Das Buch vom Abhacken der Hand des Diebes

كتاب قطع السارق

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

Es wurde überliefert, dass Ayman sagte:

"Die Hand eines Diebes darf nicht für weniger als den Preis eines Schildes abgeschnitten werden." (Daif Mawquf)

'Ata, bin Abi Rabah überlieferte, was 'Abdullah bin 'Abbas zu sagen pflegte

"Der Preis betrug damals zehn Dirham."

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden

Es wurde überliefert, dass 'Aischa sagte:

"Es ist noch nicht allzu lange her und ich habe es noch nicht vergessen. Das Abhacken (der Hand des Diebes) kostet ein Viertel Dinar oder mehr."

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

Es wurde von 'Aischah überliefert, dass sie den Gesandten Allahs sagen hörte:

"Die Hand eines Diebes darf nur für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden."

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden

Es wurde überliefert, dass Az-Zuhri sagte:

"Amra sagte, als er von 'Aischa berichtete, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass der Gesandte Allahs einem Dieb für einen Viertel-Dinar die Hand abgeschnitten hat."

Es wurde von 'Aischah überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

»Die Hand des Diebes soll für einen Vierteldinar oder mehr abgeschnitten werden.«

Es wurde von 'Amrah überliefert, dass sie 'Aischah sagen hörte

»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«

Es wurde von 'Aischah, vom Propheten, überliefert

»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«

Kapitel : Früchte am Baum, die gestohlen werden

Es wurde von 'Amr bin Shuaib, von seinem Vater, überliefert, dass sein Großvater sagte

"Der Gesandte Allahs wurde gefragt: 'Für wie viel soll die Hand (des Diebes) abgeschnitten werden?' Er sagte: "Die Hand (des Diebes) soll nicht abgeschnitten werden, weil er Früchte am Baum gestohlen hat, sondern wenn (die Frucht) zum Trocknen an den Ort gebracht wurde, wo sie aufbewahrt wird, dann soll die Hand (des Diebes) abgeschnitten werden (wenn das, was gestohlen wird, dem Preis eines Schildes entspricht). Die Hand des Diebes darf nicht für ein Schaf von der Weide abgeschnitten werden, sondern wenn es in den Pferch gesteckt worden wäre, dann soll die Hand des Diebes abgeschnitten werden (wenn das, was gestohlen wird, dem Preis eines Schildes entspricht)."

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden

Es wurde von 'Aischah überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

Überliefert von Ayyub bin Musa

(Ein ähnlicher Bericht) wurde von Ayyub bin Musa, aus 'Ata, in Mursal-Gestalt überliefert.

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden

Es wurde von 'Aischa überliefert, dass der Prophet sagte:

»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben

Es wurde von 'Aischah überliefert:

sie hörte den Gesandten Allahs sagen: "Die Hand des Diebes darf nur für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden."

Erzähler wird in Hadith erwähnt

Ein ähnlicher Bericht wurde von 'Aischah vom Gesandten Allahs überliefert.

Es wurde überliefert, dass Ayman sagte:

"Die Hand eines Diebes durfte zur Zeit des Gesandten Allahs nicht abgeschnitten werden, außer für den Preis eines Schildes, der in jenen Tagen ein Dinar war." (Daif)

Kapitel : Schneiden (Die Hand des Diebes) auf Reisen

Es wurde überliefert, dass Junadah bin Abi Umayyah sagte:

"Ich hörte Busr bin Abi Artah sagen: 'Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Die Hand sollte auf Reisen nicht abgeschnitten werden.'"

Kapitel : Dinge, für die man sich nicht die Hand abschneiden darf

Es wurde überliefert, dass Jabir sagte:

"Dem Verräter darf nicht die Hand abgeschnitten werden." (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasai) sagte: "Ashath bin Sawwar (einer der Überlieferer) ist schwach.

Es wurde überliefert, dass Rafi bin Khadij sagte:

"Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Die Hand darf nicht abgeschnitten werden für das Stehlen von Produkten oder den Spadix von Palmen.'"

Es wurde von Ibn Juraij von Abu Az-Zubair aus der Hadscha überliefert, dass Jabir sagte:

"Die Hände des Verräters dürfen nicht abgeschnitten werden." (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasai) sagte: "Dieser Hadith wurde von Ibn Juraij von 'Isa bin Yunus, Al-Fadl bin Musa, Ibn Wahb, Muhammad bin Rabiah, Makhlad bin Yazid und Salamah bin Saeed von Al-Basra berichtet, der vertrauenswürdig ist, und Ibn Abi Safwan sagte: "Er war der Beste des Volkes seiner Zeit" und keiner von ihnen sagte: "Abu Az-Zubair hat mir erzählt" und ich glaube nicht, dass er es von Abu Az-Zubair gehört hat, und Allah weiß es am besten.

Kapitel : Definition der Pubertät und das Alter, in dem die Hadd-Strafe an einem Mann oder einer Frau vollstreckt werden darf

Es wurde überliefert, dass 'Atiyyah sagte:

"Ich war unter den Gefangenen von Quraizah; Wir wurden verhört, und wer sich (Scham-)Haare wachsen ließ, wurde getötet, und wer keine Haare hatte, der durfte leben und wurde nicht getötet."