Das Buch vom Abhacken der Hand des Diebes
كتاب قطع السارق
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben
"Der Prophet schnitt dem Dieb nur den Wert eines Schildes ab, und der Wert eines Schildes war in jenen Tagen ein Dinar." (Daif)
"Die Hand eines Diebes durfte zur Zeit des Gesandten Allahs nicht abgeschnitten werden, es sei denn, es war ein Schild wert, und der Wert eines Schildes war damals ein Dinar." (Daif)
Kapitel : Erwähnung der unterschiedlichen Formulierungen, die Az-Zuhri über die Makhzumi-Frau, die gestohlen hat, berichtet hat
»Wer wird von ihr sprechen?« Sie sagten: "Wer würde es wagen, das zu tun, außer Usamah bin Zaid, der Geliebte des Gesandten Allahs?" Sagte: "Diejenigen, die vor euch kamen, wurden vernichtet, denn wann immer ein Edler unter ihnen stahl, ließen sie ihn gehen. Aber wenn eine Person, die schwach war, stahl, führte sie die Hadd-Strafe durch. Bei Allah, wenn Fatimah, die Tochter Mohammeds, stehlen würde, würde ich ihr die Hand wegreißen."
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben
"Aischa sagte: 'Das Abhacken (der Hand des Diebes) ist für ein Viertel Dinar oder mehr.'"
Kapitel : Dinge, für die man sich nicht die Hand abschneiden darf
"Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Die Hand darf nicht abgeschnitten werden für das Stehlen von Produkten oder den Spadix von Palmen.'"
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden
Der Gesandte Allahs schnitt (einem Dieb) die Hand für ein Viertel Dinar ab.
Kapitel : Erwähnung der unterschiedlichen Formulierungen, die Az-Zuhri über die Makhzumi-Frau, die gestohlen hat, berichtet hat
Eine Frau stahl zur Zeit des Gesandten Allahs, während der Eroberung, und sie wurde zum Gesandten Allahs gebracht. Usamah bin Zaid sprach mit ihm über sie. Aber als er zu ihm sprach, veränderte sich das Gesicht des Gesandten Allahs und der Gesandte Allahs sagte: "Hältst du Fürsprache wegen einer der von Allah erlassenen Hadd-Strafen?" Isa sagte zu ihm: "O Gesandter Allahs, bitte Allah, mir zu vergeben!" Als der Abend kam, erhob sich der Gesandte Allahs und pries und pries Allah, den Mächtigen und Erhabenen, wie Er es verdient, dann sagte er: "Das Volk, das vor euch kam, wurde vernichtet, denn wenn ein Edler unter ihnen stahl, ließen sie ihn gehen. Wenn aber einer der Schwachen stiehlt, würden sie die Hadd-Strafe an ihm vollziehen." Dann sagte er: "Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist, wenn Fatimah bint Muhammad stiehlen würde, würde ich ihr die Hand abhacken."
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden
»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.« (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasai) sagte: Dies ist die korrekte Version der Überlieferung von Yahya.
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben
"Fünf (Finger, d.h. die Hand) sollten nicht abgeschnitten werden, außer fünf." Hammam sagte: "Ich traf 'Abdullah Ad-Danaj und er erzählte mir, dass Sulaiman ibn Yasar sagte: "Fünf sollten nicht abgeschnitten werden, außer fünf." (Sahih Maqtu)
"Der Preis für einen Schild zur Zeit des Gesandten Allahs betrug zehn Dirham."
Kapitel : Dinge, für die man sich nicht die Hand abschneiden darf
"Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Die Hand darf nicht abgeschnitten werden für das Stehlen von Produkten oder den Spadix von Palmen.'"
Kapitel : Der Wert, für den im Falle eines Diebstahls die Hand des (Diebes) abgeschnitten werden soll
"Der Gesandte Allahs schlug (einem Dieb die Hand) ab für einen Schild, der fünf Durham wert war." So hat er (der Erzähler) es gesagt. (Daif)
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben
"Der Gesandte Allahs pflegte dem Dieb für einen Viertel Dinar oder mehr die Hand abzuhacken."
"Die Hand eines Diebes wurde während der Zeit des Gesandten Allahs nicht abgeschnitten, außer für den Wert eines Schildes, der in jenen Tagen ein Dinar war." (Daif)
"Die Hand eines Diebes muss für den Preis eines Schildes abgeschnitten werden, und der Preis eines Schildes zur Zeit des Gesandten Allahs war ein Dinar oder zehn Dirham." (Daif)
Ein ähnlicher Bericht wurde von Ibn 'Abbas überliefert. Der Preis für einen Schild zur Zeit des Gesandten Allahs wurde auf zehn Dirham geschätzt.
"Wer Wudu verrichtet und Wudu gut ausführt, dann betet ('Abdur-Rahman sagte: und betet Isha), dann betet er danach vier Rakahs und tut sie gut (Sawwar sagte: und versteht, was er rezitiert (Sawwar sagte: und rezitiert darin), sie werden gleichbedeutend sein mit Lailat Al-Qadr für ihn." (Hasan Maqtu)
Kapitel : Dinge, für die man sich nicht die Hand abschneiden darf
"Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Die Hand darf nicht abgeschnitten werden für das Stehlen von Produkten oder den Spadix von Palmen.'"
"Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Die Hand darf nicht abgeschnitten werden für das Stehlen von Produkten oder den Spadix von Palmen.'"
"Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Die Hand darf nicht abgeschnitten werden für das Stehlen von Produkten oder den Spadix von Palmen.'"