Das Buch über die Wirtschaft

كتاب البيوع عن رسول الله صلى الله عليه وسلم

Kapitel : Was wurde darüber erzählt, dass es nicht gemocht ist, ein Geschenk zurückzunehmen?

Überliefert von Ibn Abbas

Dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Unser Beispiel ist kein schlechtes Beispiel: Derjenige, der seine Gabe zurücknimmt, ist wie der Hund, der sein Erbrochenes zurücknimmt.“

[Er sagte:] Zu diesem Thema gibt es die Überlieferung von Ibn 'Umar vom Propheten (), dass er sagte: „Es ist nicht erlaubt, dass jemand, der ein Geschenk gegeben hat, es zurücknimmt, außer einem Vater, der seinem Sohn etwas gibt.“

Überliefert von 'Amr bin Shu'aib

Dass er gehört hatte, wie Tawus von Ibn 'Umar und Ibn 'Abbas erzählte, und beide erzählten diesen Hadith vom Propheten (). (Ein Hadith ähnlich Nr. 1298).

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Ibn 'Abbas (ra) ist ein Hasan Sahih Hadith. Diesem Hadith zufolge handelt es sich bei einigen Wissenden unter den Gefährten des Propheten () um. Sie sagten, dass jeder, der einem nahestehenden Verwandten ein Geschenk macht, dieses Geschenk nicht zurücknehmen darf. Und wer jemand anderem als einem nahen Verwandten ein Geschenk macht, kann es zurücknehmen, solange es nicht erwidert wurde. Das ist die Ansicht von Ath-Thawri. Ash-Shafi'i sagte: „Es ist nicht erlaubt, dass jemand, der ein Geschenk gegeben hat, es zurücknimmt, außer dem, was der Vater seinem Sohn gegeben hat.“ Ash-Shafi'i argumentierte mit dem Hadith von 'Abdullah bin 'Umar vom Propheten (): „Es ist nicht erlaubt, dass jemand, der ein Geschenk gegeben hat, es zurücknimmt, außer einem Vater, der seinem Sohn etwas gibt.“

Kapitel : Was wurde über Al-'Araya und die Erlaubnis dazu erzählt

Überliefert Ibn 'Umar

Von Zaid bin Thabit, dass der Prophet (s) Al-Muhalaqah und Al-Muzabanah verboten hat, mit der Ausnahme, dass er diesen Praktizierenden erlaubte, Al-Araya sie gegen eine ähnliche Schätzung zu verkaufen.

[Er sagte:] Zu diesem Thema gibt es Erzählungen von Abu Hurairah und Jabir.

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Zaid bin Thabit: So berichtete Muhammad bin Ishaq über diesen Hadith. Ayyub, 'Ubaidullah bin 'Umar und Malik bin Anas berichteten es aus Nafi', aus 'Ibn Umar: „Der Prophet () verbot Al-Muhalaqah und Al-Muzabanah.“ Mit dieser Überlieferungskette wurde von Ibn 'Umar, von Zaid bin Thabit, vom Propheten (s) berichtet, dass er Al-'Araya in Fällen von weniger als fünf Wasq erlaubte. Das ist richtiger als die Erzählung von Muhammad bin Ishaq.

Überliefert von Abu Hurairah

Dass der Gesandte Allahs () Al-'Araya in Fällen unter fünf Wasq erlaubte. Oder ähnlich.

Eine weitere Kette mit ähnlicher Bedeutung. Dieser Hadith wurde von Malik erzählt

„Der Prophet (s) erlaubte Al-'Araya in Fällen von fünf Wasq oder für weniger als fünf Wasq.“

Überliefert Ibn 'Umar

Von Zaid bin Thabit, dass der Gesandte Allahs () den Verkauf in Al-'Araya erlaubte, indem er ihn schätzte.

[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih. Der Hadith von Abu Hurairah ist Hasan Sahih. Und nach Ansicht einiger Wissender wird danach gehandelt. Unter ihnen Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq. Sie sagten, Al-'Araya sei eine Ausnahme vom allgemeinen Geltungsbereich des Verbots des Propheten (), als er Al-Muhaqalah und Al-Muzabanah verbot. Sie argumentierten mit diesem Hadith von Zaid bin Thabit und dem Hadith von Abu Hurairah. Sie sagten, er könne etwas kaufen, was weniger als fünf Wasq ist.

Einigen Wissenden zufolge bedeutet dies, dass der Prophet (s) ihnen in dieser Angelegenheit weniger Einschränkungen auferlegen wollte, weil sie sich bei ihm beschwerten und sagten: „Wir kaufen nichts mit getrockneten Datteln außer Obst.“ Deshalb erlaubte er ihnen, weniger als fünf Wasq zu kaufen, damit sie frische Datteln essen konnten.

Kapitel : Etwas anderes dazu

Überliefert Bushair bin Yasar, der befreite Sklave von Banu Harithah

Rafi' bin Khadij und Sahl bin Abi Hathmah erzählten ihm, dass der Gesandte Allahs (s) den Verkauf von Al-Muzabanah (Kauf) von Früchten mit getrockneten Datteln verbot, mit Ausnahme derer, die Al-Araya praktizieren - denn er erlaubte es ihnen - und Trauben mit Rosinen und von jeder Frucht nach deren Schätzung zu kaufen.

[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih Gharib von dieser Route.

Kapitel : Was wurde darüber berichtet, dass An-Najsh nicht gemocht wurde (im Verkauf)

Überliefert von Abu Hurairah

Dass der Gesandte Allahs () sagte: „Praktiziere nicht An-Najsh.“

[Er sagte:] Zu diesem Thema gibt es Überlieferungen von Ibn 'Umar und Anas.

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Abu Hurairah ist ein Hasan Sahih Hadith. Nach Ansicht der Wissenden wird danach gehandelt, sie mochten An-Najsh nicht.

[Abu 'Eisa sagte:] An-Najsh ist, wenn ein Mann, der über die Waren Bescheid weiß, zum Besitzer der Ware kommt, um ihm mehr anzubieten, als sie wert ist, und das in Gegenwart des Käufers. Er beabsichtigt, den Käufer zu verführen, obwohl er selbst nicht kaufen will, sondern den Käufer nur mit seinem Angebot täuschen will. Und das ist eine Art von Täuschung.

Ash-Shafi'i sagte: „Wenn ein Mann An-Najsh begeht, hat er aufgrund dessen, was er getan hat, gesündigt, aber der Verkauf ist zulässig, weil der Käufer An-Najsh nicht begangen hat.“

Kapitel : Was wurde darüber gesagt, mehr Gewicht zu geben

Erzählt Suwaid bin Qais

„Makhrafah Al-'Abdi und ich haben Bettwäsche aus Hajar mitgebracht. Der Prophet () kam zu uns, um ein Schnäppchen mit uns zu machen und ein paar Hosen dabei zu haben. Es war jemand bei mir, der (die Waren) gewogen hat, um den Wert zu ermitteln. Also sagte der Prophet (s) zu dem Wiegenden: ‚Wiege und füge mehr hinzu. '“

[Er sagte:] Zu diesem Thema gibt es Erzählungen von Jabir und Abu Hurairah.

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Suwaid ist ein Hasan Sahih Hadith. Die Wissenden halten es für empfehlenswert, beim Wiegen mehr hinzuzugeben.

Shu'ba berichtete über diesen Hadith von Simak, also sagte er: „Von Abu Safwan“ und er erwähnte die Überlieferung.

Kapitel : Was wurde darüber erzählt, den Bedürftigen eine Atempause zu geben und freundlich zu ihm zu sein

Überliefert von Abu Hurairah

Dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wer auch immer einem Bedürftigen Aufschub gewährt oder sie ihm erleichtert, den wird Allah am Tag des Gerichts unter Seinem Thron beschatten, einem Tag, an dem es keinen Schatten gibt außer Seinem Schatten.“

[Er sagte:] Zu diesem Thema gibt es Überlieferungen von Abu Al-Yasar, Abu Qatadah, Hudhaifah, Abu Mas'ud, 'Ubadah und Jabir.

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Abu Hurairah ist ein Hasan Sahih Gharib Hadith von dieser Route.

Überliefert von Abu Mas'ud

Dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Ein Mann unter denen, die vor dir waren, wurde berufen, abzurechnen, und es wurde nichts Gutes bei ihm gefunden. Abgesehen davon, dass er ein reicher Mann war, pflegte er sich unter die Leute zu mischen und seinem Diener zu sagen, er solle nachsichtig mit den Zahlungsunfähigen sein. Also sagte Allah, Allmächtig und Erhaben ist Er,: ‚Wir sind dessen würdiger als er, also sei nachsichtig mit ihm. '“

[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih. Abu Al-Yasar ist Ka'b bin 'Amr.

Kapitel : Was über das Aufschieben (Bezahlen von Schulden) des Reichen erzählt wurde, ist Unterdrückung

Überliefert von Abu Hurairah

Dass der Prophet (s) sagte: „Das Aufschieben (Bezahlen einer Schuld) durch eine reiche Person ist Unterdrückung. Wenn Ihre Schulden also von Ihrem Schuldner auf einen reichen Schuldner übertragen werden, sollten Sie zustimmen.“

Er sagte: Es gibt Überlieferungen zu diesem Thema von Ibn 'Umar und Ash-Sharid bin Suwaid Ath-Thaqafi.

Überliefert Ibn 'Umar

Dass der Prophet (s) sagte: „Das Aufschieben (Bezahlen einer Schuld) durch eine reiche Person ist Unterdrückung. Wenn also Ihre Schuld von Ihrem Schuldner übertragen wird, sollten Sie zustimmen und nicht zwei Verkäufe in einem Verkauf tätigen.“

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith ist der Abu Hurairah (Nr. 1308) ist ein Hasan Sahih Hadith. Und das bedeutet, dass, wenn die Schulden von einem von Ihnen übertragen werden, dann stimmen Sie zu. Einige der Wissenden sagten, wenn einem Mann angeboten wird, seine Schulden auf einen reichen Mann zu übertragen, und er tut dies, dann ist der Übertragende davon frei, er darf die Rückzahlung nicht vom Übertragenden verlangen. Das ist die Ansicht von Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq. Einige Wissende sagten: „Wenn dieses Vermögen aufgrund des Konkurses desjenigen, auf den es übertragen wurde, nicht eingezogen werden konnte, dann kann er verlangen, dass es dem erstgenannten Unternehmen zurückgegeben wird.“ Sie argumentieren mit dem Sprichwort von 'Uthman und anderen, als sie sagten: „Dem Vermögen eines Muslims steht nichts zu, was verloren geht.“ Ishaq sagte: „Die Bedeutung dieses Hadiths lautet: ‚Auf das Vermögen eines Muslims fällt nichts an, wenn es verloren geht. 'Das ist, wenn ein Mann es auf einen anderen überträgt, den er für reich hält, dann geht er bankrott, sodass dem Vermögen des Muslims nichts zusteht, das verloren geht.“

Kapitel : Was wurde über Al-Munabadhah und Al-Mulamasah erzählt

Überliefert von Abu Hurairah

„Der Gesandte Allahs () verbot den Verkauf von Al-Munabadhah und Al-Mulamasah.“

Er sagte: Zu diesem Thema gibt es Überlieferungen von Abu Sa'eed und Ibn 'Umar.

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith ist Abu Hurairah ist ein Hasan Sahih Hadith. Und die Bedeutung von (Munabadhah) in diesem Hadith ist, wenn es heißt: „Wenn ich dir etwas zuwerfe, dann ist der Verkauf zwischen dir und mir abgeschlossen.“ Und Al-Mulamasah ist, dass er sagt: „Wenn du etwas berührst, dann ist der Verkauf abgeschlossen.“ Auch wenn er es überhaupt nicht gesehen hat, als ob es in einer Tasche oder etwas anderem wäre. Es gibt lediglich Verkaufspraktiken der Leute von Jahiliyyah, also wurden sie verboten.

Kapitel : Was wurde mit der Vorauszahlung für Lebensmittel und Obst gesagt

Überliefert von Ibn Abbas

„Als der Prophet (s) in Al-Madinah ankam, zahlten sie im Voraus für die Früchte. Also sagte er: ‚Wer im Voraus bezahlt, soll für bekannte Maße (Daten) und bekannte Gewichte für einen bestimmten Zeitraum im Voraus zahlen. '“

Er sagte: Zu diesem Thema gibt es Überlieferungen von Ibn Abi Awfa und 'Abdur-Rahman bin Abza.

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Ibn 'Abbas ist ein Hasan Sahih Hadith. Nach Ansicht der Wissenden unter den Gefährten des Propheten () und anderen wird danach gehandelt. Sie ermöglichen Vorauszahlungen für Lebensmittel, Kleidung und andere Dinge, für die die Grenzen und die Beschreibung bekannt sind. Sie waren sich uneins über die Verzögerung bei der Lieferung von Tieren. Einige der Wissenden unter den Gefährten des Propheten () und andere waren der Meinung, dass Verzögerungen bei der Auslieferung von Tieren zulässig sind. Das ist die Ansicht von Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq. Einige der Wissenden unter den Gefährten des Propheten () und anderen mochten Verzögerungen bei der Auslieferung von Tieren nicht. Das ist das Sprichwort von Sufyan und den Leuten von Al-Kufah. Und Abu Al-Minhals (ein Erzähler) heißt 'Abdur-Rahman bin Mut'im.

Kapitel : Was wurde über das Land erzählt, das Partnern gehört, wenn einer von ihnen seinen Anteil verkaufen will

Erzählt von Jabir bin 'Abdullah

Der Prophet Allahs (s) sagte: „Wer einen Partner in einem Obstgarten hat, darf seinen Anteil daran nicht verkaufen, bis er ihn seinem Partner anbietet.“

[Abu 'Eisa sagte:] Die Kette dieses Hadiths ist nicht miteinander verbunden. Ich habe Muhammad bin Ismail sagen hören: Es heißt, dass „Sulaiman Al-Yashkuri zu Lebzeiten von Jabir bin 'Abdullah gestorben ist.“ Er sagte: „Und Qatadah hat nichts von ihm gehört, ebenso wenig wie Abu Bishr.“ Muhammad sagte: „Wir wissen nicht, ob einer von ihnen etwas von Sulaiman Al-Yashkuri gehört hat, außer dass 'Amr bin Dinar möglicherweise zu Lebzeiten von Jabir bin 'Abdullah von ihm gehört hat.“ Er sagte: „Qatadah hat nur aus einer Schrift von Sulaiman Al-Yashkuri erzählt, und er hat ein Buch von Jabir bin 'Abdullah.“

Abu Bakr Al-'Attar 'Abdul Quddus erzählt uns, er sagte: "'Ali bin Al-Madini sagte: 'Yahya bin Sa'eed sagte: „Sulaiman At-Taymi sagte: 'Sie gingen mit dem Buch von Jabir bin 'Abdullah zu Al-Hasan Al-Basri und er nahm es mit' - oder er sagte - 'und sie berichteten es. Dann brachten sie es nach Qatadah und meldeten es, also gaben sie es mir, aber ich habe es nicht gemeldet [er sagte: „Ich habe es abgelehnt“] Dies wurde uns von Abu Bakr Al-'Attar von 'Ali bin Al-Madini erzählt.

Kapitel : Was wurde über Al-Mukhabarah und Al-Mu'awamah erzählt

Überliefert von Abu Az-Zubair

Von Jabir, dass der Prophet (s) Al-Muhaqalah, Al-Muzabanah, Al-Mukhabarah und al-Mu'awamah verboten hat, und er erlaubte es im Fall von Al-'Araya.

[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih.

Kapitel : Was wurde über Preisabsprachen gesagt

Erzählte Anas

„Während der Zeit des Gesandten Allahs () wurden die Preise übertrieben, also sagten sie: ‚O Gesandter Allahs! Setzt die Preise für uns fest! ' Also sagte er: ‚In der Tat ist Allah Al-Musa'ir, Al-Qabid, Al-Basir, Ar-Razzaq. Und ich hoffe, dass ich meinem Herrn begegne und keiner von euch von mir verlangt (Vergeltung) für eine Ungerechtigkeit, die Blut oder Reichtum beinhaltet. '“

[Abu 'Eisa sagte:] Dieser Hadith ist Hasan Sahih.

Kapitel : Was über Betrug im Verkauf gesagt wurde, ist nicht beliebt

Überliefert von Abu Hurairah

Dass der Gesandte Allahs () an einem Haufen Essen vorbeiging. Er steckte seine Finger hinein und fühlte Nässe. Er sagte: „O Besitzer des Essens! Was ist das? ' Er antwortete: „Es hat geregnet auf O Gesandter Allahs.“ Er sagte: 'Warum legst du es nicht auf das Essen, damit die Leute es sehen können? ' Dann sagte er: ‚Wer auch immer betrügt, er ist keiner von uns. '“

Er sagte: Es gibt Überlieferungen zu diesem Thema von Ibn 'Umar, Abu Al-Hamra', Ibn 'Abbas, Buraidah, Abu Burdah bin Niyar und Hudhaifah bin Al-Yaman.

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Abu Hurairah ist Hasan Sahih Hadith. Nach Ansicht der Wissenden wird danach gehandelt. Sie mögen es nicht zu betrügen und sie sagen, dass Betrug rechtswidrig ist.

Kapitel : Was wurde über die Ausleihe eines Kamels oder anderer Tiere erzählt?

Überliefert von Abu Hurairah

„Der Gesandte Allahs () leihte sich ein Kamel eines bestimmten Alters aus. Er gab ihm ein Kamel zurück, das in einem besseren Alter war als das, das ihm gegeben wurde. Er sagte: 'Der Beste unter euch ist der Beste, der es zurückzahlt. '“

Er sagte: Zu diesem Thema gibt es etwas von Abu Rafi'.

[Abu 'Eisa sagte:] Der Hadith von Abu Hurairah ist ein Hasan Sahih Hadith. Shu'bah und Sufyan haben es aus Salamah berichtet.

Einigen Wissenden zufolge wurde darauf reagiert, sie sahen keinen Schaden darin, ein Kamel eines bestimmten Alters als Leihgabe zu nehmen. Das ist die Ansicht von Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq. Aber einigen von ihnen gefiel das nicht.