Das Buch vom Abhacken der Hand des Diebes
كتاب قطع السارق
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben
"Die Hand eines Diebes darf nicht für weniger als den Preis eines Schildes abgeschnitten werden." (Daif Mawquf)
"Der Preis betrug damals zehn Dirham."
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden
"Es ist noch nicht allzu lange her und ich habe es noch nicht vergessen. Das Abhacken (der Hand des Diebes) kostet ein Viertel Dinar oder mehr."
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben
"Die Hand eines Diebes darf nur für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden."
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden
"Amra sagte, als er von 'Aischa berichtete, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass der Gesandte Allahs einem Dieb für einen Viertel-Dinar die Hand abgeschnitten hat."
»Die Hand des Diebes soll für einen Vierteldinar oder mehr abgeschnitten werden.«
»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«
»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«
Kapitel : Früchte am Baum, die gestohlen werden
"Der Gesandte Allahs wurde gefragt: 'Für wie viel soll die Hand (des Diebes) abgeschnitten werden?' Er sagte: "Die Hand (des Diebes) soll nicht abgeschnitten werden, weil er Früchte am Baum gestohlen hat, sondern wenn (die Frucht) zum Trocknen an den Ort gebracht wurde, wo sie aufbewahrt wird, dann soll die Hand (des Diebes) abgeschnitten werden (wenn das, was gestohlen wird, dem Preis eines Schildes entspricht). Die Hand des Diebes darf nicht für ein Schaf von der Weide abgeschnitten werden, sondern wenn es in den Pferch gesteckt worden wäre, dann soll die Hand des Diebes abgeschnitten werden (wenn das, was gestohlen wird, dem Preis eines Schildes entspricht)."
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden
»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben
(Ein ähnlicher Bericht) wurde von Ayyub bin Musa, aus 'Ata, in Mursal-Gestalt überliefert.
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die von Az-Zuhri berichtet wurden
»Dem Dieb soll die Hand für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden.«
Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, die Abu Bakr bin Muhammad und 'Abdullah bin Abi Bakr von 'Amrah in diesem Hadith berichtet haben
sie hörte den Gesandten Allahs sagen: "Die Hand des Diebes darf nur für ein Viertel Dinar oder mehr abgeschnitten werden."
Ein ähnlicher Bericht wurde von 'Aischah vom Gesandten Allahs überliefert.
"Die Hand eines Diebes durfte zur Zeit des Gesandten Allahs nicht abgeschnitten werden, außer für den Preis eines Schildes, der in jenen Tagen ein Dinar war." (Daif)
Kapitel : Schneiden (Die Hand des Diebes) auf Reisen
"Ich hörte Busr bin Abi Artah sagen: 'Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Die Hand sollte auf Reisen nicht abgeschnitten werden.'"
Kapitel : Dinge, für die man sich nicht die Hand abschneiden darf
"Dem Verräter darf nicht die Hand abgeschnitten werden." (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasai) sagte: "Ashath bin Sawwar (einer der Überlieferer) ist schwach.
"Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: 'Die Hand darf nicht abgeschnitten werden für das Stehlen von Produkten oder den Spadix von Palmen.'"
"Die Hände des Verräters dürfen nicht abgeschnitten werden." (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (An-Nasai) sagte: "Dieser Hadith wurde von Ibn Juraij von 'Isa bin Yunus, Al-Fadl bin Musa, Ibn Wahb, Muhammad bin Rabiah, Makhlad bin Yazid und Salamah bin Saeed von Al-Basra berichtet, der vertrauenswürdig ist, und Ibn Abi Safwan sagte: "Er war der Beste des Volkes seiner Zeit" und keiner von ihnen sagte: "Abu Az-Zubair hat mir erzählt" und ich glaube nicht, dass er es von Abu Az-Zubair gehört hat, und Allah weiß es am besten.
Kapitel : Definition der Pubertät und das Alter, in dem die Hadd-Strafe an einem Mann oder einer Frau vollstreckt werden darf
"Ich war unter den Gefangenen von Quraizah; Wir wurden verhört, und wer sich (Scham-)Haare wachsen ließ, wurde getötet, und wer keine Haare hatte, der durfte leben und wurde nicht getötet."