ein Seil stiehlt und dem die Hand abgeschnitten wird."

Kapitel : Stehlen von etwas, das an einem geschützten Ort aufbewahrt wird

Es wurde von Safwan bin Umayyah überliefert:

ein Khamisah wurde unter seinem Kopf gestohlen, während er in der Moschee des Propheten schlief. Er fing dort einen Dieb und brachte ihn zum Propheten, der befahl, ihm die Hand abzuschneiden. Safwan sagte: "Willst du ihm die Hand abhacken?" Er sagte: "Warum hast du ihn nicht gehen lassen, bevor du ihn zu mir gebracht hast?" (Daif)

Es wurde von Saeed bin Al-Musayyab überliefert, dass

Eine Frau aus Banu Makhzum lieh sich Schmuck und bat im Namen anderer, dann leugnete sie das und der Prophet befahl, ihr die Hand abzuschneiden.

Kapitel : Wenn ein Mann einem Dieb überlässt, was er gestohlen hat, nachdem er ihn vor den Herrscher gebracht hat, und die Differenzen erwähnt, die von 'Ata in der Erzählung von Safwan Bin Umayyah darüber berichtet werden

Es wurde von Safwan bin Umayyah überliefert:

Ein Mann stahl eine Burdah von ihm und brachte ihn vor den Gesandten Allahs, der befahl, ihm die Hand abzuschneiden. Er sagte: "O Gesandter Allahs, ich werde es ihm geben." Er sagte: "Abu Wahb! Warum hast du das nicht getan, bevor du ihn zu uns gebracht hast?" Und dem Gesandten Allahs wurde die Hand abgeschnitten.

Kapitel : Die Schwere des Diebstahls

Es wurde von Abu Hurairah überliefert, dass der Prophet - und Ahmad - in seinem Hadith sagte

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Niemand, der Zina begeht, ist in dem Augenblick, in dem er Zina begeht, ein Gläubiger; Niemand, der stiehlt, ist in dem Augenblick, in dem er stiehlt, ein Gläubiger; Niemand, der Wein trinkt, ist in dem Augenblick, in dem er ihn trinkt, gläubig; Aber danach steht ihm die Buße zur Verfügung.

Kapitel : Stehlen von etwas, das an einem geschützten Ort aufbewahrt wird

Es wird überliefert, dass Ibn 'Abbas sagte:

»Safwina schlenderte in der Moschee mit seinem Rida' unter sich, und es wurde gestohlen. Er stand auf, und der Mann war fort, aber er holte ihn ein und führte ihn zum Propheten, der befahl, ihm die Hand abzuschneiden. Safwan sagte; "O Gesandter Allahs, meine Rida ist es nicht wert, einem Menschen die Hand abzuhacken. Er sagte: 'Warum hast du das nicht gesagt, bevor du ihn zu mir gebracht hast

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden

Es wurde von 'Amra überliefert, dass 'Aischa sagte:

"Das Abhacken (der Hand des Diebes) kostet ein Viertel Dinar oder mehr."

Kapitel : Der Wert, für den im Falle eines Diebstahls die Hand des (Diebes) abgeschnitten werden soll

Es wurde überliefert, dass Anas sagte:

"Abu Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein, schlug (einem Dieb) die Hand ab für einen Schild, der fünf Dirham wert war.

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass

der Gesandte Allahs schlug (die Hand eines Diebes) für einen Schild ab, der drei Dirham kostete.

Kapitel : Ermutigung zur Durchführung von Hadd-Strafen

Es wurde überliefert, dass Abu Zurah sagte:

"Abu Hurairah sagte: 'Eine Hadd-Strafe in einem Land zu vollstrecken, ist besser für seine Bewohner, als wenn es vierzig Nächte lang regnen würde.' (Daif)

Kapitel : Diebstahl von Früchten, nachdem sie zum Trocknen an den Ort gelegt wurden, an dem sie gelagert wurden

Es wurde von 'Amr bin Shuaib, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater 'Abdullah bin 'Amr, dass der Gesandte Allahs wsa nach Früchten am Baum fragte. Er sagte

"Was auch immer ein Bedürftiger nimmt, ohne etwas in die Tasche zu stecken (und wegzunehmen), es gibt keine Strafe für ihn. Wer aber etwas wegnimmt, der muss eine Strafe zahlen, die doppelt so hoch ist, und wird bestraft. Wer etwas stiehlt, nachdem es ordentlich gelagert worden ist und dessen Wert dem eines Schildes entspricht, dem muss die Hand abgeschnitten werden. Wer etwas stiehlt, das weniger wert ist, muss eine Strafe in doppelter Höhe zahlen und wird bestraft."

Kapitel : Der Wert, für den im Falle eines Diebstahls die Hand des (Diebes) abgeschnitten werden soll

Es wurde von Anas bin Malik überliefert, dass

Der Gesandte Allahs schnitt (einem Dieb) die Hand ab, um einen Schild zu erhalten. (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasai) sagte: "Das ist ein Fehler.

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden

Es wurde von 'Aischah, vom Propheten, überliefert

»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

Es wurde von 'Abdullah überliefert:

der Prophet schnitt (dem Dieb) die Hand ab für (etwas), das fünf Dirham wert war. (Daif)

Kapitel : Diebstahl von Früchten, nachdem sie zum Trocknen an den Ort gelegt wurden, an dem sie gelagert wurden

Es wurde von 'Amr bin Shuaib, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater 'Abdullah bin 'Amr, dass ein Mann aus Muzainah zum Gesandten Allahs kam und sagte:

"O Gesandter Allahs, was hältst du von einem Schaf, das von der Weide gestohlen wurde?" Er sagte: "(Der Dieb muss) doppelt zahlen und bestraft werden. Es gibt kein Abhacken der Hand für das Stehlen von Vieh, außer dem, was in den Pferch gelegt wurde, wenn sein Wert dem eines Schildes entspricht, und in diesem Fall ist die Hand des (Diebes) abzuhacken. Wenn sein Wert nicht dem eines Schildes entspricht, dann soll er eine Strafe in Höhe des doppelten Wertes zahlen und zur Strafe ausgepeitscht werden." Er sagte: "O Gesandter Allahs! Was hältst du von den Früchten am Baum?" Er sagte: "(Der Dieb muss) doppelt zahlen und bestraft werden. Es gibt kein Abhacken der Hand für das Stehlen von Früchten am Baum, außer solchen, die ordnungsgemäß gelagert wurden, wenn ihr Wert dem eines Schildes entspricht, und in diesem Fall ist die Hand des (Diebes) nicht gleich der eines Schildes, dann soll er eine Strafe in Höhe des doppelten Wertes zahlen und zur Strafe ausgepeitscht werden."