Das Buch der Transaktionen

كتاب البيوع

Kapitel : Muzura'ah (Teilpacht) und Mu'ajarah

Abdullah b. al-Sa'ib berichtete:

Wir besuchten 'Abdullah b. Ma'qil fragte ihn nach dem Teilen der Ernte, woraufhin er sagte: "Thabit behauptete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) Muzara'a verboten und befohlen habe, es gegen Miete (gegen Geld) zu verpachten, und sagte: "Es ist kein Schaden dabei."