Das Buch der Scheidung

كتاب الطلاق

Kapitel : Die Frau, deren Mann gestorben ist, weil sie in ihrem Haus geblieben ist, bis es ihr erlaubt ist, wieder zu heiraten

Es wurde von Al-Fari'ah bint Malik überliefert, dass ihr Mann auszog, um einige Sklaven zu verfolgen, und sie ihn töteten. Shu'bah und Ibn Juraij sagten

"Sie war in einem abgelegenen Haus. Sie kam mit ihren Brüdern zum Gesandten Allahs und erzählte ihm von der Situation, und er gewährte ihr ein Zugeständnis. Als sie ging, rief er sie zurück und sagte: 'Bleiben Sie in Ihrem Haus, bis die vorgeschriebene Frist abgelaufen ist.'"

Es wurde von Al-Furai'ah bint Malik überliefert, dass ihr Mann einige Sklaven anheuerte, um für ihn zu arbeiten, und sie ihn töteten. Sie erwähnte dies dem Gesandten Allahs und sagte:

"Ich wohne nicht in einem Haus, das ihm gehört, und ich bekomme keinen Unterhalt von ihm; Soll ich mit meinen beiden Waisen zu meiner Familie ziehen und bei ihnen bleiben?" Er sagte: "Tu das." Dann sagte er: "Was hast du gesagt?" Da erzählte sie es ihm noch einmal, und er sagte: "Beobachte deine 'Iddah, wo die Nachricht zu dir kam."

Es wurde von Furai'ah überliefert, dass ihr Mann auszog, um einige seiner Sklaven zu verfolgen, und er am Rande von Al-Qadum getötet wurde. , Sagte sie

"Ich kam zum Propheten und erwähnte, dass ich zu meiner Familie ziehen würde." Sie erzählte ihm von ihrer Situation. Sie sagte: "Er erlaubte mir, dann, als ich mich umdrehte zu gehen, rief er mich zurück und sagte: 'Bleib bei deiner Familie, bis die vorgeschriebene Frist erfüllt ist.'"

Kapitel : Zugeständnis, das es einer Frau, deren Ehemann gestorben ist, erlaubt, ihre 'Iddah zu feiern, wo immer sie will

Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, dass dieser Vers die 'Iddah der Frau in ihrer Familie aufhob und sie ihre 'Iddah halten kann, wo immer sie will. Das ist der Ausspruch Allahs, des Mächtigen und Erhabenen,

ohne sie herauszudrehen.

Kapitel : Die 'Iddah einer Frau, deren Mann gestorben ist, beginnt mit dem Tag, an dem die Nachricht sie erreichte

Furai'ah bint Malik, die Schwester von Abu Sa'eed Al-Khudri, sagte:

"Mein Mann starb in Al-Qadum, also ging ich zum Propheten und sagte ihm, dass unser Haus abgelegen sei." Er gab ihr die Erlaubnis, dann rief er sie zurück und sagte: "Bleiben Sie vier Monate und zehn Tage in Ihrem Haus, bis die vorgeschriebene Frist abgelaufen ist."

Kapitel : Das Anziehen von Schmuck ist für die trauernde muslimische Frau, nicht für jüdische oder christliche Frauen

Es wurde von Humaid bin Nafi überliefert, dass Zainab bint Abi Salamah ihm diese drei Hadithe erzählte. sagte Zainab

"Ich trat in Umm Habibah, die Frau des Propheten, ein, als ihr Vater Abu Sufyan bin Harb starb. Umm Habibah rief nach etwas Parfüm und trug etwas auf ein junges Mädchen auf, dann trug sie etwas auf ihre Wangen auf. Dann sagte sie: "Bei Allah, ich brauche kein Parfüm, aber ich hörte den Gesandten Allahs sagen: "Es ist keiner Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, erlaubt, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, der stirbt, mit Ausnahme eines Ehemannes, für den die Trauerzeit vier Monate und zehn Tage beträgt."

Kapitel : Zugeständnis, das es einer unwiderruflich geschiedenen Frau erlaubt, ihr Haus während ihrer 'Iddah zu verlassen

'Abdur-Rahman bin 'Asim erzählte, dass Fatimah bint Qais, die mit einem Mann aus Banu Makhzum verheiratet war, ihm erzählte, dass er sich dreimal von ihr scheiden ließ. Er ging auf einen Feldzug und befahl seinem Vertreter, ihr etwas Proviant zu geben. Sie dachte, es sei zu wenig, also ging sie zu einer der Frauen des Propheten, und der Gesandte Allahs kam herein, während sie bei ihr war. , Sagte sie

"O Gesandter Allahs, das ist Fatimah bint Qais, die von Soundso geschieden wurde. Er schickte ihr etwas Proviant, aber sie lehnte es ab. Er sagte, dass es etwas sei, das er nicht tun müsse (einen Gefallen)." Er sagte: "Er sagt die Wahrheit." Der Prophet sagte: "Geh nach Umm Kulthum und beobachte deine 'Iddah in ihrem Haus." Dann sagte er: "Ähm Kulthum ist eine Frau, die viele Besucher hat. Geh zu 'Abdullah bin Umm Maktum, denn er ist blind." So ging sie zu 'Abdullah und beobachtete ihre 'Iddah in seinem Haus, bis ihre 'Iddah vorbei war. Dann machten Abu Al-Jahm und Mu'awiyah bin Abi Sufyan ihr einen Heiratsantrag. So kam sie zum Gesandten Allahs, um ihn darüber zu befragen. Er sagte: "Was Abu Al-Jahm betrifft, so ist er ein Mann, vor dessen Stockschwingen ich mich um euch fürchte. Und was Mu'awiyah betrifft, so ist er ein Mann, der kein Geld hat." Also heiratete sie danach Usamah bin Zaid.

Es wurde überliefert, dass Fatimah bint Qais sagte:

"Mein Mann ließ sich von mir scheiden und ich wollte umziehen, also ging ich zum Gesandten Allahs und er sagte: 'Zieh zum Haus deines Cousins väterlicherseits 'Amr bin Umm Maktum' und halte dort deine 'Idda'." Al-Aswad schlug ihn (Ash-Sha'bi) mit einem Kieselstein und sagte: "Wehe dir! Warum erlassen Sie eine solche Fatwa? 'Umar sagte: 'Wenn du zwei Zeugen mitbringst, die bezeugen, dass sie das vom Gesandten Allahs gehört haben, werden wir das Buch Allahs nicht für das Wort einer Frau verlassen.' 'Und vertreibt sie nicht aus ihren Häusern, noch sollen sie (selbst) sie verlassen, es sei denn, sie machen sich einer offenen Fahisha schuldig.'"

Kapitel : Perioden

Es wurde von 'Amr bin Az-Zubair überliefert, dass Fatimah bint Abi Hubaish ihm erzählte, dass sie zum Gesandten Allahs kam und sich bei ihm über (ständige) Blutungen beschwerte. Der Gesandte Allahs sagte zu ihr:

"Das ist eine Ader. Schau mal, wenn deine Periode kommt, bete nicht, und wenn deine Periode endet, dann reinige dich und bete in der Zeit zwischen einer Periode und der nächsten."

Kapitel : Die Frau zurückholen

Ibn Tawus überlieferte von seinem Vater, dass er hörte, wie 'Abdullah bin 'Umar nach einem Mann gefragt wurde, der sich von seiner Frau scheiden ließ, als sie ihre Menstruation hatte. Er sagte

"Kennst du 'Abdullah bin 'Umar?" Er antwortete: "Ja." Er sagte: "Er ließ sich von seiner Frau scheiden, als sie ihre Menstruation hatte, und 'Umar ging zum Propheten und erzählte ihm davon. Er befahl ihm, sie zurückzunehmen, bis sie rein sei, und ich hörte nicht, wie er dem etwas hinzufügte.

Kapitel : Welche gefärbte Kleidung sollte von der trauernden Frau vermieden werden?

Es wurde überliefert, dass Umm 'Atiyyah sagte:

"Der Gesandte Allahs sagte: 'Keine Frau soll um jemanden trauern, der länger als drei Tage stirbt, außer einem Ehemann, um den sie vier Monate und zehn Tage trauert. Sie sollte keine Kleidungsstücke tragen, die gefärbt oder gemustert sind, oder Kajal anziehen oder ihr Haar kämmen, und sie sollte kein Parfüm auftragen, es sei denn, wenn sie sich nach ihrer Periode reinigt, wenn sie ein wenig Qust oder Azfar verwendet.'"

Es wurde von Safiyyah bint Shaibah, von Umm Salamah, der Frau des Propheten, überliefert, dass der Prophet sagte:

"Die Frau, deren Mann gestorben ist, sollte keine Kleidung tragen, die mit Färberdistel oder roter Tonerde gefärbt ist, und sie sollte weder Farbe noch Kajal verwenden."

Kapitel : Witwe, die tagsüber ausgeht

Jabir erzählte, dass seine Tante mütterlicherseits geschieden war und sie zu einem ihrer Dattelpalmen ausgehen wollte, aber sie traf einen Mann, der ihr sagte, sie solle das nicht tun. Sie ging zum Gesandten Allahs und er sagte:

"Geht hinaus und nehmt die Ernte eurer Dattelpalmen, denn vielleicht gebt ihr Zakah oder tut etwas Gutes (gebt freiwillige Almosen)."

Kapitel : Das Anziehen von Schmuck ist für die trauernde muslimische Frau, nicht für jüdische oder christliche Frauen

sagte Zainab

"Ich hörte Umm Salamah sagen: 'Eine Frau kam zum Gesandten Allahs und sagte: 'O Gesandter Allahs, der Mann meiner Tochter ist gestorben und sie hat ein Problem mit ihren Augen; Kann ich Kajal auf sie legen? Der Gesandte Allahs sagte: Nein. Dann sagte er: Es sind vier Monate und zehn Tage. Während der Jahiliyyah warf einer von euch am Ende des Jahres ein Stück Mist.'" Humaid sagte: "Ich sagte zu Zainab: 'Was ist das, wenn man am Ende des Jahres ein Stück Mist wirft?' Sie sagte: "Wenn der Ehemann einer Frau starb, betrat sie ein kleines Zimmer (Hifsh) und trug ihre schlimmsten Kleider, und sie trug erst ein Jahr lang Parfüm oder irgendetwas auf. Dann wurde ein Tier gebracht, ein Esel, ein Schaf oder ein Vogel, und sie beendete ihre 'Iddah damit (reinigte sich damit), und gewöhnlich starb jedes Tier, das zu diesem Zweck verwendet wurde. Dann kam sie heraus und bekam ein Stück Mist, das sie warf, dann ging sie zurück zu dem, was sie wollte, an Parfüm usw.'" In der Überlieferung von Muhammad (bin Salamah) sagte Malik: "Hifsh bedeutet Hütte.

Kapitel : Verbot von Kajal für eine trauernde Frau

Es wurde von Zainab überliefert, dass eine Frau Umm Salamah und Umm Habibah fragte, ob sie während ihrer 'Iddah nach dem Tod ihres Mannes Kajal auftragen dürfe. , Sagte sie

"Eine Frau kam zum Propheten und fragte ihn danach, und er sagte: 'Während der Jahiliyyah, wenn ihr Mann starb, würde eine von euch ein Jahr lang (in Trauer) bleiben, dann würde sie ein Stück Mist werfen und dann herauskommen. Vielmehr beträgt sie (die Trauerzeit) vier Monate und zehn Tage, bis die vorgeschriebene Frist erfüllt ist.'"

Kapitel : Aufhebung des Unterhalts und des Wohnsitzes für die Witwe, die durch den Erbteil ersetzt werden

Es wurde von Ibn 'Abbas überliefert, in Bezug auf Allahs Worte

"Und diejenigen von euch, die sterben und Frauen hinterlassen, sollen ihren Frauen ein Jahr Unterhalt und Aufenthalt hinterlassen, ohne sie zu vertreiben." Dies wurde durch den Vers über die Erbschaft aufgehoben, der ihr ein Viertel oder ein Achtel zuwies. Und die festgesetzte Zeit ('Iddah) von einem Jahr wurde aufgehoben und durch die ('Iddah) Frist von vier Monaten und zehn Tagen ersetzt.

Kapitel : Unterhalt einer unwiderruflich geschiedenen Frau

Es wurde überliefert, dass Abu Bakr bin Hafs sagte:

Abu Salamah und ich gingen zu Fatimah bint Qais, die sagte: "Mein Mann hat sich von mir scheiden lassen und er hat mir weder Unterkunft noch Unterhalt gegeben." Sie sagte: "Er hinterließ mir bei einem seiner Cousins zehn Maß (Aqfiza) (Essen): Fünf Gerste und fünf Datteln. Ich ging zum Gesandten Allahs und erzählte ihm davon. Er sagte: 'Er hat die Wahrheit gesagt.' Und er befahl mir, meine 'Iddah im Haus von Soundso zu halten." Und ihr Mann hatte sich unwiderruflich von ihr scheiden lassen.

Kapitel : Aufhebung des Unterhalts und des Wohnsitzes für die Witwe, die durch den Erbteil ersetzt werden

Es wurde von 'Ikrimah in Bezug auf die Worte Allahs, des Mächtigen und Erhabenen, überliefert

"Und diejenigen von euch, die sterben und Frauen zurücklassen, sollen ihren Frauen ein Jahr Unterhalt und Aufenthalt hinterlassen, ohne sie zu vertreiben", dass er sagte: "Dies wurde aufgehoben durch: 'Und die von euch, die sterben und Frauen zurücklassen, die (die Frauen) sollen (was ihre Ehe betrifft) vier Monate und zehn Tage warten.'"

Kapitel : Eine Frau In Trauer, Die Sich Die Haare Färbt

Es wurde von Umm 'Atiyyah überliefert, dass der Prophet sagte:

"Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, der stirbt, außer um einen Ehemann; Sie sollte keinen Kajal verwenden, nicht färben und keine gefärbte Kleidung tragen."

Kapitel : Qust und Azfar für die trauernde Frau

Es wurde von Hafsah, von Umm 'Atiyyah, vom Propheten überliefert, dass er der Frau, deren Mann gestorben ist, ein Zugeständnis machte, das ihr erlaubte, Qust und Azfar zu benutzen, wenn sie sich nach ihrer Menstruation reinigte.