Löhne (Kitab Al-Ijarah)
كتاب الإجارة
Kapitel : In Bezug auf die Vorkaufsrechte
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn Land geteilt und Grenzen gesetzt wurden, gibt es darin kein Vorkaufsrecht.
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagt: "Ein Nachbar hat den besten Anspruch auf das Haus oder das Land des Nachbarn.
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: Ein Nachbar hat den besten Anspruch auf das Haus oder das Grundstück des Nachbarn.
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: Der Nachbar hat das größte Recht auf Vorkaufsrecht, und er sollte auf die Ausübung dieses Vorkaufsrechts warten, auch wenn er abwesend ist, wenn die beiden Grundstücke eine Straße haben.
Kapitel : Wenn ein Mann bankrott geht und ein anderer Mann seine genaue Ware bei ihm findet
Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand zahlungsunfähig wird und der Mann (d.h. Gläubiger) sein Eigentum bei sich vorfindet, hat er mehr Anspruch darauf als jeder andere.
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn ein Mensch (sein) Eigentum verkauft und der Mann, der es kauft, zahlungsunfähig wird, und der Verkäufer nicht den Preis des verkauften Eigentums erhält, sondern sein Eigentum bei sich selbst findet (d.h. der Käufer), hat er mehr Anspruch darauf (als andere). Wenn der Käufer stirbt, ist der Eigentümer der Immobilie den Gläubigern gleichgestellt.
"Wenn er etwas vom Preis (des Eigentums) bezahlt hat, dann wird er den Gläubigern gleich sein."
Abu Dawud sagte: Maliks Version dieser Tradition ist solider.
Wir kamen nach AbuHurayrah, das zahlungsunfähig geworden war. Er sagte: "Ich werde zwischen euch auf der Grundlage der Entscheidung des Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) entscheiden: Wenn jemand zahlungsunfähig wird oder stirbt und der Mann (der Verkäufer) sein Eigentum bei ihm findet, hat er mehr Anspruch darauf (als andere).
Kapitel : Jemand, der sich um ein ausgelaugtes Tier kümmert
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand ein Tier findet, dessen Besitzer hilflos waren, ihm Futter zu liefern, und deshalb haben sie es (aus ihrem Haus) vertrieben und er hat es genommen und sich um es gekümmert, es wird ihm gehören.
Abu Dawud sagte: "Das ist die Tradition von Hammad. Es ist schlichter und vollkommener.
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand ein Tier an einem Ort des Verderbens zurücklässt und ein anderer Mensch es zum Leben erweckt, gehört es dem, der es zum Leben erweckt.
Kapitel : In Bezug auf die Verpfändung
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagt: Die Milch von Milchkamelen darf als Bezahlung getrunken werden, wenn das Pfand ist, und das Tier kann gegen Bezahlung geritten werden, wenn es ein Pfand ist; Die Bezahlung erfolgt durch denjenigen, der fährt, und denjenigen, der trinkt.
Abu Dawud sagte: Unserer Meinung nach ist das richtig.
berichtete vom Propheten (صلى الله عليه وسلم) mit den Worten: "Es gibt Leute unter den Dienern Allahs, die weder Propheten noch Märtyrer sind; die Propheten und Märtyrer werden sie am Tag der Auferstehung um ihren Rang vor Allah, dem Allerhöchsten, beneiden.
Sie (das Volk) fragten: "Sag uns, Gesandter Allahs, wer sind sie?" Er antwortete: "Sie sind Menschen, die einander um des Geistes Allahs willen (d.h. des Qur'an) lieben, ohne irgendeine gegenseitige Verwandtschaft zu haben und einem Eigentum zu geben. Ich schwöre bei Allah, ihre Gesichter werden leuchten und sie werden auf Lichtkanzeln sitzen. Sie werden keine Angst haben (an dem Tag), an dem die Menschen Angst haben werden, und sie werden nicht trauern, wenn die Menschen trauern werden.
Dann rezitierte er den folgenden Qur'anvers: "Siehe! Wahrlich, für die Freunde Allahs gibt es keine Furcht, noch werden sie trauern."
Kapitel : Ein Mann, der vom Vermögen seines Sohnes nimmt
Die Tante von Umarah ibn Umayr fragte Aisha: Ich habe eine Waise in meiner Vormundschaft. Darf ich von seinem Grundstück genießen? Sie sagte: Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Die angenehmsten Dinge, die ein Mensch genießt, kommen von dem, was er verdient, und sein Kind kommt von dem, was er verdient.
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Die Kinder eines Menschen kommen von dem, was er verdient, vielmehr sind sie sein angenehmster Verdienst; Genießen Sie also von ihrem Grundstück.
Abu Dawud sagte: Hammad b. Abi Sulaiman fügte in seiner Version hinzu: "Wenn du brauchst." Aber diese (Ergänzung) ist munkar (nicht autoritativ).
Ein Mann kam zum Propheten (صلى الله عليه وسلم) und sagte: "Gesandter Allahs, ich habe Eigentum und Kinder, und mein Vater beendet mein Eigentum. Er antwortete; Du und dein Eigentum gehören deinem Vater; deine Kinder kommen von dem Angenehmsten, was du verdienst; Profitieren Sie also von den Einnahmen Ihrer Kinder.
Kapitel : In Bezug auf einen Mann, der sein genaues Eigentum bei einem anderen Mann findet
Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand sein Eigentum bei einem Mann findet, hat er mehr Anspruch darauf (als jeder andere), und der Käufer sollte denjenigen verfolgen, der es verkauft hat.
Kapitel : In Bezug auf einen Menschen, der sein Recht von etwas nimmt, das unter seiner Kontrolle steht
Hind, die Mutter von Mu'awiyah, kam zum Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) und sagte: "Abu Sufyan ist ein geiziger Mensch. Er gibt mir nicht so viel (Geld), wie mir und meinen Kindern genügt. Schadet es mir, wenn ich etwas von seinem Eigentum nehme? Er sagte: Nehmt soviel wie euch und euren Kindern genügt nach der Sitte.
Hind kam zum Propheten (صلى الله عليه وسلم) und sagte: "Der Gesandte Allahs, Abu Sufyan ist ein geiziger Mensch. Schadet es mir, wenn ich ohne seine Erlaubnis von seinem Vermögen für seine Angehörigen ausgebe? Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) antwortete: "Es schadet dir nicht, wenn du nach dem Brauch ausgibst.
Ich schrieb (den Bericht) über die Ausgaben für Waisen, die unter der Vormundschaft von Soundso standen. Sie betrogen ihn um tausend Dirham, und er zahlte ihnen diese (diesen Betrag). Ich habe dann das Doppelte des Eigentums bekommen, das sie verdient haben. Ich sagte (zu dem Mann: Nehmt tausend (Dirham), die sie von euch genommen haben. Er sagte: "Nein, mein Vater hat mir erzählt, dass er den Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagen hörte: "Zahle das Pfand dem, der es bei dir hinterlegt hat, und verrate nicht den, der dich verrät.