Das Buch über die Wirtschaft
كتاب البيوع عن رسول الله صلى الله عليه وسلم
Kapitel : Bedingte Käufe und Verkäufe
] Einige der Wissenden folgten diesem Hadith und äußerten ihre Ansicht entsprechend. Dies ist die Ansicht von Ahmad und Ishaq. Einige der Wissenden haben diesen Hadith nicht verwendet, darunter Asch-Schafi'i und Sa'id bin Zaid, der Bruder von Hammad bin Zaid. Und Abu Labid (ein Erzähler) heißt Limazah bin Zabbar.
Kapitel : Was wurde über den Mukatab erzählt, der hat, was erfüllt wird (Seine Freilassung)
Dass der Prophet (s) sagte: „Wenn die Strafe (in Form von Blutgeld) einem Mukatab oder einem Erbe zufällt, dann erbt er in dem Maße, wie er davon befreit ist.“ Und der Prophet (s) sagte: „Dem Mukatab wird das Blutgeld einer freien Person entsprechend dem gegeben, was sie (für seine Freiheit) bezahlt hat, und das eines Sklaven gemäß dem, was übrig bleibt.“
[Er sagte:] Dazu gibt es etwas von Umm Salamah.
[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Ibn 'Abbas ist ein Hasan-Hadith. So wurde es von Yahya bin Abi Kathir aus 'Ikrimah, von Ibn 'Abbas, vom Propheten () berichtet.
Khalid bin al-Hadh-Dha' berichtete es von 'Ikrimah, von 'Ali wie sein Sprichwort.
Nach Ansicht einiger Wissender unter den Gefährten des Propheten (s.) und anderen wird danach gehandelt.
Die meisten Wissenden unter den Gefährten des Propheten () und anderen sagten, dass der Mukatab ein Sklave bleibt, solange er noch einen Dirham schuldet. Das ist die Ansicht von Sufyan Ath-Thawri, ash-Shafi'i, Ahmad und Ishaq.
Von seinem Vater, von seinem Großvater, dass er hörte, wie der Gesandte Allahs () eine Khutba überbrachte, in der er sagte: „Wer seinem Sklaven einen Emanzipationsbescheid für einhundert Uqiyyah gibt, und er zahlt ihn ihm weniger als zehn Uqiyah.“ - oder er sagte: „Zehn Dirham“ - „dann wird er unfähig (den Rest zu bezahlen), und er bleibt ein Sklave.“
[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Gharib. Und nach Ansicht der meisten Wissenden unter den Gefährten des Propheten () und anderen handelte das so: Der Mukatab ist ein Sklave, solange noch etwas von ihm für seine Kitaba fällig ist.
Al-Hajjaj bin ArTAT berichtete in ähnlicher Weise von 'Amr bin Shu'aib.
Dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wenn eine von euch (Frauen) einen Mukatab hat, der bei sich hat, was erfüllt (die Kitaba), dann haltet den Hijab vor ihm.“
[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih. Und die Bedeutung dieses Hadiths nach Ansicht der Wissenden ist Vorsicht. Man sagt, dass der Mukatab nicht freigelassen wird, selbst wenn er den zu zahlenden Betrag hat, bis er ihn bezahlt hat.
Kapitel : Was wurde darüber erzählt, wenn ein verschuldeter Mann bankrott geht und seine Waren bei ihm gefunden werden?
Dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wer auch immer bankrott geht und ein Mann seine besondere Ware bei ihm findet, der hat es mehr verdient als andere.
[Er sagte:] Zu diesem Thema gibt es Überlieferungen von Samurah und Ibn 'Umar.
[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Abu Hurairah ist ein Hasan Sahih Hadith. Nach Ansicht einiger Wissender wird danach gehandelt und es ist die Ansicht von Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq.
Einige der Wissenden sagten, er sei wie einer der Schuldner. Das ist die Ansicht der Menschen in Al-Kufah.
Kapitel : Was wurde über das Verbot für Moslems erzählt, dem Dhimmi Wein zu geben, wenn er mit ihm handelt?
Dieser Abu Sa'eed sagte: „Wir hatten etwas Wein, der einer Waise gehörte. Als Al-Ma'idah offenbart wurde, fragte ich den Gesandten Allahs () danach und ich sagte: „Es gehört einer Waise.“ Er sagte: ‚Sprich es aus. '“
[Er sagte:] Zu diesem Thema gibt es etwas von Anas bin Malik.
[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Abu Sa'eed ist ein Hasan [Sahih] -Hadith. Ähnliches wurde auf anderen Wegen vom Propheten () berichtet. Einige Wissende gaben demnach an, dass sie die Verwendung von Wein zur Herstellung von Essig nicht mögen. Und das einzige, was sie daran nicht mochten, und Allah weiß es am besten, ist, dass ein Muslim Wein in seinem Haus trinkt, bis er zu Essig wird. Abu Al-Waddaks Name ist Jabr bin Nawf.
Kapitel : „Erfülle das Vertrauen für den, der dich anvertraut hat“
Dass der Prophet (s) sagte: „Erfülle das Vertrauen für denjenigen, der dich anvertraut hat, und betrüge nicht denjenigen, der dich betrogen hat.“
[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Gharib. Einige der Wissenden folgten diesem Hadith. Sie sagten, wenn etwas, das einem Mann gehört, mit einem anderen zusammen ist und er (mit ihm) geht, dann hat er etwas, das ihm gehört, dann darf er ihm nichts vorenthalten, was der andere von seinem genommen hat.
Einige der Wissenden unter den Tabi'in erlaubten das. Dies ist die Ansicht von Sufyan Ath-Thawri, er sagte: „Wenn ein Mann einige Dirham hat, die einem anderen gehören, und der zweite einen Teil seines Dinars hat, der zum ersten gehört, darf er keinen anstelle seines Dirham einbehalten, es sei denn, es kommt vor, dass er einen Teil seines Dirham hat, dann kann er in diesem Fall einen Teil seines Dirham einbehalten, der dem ersten entspricht.“
Kapitel : Was wurde über „Das Geliehte soll zurückgegeben werden“ erzählt
„Im Jahr der Abschiedspilgerreise hörte ich den Propheten () während der Khutba sagen: „Das Geliehte muss zurückgegeben werden, und der Bürge ist verantwortlich, und die Schuld muss zurückgezahlt werden.“
[Abu 'Eisa sagte:] Zu diesem Thema gibt es Überlieferungen von Samurah, Safwan bin Umayyah und Anas.
[Er sagte:] Der Hadith von Abu Umamah ist ein Hadith von Hasan Gharib. Es wurde auch auf anderen Wegen überliefert, von Abu Umamah, vom Propheten ().
Von Al-Hasan, von Samura, sagte der Prophet (s): „Auf der Hand liegt, was es genommen hat, bis es zurückgegeben wird.“ Qatadah sagte: „Dann vergaß Al-Hasan es und sagte: 'Es ist etwas, das ihr anvertraut habt, dafür haftet er nicht. '" Gemeint ist das geliehene Eigentum.
[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih. Einige der Wissenden, darunter die Gefährten des Propheten (s.) und andere, folgten diesem Hadith. Sie sagten, dass der Besitzer der geliehenen Sache dafür verantwortlich ist. Das ist die Ansicht von Ash-Shafi'i und Ahmad. Einige der Wissenden unter den Gefährten und andere sagten, dass der Besitzer des Geliehenen nicht haftet, es sei denn, es besteht ein Streitfall. Das ist die Ansicht von Sufyan Ath-Thawri und den Leuten von Al-Kufah, und es ist die Ansicht von Ishaq.
Kapitel : Was wurde über Horten erzählt
Von Sa'id bin Al-Musayyab, von Ma'mar bin 'Abdullah bin Nadlah, die sagte: „Ich habe den Gesandten Allahs () sagen hören: 'Horten ist nichts als Sünde. ' Also sagte ich (Muhammad) zu Sa'eed: „O Abu Muhammad! Du hortest?“ Er sagte: „Und Ma'mar würde horten.“
Es wurde auch berichtet, dass Sa'id bin Musayyab Öl, (Kamel-) Futter und dergleichen horten würde.
[Abu 'Eisa sagte:] Es gibt Überlieferungen zu diesem Thema von 'Umar, 'Ali, Abu Umamah und Ibn 'Umar. Der Hadith von Ma'mar ist ein Hasan Sahih Hadith. Nach Ansicht der Wissenden wird danach gehandelt. Sie hassen es, Lebensmittel zu horten, und einige von ihnen machen Zugeständnisse, wenn sie andere Dinge als Lebensmittel horten. Ibn Al-Mubarak sagte: „Es schadet nicht, Baumwolle, Ziegenfelle und dergleichen zu horten.“
Kapitel : Was wurde über den Verkauf von Al-Muhaffalat (Tiere, die nicht gemolken wurden) erzählt?
Dass der Prophet (s) sagte: „Geht nicht auf den Markt (die Karawane), lasst die Tiere nicht ungemolken (um den Käufer zu täuschen), und gebt nicht mehr aus als die anderen.“
[Abu 'Eisa sagte:] Es gibt Überlieferungen zu diesem Thema von Ibn Mas'ud und Abu Hurairah. Der Hadith von Ibn 'Abbas ist ein Hasan Sahih Hadith. Nach Ansicht der Wissenden wird danach gehandelt, sie verkaufen die Muhaffalah nicht gern, und es ist der Musarrah, der seit Tagen oder länger nicht mehr von seinem Besitzer gemolken wurde, sodass sich die Milch in seinem Euter sammelt, um den Käufer zu beeindrucken. Das ist eine Art von Täuschung und Falschdarstellung.
Kapitel : Was wurde über den falschen Eid erzählt, den Muslim seines Reichtums zu berauben
Dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wer einen falschen Eid ablegt, einen Muslim seines Vermögens zu berauben, wird Allah begegnen, während Er wütend auf ihn ist.“
Al-Ash'ath bin Qais sagte: „Es geht um mich, bei Allah! Es gab einen Streit um ein Grundstück zwischen mir und einem Mann aus den Juden, der mein Eigentum daran abstreitet, also brachte ich ihn zum Propheten (). Der Gesandte Allahs (s) sagte zu mir: 'Hast du irgendwelche Beweise? ' Ich sagte: 'Nein'. Also sagte er zu Jude: 'Lege einen Eid ab. ' Ich sagte: „O Gesandter Allahs! Wenn er einen Eid ablegt, ist mein Eigentum weg! ' Da offenbarte Allah, der Allerhöchste: Wahrlich, diejenigen, die sich einen kleinen Gewinn auf Kosten von Allahs Bund und ihren Eiden erkaufen... bis zum Ende des Ayah.“
[Abu 'Eisa sagte:] Zu diesem Thema gibt es Überlieferungen von Wa'il bin Hujr, Abu Musa, Abu Umamah bin Tha'labah Al-Ansari und 'Imran bin Husain. Der Hadith von Ibn Mas'ud ist ein Hasan Sahih Hadith.
Kapitel : Worüber wurde berichtet, wenn Käufer und Verkäufer nicht einer Meinung sind
Dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wenn die beiden Parteien (in einem Geschäft) unterschiedlicher Meinung sind, wird die Aussage des Verkäufers als gültig angesehen und der Käufer behält sich die Option vor.“
[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Mursal. 'Awn bin 'Abdullah hat Ibn Mas'ud nicht gesehen. Dieser Hadith wurde auch von Al-Qasim bin 'Abdur-Rahman, von Ibn Mas'ud vom Propheten (), berichtet. Aber es ist auch Mursal.
[Abu 'Eisa sagte:] Ishaq bin Mansur sagte: „Ich sagte zu Ahmad: Was ist, wenn die beiden Parteien unterschiedlicher Meinung sind und es keinen Beweis gibt (was wird getan)? ' Er sagte: 'Die Aussage des Besitzers der Ware wird als gültig angesehen oder beide weigern sich. ' Und Ishaq sagte, was er getan hat, und dass er in jedem Fall, in dem sein Wort übernommen wird, schwören muss. '“
[Abu 'Eisa sagte:] Ähnliches wurde von einigen Wissenden unter den Tabi'in berichtet, zu denen auch Shuraih gehört.
Kapitel : Was wurde über den Verkauf von überschüssigem Wasser gesagt
Von Iyas bin 'Abd al-Muzani, der sagte: „Der Prophet (s) hat den Verkauf von Wasser verboten.“
[Er sagte:] Es gibt Berichte zu diesem Thema von Jabir, Buhaisah von ihrem Vater Abu Hurairah, 'Aishah, Anas und 'Abdullah bin 'Amr.
[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith ist, dass Iyas ein Hasan Sahih Hadith ist. Nach Ansicht der meisten Wissenden wird darauf reagiert, dass sie nicht gern Wasser verkaufen. Das ist die Ansicht von Ibn Al-Mubarak, ash-Shafi'i, Ahmad und Ishaq. Einige der Wissenden erlaubten den Verkauf von Wasser, Al-Hasan al-Basri ist einer von ihnen.
Dass der Prophet (s) sagte: „Haltet kein überschüssiges Wasser zurück, damit es von der Weide ferngehalten wird.“
[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih.
Abu Al-Munhals Name ist 'Abdur-Rahman bin Mut'im, er ist aus Al-Kufah, und er ist einer, von dem Habib bin Abi Thabit berichtet. Abu Al-Munhal Sayyar bin Salamah stammt aus Al-Basrah, er ist der Gefährte von Abu Barzah Al-Aslami.
Kapitel : Was wurde darüber erzählt, dass es nicht beliebt ist, das Sperma eines Hengstes zu verkaufen
„Der Prophet (s) hat verboten, den Hengst zu stutzen.“
[Er sagte:] Zu diesem Thema gibt es Überlieferungen von Abu Hurairah, Anas und Abu Sa'eed.
[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith ist, dass Ibn 'Umar ein Hasan Sahih Hadith ist. Einigen Wissenden zufolge wird darauf reagiert. Es gibt Leute, die Zugeständnisse gemacht haben, weil sie dafür ein Honorar akzeptiert haben.
„Ein Mann aus (dem Stamm) Kilab fragte den Gesandten Allahs (), ob er einen Hengst züchten könne, und er verbot es. Also sagte er: „O Gesandter Allahs! Wir züchten die Hengste so, dass wir ein Honorar (von den Besitzern des weiblichen Pferdes) bekommen! ' Also hat er es als Honorar zugelassen.“
[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Gharib, wir wissen nichts davon, außer als eine Erzählung von Ibrahim bin Humaid, von Hisham bin 'Urwah.
Kapitel : Was wurde über den Preis eines Hundes erzählt
Dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Der Gewinn des Schröpfchens ist Dreck, der Verdienst des Unzüchtigen (durch Hurerei) ist Dreck und der Preis eines Hundes ist Dreck.“
[Er sagte:] Es gibt Berichte zu diesem Thema von 'Umar, 'Ali, Ibn Mas'ud, Abu Masu'd, Jabir, Abu Hurairah, Ibn 'Abbas, Ibn 'Umar und 'Abdullah bin Ja'far.
[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith ist Rafi' ist ein Hasan Sahih Hadith. Die meisten Wissenden gehen davon aus, dass sie den Preis eines Hundes nicht mochten. Das ist die Ansicht von Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq. Einige der Wissenden erlaubten den Preis für den Jagdhund.
„Der Gesandte Allahs () verbot den Preis eines Hundes, die Einnahmen des Unzüchtigen (durch Hurerei) und die Nachricht von der Wahrsagerin.“
Dieser Hadith ist Hasan Sahih.
Kapitel : Was wurde über The Earning Of The Cupper erzählt?
Von seinem Vater, dass er den Propheten (s) um Erlaubnis bat, den Lohn für das Schröpfen anzunehmen, und er () verbot es ihm. Er fragte ihn weiter und bat ihn um seine Erlaubnis, bis er sagte: „Benutze es, um deinen wasserführenden Kamelen Futter zu geben und um deine Sklaven zu ernähren.“
[Er sagte:] Zu diesem Thema gibt es Erzählungen von Rafi' bin Khadij, Abu Juhaifah, Jabir und as-Sa'ib bin Yazid.
[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Muhayyisah ist ein Hasan Sahih Hadith. Nach Ansicht einiger Wissender wird darauf reagiert. Ahmad sagte: „Wenn ich von Cupper um etwas gebeten werde, dann lehne ich es ab und handle nach diesem Hadith.“