Begräbnisse

كتاب الجنائز

Kapitel : Besuch von Gräbern - Etappe 3

Muhammad b. an-Nu'man, der die Tradition auf den Propheten zurückführte, berichtete von ihm mit den Worten: "Wenn jemand das Grab seiner Eltern oder eines von ihnen besucht, wird ihm jeden Freitag Vergebung gewährt und es wird als kindliche Frömmigkeit aufgezeichnet werden." Baihaqi überlieferte es in Mursalform in Shu'ab al-iman.

Ibn Mas'ud berichtete, dass der Gesandte Gottes sagte: "Ich habe euch verboten, Gräber zu besuchen, aber jetzt dürft ihr sie besuchen, denn sie bewirken Enthaltsamkeit in dieser Welt und dienen als Erinnerung an die nächste." Ibn Majah überlieferte es.

Abu Huraira sagte, dass Gottes Bote Frauen verfluchte, die Gräber besuchten. Ahmad, Tirmidhi und Ibn Majah überlieferten es, wobei Tirmidhi sagte, dass dies eine hasan sahih Tradition ist. Er fügte hinzu, dass einige gelehrte Männer meinen, dies sei gewesen, bevor der Prophet die Erlaubnis zum Besuch von Gräbern erteilte, und als er sie erteilte, waren sowohl Männer als auch Frauen eingeschlossen. Einige sind jedoch der Meinung, dass er es missbilligte, wenn Frauen Gräber besuchten, weil sie nur ein geringes Maß an Selbstbeherrschung besaßen und dazu neigten, sehr verärgert zu sein. Das Zitat von ihm endet hier.

'A'isha sagte:

Ich pflegte in mein Haus zu gehen, in dem der Bote Gottes war, mein Gewand abzulegen, indem ich sagte, daß nur mein Mann und mein Vater da seien; aber als 'Umar zusammen mit ihnen begraben wurde, schwöre ich bei Gott, dass ich es nicht betreten habe, ohne meine Kleider um mich gewickelt zu haben, aus Bescheidenheit gegenüber 'Umar. (Die Überlieferung bezieht sich auf die Zeit nach dem Tod des Propheten und Abu Bakr, die im Haus von 'A'isha begraben wurden. Als 'Umar starb, wurde er neben ihnen begraben. Da 'A'isha nicht mit ihm verwandt war, fühlte sie, dass sie die üblichen Sitten gegenüber Männern einhalten musste, die nicht nahe Verwandte waren, selbst wenn 'Umar tot war, denn es schien ihr, als ob er wirklich im Haus war. Ahmad übermittelte es.