Dschihad (Kitab Al-Jihad)

كتاب الجهاد

Kapitel : Zur Trennung von Gefangenen

Überliefert von Ali ibn Abu Talib

Ali trennte sich zwischen einer Sklavin und ihrem Kind. Der Prophet () verbot es und zog die Verkaufstransaktionen zurück.

Abu Dawud sagte: Der Erzähler Maimun (geb. Abi Shaib) traf Ali nicht. Er (Maimun) wurde 83 n. H. in der Schlacht von Jamajim getötet.

Abu Dawud sagte: Die Schlacht von Harrah fand 63 n. H. statt, und Ibn al-Zubair wurde 73 n. H. getötet.

Kapitel : Die Erlaubnis zur Trennung bei Personen (Gefangenen), die die Pubertät erreicht haben

Salamah sagte: „Wir sind mit Abu Bakr auf Expedition gegangen. Der Gesandte Allahs () ernannte ihn zum Befehlshaber über uns. Wir griffen Fazarah an und nahmen sie von allen Seiten ein. Dann sah ich eine Gruppe von Menschen, darunter Kinder und Frauen. Ich schoss einen Pfeil auf sie zu, aber er fiel zwischen sie und den Berg. Sie standen; ich brachte sie nach Abu Bakr. Unter ihnen befand sich eine Frau aus Fazarah. Sie trug ein Fell über sich und ihre Tochter, die schönste der Araber, war bei ihr. Abu Bakr gab mir ihre Tochter als Belohnung. Ich bin zurück nach Madenah gekommen. Der Apostel Allahs () traf mich und sagte zu mir: „Gib mir die Frau, Salamah. Ich sagte zu ihm, ich schwöre bei Allah, sie gefällt mir und ich habe ihr Gewand noch nicht losgebunden. Er schwieg, und als der nächste Tag kam, traf mich der Apostel Allahs () auf dem Markt und sagte zu mir: „Gib mir die Frau, Salamah, bei Allâh, deinem Vater. Ich sagte der Gesandten Allahs, ich habe ihr Gewand noch nicht losgebunden. Ich schwöre bei Allah, sie gehört jetzt dir. Er schickte sie zu den Leuten von Mekka, die (einige Moslems) Gefangene in ihren Händen hatten. Sie haben sie für diese Frau veröffentlicht.

Kapitel : Was den Reichtum der Muslime angeht, den der Feind erwirbt, dann findet sein Besitzer ihn unter der Beute wieder.

Überliefert Abdullah ibn Umar

Nafi' sagte, ein Sklave von Ibn Umar sei zum Feind geflohen, und dann haben die Muslime sie überwältigt. Der Gesandte Allahs () gab ihn zu Ibn Umar zurück und das wurde nicht verteilt (als Teil der Beute).

Abu Dawud sagte: Die anderen Überlieferer sagten: Khalid b. al-Walid gab ihn zu ihm zurück (Ibd 'Umar).

Nafi sagte, ein Pferd von Ibn 'Umar sei weggegangen und der Feind habe es beschlagnahmt. Die Moslems überwältigten sie. Khalid bin Walid gab es ihm nach dem Propheten () zurück.

Kapitel : In Bezug auf die Slawen der Götzendiener, die sich den Muslimen anschließen und den Islam annehmen

Überliefert von Ali ibn Abu Talib

Einige Sklaven (der Ungläubigen) gingen am Tag von al-Hudaybiyyah vor dem Vertrag zum Gesandten Allahs () hinaus. Ihre Meister schrieben ihm mit den Worten: O Muhammad, sie sind nicht mit Interesse an Ihrer Religion zu dir ausgegangen, aber sie sind ausgegangen, um der Sklaverei zu entkommen. Einige Leute sagten: Sie haben die Wahrheit gesagt, Gesandter Allahs, schicke sie zu ihnen zurück. Der Gesandte Allahs () wurde wütend und sagte: „Ich sehe nicht, dass du dich von dieser Handlung abhältst), Gruppe von Quraysh, sondern dass Allah jemanden zu dir geschickt hat, der dir auf den Hals schlägt. Dann weigerte er sich, sie zurückzugeben und sagte: Sie sind emanzipierte (Sklaven) Allahs, des Erhabenen.

Kapitel : Essen im Land des Feindes zulassen

Überliefert Abdullah ibn Umar

In der Zeit des Gesandten Allahs () erhielt eine Armee Nahrung und Honig, und ein Fünftel wurde ihnen nicht weggenommen.

'Abd Allâh bin Mughaffal sagte: „Am Tag von Khaibar hing eine Fettschicht. Ich kam dazu und klammerte mich daran. Ich habe dann gesagt (also gedacht), dass ich heute niemandem etwas davon geben werde. Dann drehte ich mich um und sah den Gesandten Allahs () mich anlächeln.

Kapitel : Zum Verbot der Plünderung bei Nahrungsmittelknappheit im Land des Feindes

Überliefert Abdurrahman ibn Samura bin Kabul

AbulaBid sagte: Wir waren bei AbdurRahman ibn Samurah ibn Kabul. Die Leute haben Beute bekommen und sie geplündert. Er stand auf und sprach zu (den Leuten): Ich habe gehört, dass der Gesandte Allahs () verboten hat, Eigentum von der Beute vor der Verteilung zu erwerben. Deshalb gaben sie zurück, was sie genommen hatten, und Er verteilte es dann unter ihnen.

Überliefert Abdullah ibn Abu Abuawfa

Muhammad ibn AbulMujahid berichtete von Abdullah ibn Abuawfa mit den Worten: Ich fragte: Hast du in der Zeit des Gesandten Allahs () das Fünfte des Essens beiseite gelegt? Er antwortete: Am Tag von Khaybar haben wir Essen gefangen genommen und ein Mann kam und nahm so viel Essen wie nötig mit und ging dann wieder weg.

Erzählt Ein Mann der Ansar

Kulayb berichtete von einem Mann der Ansar. Er sagte: Wir sind mit dem Gesandten Allahs () auf eine Reise gegangen. Die Menschen litten unter großer Not und Belastung. Sie erlangten Beute und plünderten sie dann. Während unsere Töpfe kochten, kam der Gesandte Allahs () herbei und berührte mit seinem Bogen den Boden. Er drehte unsere Töpfe mit seinem Bogen um und schmierte das Fleisch mit der Erde ein und sagte: „Plündern ist ungesetzlicher als Aas“, oder er sagte: „Aas ist illegaler als Plündern.“ Der Erzähler Hannad zweifelte.

Kapitel : In Bezug auf den Transport von Lebensmitteln aus dem Land des Feindes

Erzählte einer der Gefährten

Al-Qasim, der Kunde von AbdurRahman, zitierte einen der Gefährten des Propheten () mit den Worten: „Wir würden auf einer Expedition ein Kamel essen, ohne es zu teilen, und wenn wir in unsere Wohnungen zurückkehrten, waren unsere Satteltaschen voll mit seinem Fleisch.

Kapitel : Zum Verkauf von Lebensmitteln, wenn es im Land des Feindes Überschüsse für die Menschen gibt

Überliefert Mu'adh ibn Jabal

AbdurRahman ibn Ghanam sagte: Wir waren mit Shurahbil ibn as-Simt an den Grenzen der Stadt Qinnisrin stationiert. Als er es eroberte, bekam er dort Schafe und Kühe. Einen Teil davon verteilte er unter uns, den Rest deponierte er als Kriegsbeute. Ich traf Mu'adh ibn Jabal und erwähnte es ihm gegenüber. Mu'adh sagte: Wir gingen zusammen mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) auf eine Expedition nach Khaybar und bekamen dort Beute. Der Gesandte Allahs (ﷺ) teilte sie unter uns auf und legte den Rest in die Beute.

Kapitel : In Bezug auf einen Mann, der von etwas in der Beute profitiert

Überliefert Ruwayfi' ibn Thabit al-Ansari

Der Prophet (s) sagte: Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, darf nicht auf einem Packpferd reiten, das zur Beute der Muslime gehört, und es zurücklegen, wenn er es abgemagert hat; und wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, darf kein Gewand tragen, das zur Beute der Muslime gehört, und es wieder zurücklegen, als er es fadenscheinig gemacht hat.

Kapitel : Zur Zulässigkeit des Einsatzes von Waffen, die für Kämpfe auf dem Schlachtfeld verwendet wurden

Überliefert Abdullah ibn Mas'ud

Ich habe bestanden, als Abu Jahl gefallen war, als sein Fuß getroffen wurde (mit den Schwertern). Ich sagte: O Feind Allahs, Abu Jahl, Allah hat einen Mann in Ungnade gefallen, der weit von Seiner Barmherzigkeit entfernt war. In diesem Moment hatte ich keine Angst vor ihm. Er antwortete: Es ist äußerst merkwürdig, dass ein Mann von seinem Volk getötet wurde. Ich habe ihn mit einem stumpfen Schwert geschlagen. Aber es hat nicht funktioniert, und dann fiel ihm sein Schwert aus der Hand, ich schlug ihn damit, bis er tot war.

Kapitel : In Bezug auf die Schwerkraft von Ghulul

Überliefert Zaid ibn Khalid al-Juhani

Ein Mann aus den Gefährten des Propheten () starb am Tag von Khaybar. Sie erwähnten die Angelegenheit gegenüber dem Gesandten Allahs. Er sagte: Betet mehr als euren Gefährten. Als die Gesichter der Menschen verwirrt aussahen, sagte er: Ihr Gefährte hat auf Allahs Weg Beute veruntreut. Wir durchsuchten seine Sachen und fanden einige jüdische Perlen, die nicht zwei Dirham wert waren.

Abu Hurairah sagte: „Wir sind zusammen mit dem Gesandten Allahs () im Jahr Khaibar ausgegangen. Als Kriegsbeute erhielten wir weder Gold noch Silber, außer Kleidung, Ausrüstung und Eigentum. Der Gesandte Allahs () sandte (eine Abteilung) in Richtung Wadi Al Qura. Dem Apostel Allahs () wurde ein schwarzer Sklave namens Mid'am vorgestellt. Und während sie im Wadi Al Qura waren und Midam ein Kamel absattelte, das dem Gesandten Allahs () gehörte, wurde er von einem zufälligen Pfeil getroffen, der ihn tötete. Die Leute sagten: „Herzlichen Glückwunsch an ihn, er wird ins Paradies kommen. Aber der Gesandte Allahs () sagte: „Ganz und gar nicht. Von Ihm, in dessen Hand meine Seele der Mantel ist, den er am Tag von Chaibar von der Beute, die nicht zu den geteilten Anteilen gehörte, angezogen hat, wird in Flammen auf ihm lodern. Als sie (das Volk) das hörten, brachte ein Mann dem Gesandten Allahs () ein Sandalenband oder zwei Sandalenriemen. Der Gesandte Allahs () sagte: „Ein Sandalenband aus Feuer oder zwei Sandalenriemen aus Feuer.“

Kapitel : In Bezug auf den Imam, der den Ghulul verlässt, obwohl es nur noch wenige gibt, und die Ausrüstung nicht verbrannt hat

Überliefert Abdullah ibn Amr ibn al-'As

Als der Gesandte Allahs () Beute erlangte, befahl er Bilal, eine öffentliche Ankündigung zu machen. Er machte eine öffentliche Ankündigung, und wenn die Leute ihre Beute brachten, nahm er ein Fünftel und teilte es auf. Danach brachte ein Mann ein Haarband und sagte: Gesandter Allahs, das ist ein Teil der Beute, die wir bekommen haben. Er fragte: Hast du gehört, wie Bilal dreimal eine Ankündigung gemacht hat? Er antwortete: Ja. Er fragte: Was hat dich daran gehindert, es mitzubringen? Er brachte eine Entschuldigung vor, zu der er sagte: Sei (wie du bist), du kannst es am Tag des Gerichts vorbringen, denn ich werde es nicht von dir annehmen.

Kapitel : Bezüglich der Bestrafung dessen, der Ghulul begeht

Überliefert Umar ibn al-Khattab

Salih ibn Muhammad ibn Za'idah (Abu Dawud sagte: Dieser Salih ist Abuwaqid) sagte: Wir sind mit Maslamah in das byzantinische Gebiet eingedrungen. Ein Mann, der in Bezug auf Beute unehrlich gewesen war, wurde gebracht.

Er (Maslamah) fragte Salim nach ihm. Er sagte: Ich habe gehört, wie mein Vater von Umar ibn al-Khattab vom Propheten () erzählt hat. Er sagte: Wenn du einen Mann findest, der in Bezug auf Beute unehrlich war, verbrenne sein Eigentum und schlag ihn. Er hat ihn geschlagen. Er sagte: Wir haben in seinem Besitz eine Kopie des Korans gefunden. Er fragte Salim erneut danach. Er sagte: Verkaufe es und spende den Preis für wohltätige Zwecke.

Salih bin Muhammad sagte: „Wir sind mit Al Walid bin Hisham auf eine Expedition gegangen und Salim bin 'Abd Allaah bin 'Umat und 'Umar bin 'Abd Al Aziz waren bei uns. Ein Mann war unehrlich in Bezug auf Beute gewesen. Al Walid befahl, sein Eigentum zu verbrennen, und es wurde (unter den Menschen) verbreitet. Er gab ihm seinen Anteil nicht. Abu Dawud sagte: „Das ist der bessere Teil der beiden Traditionen. Andere erzählten, dass Al Walid bin Hashim den Kamelsattel von Ziyad bin Sa'd verbrannt habe. „Er war unehrlich, was Beute anging, und er schlug ihn.“

Überliefert Abdullah ibn Amr ibn al-'As

Der Gesandte Allahs (), Abu Bakr und Umar verbrannten die Habseligkeiten aller, die in Bezug auf Beute unehrlich waren, und schlugen ihn.

Abu Dawud sagte: „Ali b. Bahr fügte im Auftrag von al-Walid hinzu, und ich habe nichts von ihm gehört. Und sie verweigerten ihm seinen Anteil.“

Abu Dawud sagte: Diese Tradition wurde auch von al-Walid b. 'Utbah von 'Abd al-Wahhab b. Najdah überliefert; sie sagten: Dies wurde von al-Walid, von Zuhair b. Muhammad, von 'Amr b. Shu'aib, überliefert. 'Abd al-Wahhab b. Najdah al-Huti erwähnte die Worte „Er verweigerte ihm seinen Anteil“ nicht (wie von 'Ali b. Bahr aus al-Walid überliefert).