Das Buch vom Abhacken der Hand des Diebes

كتاب قطع السارق

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

Es wurde überliefert, dass 'Aischa sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Die Hand des Diebes soll für den Preis eines Schildes abgeschnitten werden, und der Preis eines Schildes beträgt ein Viertel eines Dinar.'

'Uthman bin Abi Al-Walid sagte

"Ich hörte 'Urwah bin Az-Zubair sagen: "Aischah pflegte zu erzählen, dass der Prophet Allahs sagte: "Die Hand (des Diebes) sollte nicht abgeschnitten werden, außer für einen Schild oder einen gleichwertigen Wert. Und er sagte: 'Urwah sagte: Ein Schild ist vier Dirham wert. Und er (der Erzähler) sagte: "Ich hörte Sulaiman bin Yasar sagen, dass er 'Amra sagen hörte: Ich hörte 'Aischah erzählen, dass sie den Gesandten Allahs sagen hörte: "Die Hand (des Diebes) sollte nur für vier Dinar oder mehr abgeschnitten werden."

Kapitel : Der Wert, für den im Falle eines Diebstahls die Hand des (Diebes) abgeschnitten werden soll

'Abdullah bin 'Umar überlieferte:

Der Prophet schnitt einem Dieb, der einen Schild gestohlen hatte, die Hand von einem Portikus ab, der den Frauen zugeteilt war und dessen Preis drei Dirham betrug.

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

'Aischa sagte

Der Gesandte Allahs sagte: "Die Hand des Diebes darf nicht für etwas Geringeres als einen Schild abgeschnitten werden." Zu 'Aischa wurde gesagt: 'Was kostet ein Schild?' Sie sagte: "Einen Vierteldinar."

Es wurde überliefert, dass 'Aischa sagte:

"Die Hand des Diebes sollte nicht für weniger als eine Hajafah oder einen Turs (zwei Arten von Schilden) abgeschnitten werden", von denen jeder einen (anständigen) Preis wert war.

Kapitel : Der Wert, für den im Falle eines Diebstahls die Hand des (Diebes) abgeschnitten werden soll

'Abdullah bin 'Umar sagte

"Der Gesandte Allahs schlug (einem Dieb die Hand) ab für einen Schild, der drei Dirham wert war." (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasai) sagte: Das ist richtig.

Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass

Der Gesandte Allahs schnitt (einem Dieb die Hand) für einen Schild ab, der drei Dirham wert war.

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

Makhramah überlieferte, dass sein Vater sagte:

"Ich hörte 'Uthman bin Abi Al-Walid, den befreiten Sklaven der Echnasiyin, sagen: 'Ich hörte 'Urwah bin Az-Zubair sagen': Aischa pflegte zu überliefern, dass der Prophet sagte: "Die Hand (des Htiefs) sollte nicht für etwas anderes als einen Schild oder dessen gleichwertigen Wert abgeschnitten werden."

Es wurde überliefert, dass 'Ata' sagte:

"Das Mindeste, wofür man einem Dieb die Hand abschneiden kann, ist der Preis eines Schildes. Und der Preis für einen Schild betrug damals zehn Dirham." (Hasan) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasai) sagte: "Ayman, derjenige, dessen Überlieferungen vorausgingen, ich glaube nicht, dass er ein Gefährte war, und ein anderer Hadith wurde von ihm überliefert, der beweist, was wir gesagt haben:

Es wurde überliefert, dass Ka'b sagte:

"Wer Wudu verrichtet und Wudu gut ausführt, der dann das Isha-Gebet in der Versammlung besucht, danach vier ähnliche Rakahs betet, darin rezitiert und sich perfekt verbeugt und niederwirft, wird ihm eine Belohnung bringen wie die von Lailat Al-Qadar." (Hasan Maqtu)

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden

Es wurde von 'Aischah überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

"(Die Hand des Diebes) darf nur für den Preis eines Schildes, eines Drittels eines Dinar oder der Hälfte des Dinar oder mehr abgeschnitten werden."

Es wurde von 'Aischah überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«

Es wurde von 'Aischah überliefert, dass der Gesandte Allahs" (einer der Überlieferer) Qutaibah sagte

"Wird verwendet, um dem Dieb die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abzuschneiden."

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

Es wurde überliefert, dass Ayman bin Umm Ayman, der es dem Propheten zuschrieb, sagte:

"Die Hand eines Diebes darf nur für den Preis eines Schildes abgeschnitten werden, und in jenen Tagen war der Preis eines Schildes ein Dinar."

Kapitel : Erwähnung der unterschiedlichen Formulierungen, die Az-Zuhri über die Makhzumi-Frau, die gestohlen hat, berichtet hat

Es wurde überliefert, dass 'Aischa sagte:

"Eine Frau aus Quraisch aus Banu Makhzum stahl und wurde zum Propheten gebracht. Sie sagten: "Wer wird mit ihm über sie sprechen?" Sie sagten: 'Usamah bin Zaid.' Also kam er zum Propheten und sprach zu ihm. Aber er tadelte ihn und sagte: "Wenn unter den Kindern Israels ein edler Mensch stahl, ließen sie ihn gehen. Aber wenn eine Person aus der unteren Klasse stahl, schnitten sie ihm die Hand ab. Bei Dem, in dessen Hand die Seele Muhammads ist, wenn Fatimah bint Muhammad stiehlen würde, würde ich ihr die Hand abhacken."

Kapitel : Der Wert, für den im Falle eines Diebstahls die Hand des (Diebes) abgeschnitten werden soll

Es wurde überliefert, dass Qatadah sagte:

"Ich hörte Anas sagen: 'Ein Mann stahl zur Zeit Abu Bakrs einen Schild, dessen Wert fünf Dirham betrug, und er schnitt ihm die Hand ab.'"

Kapitel : Erwähnung der unterschiedlichen Formulierungen, die Az-Zuhri über die Makhzumi-Frau, die gestohlen hat, berichtet hat

Es wurde überliefert, dass Az-Zuhri sagte:

"Urwah bin Az-Zubair erzählte mir, dass eine Frau zur Zeit des Gesandten Allahs, während der Eroberung, gestohlen hat. Ihr Volk ging zu Uswamah bin Zaid, um ihn um Fürsprache zu bitten." 'Urwah sagte: "Als Usamah mit ihm über sie sprach, änderte sich das Gesicht des Gesandten Allahs und er sagte: 'Sprichst du mit mir über eine der Hadd-Strafen Allahs?' Usamah sagte: "Bete zu Allah um Vergebung für mich, o Gesandter Allahs." Als es Abend wurde, erhob sich der Gesandte Allahs, um eine Rede zu halten. Er lobte Allah, wie Er es verdient, dann sagte er: "Die Leute, die vor euch kamen, wurden vernichtet, weil sie, wann immer ein edler Mensch unter ihnen stahl, die Hadd-Strafe an ihm vollzogen. Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist, wenn Fatimah bint Muhammad stiehlen würde, würde ich ihr die Hand abhacken." Da befahl der Gesandte Allahs, dass die Hand dieser Frau abgeschnitten werden sollte. Danach bereute sie aufrichtig und 'Aischa sagte: 'Danach kam sie zu mir, und ich würde ihre Bedürfnisse dem Gesandten Allahs übermitteln.'"

Kapitel : Ermutigung zur Durchführung von Hadd-Strafen

sagte Abu Hurairah

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Eine Hadd-Strafe, die auf Erden vollzogen wird, ist besser für die Menschen auf Erden, als wenn es dreißig Morgen lang regnen würde.'" (Daif)

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

Es wurde überliefert, dass 'Aischa sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Die Hand (des Diebes) darf nur für einen Viertel-Dinar abgeschnitten werden.'"

'Aischah, die Mutter der Gläubigen, überlieferte, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Die Hand (des Diebes) darf nicht für einen Schild abgeschnitten werden."