Verkauf und Handel

كتاب البيوع

Kapitel : Der Verkauf identifiziert einen Sklaven, dem versprochen wird, ausgeliefert zu werden

Überliefert von Zaid bin Khalid und Abu Huraira

dass der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) nach einer unverheirateten Sklavin gefragt wurde, die illegalen Geschlechtsverkehr begangen hatte. Sie hörten ihn sagen: "Peitschen Sie sie, und wenn sie danach illegalen Geschlechtsverkehr begeht, peitschen Sie sie erneut aus und verkaufen Sie sie beim dritten (oder vierten) Vergehen."

Überliefert von Abu Huraira

Ich hörte den Propheten (صلى الله عليه وسلم) sagen: "Wenn eine Sklavin von dir illegalen Geschlechtsverkehr begeht und ihr illegaler Geschlechtsverkehr bewiesen wird, sollte sie ausgepeitscht werden, und danach sollte ihr niemand die Schuld geben, und wenn sie das zweite Mal illegalen Geschlechtsverkehr begeht, sollte sie ausgepeitscht werden, und niemand sollte ihr danach die Schuld geben, und wenn sie das Vergehen zum dritten Mal begeht und ihr illegaler Geschlechtsverkehr bewiesen ist, sie sollte sogar für ein Haarseil verkauft werden.«

Kapitel : Reise mit einer Sklavin

Überliefert von Anas bin Malik

Der Prophet (صلى الله عليه وسلم) kam nach Khaibar und als Allah ihn siegreich machte und er die Stadt eroberte, indem er die Verteidigung des Feindes durchbrach, wurde ihm die Schönheit von Safiya bint Huyai bin Akhtab erwähnt und ihr Mann war getötet worden, als sie eine Braut war. Allahs Gesandter (صلى الله عليه وسلم) wählte sie für sich aus und machte sich in ihrer Begleitung auf den Weg, bis er Sadd-ar-Rawha' erreichte, wo ihre Menstruation vorbei war und er sie heiratete. Dann wurde Hais (eine Art Mahlzeit) zubereitet und auf einem kleinen Lederlaken serviert (das zum Servieren von Mahlzeiten verwendet wurde). Allahs Gesandter (صلى الله عليه وسلم) sagte dann zu mir: "Informiere diejenigen, die um dich herum sind." Das war also das Hochzeitsbankett, das der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) für (seine Ehe mit) Safiya gab. Danach gingen wir nach Medina und ich sah, dass der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sie mit einem Mantel bedeckte, während sie hinter ihm war. Dann setzte er sich neben sein Kamel und ließ Safiya ihre Füße auf seine Knie stellen, um (das Kamel) zu reiten.

Kapitel : Der Verkauf von toten Tieren und Götzen

Überliefert von Jabir bin 'Abdullah

Ich hörte den Gesandten Allahs (صلى الله عليه وسلم) im Jahr der Eroberung von Mekka sagen: "Allah und Sein Gesandter haben den Handel mit Alkohol, toten Tieren, Schweinen und Götzen verboten." Die Leute fragten: "O Allahs Gesandter (صلى الله عليه وسلم)! Was ist mit dem Fett der toten Tiere, denn es wurde zum Einfetten der Boote und der Häute verwendet? und die Leute benutzen es für Lichter?" Er sagte: "Nein, es ist illegal." Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) sagte weiter: "Möge Allah die Juden verfluchen, denn Allah hat ihnen das Fett verboten, doch sie schmolzen das Fett und verkauften es und aßen seinen Preis."

Kapitel : Preis eines Hundes

Überliefert von Abu Mas'ud Al-Ansari

Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) verbot es, den Preis eines Hundes, das durch Prostitution verdiente Geld und den Verdienst eines Wahrsagers anzunehmen.

Überliefert von 'Aun bin Abu Juhaifa

Ich sah, wie mein Vater einen Sklaven kaufte, dessen Beruf das Schröpfen war, und befahl, seine Instrumente zu zerbrechen. Ich fragte ihn nach dem Grund dafür. Er antwortete: "Allahs Gesandter (صلى الله عليه وسلم) verbot es, Geld für Blut, den Preis eines Hundes und den Verdienst einer Sklavin durch Prostitution zu nehmen; er verfluchte sie, die tätowiert, und sie, die sich tätowieren lässt, die Esserin von Riba (Wucher) und die Bildermacherin."