Löhne (Kitab Al-Ijarah)

كتاب الإجارة

Kapitel : In Bezug auf die Vorkaufsrechte

Überliefert von AbuHurayrah

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn Land geteilt und Grenzen gesetzt wurden, gibt es darin kein Vorkaufsrecht.

Überliefert von Abu Rafi'

Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagt: "Ein Nachbar hat den besten Anspruch auf das Haus oder das Land des Nachbarn.

Überlieferter Samurah

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: Ein Nachbar hat den besten Anspruch auf das Haus oder das Grundstück des Nachbarn.

Überliefert von Jabir ibn Abdullah

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: Der Nachbar hat das größte Recht auf Vorkaufsrecht, und er sollte auf die Ausübung dieses Vorkaufsrechts warten, auch wenn er abwesend ist, wenn die beiden Grundstücke eine Straße haben.

Kapitel : Wenn ein Mann bankrott geht und ein anderer Mann seine genaue Ware bei ihm findet

Überliefert von Abu Hurairah

Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand zahlungsunfähig wird und der Mann (d.h. Gläubiger) sein Eigentum bei sich vorfindet, hat er mehr Anspruch darauf als jeder andere.

Überliefert von AbuBakr ibn AbdurRahman ibn al-Harith ibn Hisham

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn ein Mensch (sein) Eigentum verkauft und der Mann, der es kauft, zahlungsunfähig wird, und der Verkäufer nicht den Preis des verkauften Eigentums erhält, sondern sein Eigentum bei sich selbst findet (d.h. der Käufer), hat er mehr Anspruch darauf (als andere). Wenn der Käufer stirbt, ist der Eigentümer der Immobilie den Gläubigern gleichgestellt.

Die oben erwähnte Überlieferung wurde auch von Abu Bakr b. 'Adb al-Rahman b. al-Harith b. Hisham vom Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) durch eine andere Kette von Überlieferern mit dem gleichen Effekt, wie er von Malik überliefert wird. Diese Version fügt

"Wenn er etwas vom Preis (des Eigentums) bezahlt hat, dann wird er den Gläubigern gleich sein."

Eine ähnliche Überlieferung (wie die Nr. 3513) wurde von AbuHurayrah vom Propheten (صلى الله عليه وسلم) überliefert. Diese Version hat

Abu Dawud sagte: Maliks Version dieser Tradition ist solider.

Umar ibn Khaldah sagte

Wir kamen nach AbuHurayrah, das zahlungsunfähig geworden war. Er sagte: "Ich werde zwischen euch auf der Grundlage der Entscheidung des Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) entscheiden: Wenn jemand zahlungsunfähig wird oder stirbt und der Mann (der Verkäufer) sein Eigentum bei ihm findet, hat er mehr Anspruch darauf (als andere).

Kapitel : Jemand, der sich um ein ausgelaugtes Tier kümmert

Überliefert von Amir ash-Sha'bi

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand ein Tier findet, dessen Besitzer hilflos waren, ihm Futter zu liefern, und deshalb haben sie es (aus ihrem Haus) vertrieben und er hat es genommen und sich um es gekümmert, es wird ihm gehören.

Abu Dawud sagte: "Das ist die Tradition von Hammad. Es ist schlichter und vollkommener.

Überlieferter asch-Scha'bi

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand ein Tier an einem Ort des Verderbens zurücklässt und ein anderer Mensch es zum Leben erweckt, gehört es dem, der es zum Leben erweckt.

Kapitel : In Bezug auf die Verpfändung

Überliefert von Abu Hurairah

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagt: Die Milch von Milchkamelen darf als Bezahlung getrunken werden, wenn das Pfand ist, und das Tier kann gegen Bezahlung geritten werden, wenn es ein Pfand ist; Die Bezahlung erfolgt durch denjenigen, der fährt, und denjenigen, der trinkt.

Abu Dawud sagte: Unserer Meinung nach ist das richtig.

Überliefert von Umar ibn al-Khattab

berichtete vom Propheten (صلى الله عليه وسلم) mit den Worten: "Es gibt Leute unter den Dienern Allahs, die weder Propheten noch Märtyrer sind; die Propheten und Märtyrer werden sie am Tag der Auferstehung um ihren Rang vor Allah, dem Allerhöchsten, beneiden.

Sie (das Volk) fragten: "Sag uns, Gesandter Allahs, wer sind sie?" Er antwortete: "Sie sind Menschen, die einander um des Geistes Allahs willen (d.h. des Qur'an) lieben, ohne irgendeine gegenseitige Verwandtschaft zu haben und einem Eigentum zu geben. Ich schwöre bei Allah, ihre Gesichter werden leuchten und sie werden auf Lichtkanzeln sitzen. Sie werden keine Angst haben (an dem Tag), an dem die Menschen Angst haben werden, und sie werden nicht trauern, wenn die Menschen trauern werden.

Dann rezitierte er den folgenden Qur'anvers: "Siehe! Wahrlich, für die Freunde Allahs gibt es keine Furcht, noch werden sie trauern."

Kapitel : Ein Mann, der vom Vermögen seines Sohnes nimmt

Überliefert von Aisha, Ummul Mu'minin

Die Tante von Umarah ibn Umayr fragte Aisha: Ich habe eine Waise in meiner Vormundschaft. Darf ich von seinem Grundstück genießen? Sie sagte: Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Die angenehmsten Dinge, die ein Mensch genießt, kommen von dem, was er verdient, und sein Kind kommt von dem, was er verdient.

Überliefert von Aisha, Ummul Mu'minin

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Die Kinder eines Menschen kommen von dem, was er verdient, vielmehr sind sie sein angenehmster Verdienst; Genießen Sie also von ihrem Grundstück.

Abu Dawud sagte: Hammad b. Abi Sulaiman fügte in seiner Version hinzu: "Wenn du brauchst." Aber diese (Ergänzung) ist munkar (nicht autoritativ).

Überliefert von Abdullah ibn Amr ibn al-'As

Ein Mann kam zum Propheten (صلى الله عليه وسلم) und sagte: "Gesandter Allahs, ich habe Eigentum und Kinder, und mein Vater beendet mein Eigentum. Er antwortete; Du und dein Eigentum gehören deinem Vater; deine Kinder kommen von dem Angenehmsten, was du verdienst; Profitieren Sie also von den Einnahmen Ihrer Kinder.

Kapitel : In Bezug auf einen Mann, der sein genaues Eigentum bei einem anderen Mann findet

Überliefert von Samurah ibn Jundub

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Wenn jemand sein Eigentum bei einem Mann findet, hat er mehr Anspruch darauf (als jeder andere), und der Käufer sollte denjenigen verfolgen, der es verkauft hat.

Kapitel : In Bezug auf einen Menschen, der sein Recht von etwas nimmt, das unter seiner Kontrolle steht

Überlieferte 'Aischa

Hind, die Mutter von Mu'awiyah, kam zum Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) und sagte: "Abu Sufyan ist ein geiziger Mensch. Er gibt mir nicht so viel (Geld), wie mir und meinen Kindern genügt. Schadet es mir, wenn ich etwas von seinem Eigentum nehme? Er sagte: Nehmt soviel wie euch und euren Kindern genügt nach der Sitte.

Überlieferte 'Aischa

Hind kam zum Propheten (صلى الله عليه وسلم) und sagte: "Der Gesandte Allahs, Abu Sufyan ist ein geiziger Mensch. Schadet es mir, wenn ich ohne seine Erlaubnis von seinem Vermögen für seine Angehörigen ausgebe? Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) antwortete: "Es schadet dir nicht, wenn du nach dem Brauch ausgibst.

Überliefert von Yusuf ibn Malik al-Makki

Ich schrieb (den Bericht) über die Ausgaben für Waisen, die unter der Vormundschaft von Soundso standen. Sie betrogen ihn um tausend Dirham, und er zahlte ihnen diese (diesen Betrag). Ich habe dann das Doppelte des Eigentums bekommen, das sie verdient haben. Ich sagte (zu dem Mann: Nehmt tausend (Dirham), die sie von euch genommen haben. Er sagte: "Nein, mein Vater hat mir erzählt, dass er den Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagen hörte: "Zahle das Pfand dem, der es bei dir hinterlegt hat, und verrate nicht den, der dich verrät.