Das Buch der Scheidung
كتاب الطلاق
Kapitel : Die 'Iddah einer schwangeren Frau, deren Ehemann stirbt
"Subai'ah gebar dreiundzwanzig oder fünfundzwanzig Tage nach dem Tod ihres Mannes, und als ihre Nifas endete, äußerte sie den Wunsch, wieder zu heiraten, und wurde dafür kritisiert. Der Gesandte Allahs sprach davon, und er sagte: "Es gibt nichts, was sie aufhalten könnte; Ihre Amtszeit ist abgelaufen.'"
"Abu Hurairah und Ibn 'Abbas waren unterschiedlicher Meinung über die Witwe, die nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt bringt. Abu Hurairah sagte: "Sie kann verheiratet sein." Ibn 'Abbas sagte: "Sie muss auf die längere der beiden Perioden warten." Sie schickten Nachricht an Umm Salamah, und sie sagte: "Der Ehemann von Subai'ah starb und sie gebar fünfzehn Tage, einen halben Monat, nachdem ihr Mann gestorben war." Sie sagte: "Zwei Männer machten ihr einen Heiratsantrag, und sie war einem von ihnen zugeneigt. Als sie befürchteten, dass sie zielstrebig werden würde (in dieser Frage und ohne ihre Familie zu konsultieren), sagten sie: Es ist dir nicht erlaubt, zu heiraten. Sie ging zum Gesandten Allahs und er sagte: "Es ist dir erlaubt zu heiraten, also heirate, wen du willst."
"Ibn 'Abbas und Abu Hurairah wurden nach der Frau gefragt, deren Mann stirbt, wenn sie schwanger ist. Ibn 'Abbas sagte: "Sie sollte auf die längere der beiden Perioden warten." Abu Hurairah sagte: "Wenn sie ein Kind zur Welt bringt, wird es ihr erlaubt zu heiraten." Abu Salamah ging zu Umm Salamah und fragte sie danach, und sie sagte: "Subai'ah Al-Aslamiyyah brachte einen halben Monat nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt, und zwei Männer machten ihr einen Heiratsantrag. Einer war jung und einer war alt, und sie neigte sich zu dem Jungen. Da sagte der Alte: Es ist dir nicht erlaubt zu heiraten. Ihre Familie war nicht da, und er hoffte, wenn er zu ihrer Familie ginge, würden sie sie mit ihm verheiraten. Sie ging zum Gesandten Allahs und er sagte: "Es ist dir erlaubt zu heiraten, also heirate, wen du willst."
"Zu Ibn 'Abbas wurde über eine Frau, die einen Tag nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt bringt, gesagt: 'Kann sie heiraten?' Er sagte: 'Nein, nicht eher, als bis die längere der beiden Perioden abgelaufen ist.' Er sagte: "Allah sagt: "Und für diejenigen, die schwanger sind (ob sie geschieden sind oder ihre Ehemänner tot sind), ist ihre 'Iddah (vorgeschriebene Frist), bis sie ihre Last niederlegen.' Er sagte: "Das gilt nur im Falle einer Scheidung." Abu Hurairah sagte: "Ich stimme mit dem Sohn meines Bruders überein" – gemeint ist Abu Salamah. Er schickte seine Sklavin Kuraib und sagte zu ihm: "Geh zu Umm Salamah und frage sie: War das die Sunna des Gesandten Allahs?" Er kam zurück und sagte: 'Ja, Subai'ah Al-Aslamiyyah gebar zwanzig Tage nach dem Tod ihres Mannes, und der Gesandte Allahs sagte ihr, sie solle heiraten, und Abu As-Sanabil war eine von denen, die ihr einen Heiratsantrag machten.'"
"Sie sollte 'Iddah für die längere der beiden Perioden einhalten." Abu Salamah sagte: "Nein, es wird ihr erlaubt zu heiraten, wenn sie ein Kind geboren hat." Abu Hurairah sagte: "Ich stimme mit dem Sohn meines Bruders überein." So schickten sie Nachricht an Umm Salamah, die Frau des Propheten, und sie sagte: "Subai'ah Al-Aslamiyyah gebar kurz nachdem ihr Mann gestorben war; Sie konsultierte den Gesandten Allahs und er sagte ihr, sie solle heiraten."
"Subai'ah brachte ein paar Tage nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt, und der Gesandte Allahs sagte ihr, sie solle heiraten."
"(Sie sollte) auf die längere der beiden Perioden warten." Abu Salamah sagte: "Wenn sie ein Kind geboren hat, wird es ihr erlaubt, wieder zu heiraten." Abu Hurairah kam und sagte: "Ich stimme mit dem Sohn meines Bruders überein" - gemeint war Abu Salamah bin 'Abdur-Rahman. Sie schickten Kuraib, die befreite Sklavin von Ibn 'Abbas, zu Umm Salamah, um sie darüber zu befragen. Er kam zu ihnen zurück und erzählte ihnen, dass sie gesagt hatte: "Subai'ah gebar einen Tag nach dem Tod ihres Mannes." Sie erwähnte dies dem Gesandten Allahs und er sagte: "Es ist euch erlaubt geworden, zu heiraten."
"Ibn 'Abbas, Abu Hurairah und ich waren beisammen, und Ibn 'Abbas sagte: 'Wenn eine Frau ein Kind zur Welt bringt, nachdem ihr Mann gestorben ist, ist ihre 'Iddah die längere der beiden Perioden'." Abu Salamah sagte: "Wir schickten Kuraib zu Umm Salamah, um sie darüber zu befragen. Er kam zu uns und erzählte uns von ihr, dass der Ehemann von Subai'ah gestorben sei und sie wenige Tage nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt gebracht habe, und der Gesandte Allahs habe ihr gesagt, sie solle heiraten."
"Dass eine Frau aus Aslam, die Subai'ah genannt wurde, mit ihrem Mann verheiratet war und er starb, während sie schwanger war. Abu As-Sanabil bin Ba'kak machte ihr einen Heiratsantrag, aber sie weigerte sich, ihn zu heiraten. Er sagte: "Du kannst nicht heiraten, bevor du nicht die 'Iddah für die längere der beiden Perioden' eingehalten hast. Etwa zwanzig Tage später brachte sie ein Kind zur Welt. Sie ging zum Gesandten Allahs und er sagte: 'Heirate.'"
"Als Abu Hurairah und ich bei Ibn 'Abbas waren, kam eine Frau und sagte, dass ihr Mann gestorben sei, als sie schwanger war, und dass sie dann weniger als vier Monate nach dem Tag, an dem er starb, geboren hatte. Ibn 'Abbas sagte: '(Du musst warten) auf die längere der beiden Perioden.'" Abu Salamah sagte: "Ein Mann aus dem Kreis der Gefährten des Propheten erzählte mir, dass Subai'ah Al-Aslamiyyah zum Gesandten Allahs kam und sagte, dass ihr Mann starb, als sie schwanger war, und dass sie weniger als vier Monate nach seinem Tod ein Kind zur Welt brachte. Der Gesandte Allahs sagte ihr, sie solle heiraten. Abu Hurairah sagte: 'Und ich lege Zeugnis davon ab.'"
"Warum sehe ich dich geschmückt? Vielleicht willst du heiraten, aber bei Allah wirst du nicht heiraten, bevor vier Monate und zehn Tage vergangen sind." Subai'ah sagte: "Als er das zu mir sagte, zog ich am Abend meine Kleider an und ging zum Gesandten Allahs und fragte ihn danach. Er entschied, dass es mir erlaubt sei, bei der Geburt zu heiraten, und er sagte mir, ich solle heiraten, wenn ich das wolle."
"Es ist dir nicht erlaubt, zu heiraten, bevor vier Monate und zehn Tage, die längere der beiden Perioden, verstrichen sind." Sie ging zum Gesandten Allahs und fragte ihn danach. Sie sagte, dass der Gesandte Allahs verfügte, dass sie heiraten könne, wenn sie ein Kind geboren habe. Sie war im neunten Monat schwanger, als ihr Mann starb, und sie war mit Sa'd bin Khawlah verheiratet, der während der Abschiedspilgerfahrt mit dem Gesandten Allahs starb. Sie heiratete einen jungen Mann aus ihrem Volk, als sie (das Kind) zur Welt gebracht hatte.
"Geh zu Subai'ah bint Al-Harith Al-Aslamiyyah und frage sie nach dem Urteil des Gesandten Allahs bezüglich ihrer Schwangerschaft." Er sagte: "Also ging 'Umar bin 'Abdullah zu ihr und fragte sie. Sie erzählte ihm, dass sie mit Sa'd bin Khawlah verheiratet sei, der einer der Gefährten des Gesandten Allahs war, der in Badr anwesend gewesen war. Er starb während der Abschiedswallfahrt, und sie gebar, bevor vier Monate und zehn Tage seit dem Tode ihres Mannes vergangen waren. Als ihre Nifas zu Ende waren, ging Abu As-Sanabil – ein Mann aus Banu 'Abd Ad-Dar – zu ihr und sah, dass sie sich geschmückt hatte. Er sagte: "Vielleicht willst du heiraten, bevor vier Monate und zehn Tage vergangen sind?" Sie sagte: "Als ich das von Abu As-Sanabil hörte, ging ich zum Gesandten Allahs und erzählte ihm meine Geschichte. Der Gesandte Allahs sagte: 'Es ist dir erlaubt, zu heiraten, wenn du geboren hast.'"
"Ich saß mit einigen Leuten in Al-Kufah in einer großen Versammlung der Ansar, unter denen sich auch 'Abdur-Rahman bin Abi Laila befand. Sie sprachen über die Geschichte von Subai'ah und ich erwähnte, was 'Abdullah bin 'Utbah bin Mas'ud bedeutungsvoll gesagt hatte." (Einer der Erzähler) Ibn 'Awns Ausspruch lautete: "wenn sie gebärt." Ibn Abi Layla sagte: "Aber sein Onkel väterlicherseits hat das nicht gesagt." Ich erhob meine Stimme und sagte: 'Würde ich es wagen, Lügen über 'Abdullah bin 'Utbah zu erzählen, wenn er sich in der Nähe von Al-Kufah aufhält?'" Er sagte: "Dann traf ich Malik und fragte: 'Was hat Ibn Mas'ud über die Geschichte von Subai'ah gesagt?' Er sagte: "Er sagte: "Wirst du zu streng mit ihr sein und ihr das Zugeständnis (in Bezug auf die 'Iddah) nicht erlauben? Die kürzere Sure über Frauen (At-Talaq) wurde nach der längeren (Al-Baqarah) offenbart."
"Wer will, mit ihm werde ich zusammenkommen und mit ihm debattieren und den Fluch Allahs auf die herabrufen, die lügen. Der Vers: "Und für diejenigen, die schwanger sind (ob sie geschieden sind oder ihre Männer tot sind), ist ihre 'Iddah (vorgeschriebene Frist), bis sie ihre Last niederlegen.' wurde erst nach dem Vers über Frauen, deren Männer sterben, offenbart. 'Wenn eine Frau, deren Mann gestorben ist, ein Kind zur Welt bringt, wird es ihr erlaubt, zu heiraten.'" Dies ist die Formulierung von Maimun (einem der Erzähler).
Es wurde von 'Abdullah überliefert, dass die kürzere Sure, die von Frauen (At-Talaq) spricht, nach Al-Baqara offenbart wurde.
Kapitel : Die 'Iddah einer Frau, deren Mann stirbt, bevor sie die Ehe vollzogen hat
»Sie sollte einen Mahr haben wie den von Frauen wie ihr, nicht weniger und nicht mehr; sie muss die 'Iddah einhalten, und sie hat das Recht zu erben." Ma'qil bin Sinan Al-Ashja'i erhob sich und sagte: "Der Gesandte Allahs hat unter uns ein ähnliches Urteil über Birwa' bint Washiq gefällt." Und Ibn Masud freute sich darüber.
Kapitel : Trauer
"Es ist einer Frau nicht erlaubt, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, der stirbt, außer um ihren Mann."
"Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, länger als drei Tage zu trauern, außer ihrem Mann."
Kapitel : Trauerverzicht für eine Kitabi-Witwe
"Ich hörte den Gesandten Allahs in diesem Minbar folgendes sagen: 'Es ist einer Frau, die an Allah und Seinen Gesandten glaubt, nicht erlaubt, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, der stirbt, mit Ausnahme eines Ehemannes, für den die Trauerzeit vier Monate und zehn Tage beträgt.'"