Das Buch der Transaktionen

كتاب البيوع

Kapitel : Zum Verbot des Abfangens von Wirtschaftsteilnehmern

Abdullah (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) sagte:

Treffen Sie die Händler nicht (im Weg).

Kapitel : Das Verbot, Produkte zu verkaufen, bevor ihre Güte zum Vorschein kommt

Ibn Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) sagte:

Kaufen Sie keine Früchte (an den Bäumen), bis ihr guter Zustand klar wird.

Jabir b. Abdullah (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) den Verkauf von Früchten verbot, bis ihr guter Zustand offensichtlich ist.

Kapitel : Das Verbot, frische Datteln im Tausch gegen trockene Datteln zu verkaufen, außer im Fall von 'Araya

Bushair geb. Yasir berichtete über die Autorität einiger Gefährten des Gesandten Allahs (Friede sei mit Hinn) aus den Mitgliedern seiner Familie, dass er (den direkten Austausch einer Ware mit unterschiedlichen Qualitäten) verbot, aber mit der Änderung, dass Ishaq und Ibn al-Muthanna das Wort Zabn anstelle von Riba verwendeten und Ibn Abu 'Umar das Wort Riba (Zinsen) verwendete.

Kapitel : Es ist unwirksam, die Ware zu verkaufen, bevor sie in Besitz genommen wurde

Ibn 'Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) sagte:

Wer Getreide gekauft hat, sollte es nicht verkaufen, bis er es (nach Abmessen) vollständig in Besitz genommen hat.

Salim b. 'Abdullah (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass sein Vater dies gesagt habe:

Ich sah Menschen, die zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (ﷺ) geschlagen wurden, wenn sie das Getreide in großen Mengen kauften und es dann an diesem Ort verkauften, bevor sie es zu ihren Plätzen brachten. Dieser Hadith wird auf der Grundlage der Autorität von 'Ubaidullah b. Abdullah b. 'Umar durch eine andere Kette von Übermittlern überliefert (und die Worte lauten): "Sein Vater (Ibn 'Umar) pflegte Getreide in großen Mengen zu kaufen und trug es dann zu seinem Volk."

Kapitel : Ehrlichkeit beim Verkauf und bei der Offenlegung von Mängeln

Ein Hadith wie dieser wurde auf die Autorität von Hakim b. Hizam (Imam Muslim) übertragen, sagte

Hakim geb. Hizam wurde in der Kaaba geboren und lebte einhundertzwanzig Jahre.

Kapitel : Das Verbot, Produkte zu verkaufen, bevor ihre Güte zum Vorschein kommt

Eine andere Kette auf der Autorität von Ibn 'Umar überlieferte das Gleiche wie der obige Hadith.

Abu Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:

Verkaufen Sie die Früchte nicht, bis sich ihr guter Zustand bemerkbar macht."

Kapitel : Das Verbot, frische Datteln im Tausch gegen trockene Datteln zu verkaufen, außer im Fall von 'Araya

Bushair geb. Yasar berichtete über die Autorität einiger Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ), dass er die Transaktionen von 'ariyya (vom direkten Austausch einer Art) nach dem Messen der trockenen Datteln (im Austausch gegen frische Datteln) ausnahm.

Sahl b. Abu Hathma berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) Muzabana, d. h. den Austausch von frischen Datteln mit trockenen Datteln, verboten hatte. außer im Falle derjenigen, denen einige Bäume gespendet wurden. Für sie ist ein Zugeständnis gemacht worden.

Abdullah (geb. Umar) (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) Mazabana verboten hat, und es bedeutet, dass man die frischen Früchte seines Obstgartens (für Trockenfrüchte) verkaufen soll, oder, wenn es frische Datteln sind, für trockene Datteln mit einem Maß, oder wenn es Trauben für Rosinen sind oder wenn es Getreide auf dem Feld für trockenes Getreide ist, mit einem Maß, das Er (der Heilige Prophet) tatsächlich alles solche verboten hat transaktionen. Qutaiba hat es mit einer leichten Variation der Worte überliefert.

Kapitel : Jemand, der Dattelpalmen verkauft, auf denen Datteln sind

Ibn Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) sagte:

Wer den Baum veredelt und dann seine Wurzeln verkauft, dessen Früchte gehören demjenigen, der ihn veredelt, es sei denn, der Käufer legt eine Vorsorge fest.

Kapitel : Das Verbot von Muhaqalah und Muzabanah und Mukhabarah: und der Verkauf von Produkten, bevor ihre Güte erscheint, und Mu'awamah: das verkauft Jahre im Voraus

Jabir b. Abdullah (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) Muhaqala, Muzabana und Mukhabara verbot und den Kauf von Dattelpalmen verbietet, bis ihre Früchte reif sind (Reifung bedeutet, dass ihre Farbe rot oder gelb wird oder dass sie zum Verzehr geeignet ist). Und Muhaqala impliziert, dass die Ernte auf dem Feld nach einem üblichen Maß für Getreide gekauft wird. Muzabana impliziert, dass Dattelpalme für trockene Datteln verkauft werden sollte, indem man sie mit Wisqs misst, und al-Mukhabara ist (ein Anteil), vielleicht ein Drittel oder ein Viertel (in der Ernte) oder so ähnlich. Zaid (einer der Erzähler) sagte zu Ata' b. Abu Rabah (dem anderen Erzähler):

Hast Du es ertragen, dass Jabir b. Abdullah (Allah sei mit ihnen zufrieden) erwähnte, dass er es direkt von Allahs Gesandtem (ﷺ) gehört hatte? Er sagte: Ja.

Kapitel : Muzura'ah (Teilpacht) und Mu'ajarah

Abdullah b. al Sa'ib berichtete:

Ich fragte Abdullah b. Ma'qil über Muzara'a (Anbau von Land auf der Basis von Anteilen an den Produkten). Er sagte: Thabit b. Dahhak teilte mir mit, dass Allahs Gesandter (ﷺ) Muzara'a verboten hat, so wie Ibn Abu Shaiba es mit einer leichten Änderung der Worte verboten hat. Er (der Erzähler) sagte: "Ich fragte Ibn Ma'qil, aber er nannte 'Abdullah nicht.

Kapitel : Kira (Pacht Land)

Salim geb. Abdullah berichtete, dass AbduUah b. Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) Land verpachtete, bis (diese Nachricht) ihn erreichte, dass Rafi b. Khadij Ansari die Verpachtung von Land zu verbieten pflegte. Abdullah traf ihn und sagte:

Ibn Khadij, was ist das, was du vom Gesandten Allahs (ﷺ) in Bezug auf die Verpachtung von Land überzeugst? Rafi geb. Khadij sagte zu Abdullah: "Ich habe es von zwei Onkeln von mir gehört, die an der Schlacht von Badr teilgenommen haben und den Mitgliedern der Familie erzählt haben, dass Allahs Gesandter (ﷺ) die Verpachtung von Land verboten hat. Abdullah sagte: "Ich wusste es, dass das Land zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (ﷺ) gepachtet wurde. Da befürchtete Abdullah, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) in diesem Zusammenhang etwas Neues gesagt haben könnte, was ich nicht wusste. Also gab er die Verpachtung von Land auf.

Nafi berichtete von Ibn Umar (Allah sei mit ihnen), dass er zu Rafi kam und diesen Hadith von Allahs Gesandtem (ﷺüberlieferte).

Nafi berichtete, dass Ibn Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) sein Land zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (ﷺ) und während des Kalifats von Abu Bakr und dem von Umar und dem von Uthman (Allah sei mit ihnen zufrieden) und während der frühen Zeit des Kalifats von Muawiya bis zum Ende der Herrschaft von Muawiya verpachtete. Es erreichte ihn (Ibn 'Umar), dass Rafi b. Khadij (Allah sei mit ihm zufrieden) einen Hadith überlieferte, in dem (es ein Dekret) des Verbots durch Allahs Gesandten (ﷺgab). Er (Ibn 'Umar) ging zu ihm (Rafi b. Khadij) und ich war bei ihm und er fragte ihn, worauf er sagte

Allahs Gesandter (ﷺ) verbot die Verpachtung von Land. Also gab Ibn Umar (Allah sei mit ihnen zufrieden) es auf, und wann immer er danach gefragt wurde, sagte er: Rafi b. Khadij (Allah sei mit ihm zufrieden) behauptete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) es verboten habe.

Dieser Hadith wurde auf der Grundlage der Autorität von Amr b überliefert. Dinar mit der gleichen Kette von Übermittlern, aber (in) dem Hadith, der auf der Autorität von 'Uyainah (die Worte sind)

"Wir haben es (die Miete) deswegen aufgegeben."

Kapitel : Verleih von Grundstücken

Ibn Abbas (Allah sei mit ihnen zufrieden) berichtete, dass Allahs Gesandter (ﷺ) sagte:

Wenn einer von euch seinem Bruder Land verpachtet, so ist das besser für ihn, als wenn er dies und jenes (das Bestimmte) erhält. Ibn 'Abbis (Allah sei mit ihnen zufrieden) sagte: Es ist Haql, und im Sprachgebrauch der Ansr ist es Muhaqala.