Das Buch der Schwüre (qasamah), Vergeltung und Blutgeld

كتاب القسامة

Kapitel : Vergeltung, wenn ein Mann eine Frau tötet

Es wurde von Anas erzählt, dass

Ein Jude tötete ein junges Mädchen für ihren Schmuck, also tötete ihn der Gesandte Allahs als Vergeltung für sie.

Kapitel : Vergeltung für einen Biss und Nennung der Unterschiede im Bericht der Erzähler des Die diesbezügliche Erzählung von 'Imran bin Husain

Es wurde von 'Imran bin Hussain erzählt, dass

ein Mann biss einem anderen Mann in die Hand, der seine Hand wegzog, und der Vorderzahn (oder von den Zähnen) des Mannes fiel heraus. Er beschwerte sich darüber beim Gesandten Allahs, und der Gesandte Allahs sagte: „Was willst du? Willst du, dass ich ihm sage, er soll seine Hand in deinen Mund legen, damit du sie beißen kannst, wie ein Hengst beißt? Oder willst du ihm deine Hand geben, damit er sie beißen kann, dann kannst du sie wegziehen, wenn du willst?“

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, über die in diesem Hadith von „Ata“ berichtet wurde

Es wurde von Safwan bin Ya'la bin Munyah erzählt, dass

Ein Angestellter von Ya'la bin Munyah wurde von einem anderen auf seinen Unterarm gebissen und er zog ihn aus seinem Mund. Die Angelegenheit wurde an den Propheten verwiesen, da sein Vorderzahn ausgefallen war, aber der Gesandte Allahs betrachtete dies als unzulässige Behauptung und sagte: „Nein, sollte er (seinen Unterarm) in deinen Mund stecken, damit du ihn beißen kannst, wie ein Hengst beißt?“

Kapitel : Intervention des Herrschers

Es wurde von 'Aishah erzählt, dass

Der Gesandte Allahs sandte Abu Jahm bin Hudhaifah, um die Zakah zu kassieren, und ein Mann stritt mit ihm über seine Sadaqah, also schlug Abu Jahm ihn. Sie kamen zum Propheten und er sagte: „Diyah, o Gesandter Allahs.“ Er sagte: „Du wirst das und das haben“, aber sie akzeptierten es nicht. Der Gesandte Allahs sagte: „Du wirst das und das haben“, und sie akzeptierten es. Der Gesandte Allahs sagte: „Ich werde mich an die Menschen wenden und ihnen sagen, dass ihr es akzeptiert habt.“ Sie sagten: „Ja.“ Also wandte sich der Prophet an (die Menschen) und sagte: „Diese Leute kamen zu mir und baten um eine Entschädigung, und ich bot ihnen eine solche an, und sie akzeptierten.“ Sie sagten: „Nein.“ Die Muhajirun wollten sie angreifen, aber der Gesandte Allahs befahl ihnen, es zu unterlassen, also unterließen sie es. Dann rief er sie an und sagte: „Nehmt ihr an?“ Sie sagten: „Ja.“ Er sagte: „Ich werde mich an die Leute wenden und ihnen sagen, dass Sie es akzeptiert haben.“ Sie sagten: „Ja.“ Also wandte sich der Prophet an (die Menschen) und dann sagte er: „Nehmt ihr an?“ Sie sagten: „Ja.“

Kapitel : Erwähnung der von Khalid Al-Hadha berichteten Unterschiede

Es wurde von 'Uqbah bin Aws erzählt, dass

Ein Mann aus den Reihen der Gefährten des Propheten hielt am Tag der Eroberung von Mekka eine Rede und sagte: „In der Tat handelt es sich bei der zufälligen Tötung, die international zu sein scheint, mit einer Peitsche, einem Stock oder einem Stein (der Diyah) um einhundert Kamele, von denen vierzig trächtige Kamele im Alter zwischen sechs und neun Jahren sein sollten, alle mitten in ihrer Schwangerschaft.“

Es wurde von Ya'qub bin Aws erzählt, dass

Ein Mann aus den Gefährten des Propheten sagte ihm, als der Gesandte Allahs im Jahr der Eroberung nach Mekka kam, sagte er: „In der Tat ist versehentliches Töten mit einer Peitsche oder einem Stock das Töten mit einer Peitsche oder einem Stock, wofür vierzig (sie) mit ihren Jungen im Mutterleib.“

Kapitel : Die Diyah für den Fötus einer Frau

„Abdullah bin Buraidah erzählte das

Eine Frau warf Kieselsteine auf eine andere Frau und die Frau, die getroffen wurde, hatte eine Fehlgeburt. Die Angelegenheit wurde an den Propheten verwiesen und er setzte das Blutgeld für ihr Kind auf fünfhundert Schafe fest. Und an diesem Tag verbot er, mit Steinen zu werfen. (Sahih) Abu 'Abdur-Rahman (an-Nasa'i) sagte: Das ist ein Irrtum, und es muss sein, dass die Absicht darin bestand, einhundert Kamele einzusetzen. Und das Verbot, Kieselsteine zu werfen, wurde von 'Abdullah bin Buraidah, von 'Abdullah bin Mughaffal berichtet.

Kapitel : Kann jemand für die Sünde eines anderen verantwortlich gemacht werden?

Es wurde berichtet, dass Ash'ath bin Abi ash-Sha'tha sagte

„Ich habe gehört, dass Al-Aswad bin Hilal von einem Mann aus Banu Tha'labah bin Yarbu' erzählte, dass einige Leute aus Banu Tah'labah zum Propheten kamen und ein Mann sagte: „O Gesandter Allahs, dies sind Banu Tha'labah bin Yarbu'die das und das getötet haben' - ein Mann aus den Gefährten des Propheten. Der Prophet sagte: „Keine Seele wird durch die Sünde einer anderen Person beeinträchtigt

Kapitel : Einer, der sein Recht auf Vergeltung ohne Beteiligung des Herrschers geltend macht

Es wurde von Abu Hurairah berichtet, dass der Prophet sagte

„Wenn dich jemand ohne Erlaubnis ansehen würde und du einen Stein auf ihn werfen und ihm das Auge ausstrecken würdest, würdest du dir keine Schuld geben.“

Kapitel : Erwähnung der verschiedenen Formulierungen im Bericht von Sahl

Es wurde von Sahi bin Abi Hathmah erzählt, dass

'Abdullah bin Saahi und Nubayysah bin Mas'ud bin Zaid gingen nach Khaibar, und zu dieser Zeit gab es einen Friedensvertrag. Sie gingen getrennte Wege, um ihren Geschäften nachzugehen, dann stieß Muhayysah auf Abdullah in Sahl, der tot in einer Blutlache lag. Er begrub ihn, dann kam er nach al-Madinah. 'Abdur-Rahman bin Sahi. Huwayysah und Muhayysah kamen zum Gesandten Allahs, und 'Abdur-Rehman begann zu sprechen, aber er war der jüngste von ihnen, also sagte der Gesandte Allahs: „Lass die Ältesten zuerst sprechen.“ Also schwieg er und sie (die anderen beiden) sprachen. Der Gesandte Allahs sagte: „Wirst du fünfzig Eide schwören, dann erhältst du eine Entschädigung oder bist berechtigt, dich zu rächen?“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, wie können wir einen Eid schwören, wenn wir nicht bezeugt haben und nicht gesehen haben (was passiert ist)?“ Er sagte: „Können die Juden dann fünfzig Eide schwören, in denen sie ihre Unschuld erklären?“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, wie können wir den Eid eines ungläubigen Volkes annehmen?“ Also hat der Gesandte Allahs das Blutgeld selbst bezahlt.

Kapitel : Erwähnung der Unterschiede, über die in diesem Hadith von „Ata“ berichtet wurde

Es wurde von Safwan bin Ya'la erzählt, dass

Sein Vater ging mit dem Gesandten Allahs auf den Feldzug von Tabuk und stellte einen Mann ein, der mit einem anderen Mann kämpfte. Der Mann biss sich in den Unterarm, und als es ihm weh tat, zog er ihn weg und der Vorderzahn des Mannes fiel heraus. Die Angelegenheit wurde an den Gesandten Allahs verwiesen, der sagte: „Würde einer von euch absichtlich seinen Bruder beißen, wenn ein Hengst beißt?“ Und er hielt es für ungültig.

Kapitel : Jemand, der mit einem Stein oder einer Peitsche getötet wird

Es wurde überliefert, dass Ibn Abbas sagte

„Der Gesandte Allahs sagte: ‚Wer blind oder durch etwas Geworfenes getötet wird, während sich zwischen ihnen ein Stein, ein Tuch oder ein Stock befindet, dann ist das Blutgeld, das für ihn bezahlt werden soll, das Blutgeld für versehentliches Töten. Wer vorsätzlich tötet, wird mit Vergeltung bestraft, und wer auch immer versucht, das zu verhindern, auf ihm liegt der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen, und weder Sarf noch Adl werden von ihm akzeptiert werden.“

Kapitel : Die Diyah für einen Mukatab

Es wurde von Ibn Abbas überliefert, dass der Prophet sagte

„Der Mukatab ist kostenlos, soweit er sich ausgezahlt hat (um sich seine Freiheit zu erkaufen); die Haddstrafe sollte an ihm im Verhältnis zu dem Betrag vollzogen werden, den er zurückgezahlt hat (um sich seine Freiheit zu erkaufen); und er erbt proportional zu dem Betrag, den er zurückgezahlt hat (um sich seine Freiheit zu erkaufen).“

Kapitel : Die Diyah für den Fötus einer Frau

Es wurde von Sa'id bin Al-Musayyab erzählt, dass

Der Gesandte Allahs verfügte, dass für einen Fötus, der im Mutterleib getötet wird, ein männlicher oder weiblicher Sklave (als Diyah) gegeben wird. Derjenige, gegen den er dieses Urteil erließ, sagte: „Wie kann ich Blutgeld für jemanden bezahlen, der (im Moment der Geburt) weder gegessen noch getrunken, geschrien oder geweint hat? Ein solcher sollte übersehen werden.“ Der Gesandte Allahs sagte: „Dies ist einer der Wahrsager.“

Kapitel : Die Beschreibung von Killing That Ähnelt dem vorsätzlichen Töten, und wer soll die Diyah für einen Fötus zahlen und für eine Tötung, die einer vorsätzlichen Tötung ähnelt, und erwähnt die verschiedenen Formulierungen, die in der Erzählung von Ibrahim aus 'Ubaid Bin Nudailah aus Al-Mughirah berichtet werden

Es wurde von Al-Mughirah bin Shu'ba erzählt, dass

Es gab zwei Ehefrauen, von denen eine die andere mit einem Zelt schlug und sie tötete. Der Gesandte Allahs entschied, dass die Diyah von der Asaba des Mörders bezahlt werden sollte und dass dem Kind in seinem Mutterleib ein Sklave (als Diyah) gegeben werden sollte. Der Beduine sagte: „Bestraft ihr mich für jemanden, der weder gegessen noch getrunken, geschrien oder geweint hat (im Moment der Geburt)? Ein solcher sollte übersehen werden/“ Er sagte: „Reimvers wie der Vers der Jahiliyyah“, und er entschied, dass dem Kind in seinem Mutterleib eine Sklavin (als Diyah) gegeben werden sollte.

Es wurde berichtet, dass Al-Muhgirah bin Shu'bah sagte

„Eine Frau aus Banu Lihyan schlug ihre Mitfrau mit einer Zeltstange und tötete sie, und die getötete Frau war schwanger. Der Gesandte Allahs entschied, dass die Diyah von der Asbah des Mörders bezahlt werden sollte und dass ein Sklave (als Diyah) für das Kind in ihrem Mutterleib gegeben werden sollte.“

Es wurde von Al-Muhgirah b in Shu'bad erzählt, dass

Zwei Frauen waren mit einem Mann aus Hudhail verheiratet, und eine von ihnen warf eine Zeltstange auf die andere und verursachte bei ihr eine Fehlgeburt. Sie verwiesen den Streit an den Propheten und sagten: „Wie können wir die Diyah für jemanden bezahlen, der (im Moment der Geburt) weder geschrien noch geweint, gegessen oder getrunken hat? Ein solcher sollte übersehen werden.“ Er sagte: „Reimvers wie der Vers der Beduinen?“ Und sie verfügten, dass die 'Aqilah der Frauen einem Sklaven (9asdiyah) geben sollte.

Kapitel : Kann jemand für die Sünde eines anderen verantwortlich gemacht werden?

Es wurde von Al-Aswad bin Hilal — der den Propheten traf — von einem Mann aus Banu Tha'labah bin Yarbu erzählt, dass

Einige Leute aus Banu Tha'labah haben einen Mann aus den Gefährten des Gesandten Allahs getötet. Ein Mann unter den Gefährten des Gesandten Allahs sagte: „O Gesandter Allahs, das sind Banu Tha'labah, die das und das getötet haben.“ Der Gesandte sagte: „Keine Seele wird von der Sünde eines anderen betroffen.“ Shu'ba (einer der Überlieferer) sagte: „Das bedeutet: Keine Seele ist für die Sünde eines anderen verantwortlich, und Allah weiß es am besten.“

Kapitel : Einer, der sein Recht auf Vergeltung ohne Beteiligung des Herrschers geltend macht

Es wurde von Abu Sa'id Al-Khudri erzählt, dass

er betete und ein Sohn, ein Marwan, wollte vor ihm vorbeigehen. Er versuchte ihn aufzuhalten, ging aber nicht zurück, also schlug er ihn. Der Junge ging, der Junge ging weinend raus und ging zu Marwan und erzählte ihm (was passiert war). Marwan sagte zu Abu Sa'eed: „Warum hast du den Sohn deines Bruders geschlagen?“ Er sagte: „Ich habe ihn nicht geschlagen, sondern den Saitan. Ich hörte den Gesandten Allahs sagen: ‚Wenn einer von euch betet und jemand vor ihm vorbeigehen will, soll er Troja nehmen, um ihn so weit wie möglich aufzuhalten, und wenn er darauf besteht, dann lasst ihn gegen ihn kämpfen, denn er ist ein Teufel.

Kapitel : Vergeltung

Von Abdullah wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte:

„Es ist nicht erlaubt, das Blut eines Muslims zu vergießen, außer in einem von drei Fällen: Seele für Seele, Ehebrecher, der verheiratet ist, und jemand, der sich trennt und seine Religion aufgibt.“