Das Buch der Scheidung

كتاب الطلاق

Kapitel : Die 'Iddah einer schwangeren Frau, deren Ehemann stirbt

Es wurde überliefert, dass Abu As-Sanabil sagte:

"Subai'ah gebar dreiundzwanzig oder fünfundzwanzig Tage nach dem Tod ihres Mannes, und als ihre Nifas endete, äußerte sie den Wunsch, wieder zu heiraten, und wurde dafür kritisiert. Der Gesandte Allahs sprach davon, und er sagte: "Es gibt nichts, was sie aufhalten könnte; Ihre Amtszeit ist abgelaufen.'"

sagte Abu Salamah

"Abu Hurairah und Ibn 'Abbas waren unterschiedlicher Meinung über die Witwe, die nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt bringt. Abu Hurairah sagte: "Sie kann verheiratet sein." Ibn 'Abbas sagte: "Sie muss auf die längere der beiden Perioden warten." Sie schickten Nachricht an Umm Salamah, und sie sagte: "Der Ehemann von Subai'ah starb und sie gebar fünfzehn Tage, einen halben Monat, nachdem ihr Mann gestorben war." Sie sagte: "Zwei Männer machten ihr einen Heiratsantrag, und sie war einem von ihnen zugeneigt. Als sie befürchteten, dass sie zielstrebig werden würde (in dieser Frage und ohne ihre Familie zu konsultieren), sagten sie: Es ist dir nicht erlaubt, zu heiraten. Sie ging zum Gesandten Allahs und er sagte: "Es ist dir erlaubt zu heiraten, also heirate, wen du willst."

Es wurde überliefert, dass Abu Salamah sagte:

"Ibn 'Abbas und Abu Hurairah wurden nach der Frau gefragt, deren Mann stirbt, wenn sie schwanger ist. Ibn 'Abbas sagte: "Sie sollte auf die längere der beiden Perioden warten." Abu Hurairah sagte: "Wenn sie ein Kind zur Welt bringt, wird es ihr erlaubt zu heiraten." Abu Salamah ging zu Umm Salamah und fragte sie danach, und sie sagte: "Subai'ah Al-Aslamiyyah brachte einen halben Monat nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt, und zwei Männer machten ihr einen Heiratsantrag. Einer war jung und einer war alt, und sie neigte sich zu dem Jungen. Da sagte der Alte: Es ist dir nicht erlaubt zu heiraten. Ihre Familie war nicht da, und er hoffte, wenn er zu ihrer Familie ginge, würden sie sie mit ihm verheiraten. Sie ging zum Gesandten Allahs und er sagte: "Es ist dir erlaubt zu heiraten, also heirate, wen du willst."

Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman sagte

"Zu Ibn 'Abbas wurde über eine Frau, die einen Tag nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt bringt, gesagt: 'Kann sie heiraten?' Er sagte: 'Nein, nicht eher, als bis die längere der beiden Perioden abgelaufen ist.' Er sagte: "Allah sagt: "Und für diejenigen, die schwanger sind (ob sie geschieden sind oder ihre Ehemänner tot sind), ist ihre 'Iddah (vorgeschriebene Frist), bis sie ihre Last niederlegen.' Er sagte: "Das gilt nur im Falle einer Scheidung." Abu Hurairah sagte: "Ich stimme mit dem Sohn meines Bruders überein" – gemeint ist Abu Salamah. Er schickte seine Sklavin Kuraib und sagte zu ihm: "Geh zu Umm Salamah und frage sie: War das die Sunna des Gesandten Allahs?" Er kam zurück und sagte: 'Ja, Subai'ah Al-Aslamiyyah gebar zwanzig Tage nach dem Tod ihres Mannes, und der Gesandte Allahs sagte ihr, sie solle heiraten, und Abu As-Sanabil war eine von denen, die ihr einen Heiratsantrag machten.'"

Es wurde von Sulaiman bin Yasir überliefert, dass Abu Hurairah, Ibn 'Abbas und Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman über die 'Iddah einer Frau sprachen, deren Mann stirbt und die nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt bringt. Ibn 'Abbas sagte:

"Sie sollte 'Iddah für die längere der beiden Perioden einhalten." Abu Salamah sagte: "Nein, es wird ihr erlaubt zu heiraten, wenn sie ein Kind geboren hat." Abu Hurairah sagte: "Ich stimme mit dem Sohn meines Bruders überein." So schickten sie Nachricht an Umm Salamah, die Frau des Propheten, und sie sagte: "Subai'ah Al-Aslamiyyah gebar kurz nachdem ihr Mann gestorben war; Sie konsultierte den Gesandten Allahs und er sagte ihr, sie solle heiraten."

Es wurde überliefert, dass Umm Salamah sagte:

"Subai'ah brachte ein paar Tage nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt, und der Gesandte Allahs sagte ihr, sie solle heiraten."

Es wurde von Sulaiman bin Yasar überliefert, dass 'Abdullah bin 'Abbas und Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman sich über eine Frau stritten, die einen Tag nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt brachte. 'Abdullah bin 'Abbas sagte

"(Sie sollte) auf die längere der beiden Perioden warten." Abu Salamah sagte: "Wenn sie ein Kind geboren hat, wird es ihr erlaubt, wieder zu heiraten." Abu Hurairah kam und sagte: "Ich stimme mit dem Sohn meines Bruders überein" - gemeint war Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman. Sie schickten Kuraib, die befreite Sklavin von Ibn 'Abbas, zu Umm Salamah, um sie darüber zu befragen. Er kam zu ihnen zurück und erzählte ihnen, dass sie gesagt hatte: "Subai'ah gebar einen Tag nach dem Tod ihres Mannes." Sie erwähnte dies dem Gesandten Allahs und er sagte: "Es ist euch erlaubt geworden, zu heiraten."

Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman sagte

"Ibn 'Abbas, Abu Hurairah und ich waren beisammen, und Ibn 'Abbas sagte: 'Wenn eine Frau ein Kind zur Welt bringt, nachdem ihr Mann gestorben ist, ist ihre 'Iddah die längere der beiden Perioden'." Abu Salamah sagte: "Wir schickten Kuraib zu Umm Salamah, um sie darüber zu befragen. Er kam zu uns und erzählte uns von ihr, dass der Ehemann von Subai'ah gestorben sei und sie wenige Tage nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt gebracht habe, und der Gesandte Allahs habe ihr gesagt, sie solle heiraten."

Es wurde von Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman überliefert, dass Zainab bint Abi Salamah ihm von ihrer Mutter, Umm Salamah, der Frau des Propheten, erzählte

"Dass eine Frau aus Aslam, die Subai'ah genannt wurde, mit ihrem Mann verheiratet war und er starb, während sie schwanger war. Abu As-Sanabil bin Ba'kak machte ihr einen Heiratsantrag, aber sie weigerte sich, ihn zu heiraten. Er sagte: "Du kannst nicht heiraten, bevor du nicht die 'Iddah für die längere der beiden Perioden' eingehalten hast. Etwa zwanzig Tage später brachte sie ein Kind zur Welt. Sie ging zum Gesandten Allahs und er sagte: 'Heirate.'"

Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman sagte

"Als Abu Hurairah und ich bei Ibn 'Abbas waren, kam eine Frau und sagte, dass ihr Mann gestorben sei, als sie schwanger war, und dass sie dann weniger als vier Monate nach dem Tag, an dem er starb, geboren hatte. Ibn 'Abbas sagte: '(Du musst warten) auf die längere der beiden Perioden.'" Abu Salamah sagte: "Ein Mann aus dem Kreis der Gefährten des Propheten erzählte mir, dass Subai'ah Al-Aslamiyyah zum Gesandten Allahs kam und sagte, dass ihr Mann starb, als sie schwanger war, und dass sie weniger als vier Monate nach seinem Tod ein Kind zur Welt brachte. Der Gesandte Allahs sagte ihr, sie solle heiraten. Abu Hurairah sagte: 'Und ich lege Zeugnis davon ab.'"

'Ubaidullah bin 'Abdullah überlieferte, dass sein Vater an 'Umar bin 'Abdullah bin Arqam Az-Zuhri schrieb und ihm sagte, er solle zu Subai'ah bint Al-Harith Al-Aslamiyyah gehen und sie nach ihrem Hadith fragen und was der Gesandte Allahs zu ihr gesagt hatte, als sie ihn konsultierte. 'Umar bin 'Abdullah schrieb zurück an 'Abdullah bin 'Utbah und erzählte ihm, dass Subai'ah ihm erzählte, dass sie mit Sahl bin Khawlah verheiratet sei - die aus Banu 'Amir bin Lu-ayy stammte und eine von denen war, die in Badr anwesend gewesen waren - und dass ihr Mann während der Abschiedspilgerfahrt starb, während sie schwanger war. Kurz nach seinem Tod gebar sie ein Kind, und als ihre Nifas endeten, schmückte sie sich, um Heiratsanträge zu erhalten. Abu As-Sanabil bin Ba'kak, ein Mann aus Banu 'Abd Ad-Dar, ging zu ihr und sagte zu ihr

"Warum sehe ich dich geschmückt? Vielleicht willst du heiraten, aber bei Allah wirst du nicht heiraten, bevor vier Monate und zehn Tage vergangen sind." Subai'ah sagte: "Als er das zu mir sagte, zog ich am Abend meine Kleider an und ging zum Gesandten Allahs und fragte ihn danach. Er entschied, dass es mir erlaubt sei, bei der Geburt zu heiraten, und er sagte mir, ich solle heiraten, wenn ich das wolle."

Es wurde von Yazid bin Abi Habib überliefert, dass Muhammad bin Muslim Az-Zuhri ihm schrieb und erwähnte, dass 'Ubaidullah bin 'Abdullah ihm erzählte, dass Zufar bin Aws bin Al-Hadathan An-Nasri ihm erzählte, dass Abu As-Sanabil bin Ba'kak bin As-Sabbaq zu Subai'ah Al-Aslamiyyah sagte

"Es ist dir nicht erlaubt, zu heiraten, bevor vier Monate und zehn Tage, die längere der beiden Perioden, verstrichen sind." Sie ging zum Gesandten Allahs und fragte ihn danach. Sie sagte, dass der Gesandte Allahs verfügte, dass sie heiraten könne, wenn sie ein Kind geboren habe. Sie war im neunten Monat schwanger, als ihr Mann starb, und sie war mit Sa'd bin Khawlah verheiratet, der während der Abschiedspilgerfahrt mit dem Gesandten Allahs starb. Sie heiratete einen jungen Mann aus ihrem Volk, als sie (das Kind) zur Welt gebracht hatte.

Es wurde von 'Ubaidullah bin 'Abdullah überliefert, dass 'Abdullah bin 'Utbah an 'Umar bin 'Abdullah bin Al-Arqam Az-Zuhri schrieb und ihm sagte,

"Geh zu Subai'ah bint Al-Harith Al-Aslamiyyah und frage sie nach dem Urteil des Gesandten Allahs bezüglich ihrer Schwangerschaft." Er sagte: "Also ging 'Umar bin 'Abdullah zu ihr und fragte sie. Sie erzählte ihm, dass sie mit Sa'd bin Khawlah verheiratet sei, der einer der Gefährten des Gesandten Allahs war, der in Badr anwesend gewesen war. Er starb während der Abschiedswallfahrt, und sie gebar, bevor vier Monate und zehn Tage seit dem Tode ihres Mannes vergangen waren. Als ihre Nifas zu Ende waren, ging Abu As-Sanabil – ein Mann aus Banu 'Abd Ad-Dar – zu ihr und sah, dass sie sich geschmückt hatte. Er sagte: "Vielleicht willst du heiraten, bevor vier Monate und zehn Tage vergangen sind?" Sie sagte: "Als ich das von Abu As-Sanabil hörte, ging ich zum Gesandten Allahs und erzählte ihm meine Geschichte. Der Gesandte Allahs sagte: 'Es ist dir erlaubt, zu heiraten, wenn du geboren hast.'"

Es wurde überliefert, dass Mohammed sagte:

"Ich saß mit einigen Leuten in Al-Kufah in einer großen Versammlung der Ansar, unter denen sich auch 'Abdur-Rahman bin Abi Laila befand. Sie sprachen über die Geschichte von Subai'ah und ich erwähnte, was 'Abdullah bin 'Utbah bin Mas'ud bedeutungsvoll gesagt hatte." (Einer der Erzähler) Ibn 'Awns Ausspruch lautete: "wenn sie gebärt." Ibn Abi Layla sagte: "Aber sein Onkel väterlicherseits hat das nicht gesagt." Ich erhob meine Stimme und sagte: 'Würde ich es wagen, Lügen über 'Abdullah bin 'Utbah zu erzählen, wenn er sich in der Nähe von Al-Kufah aufhält?'" Er sagte: "Dann traf ich Malik und fragte: 'Was hat Ibn Mas'ud über die Geschichte von Subai'ah gesagt?' Er sagte: "Er sagte: "Wirst du zu streng mit ihr sein und ihr das Zugeständnis (in Bezug auf die 'Iddah) nicht erlauben? Die kürzere Sure über Frauen (At-Talaq) wurde nach der längeren (Al-Baqarah) offenbart."

Es wurde von 'Alqamah bin Qais überliefert, dass Ibn Mas'ud sagte:

"Wer will, mit ihm werde ich zusammenkommen und mit ihm debattieren und den Fluch Allahs auf die herabrufen, die lügen. Der Vers: "Und für diejenigen, die schwanger sind (ob sie geschieden sind oder ihre Männer tot sind), ist ihre 'Iddah (vorgeschriebene Frist), bis sie ihre Last niederlegen.' wurde erst nach dem Vers über Frauen, deren Männer sterben, offenbart. 'Wenn eine Frau, deren Mann gestorben ist, ein Kind zur Welt bringt, wird es ihr erlaubt, zu heiraten.'" Dies ist die Formulierung von Maimun (einem der Erzähler).

Es wurde von 'Abdullah überliefert, dass die kürzere Sure, die von Frauen (At-Talaq) spricht, nach Al-Baqara offenbart wurde.

Kapitel : Die 'Iddah einer Frau, deren Mann stirbt, bevor sie die Ehe vollzogen hat

Es wurde von Ibn Mas'ud überliefert, dass er nach einem Mann gefragt wurde, der eine Frau heiratete, aber keinen Mahr nannte oder die Ehe vollzog, bevor er starb. Ibn Mas'ud sagte:

»Sie sollte einen Mahr haben wie den von Frauen wie ihr, nicht weniger und nicht mehr; sie muss die 'Iddah einhalten, und sie hat das Recht zu erben." Ma'qil bin Sinan Al-Ashja'i erhob sich und sagte: "Der Gesandte Allahs hat unter uns ein ähnliches Urteil über Birwa' bint Washiq gefällt." Und Ibn Masud freute sich darüber.

Kapitel : Trauer

Es wurde von 'Aischa überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

"Es ist einer Frau nicht erlaubt, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, der stirbt, außer um ihren Mann."

Es wurde von 'Aischa überliefert, dass der Prophet sagte:

"Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, länger als drei Tage zu trauern, außer ihrem Mann."

Kapitel : Trauerverzicht für eine Kitabi-Witwe

Es wurde von Zainab bint Abi Salamah überliefert, dass Umm Habibah sagte:

"Ich hörte den Gesandten Allahs in diesem Minbar folgendes sagen: 'Es ist einer Frau, die an Allah und Seinen Gesandten glaubt, nicht erlaubt, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, der stirbt, mit Ausnahme eines Ehemannes, für den die Trauerzeit vier Monate und zehn Tage beträgt.'"