Das Buch der Transaktionen
كتاب البيوع
Kapitel : Zum Verbot des Abfangens von Wirtschaftsteilnehmern
Treffen Sie die Händler nicht (im Weg).
Kapitel : Das Verbot, Produkte zu verkaufen, bevor ihre Güte zum Vorschein kommt
Kaufen Sie keine Früchte (an den Bäumen), bis ihr guter Zustand klar wird.
Jabir b. Abdullah (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) den Verkauf von Früchten verbot, bis ihr guter Zustand offensichtlich ist.
Kapitel : Das Verbot, frische Datteln im Tausch gegen trockene Datteln zu verkaufen, außer im Fall von 'Araya
Bushair geb. Yasir berichtete über die Autorität einiger Gefährten des Gesandten Allahs (Friede sei mit Hinn) aus den Mitgliedern seiner Familie, dass er (den direkten Austausch einer Ware mit unterschiedlichen Qualitäten) verbot, aber mit der Änderung, dass Ishaq und Ibn al-Muthanna das Wort Zabn anstelle von Riba verwendeten und Ibn Abu 'Umar das Wort Riba (Zinsen) verwendete.
Kapitel : Es ist unwirksam, die Ware zu verkaufen, bevor sie in Besitz genommen wurde
Wer Getreide gekauft hat, sollte es nicht verkaufen, bis er es (nach Abmessen) vollständig in Besitz genommen hat.
Ich sah Menschen, die zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (ﷺ) geschlagen wurden, wenn sie das Getreide in großen Mengen kauften und es dann an diesem Ort verkauften, bevor sie es zu ihren Plätzen brachten. Dieser Hadith wird auf der Grundlage der Autorität von 'Ubaidullah b. Abdullah b. 'Umar durch eine andere Kette von Übermittlern überliefert (und die Worte lauten): "Sein Vater (Ibn 'Umar) pflegte Getreide in großen Mengen zu kaufen und trug es dann zu seinem Volk."
Kapitel : Ehrlichkeit beim Verkauf und bei der Offenlegung von Mängeln
Hakim geb. Hizam wurde in der Kaaba geboren und lebte einhundertzwanzig Jahre.
Kapitel : Das Verbot, Produkte zu verkaufen, bevor ihre Güte zum Vorschein kommt
Eine andere Kette auf der Autorität von Ibn 'Umar überlieferte das Gleiche wie der obige Hadith.
Verkaufen Sie die Früchte nicht, bis sich ihr guter Zustand bemerkbar macht."
Kapitel : Das Verbot, frische Datteln im Tausch gegen trockene Datteln zu verkaufen, außer im Fall von 'Araya
Bushair geb. Yasar berichtete über die Autorität einiger Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ), dass er die Transaktionen von 'ariyya (vom direkten Austausch einer Art) nach dem Messen der trockenen Datteln (im Austausch gegen frische Datteln) ausnahm.
Sahl b. Abu Hathma berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) Muzabana, d. h. den Austausch von frischen Datteln mit trockenen Datteln, verboten hatte. außer im Falle derjenigen, denen einige Bäume gespendet wurden. Für sie ist ein Zugeständnis gemacht worden.
Abdullah (geb. Umar) (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) Mazabana verboten hat, und es bedeutet, dass man die frischen Früchte seines Obstgartens (für Trockenfrüchte) verkaufen soll, oder, wenn es frische Datteln sind, für trockene Datteln mit einem Maß, oder wenn es Trauben für Rosinen sind oder wenn es Getreide auf dem Feld für trockenes Getreide ist, mit einem Maß, das Er (der Heilige Prophet) tatsächlich alles solche verboten hat transaktionen. Qutaiba hat es mit einer leichten Variation der Worte überliefert.
Kapitel : Jemand, der Dattelpalmen verkauft, auf denen Datteln sind
Wer den Baum veredelt und dann seine Wurzeln verkauft, dessen Früchte gehören demjenigen, der ihn veredelt, es sei denn, der Käufer legt eine Vorsorge fest.
Kapitel : Das Verbot von Muhaqalah und Muzabanah und Mukhabarah: und der Verkauf von Produkten, bevor ihre Güte erscheint, und Mu'awamah: das verkauft Jahre im Voraus
Hast Du es ertragen, dass Jabir b. Abdullah (Allah sei mit ihnen zufrieden) erwähnte, dass er es direkt von Allahs Gesandtem (ﷺ) gehört hatte? Er sagte: Ja.
Kapitel : Muzura'ah (Teilpacht) und Mu'ajarah
Ich fragte Abdullah b. Ma'qil über Muzara'a (Anbau von Land auf der Basis von Anteilen an den Produkten). Er sagte: Thabit b. Dahhak teilte mir mit, dass Allahs Gesandter (ﷺ) Muzara'a verboten hat, so wie Ibn Abu Shaiba es mit einer leichten Änderung der Worte verboten hat. Er (der Erzähler) sagte: "Ich fragte Ibn Ma'qil, aber er nannte 'Abdullah nicht.
Kapitel : Kira (Pacht Land)
Ibn Khadij, was ist das, was du vom Gesandten Allahs (ﷺ) in Bezug auf die Verpachtung von Land überzeugst? Rafi geb. Khadij sagte zu Abdullah: "Ich habe es von zwei Onkeln von mir gehört, die an der Schlacht von Badr teilgenommen haben und den Mitgliedern der Familie erzählt haben, dass Allahs Gesandter (ﷺ) die Verpachtung von Land verboten hat. Abdullah sagte: "Ich wusste es, dass das Land zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (ﷺ) gepachtet wurde. Da befürchtete Abdullah, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) in diesem Zusammenhang etwas Neues gesagt haben könnte, was ich nicht wusste. Also gab er die Verpachtung von Land auf.
Nafi berichtete von Ibn Umar (Allah sei mit ihnen), dass er zu Rafi kam und diesen Hadith von Allahs Gesandtem (ﷺüberlieferte).
Allahs Gesandter (ﷺ) verbot die Verpachtung von Land. Also gab Ibn Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) es auf, und wann immer er danach gefragt wurde, sagte er: Rafi b. Khadij (Allah sei mit ihm zufrieden) behauptete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) es verboten habe.
"Wir haben es (die Miete) deswegen aufgegeben."
Kapitel : Verleih von Grundstücken
Wenn einer von euch seinem Bruder Land verpachtet, so ist das besser für ihn, als wenn er dies und jenes (das Bestimmte) erhält. Ibn 'Abbis (Allah sei mit ihnen zufrieden) sagte: Es ist Haql, und im Sprachgebrauch der Ansr ist es Muhaqala.