Das Buch der Transaktionen

كتاب البيوع

Kapitel : Jemand, der Dattelpalmen verkauft, auf denen Datteln sind

Abdullah b. Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Massenger (ﷺ) sagte

Wer einen Baum kauft, nachdem er befruchtet worden ist, und seine Früchte gehören demjenigen, der ihn verkauft, es sei denn, der Käufer hat eine Bestimmung getroffen (dass sie ihm gehört), und wer einen Sklaven kauft, dessen Eigentum gehört dem, der ihn verkauft, es sei denn, der Käufer hat eine Bestimmung getroffen (dass sie ihm mit dem Sklaven übertragen wird).

Kapitel : Kira (Pacht Land)

Sulaiman geb. Musa fragte Ata'

Hat Jabir b. 'Abdullah (Allah sei Wohlgefallen an ihnen) berichtet, dass Allahs Gesandter (ﷺ) sagte: "Derjenige, der Land hat, soll es selbst bebauen oder seinen Bruder es bebauen lassen und soll keine Pacht geben"? Er sagte: Ja.

Dieser Hadith wurde mit der Autorität von A'mash mit der gleichen Kette von Übermittlern überliefert, aber mit einer geringfügigen Änderung der Worte.

Kapitel : Entscheidung über den Verkauf von Al-Musarrah (Ein Tier, in dem sich Eutermilch ansammeln durfte)

Abu Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (Friede sei mit ihm) sagte:

Wer eine Ziege gekauft hat, deren Euter angebunden ist, soll mit ihr zurückgehen, sie melken, und wenn er mit ihrer Milch zufrieden ist, soll er sie zurückgeben, andernfalls soll er sie zusammen mit einem Sa' Datteln zurückgeben.

Kapitel : Es ist unwirksam, die Ware zu verkaufen, bevor sie in Besitz genommen wurde

Ibn 'Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) sagte:

Wer Nahrungsgetreide kauft, soll es nicht verkaufen, bis er es vollständig in Besitz genommen hat.

Ibn Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete

Zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (ﷺ) haben wir Getreide gekauft. Er (der Heilige Prophet) schickte dann jemanden zu uns, der uns befahl, sie (die Getreide) an einen anderen Ort zu bringen als den, an dem wir sie gekauft hatten, bevor wir sie verkauften.

Kapitel : Bestätigung, dass beide Parteien einer Transaktion die Möglichkeit haben (sie zu stornieren), während sie noch zusammen sind

Dieser Hadith wurde mit der Autorität von Ibn 'Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) durch eine andere Kette von Übermittlern überliefert.

Kapitel : Jemand, der bei Transaktionen getäuscht wird

Abdullah b. Dinar erzählte, dass er Ibn 'Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) sagen hörte:

Ein Mann erwähnte gegenüber dem Gesandten Allahs (ﷺ), dass er in einem Geschäft getäuscht wurde, woraufhin der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Wenn du ein Geschäft abschließt, sprich: Es soll keinen Versuch der Täuschung geben.

Kapitel : Das Verbot, frische Datteln im Tausch gegen trockene Datteln zu verkaufen, außer im Fall von 'Araya

Bashair geb. Yasir berichtete über die Autorität einiger Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ) unter den Mitgliedern seiner Familie, zu denen auch Sahl b. Abu Hathma gehörte, dass Allahs Gesandter (ﷺ) den Kauf von frischen Datteln gegen trockene Datteln verbot und dass es Riba und dies Muzabana ist, aber er machte eine Ausnahme von 'ariyya (Spenden) von einem oder zwei Bäumen, in welchem Fall die Mitglieder einer Familie verkaufen Datteln trocknen und frische Datteln kaufen, um sie zu essen.

Kapitel : Das Verbot von Muhaqalah und Muzabanah und Mukhabarah: und der Verkauf von Produkten, bevor ihre Güte erscheint, und Mu'awamah: das verkauft Jahre im Voraus

Jabir b. Abdullah (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) Muhaqala verboten hatte. und Muzabana, Mukhibara und der Verkauf von Früchten, bis ihr guter Zustand klar wird, und (er befahl), dass (Waren) nur für den Dinar und Dirham verkauft werden sollten, außer im Falle von Araya.

Kapitel : Kira (Pacht Land)

Jabir b. 'Abdullah (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) die Verpachtung von Land verboten hatte. Bukair (einer der Erzähler) sagte:

Nafi' berichtete mir, dass er Ibn 'Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) sagen hörte: "Wir gaben Land zur Pacht; Wir gaben diese Praxis dann auf, als wir den Hadith von Rafi' b. Khadij hörten.

Kapitel : Zur Ungültigkeit von Hasah-Transaktionen und Transaktionen, die mit Mehrdeutigkeiten verbunden sind

Abu Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) eine Transaktion verbot, die durch das Werfen von Steinen bestimmt wurde, und zwar eine Art, die eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt.

Kapitel : Das Verbot des Verkaufs von Habl Al-Habalah

'Abdullah (b. 'Umar) (Allah sei mit ihm zufrieden) sagte, dass Allahs Gesandter (ﷺ) die Transaktion, die Habal al-Habala genannt wird, verboten hat.

Kapitel : Das Verbot, frische Datteln im Tausch gegen trockene Datteln zu verkaufen, außer im Fall von 'Araya

Ubaidullah berichtete diesen Hadith mit einer geringfügigen Änderung der Worte auf derselben Autorität (wie oben zitiert).

Dieser Hadith wurde mit der Autorität Nafis mit einer anderen Kette von Übermittlern überliefert.

Kapitel : Jemand, der Dattelpalmen verkauft, auf denen Datteln sind

Ibn Umar berichtete über die Autorität seines Vaters als Gesandter Allahs (ﷺ) und sagte dies.

Kapitel : Kira (Pacht Land)

Abu Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

Wer Land hat, soll es bebauen oder seinem Bruder leihen, aber wenn er sich weigert, soll er sein Land behalten.

Kapitel : Das Verbot, einen Käufer zu drängen, einen Kauf zu stornieren, um ihm seine eigenen Waren zu verkaufen; Und einen Verkäufer zu drängen, einen bereits vereinbarten Verkauf zu stornieren, damit man die Ware selbst kaufen kann; Und das Verbot, die Preise künstlich in die Höhe zu treiben; Und das Verbot, Milch im Euter ansammeln zu lassen, um den Käufer zu täuschen

Ibn 'Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) sagte:

Eine Person sollte kein Geschäft abschließen, wenn ihr Bruder bereits eine Transaktion tätigt, und sie sollte keinen Heiratsantrag machen, wenn ihr Bruder bereits einen Antrag gemacht hat, es sei denn, er gibt die Erlaubnis.

Abu Huraira berichtete, dass Allahs Gesandter (Friede sei mit ihm) sagte:

Gehen Sie nicht hinaus, um sich mit Fahrern zu treffen, um mit ihnen Geschäfte zu machen; Keiner von euch darf gegen den anderen kaufen, noch soll ihr gegeneinander bieten; Ein Städter darf nicht für einen Mann aus der Wüste verkaufen und keine Euter von Karneel und Schafen anbinden, und wer sie kauft, nachdem das geschehen ist, dem stehen zwei Wege offen: nachdem er sie gemolken hat, kann er sie behalten, wenn er damit einverstanden ist, oder er kann sie mit einer Reihe von Datteln zurückgeben, wenn er damit nicht einverstanden ist.

Ibn Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) das Überbieten (gegen einen anderen) verboten habe.